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   StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539   

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StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539 (https://dejure.org/1970,136)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07.01.1970 - P.St. 539 (https://dejure.org/1970,136)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07. Januar 1970 - P.St. 539 (https://dejure.org/1970,136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 137 GG
    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes Gesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes Gesetz)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 20, 206
  • DVBl 1970, 524 (Ls.)
  • DÖV 1970, 234
  • DÖV 1970, 243
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (52)

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

    Auszug aus StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539
    Im übrigen verweist der Landesanwalt auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 12, 73 und 18, 172 sowie auf die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts be Landtag Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 1967.

    Der Staatsgerichtshof stimmt insoweit jedenfalls im Ergebnis mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein, das seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 97 (Leitsatz Nr. 2) in ständiger Rechtsprechung - trotz der umfassenden kritischen Ausführungen Bettermanns (Zur Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze, AÖR 86 (1961), 129 ff, mit einem Nachwort von Bachof, aaO, 186 ff) - als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein erlassenes Gesetz annimmt, daß ein Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz, nicht erst mittels eines Vollziehungsaktes, in einem Grundrecht verletzt ist (vgl. weiter BVerfGE 1, 208 (237); 1, 264 (269/70); 3, 19 (23); 3, 58 (74); 3, 162 (170); 3, 288 (298); 3, 383 (392); 4, 7 (11); 5, 77 (81); 6, 273 (277); 6, 290 (295); 9, 338 (341); 10, 89 (95); 10, 354 (360); 11, 30 (38); 11, 266 (270); 11, 351 (358); 12, 10 (22); 12, 73 (76); 12, 319 (321); 12, 354 (361); 12, 225 (227); 13, 237 (239); 13, 248 (253); 14, 19 (21); 14, 25 (28); 14, 260 (262); 18, 310 (313)).

    Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung von Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht einen unmittelbaren Eingriff in die Rechtsstellung eines Beschwerdeführers gerade auf dem Gebiete des Wahlrechts bejaht (vgl. BVerfGE 1, 208 (237); 3, 19 (23); 3, 383 (392); 5, 77 (81); 6, 121 (128); 7, 63 (66); 11, 266 (270); 11, 351 (358); 12, 10 (22); 12, 73 (76); 13, 1 (10)).

    Eingriffe in den durch den Gleichheitssatz (Art. 3 GG, Art. 1 HV) geschützten Bereich bedürfen hier wie auch sonst "eines besonderen rechtfertigenden Grundes" (vgl. BVerfGE 12, 73 (77)).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung zu Art. 137 GG bisher offengelassen, ob der Gesetzgeber bei der Beschränkung der Wählbarkeit hinsichtlich der Art und des Ausmaßes der Regelung allein die Tatbestands !X! en des Art. 137 Abs. 1 GG zu beachten hat oder ob diese Vorschrift vom Gleichheitssatz in der Weise überlagert wird, "daß die grundsätzlich zulässige Beschränkung der Wählbarkeit im einzelnen Fall noch besonderer rechtfertigender Gründe bedarf" (vgl. BVerfGE 18, 172 (182); diese Entscheidung folgt insoweit BVerfGE 12, 73; in den entschiedenen Fällen sah das Bundesverfassungsgericht solche Gründe jeweils als gegeben an).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Wesensgehalt des Art. 137 Abs. 1 GG bereits in der ersten einschlägigen Entscheidung vom 17. Januar 1961 (BVerfGE 12, 73 (77)) gefolgert, daß insbesondere Verwaltungsbeamte nicht derjenigen gewählten Körperschaft angehören sollen, der eine Kontrolle über ihre Behörde obliegt.

    Eine Regelung, die lediglich eine Inkompatibilität statuiert, hält sich im Rahmen dieser Ermächtigung (BVerfGE 12, 73 (77)).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen, die nur eine Unvereinbarkeit zwischen Amt und Mandat festlegen und die Wählbarkeit als solche nicht berühren, bisher stets an Art. 137 Abs. 1 GG gemessen (BVerfGE 12, 73 (77); 18, 172 (181 ff).

