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   VGH Baden-Württemberg, 25.07.1973 - II 458/70   

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VGH Baden-Württemberg, 25.07.1973 - II 458/70 (https://dejure.org/1973,877)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.1973 - II 458/70 (https://dejure.org/1973,877)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 1973 - II 458/70 (https://dejure.org/1973,877)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 2 Abs. 6
    Anforderungen an die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans

Papierfundstellen

  • ESVGH 24, 88
  • BauR 1974, 40
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Die auszulegenden Unterlagen müssen an dem in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Ort vollständig, sichtbar und griffbereit und als zusammengehörig erkennbar der Öffentlichkeit zugänglich ausgelegt werden (vgl. Senatsurteil vom 22.9.2004 - 5 S 382/03 - juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.7.1973 - II 458/70 - ESVGH 24, 88).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2016 - 2 K 113/14

    Bebauungsplan zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche

    Soweit zum Teil gefordert wird, die auszulegenden Unterlagen müssten an dem in der Auslegungsbekanntmachung bezeichneten Ort vollständig, sichtbar und als zusammengehörig erkennbar zugänglich sein und jeder Interessierte müsse ohne weiteres in die Unterlagen Einblick nehmen können (vgl. VGH BW, Beschl. v. 25.07.1973 - II 458/70 -, juris; Urt. v. 02.05.2005 - 8 S 582/04 -, juris RdNr. 24; OVG BBg, Urt. v. 30.04.2015 - OVG 2 A 8.13 -, juris RdNr. 24; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 3 RdNr. 39), sind diese Anforderungen erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2005 - 8 S 582/04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis und Anforderungen an die öffentliche

    Erforderlich ist vielmehr, dass jeder Interessierte ohne weiteres, d. h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (Urteil des Senats vom 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 1999, 178 = PBauE § 3 BauGB Nr. 24; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.7.1973 - II 458/70 - BauR 1974, 40 = ESVGH 24, 88; SächsOVG, Urteil vom 27.9.1999 - 1 S 694/98 - SächsVBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1998 - 8 S 1174/98

    Beteiligung der Bürger - Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in frei zugänglichen

    Die von § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit dem Erläuterungsbericht und der Begründung verlangt, daß jeder Interessierte ohne weiteres, dh ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (im Anschluß an VGH Bad-Württ vom 25.7.1973 - II 458/70 -, BauR 1974, 40 = ESVGH 24, 88).

    Erforderlich ist vielmehr, daß jeder Interessierte ohne weiteres, d. h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (VGH Bad.-Württ. vom 25.7.1973 - II 458/70 -, BauR 1974, 40 = ESVGH 24, 88; Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 3 Rdnr. 2; Grauvogel in: Brügelmann, BauGB, § 3 Rdnr. 66).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - 5 S 2483/96

    Öffentliche Auslegung eines Entwurfs zu einer Naturschutzverordnung

    Die von § 59 Abs. 2 S 1 NatSchG (NatSchG BW) vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs und der dazugehörenden Karten verlangt, daß jeder Interessierte ohne weiteres, dh ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Behörde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Beschl v 25.07.1973 - II 458/70 -, BauR 1974, 40 = ESVGH 24, 88 u NK-Urt v 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs).

    Diese Funktion besteht - wie bei der insoweit vergleichbaren Regelung des § 3 Abs. 2 BauGB über die öffentliche Auslegung von Planentwürfen im Rahmen der Bürgerbeteiligung bei der Bauleitplanung - darin, die Bürger von der beabsichtigten Planung zu unterrichten und es ihnen damit zu ermöglichen, sich mit Anregungen am Planungsverfahren zu beteiligen (vgl. zur Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.1973 - II 458/70 -, BauR 1974, 40 = ESVGH 24, 88 u. NK-Urt. v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche

    Schließlich verlangt die von § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene öffentliche Auslegung, dass jeder Interessierte ohne Weiteres, d.h. ohne noch Fragen und Bitten an die Bediensteten der Gemeinde stellen zu müssen, in die Unterlagen Einblick nehmen kann, dass also die Unterlagen vollständig, sichtbar, griffbereit und als zusammengehörig erkennbar in dem vorgesehenen Raum zur Verfügung stehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.07.1973 - II 458/70 - ESVGH 27, 25; NK-Urteil v. 11.12.1998 - 8 S 1174/98 - VBlBW 99, 178).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.1999 - 7 L 747/98

    Genehmigung aufgrund eines unwirksamen Bebauungsplans; Notwendigkeit der

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  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 K 20/95

    Bebauungsplan; Inkrafttreten; Abwägungsgebot; Stellplätze; Wohnraumbedarf;

    Die öffentliche Zugänglichkeit soll nur dann gewährleistet sein, wenn jedermann leicht und ohne zumutbare Schwierigkeiten in die Unterlagen Einblick nehmen kann, also ohne noch weitere Fragen oder Ersuchen an Dienstkräfte des Planungsträgers stellen zu müssen oder gezwungen zu sein, in den Akten zu suchen (siehe dazu VGH Baden- Württemberg, Beschl. v. 25. Juli 1973 - II 458/70 -, BRS 27 Nr. 15; Grauvogel in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Kommentar, Loseblattausgabe, § 3 Rdnr. 66).
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