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   VGH Baden-Württemberg, 18.08.1977 - I 396/77   

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VGH Baden-Württemberg, 18.08.1977 - I 396/77 (https://dejure.org/1977,11423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.08.1977 - I 396/77 (https://dejure.org/1977,11423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. August 1977 - I 396/77 (https://dejure.org/1977,11423)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 27, 232
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

    Diese Generalklausel ermächtigt grundsätzlich auch zu einer Anordnung, mit der dem Eigentümer als Pflichtigem (§ 7 PolG) die Beseitigung einer gegen das Denkmalschutzrecht verstoßenden Veränderung eines Kulturdenkmals (1.) aufgegeben wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18.08.1977 - I 396/77 -, ESVGH 27, 232 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1988 - 1 S 1849/88

    Zulässigkeit von Solaranlage mit Sonnenkollektor in historischem Ortskern -

    aa) Maßstab der Beurteilung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs in subjektiver Hinsicht das Empfinden des für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters (VGH BW, U. v. 20.1.1977, V 273/76; U. v. 18.8.1977, I 396/77; U. v. 6.12.1979, III 1888/79, BRS 34 Nr. 8; U. v. 30.10.1981, 8 S 391/81, VBlBW 1982, 266).

    In objektiver Hinsicht setzt eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes voraus, daß der Gesamteindruck von der Gestalt der geschützten Anlage empfindlich gestört würde (s. U. des Senats v. 18.8.1977, I 396/77).

  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

    Ob der Denkmalwert im Sinne einer Beeinträchtigung gemindert wird, ist nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird (für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossener Betrachter), wertend einzuschätzen, wobei der tatsächliche Zustand nach der Änderungsmaßnahme zu bewerten ist, setzt also eine an den für die Denkmalwürdigkeit maßgebenden Kriterien orientierte kategorienadäquate Betrachtung voraus (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NordÖR 2005, 131 = ÖffBauR 2005, 70; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2012 - 8 A 10229/12 -, NVwZ-RR 2013, 29; Viebrock, a.a.O., § 16 Rn. 26) und unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1977 - I 396/77 -, ESVGH 27, 232).

    Überwiegende entgegenstehende Gründe des Gemeinwohls i.S.d. § 16 Abs. 3 Satz 1 DSchG sind im Falle einer Umgebungsbebauung insbesondere zu bejahen, wenn durch Veränderung in der Umgebung eines Kulturdenkmals denkmalpflegerische Belange berührt werden und wenn die Ausstrahlungskraft des Kulturdenkmals wesentlich von der Gestaltung seiner Umgebung abhängt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 199ß0, 296; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NordÖR 2005, 131 = ÖffBauR 2005, 70) bzw. wenn die Umgebung die Wirkung des Kulturdenkmals wegen des architektonischen Konzepts oder der topographischen Situation prägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1977 - I 396/77 -, ESVGH 27, 232; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 1 S 98/88

    Abbruch eines Gebäudes, das selbst kein Kulturdenkmal ist, jedoch von erheblicher

    .Damit wurde ein Redaktionsversehen (so VGH Mannheim, ESVGH 27, 232) in der ursprünglichen Gesetzesfassung korrigiert, der Wortlaut des Satzes 1 an § 2 III Nr. 1 DSchG angepaßt und klargestellt, daß sich der Nebensatz "soweit .

    Das ist dann anzunehmen, wenn die Ausstrahlungskraft des Kulturdenkmals wesentlich von der Gestaltung seiner Umgebung abhängt, wenn beispielsweise die Umgebung die Wirkung des Kulturdenkmals wegen des architektonischen Konzepts oder der topographischen Situation prägt (VGH Mannheim, Urt. v. 6.12.1979 - III 1868/79; ESVGH 27, 232; Strobl- Majocco-Birn, § 15 Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 1 S 2022/90

    Außenrolladen an Kulturdenkmal - Genehmigung, Beseitigung

    Diese Ermächtigung umfaßt die Befugnis, die Beseitigung einer nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals zu dem Zweck anzuordnen, das ursprüngliche Erscheinungsbild wiederherzustellen (Urteil des Senats vom 18.8.1977, ESVGH 27, 232).
  • VG Sigmaringen, 15.10.2009 - 6 K 3202/08

    Windkraftanlagen und Denkmalschutz; Umgebungsbereich einer Kulturlandschaft

    Die - gerichtlich voll überprüfbare - Abgrenzung ist nach dem Empfinden eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters vorzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1977 - I 396/77 -, ESVGH 27, 232, 235; vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.02.2007 - 12 A 136/06 -, BImSchG-Rspr § 6 Nr. 51; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10.01.2008 - 12 LB 22/07 -, ZfBR 2008, 366).
  • OVG Berlin, 02.11.1989 - 2 B 6.87
    Soweit spezialgesetzliche Eingriffsregelungen des Denkmal- oder Naturschutzrechts nicht bestanden oder bestehen, hat die Rechtsprechung gleichwohl ordnungsbehördliche Wiederherstellungsanordnungen aufgrund des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts für zulässig erachtet (VGH Bad.-Württ., ESVGH 27, 232, 233 [zum Bad.-Württ. Denkmalschutzrecht]; ebenso Dörge, Das Recht der Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 1971, § 7 Rdnr. 1; Hess. VGH, NuR 1986, 206; ESVGH 32, 259, 260 f.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 5.6.1985 8 A 76.84 [insoweit in NVwZ 1986, 235 bzw. DVBl. 1985, 1189 nicht abgedruckt] zur Rechtmäßigkeit eines bauordnungsrechtlichen Wiederherstellungsgebots für ein teilweise beseitigtes, nicht förmlich unter Denkmalschutz gestelltes Bauwerk).
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