    Diese Unvereinbarkeit kann durchaus - wie im Fall von BVerfGE 12, 73 - die Folgen haben, daß dem öffentlichen Bediensteten bei Annahme des Mandats alle Rechte aus dem Dienstverhältnis verloren gehen, daß er also nicht in den Ruhestand treten oder beurlaubt werden kann, sondern aus seinem Amt ausscheiden muß und hierbei alle Ansprüche gegen den Dienstherrn verliert.

  • BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61

    Inkompatibilität/Oberstadtdirektor

    Auszug aus StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539
    Im übrigen verweist der Landesanwalt auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 12, 73 und 18, 172 sowie auf die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts be Landtag Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 1967.

    Wer Beamter ist, bestimmt sich nach dem allgemeinen Beamtenrecht, so wie es in den Beamtengesetzen (BBG, BRRG, Beamtengesetze der Länder) enthalten ist (vgl. BVerfGE 18, 172 (180); Maunz-Dürig, aaO, RdNr. 4 zu Art. 137 GG), hier also nach dem Hessischen Beamtengesetz - HBG -.

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Rechtsprechung zu Art. 137 GG bisher offengelassen, ob der Gesetzgeber bei der Beschränkung der Wählbarkeit hinsichtlich der Art und des Ausmaßes der Regelung allein die Tatbestands !X! en des Art. 137 Abs. 1 GG zu beachten hat oder ob diese Vorschrift vom Gleichheitssatz in der Weise überlagert wird, "daß die grundsätzlich zulässige Beschränkung der Wählbarkeit im einzelnen Fall noch besonderer rechtfertigender Gründe bedarf" (vgl. BVerfGE 18, 172 (182); diese Entscheidung folgt insoweit BVerfGE 12, 73; in den entschiedenen Fällen sah das Bundesverfassungsgericht solche Gründe jeweils als gegeben an).

    In der späteren Entscheidung vom 27. Oktober 1964 (BVerfGE 18, 172 (183)) hat es dann noch deutlicher ausgesprochen, daß es mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung nicht vereinbar sei, wenn dieselbe Person in einem bestimmten Gemeinwesen ein Amt innehat und gleichzeitig der Vertretungskörperschaft desselben Gemeinwesens als Mitglied angehört.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen, die nur eine Unvereinbarkeit zwischen Amt und Mandat festlegen und die Wählbarkeit als solche nicht berühren, bisher stets an Art. 137 Abs. 1 GG gemessen (BVerfGE 12, 73 (77); 18, 172 (181 ff).

  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

    Auszug aus StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539
    Innerhalb dieses Rahmens hat der Gesetzgeber indes einen gewissen Spielraum, der unterschiedliche Regelungen der Folgen von Inkompatibilitäten, d. h. der Modalitäten des angeordneten Ausscheidens aus dem Dienst, zuläßt, sofern die Differenzierung einen sachlich vertretbaren Grund hat (BVerfGE 12, 326 (333)).

    Nur wenn die äußersten Grenzen dieses Ermessens überschritten sind, wenn für die getroffene Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlt, ist der Gleichheitssatz verletzt (vgl. u. a. BVerfGE 4, 143 (155); 9, 201 (206); 11, 105 (123); 11, 245 (253); 11, 283 (287); 12, 326 (333, 337 f); 12, 341 (348); 14, 221 (238); 18, 124).

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Zu Recht ist deshalb schon immer angesichts der besonderen Verhältnisse im kommunalen Bereich der faktische Ausschluß von der Wählbarkeit dort als zumutbare Konsequenz anerkannt worden (BVerfGE 12, 73 [80]; HessStGH in DÖV 1970, 243 [245]; BayVfGH in BayVBl 1971, 381 [384]; OVG Lüneburg in DVBl 1975, 51 [52]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

    Auch der Hessische Staatsgerichtshof hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde als unmittelbar gegen das Wahlgesetz gerichtet behandelt (HessStGH, Urt. v. 7.1.1970 - P.St. 539 -, ESVGH 20, 206 [206 f]).

