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   FG Nürnberg, 30.05.1995 - II 258/92   

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https://dejure.org/1995,32215
FG Nürnberg, 30.05.1995 - II 258/92 (https://dejure.org/1995,32215)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.1995 - II 258/92 (https://dejure.org/1995,32215)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - II 258/92 (https://dejure.org/1995,32215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 39
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.06.1989 - V R 37/84

    1. Der Annahme eines Leistungsaustausches steht nicht entgegen, daß sich die

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.05.1995 - II 258/92
    Wegen der die Unternehmereigenschaft begründenden oder erhaltenden nachhaltigen, d. h. regelmäßig auf Dauer berechneten Tätigkeit, sind in die Prüfung auch die tatsächlichen Verhältnisse in den Zeiträumen vor oder nach dem jeweiligen Besteuerungszeitraum einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.1989 V R 37/84 in BStBl. II 1989, 913/916).

    Die Unternehmereigenschaft und das Unternehmen endet regelmäßig, wenn der Unternehmer seine Umsatztätigkeit ( § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ) einstellt (vgl. BFH in BStBl. II 1989, 913, 915).

  • BFH, 21.12.1989 - V R 184/84

    Umsatzsteuer; Zuordnung von Gegenständen zum Unternehmen bei

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.05.1995 - II 258/92
    Die Einstellung der Unternehmertätigkeit kann nicht schon dann angenommen werden, wenn der Unternehmer vorübergehend keine Umsätze macht (vgl. BFH-Urteil vom 21.12.1989 V R 184/84, UR 1990, 212).
  • BFH, 15.03.1993 - V R 18/89

    Vorsteuerabzug aus Studienkosten eines selbständigen Ingenieurs, wenn das

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.05.1995 - II 258/92
    Damit liegt -;anders als im Fall des BFH-Urteils vom 15.03.1993 V R 18/89 (BStBl. II 1993, 561)-; allenfalls eine unbestimmte, dem Steuerpflichtigen die Unternehmereigenschaft nicht erhaltende Fortführungsabsicht vor, zumal die Klägerin ihr Unternehmen auch nach ihrem Umzug nach .
  • BFH, 30.07.1986 - V R 101/79

    Voraussetzungen für die Bewertung als Unternehmer

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.05.1995 - II 258/92
    Bei Unternehmen, die der Ist-Besteuerung unterliegen, erlischt die Unternehmereigenschaft mit der Vereinnahmung aller einbringlichen Außenstände (vgl. Birkenfeld, in USt-Rundschau 1992, 29, 35 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 30.07.1986 V R 101/79 , BFH/NV 1986, 771).
  • FG Nürnberg, 07.08.2008 - II 347/05

    Vorsteuerabzug für Leistungen, die in Zusammenhang mit der früheren

    Eine nur unbestimmte Fortführungsabsicht genügt jedoch nicht (FG Nürnberg-Urteil vom 30.05.1995 II 258/92, EFG 96, 39).
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