Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 04.08.1994 - XII 269/92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,36374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1995, 167
Wird zitiert von ... (3)
- FG Köln, 20.09.2000 - 12 K 4477/98
Arbeitslohn - Geldwerter Vorteil trotz Vereinbarung eines Verbots der privaten …
b) Die Untersagung von Privatfahrten (Privatfahrtenverbot) durch den Arbeitgeber bzw. eine entsprechende Vereinbarung kann der Versteuerung eines geldwerten Vorteils entgegenstehen (FG Niedersachsen, Urteil v. 4. August 1994 XII 269/92, EFG 1995, 167 - rechtskräftig.; Seitz, DStR 1996, 1, 3).Noch weitergehend wird eine Überwachung des Nutzungsverbots durch den Arbeitgeber für entbehrlich gehalten, sofern dieser sich ständig ein dem Dienstwagen gleichwertiges Fahrzeug als Privatwagen hält (FG Niedersachsen, Urteil in EFG 1995, 167, allerdings einen Arbeitnehmer betreffend, der nicht gleichzeitig Gesellschafter-Geschäftsführer des Arbeitgebers ist).
- BFH, 13.09.2007 - VI B 100/06
NZB: Divergenz, Sachaufklärungspflicht
In den Urteilen des Niedersächsischen FG vom 4. August 1994 XII 269/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1995, 167) und vom 25. November 2003 1 K 354/01 (EFG 2004, 1675) hat das FG in seine Würdigung, dass keine private Nutzung des dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugs vorgelegen habe, den Umstand einbezogen, dass dem Arbeitnehmer nach den tatrichterlichen Feststellungen ein dem Dienstwagen vergleichbares privates Fahrzeug für Privatfahrten zur Verfügung stand. - FG Thüringen, 28.06.2000 - I 1030/99
Lohnsteuerhaftung; Kraftfahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer; Haftungsbescheid …
Im Übrigen trage der Beklagte nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 1994 XII 269/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 167) die Feststellungslast.