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   VGH Baden-Württemberg, 25.10.1976 - I 561/76   

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VGH Baden-Württemberg, 25.10.1976 - I 561/76 (https://dejure.org/1976,10464)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.1976 - I 561/76 (https://dejure.org/1976,10464)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 1976 - I 561/76 (https://dejure.org/1976,10464)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 27, 73
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13

    Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21

    An die Begründung sind jedoch keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 25.10.1976 - I 561/76 - ESVGH 27, 73 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5594/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    2.2; anders: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.9.1974 - I 561/76 -, ESVGH 27, 73 (74 f.); v. Danwitz, DVBl. 1996, 134 (137); Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung NRW, Stand: März 2001, § 26 Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    An die Begründung sind keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. Senatsurteil vom 25.10.1976 - I 561/76 - ESVGH 27, 73 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 1 S 2865/08

    Bürgerbegehren mit Bezug zur Bauleitplanung

    Zwar konnte nach § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemO a.F. u.a. die Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung, die der Gesamtheit der Einwohner zu dienen bestimmt ist, als wichtige Gemeindeangelegenheit selbst dann Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein, wenn die Bauleitplanung berührt war (vgl. etwa Urteil des erk. Senats vom 25.10.1976 - I 561/76 -, ESVGH 27, 73 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 1 S 1925/23
    Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. v. 25.10.1976 - I 561/76 - ESVGH 27, 73; Beschl. v. 13.06.2018 - 1 S 1132/18 - ESVGH 68, 238 = VBlBW 2018, 469, m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 20.01.2009 - 7 K 3298/08

    Bürgerbegehren gegen den Bau eines Bahnübergangs

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Fragestellung eindeutig ist, dass der Unterzeichner des Bürgerbegehrens mithin zweifelsfrei ersieht, wofür oder wogegen er sich mit seiner Unterschrift ausspricht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 25.10.1976 - I 561/76 -, ESVGH 27, 73).

    Andererseits muss die zur Entscheidung zu bringende Frage aus dem Antrag mit hinreichender Klarheit und Eindeutigkeit zu entnehmen sein, weil die Bürger wissen müssen, welchen Inhalt das von ihnen unterstützte Begehren hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 16.09.1974 - I 561/76 -, ESVGH 27, 73).

    Hinsichtlich des Begründungserfordernisses ist in der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg geklärt, dass an die Begründung (inhaltlich) keine hohen Anforderungen zu stellen sind, damit das Instrument Bürgerbegehren seinem Zweck gerecht wird (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 16.09.1974, ESVGH 27, 73).

  • VG Regensburg, 02.02.2005 - RN 3 K 04.01408

    Einschränkung der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten einer kommunalen

    Dass ein Bürgerbegehren entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. vom 25.10.1976 I 561/76, BWVPr 1977, 10) nicht notwendigerweise einen vollziehbaren Inhalt haben muss, ergibt sich auch aus einem systematischen Verständnis von Art. 18 a Abs. 13 GO.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 1 S 303/11

    Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens

    Die Begründung des Antrags, an die keine hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Senatsurt. v. 25.10.1976 - I 561/76 -, ESVGH 27, 73 f.; vgl. auch Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung Baden-Württemberg, RdNr. 20 zu § 21; Urt. d. Verwaltungsgerichts Stuttgart v. 17.07.2009 - 7 K 3229/08 -, VBlBW 2009, 432 f.), dürfte ebenfalls ausreichend sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18

    Kostendeckungsvorschlag für Einnahmeausfälle in Bürgerbegehren? Karten und Pläne

    Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. v. 25.10.1976 - I 561/76 - ESVGH 27, 73; ähnlich: OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2014 - 15 B 499/14 - juris Rn. 10; NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008, a.a.O., Rn. 22).
  • VG Stuttgart, 16.12.2008 - 7 K 689/08

    Streit über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Rechtmäßigkeit eines

    Der Inhalt der Fragestellung muss sich aus dem Antrag unzweideutig und mit Bestimmtheit entnehmen lassen (vgl. hierzu bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1976 - I 561/76 -).

    Bei kumulativ gestellten Fragen lässt sich nicht feststellen, inwieweit die Bürger, die sich am Bürgerbegehren beteiligt haben, den Willen hatten, auch ein auf die öffentlichen Einrichtungen beschränktes Bürgerbegehren zu unterstützen und zu ihrer Beteiligung an dem Bürgerbegehren nicht ausschließlich durch die Forderung nach Erhaltung der Streuobstwiesen veranlasst wurden (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1976 a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 01.07.2021 - 7 K 6274/18

    Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung eines Bürgerbegehrens

  • VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 9 K 2491/18

    Anforderungen an ein Bürgerbegehren, hier gegen den Abbau von Kalkstein

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 1 S 3142/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens; hier:

  • VG Würzburg, 02.12.1998 - W 2 K 570.98

    Zulassung eines Bürgerbegehrens bezüglich der Wasserversorgung einer Gemeinde;

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