    1,2/69 -, ESVGH 20, 194 [198]; Urt. v. 10.7.1981 - GR 2/80 -, ESVGH 31, 167 [169]; VGH BW, Urt. v. 9.11.1992 - 1 S 65/92 -, EzKommR Nr. 5230.45 [S. 27 ] = BWVerwPr 1993, 113 [114]; HessStGH, ESVGH 20, 206 [217]; BayVfGH, Entschdg.

    Das Landesverfassungsgericht schließt sich für die Auslegung des Art. 91 Abs. 2 LSA-Verf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, weil der (Landes-)Gesetzgeber Einschränkungen der Wählbarkeit direkt auf Art. 137 Abs. 1 GG stützen könnte, wenn die Landesverfassung keine eigenständige Ermächtigung enthielte (vgl. insoweit: BVerfGE 12, 73 [77]; 48, 64 [82]; 57, 43 [59]; HessStGH ESVGH 20, 206 [209]).

  • StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783

    Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats

    Insoweit spricht sie eher gegen die Einführung des ruhenden Mandats, weil es den Minister-Abgeordneten gerade dieser Wechselwirkung von Parlament und Regierung entzieht (vgl. Schneider, Gutachten, S. 22; StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 -, …

    1970, 342 [348] = ESVGH 20, 206 [216] = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L]).

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    Entgegen der Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG, nach der ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof grundsätzlich nur stattfindet, wenn der Antragsteller zuvor eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt hat und binnen eines Monates seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft, erkennt der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage an, sofern ein Antragsteller durch die angegriffene Norm selbst gegenwärtig und unmittelbar betroffen wird, ohne daß eine Ausführungsnorm oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müßte (vgl. Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, …

    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243; Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.637 -, StAnz.

  • StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 602

    Grundrechtsklage; Besoldungsgesetz; Amtsbezeichnung; Unmittelbarkeit;

    In einem solchen Ausnahmefall fehlt dem Betroffenen überhaupt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, so daß nur die unmittelbare Anrufung der Verfassungsgerichtsbarkeit den Schutz der Grundrechte gewährleisten kann (Hess. StGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 -, ESVGH 20, 206 = …

    1970, 342 = DÖV 1970, 243 mit zahlreichen Nachweisen).

    Im Urteil vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 - hat der Staatsgerichtshof offen lassen können, ob es für Grundrechtsklagen, die sich gegen ein Gesetz richten, mangels gesetzlicher Regelung überhaupt eine Frist gibt, weil in jenem Fall der Antragsteller seine Grundrechtsklage zu dem denkbar frühesten Zeitpunkt erhoben hatte.

  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist;

    Der Staatsgerichtshof erkennt in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit solcher Grundrechtsklagen unter der Voraussetzung an, dass die angegriffene Rechtsnorm ein Grundrecht des Antragstellers gegenwärtig und unmittelbar verletzt, ohne dass eine Ausführungsnorm oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müsste (vgl. Urteil des Staatsgerichtshofs vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 -, StAnz. 1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243).

    1970, 53; vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 -, …

  • StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002

    Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung -

    Entgegen der Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG, nach der ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof grundsätzlich nur stattfindet, wenn der Antragsteller zuvor eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb eines Monats seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft, erkennt der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage an, wenn der Antragsteller selbst gegenwärtig und unmittelbar von der Norm betroffen wird (u.a. StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, StAnz.

    1970, 324 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 234, und Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.638 -, StAnz.

  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 697

    Kommunale Neugliederung in Hessen - Anrufung des Staatsgerichtshofes

    In diesem Ausnahmefall fehlt der Betroffenen überhaupt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, so daß nur die unmittelbare Anrufung des Verfassungsgerichts den Schutz vor unzulässigen Eingriffen der Staatsgewalt gewährleisten kann (Hess. StGH in ständiger Rechtsprechung, z. B. Hess. StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 - …

    1970, 342 = DÖV 1970, 234 = ESVGH 20, 206 = DVBl. 1970 524 (L); zuletzt im Beschluß vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 -) Mit Inkrafttreten des Neugliederungsgesetzes am 1. August 1972 ist die Antragstellerin als selbständige juristische Person untergegangen.

  • StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 665

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen Referent einer Volkshochschule

    Voraussetzung ist aber, daß der einzelne gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten verletzt sein muß, ohne daß eine Ausführungsnorm oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müßte (vgl. Hess. StGH, Urteile vom 7. Januar 1970 - P. St. 539 -, …

    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 (L), mit zahlreichen Nachweisen; zuletzt Urteil vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608/637 - ferner Zinn-Stein, Verfassung des Landes Hessen, Kommentar, Art. 131 - 133, Anm. B. IV. 14).

  • StGH Hessen, 24.11.1982 - P.St. 907

    Grundrechtsklage in Hessen - Bauvorlagenberechtigung - Berufsfreiheit -

    Aus diesem Grunde - aber auch im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung - bedarf es bei einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage einer genauen Prüfung, in welchen Fällen das nicht zuletzt auch zum Zwecke der Wahrung der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen den Gewalten geschaffene Verfahrensrecht dem Staatsgerichtshof die sachliche Prüfungsbefugnis über Akte der Legislative eröffnet (vgl. StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P.St. 539 -, ESVGH 20, 206 (207); BVerfGE 49, 1 (7 f.); Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, ... BVerfGG § 90 RdNr. 94).

    Vielmehr muß objektiv erkennbar sein, daß der Grundrechtskläger tatsächlich durch die angefochtene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seiner durch die Grundrechte geschützten Rechtssphäre nachteilig betroffen wird (vgl. StGH, Urteil vom 7. Januar 1970, a.a.O., S. 206 f.; Urteil vom 12. Dezember 1973 - P.St. 651 -, ESVGH 25, 38 (39); Beschluß vom 17. Juli 1974 - P.St. 721 -, ESVGH 25, 131 (133 f.); Beschluß vom 1. April 1981 - P.St. 883 -, ESVGH 31, 171 (172); s. auch BVerfGE 6, 273 (277 f.); 40, 141 (156); 49, 1 (8); 51, 369 (376); 55, 37 (51 ff.)).

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854

    Ermächtigung; Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Lehrer; Pflichtstunden;

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 841

    Verfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Grundrechtsklage -

  • StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617

    Grundrechtsklage - Verwirkung

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838

    Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage;

  • StGH Hessen, 17.07.1974 - P.St. 721

    Gebietsänderung - Grundrechtsklage in Hessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2007 - 3 B 32.05

    Zur Anrechnung der Vergütung, die ein Bundestagsabgeordneter aus einer neben dem

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 18/94

    Frage der Notwendigkeit einer bestimmten Verfassungsnorm im Rahmen der Erhebung

  • VerfG Brandenburg, 25.01.1996 - VfGBbg 13/95

    Wahlrecht; Inkompatibilität; Sondervotum

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 867

    Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Grundrechtsverletzung; Hessen;

  • StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697

    Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde;

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839

    Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Rechtsverordnung; Prüfungsgegenstand;

  • StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 887

    Geldansprüche; Gesetzgeber; Höchstpersönlichkeit; Prozessstandschaft;

  • VG Potsdam, 16.03.1995 - 1 K 827/94

    Hinderung an der Mitgliedschaft in einem Kreistag als Angestellter in einer

  • StGH Hessen, 02.04.1979 - P.St. 870

    Grundrechtsklage gegen Rechtsverordnung; Qualifikation bei bundesgesetzlicher

  • StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730

    Gesetzgeber; Besoldung; Richteramt; Richterbesoldung; Betroffenheit;

  • StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 883

    Zur Zulässigkeit der Grundrechtsklage gegen ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung

  • StGH Hessen, 11.04.1973 - P.St. 694

    Landkreis; Kreisgebiet; Gemeinde; Gemeindegebiet; Gemeindeverband;

  • StGH Hessen, 29.04.1970 - P.St. 583

    Betroffenheit; Gegenwärtigkeit; Gesetz; Grundrechtsklage; Popularklage;

  • VG Wiesbaden, 06.06.2000 - 3 G 318/00

    Kein Ausschluss des Geschäftsführers einer Kreistagsfraktion von der Tätigkeit

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