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   StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839   

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StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839 (https://dejure.org/1979,1510)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23.05.1979 - P.St. 839 (https://dejure.org/1979,1510)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 1979 - P.St. 839 (https://dejure.org/1979,1510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ESVGH 29, 210
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 27.11.1974 - I OE 94/72
    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 27. November 1974 - I OE 94/72 - (HessVGRs 1975, 33) entschieden hatte, daß es zur Festsetzung der von Lehrern verlangten Pflichtstunden in Hessen einer Rechtsverordnung bedarf, bestimmte § 2 Nr. 7 der Verordnung über die Pflichtstunden der Lehrer vom 10. Dezember 1975 (GVBl I S 315) die wöchentliche Pflichtstundenzahl der Schulleiter von Gymnasien mit 721 bis 900 Schülern auf 9 und mit 901 bis 1.200 Schülern auf 7 Wochenstunden; die Pflichtstundenzahl für Lehrer an Gymnasien blieb nach § 1 Nr. 5a der Verordnung unverändert bei 24 Stunden.

    Hierbei kann es dahingestellt bleiben, ob die Festsetzung der Pflichtstunden der Schulleiter nach § 3 PflStdV HE 1976 eine Regelung der Arbeitszeit im Sinne des § 85 Abs. 1 Satz 2 Hessisches Beamtengesetz - HBG - in der damals geltenden Fassung vom 16. Februar 1970, GVBl I S 110 darstellt (so Hess VGH, Urteil vom 27. November 1974 - I OE 94/72 -, Hess VGRspr 1975, 33 (36)) oder nicht (so BVerfG, Beschluß vom 24. März 1977 - 2 BvR 1333/76 - Abdruck S 2), so daß sie ihre Rechtsgrundlage in den §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 71 Schulverwaltungsgesetz in der Fassung vom 30. Mai 1969 (GVBl I S 88) findet.

  • BVerfG, 12.01.1971 - 2 BvL 2/70

    Vereinbarkeit der Kürzung des Besoldungsdienstalters Hamburger Lehrer mit

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Darüber hinaus handelt es sich um Durchschnittswerte für das Bundesgebiet, obwohl eine einheitliche Regelung der Pflichtstundenzahl nicht besteht, wie denn auch der hessische Landesverordnungsgeber mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland lediglich gehalten ist, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der hessischen Landesverfassung zu wahren (vgl etwa BVerfGE 30, 90 (103); 32, 346 (360); 33, 224 (231); 303 (352)).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Darüber hinaus handelt es sich um Durchschnittswerte für das Bundesgebiet, obwohl eine einheitliche Regelung der Pflichtstundenzahl nicht besteht, wie denn auch der hessische Landesverordnungsgeber mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland lediglich gehalten ist, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der hessischen Landesverfassung zu wahren (vgl etwa BVerfGE 30, 90 (103); 32, 346 (360); 33, 224 (231); 303 (352)).
  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Darüber hinaus handelt es sich um Durchschnittswerte für das Bundesgebiet, obwohl eine einheitliche Regelung der Pflichtstundenzahl nicht besteht, wie denn auch der hessische Landesverordnungsgeber mit Rücksicht auf die föderalistische Struktur der Bundesrepublik Deutschland lediglich gehalten ist, den Gleichheitssatz innerhalb des Geltungsbereichs der hessischen Landesverfassung zu wahren (vgl etwa BVerfGE 30, 90 (103); 32, 346 (360); 33, 224 (231); 303 (352)).
  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Entgegen der Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG, nach der ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof grundsätzlich nur stattfindet, wenn der Antragsteller zuvor eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb eines Monats seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft, erkennt der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage an, wenn der Antragsteller selbst, gegenwärtig und unmittelbar von der angegriffenen Norm betroffen wird (ua StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - PSt 539 - StAnz 1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl 1970, 524 (L) und Urteil vom 20. Dezember 1971 - PSt 608, 637 - in StAnz 1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285; zuletzt im Beschluß vom 27. Juli 1977 - PSt 841 -).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Insoweit ist der formelle Unterschied der Rechtsquellen als Gesetz oder Rechtsverordnung gegenüber dem Charakter einer Bestimmung als materieller Rechtsnorm unbeachtlich (vgl BVerfGE 3, 162 (171), 288 (299); 6, 273 (277)).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Die sich zunächst erhebende Frage, ob § 3 Nr. 8 - 7. Alternative PflStdV HE 1976 von der in Anspruch genommenen Ermächtigungsnorm gedeckt wird, ist vom Staatsgerichtshof in einem Grundrechtsklageverfahren, das eine Rechtsnorm zum Gegenstand hat, ebenso zu überprüfen wie in einem Normenkontrollverfahren nach Art. 131 Abs. 1 Verf HE in Verbindung mit § 41 StGHG (ebenso BVerfGE 2, 307 (312f); Bayer VerfGH, E vom 29. September 1977 - Vf 11 - VII - 76 - unter Hinweis auf Bayer VerfGH in BayVBl 1977, 81), weil eine Grundrechtsklage in der Form einer Rechtssatzbeschwerde nichts anderes ist als eine besondere Art der abstrakten Normenkontrolle, die sich von jener nur dadurch unterscheidet, daß sie nicht von staatlichen Organen oder Institutionen, sondern von Grundrechtsträgern eingeleitet wird.
  • StGH Hessen, 16.06.1971 - P.St. 617

    Grundrechtsklage - Verwirkung

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Ob diese äußerste Grenze überschritten ist oder nicht, kann allerdings beim Vorliegen differenzierender Regelung - wie der vorliegenden über die wöchentliche Pflichtstundenzahlen der Schulleiter nach § 3 PflStdV HE 1976 - nur daran gemessen werden, ob für diese Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen, die dem Gerechtigkeitsgefühl entsprechen und keine Willkür erkennen lassen (vgl StGH, Beschluß vom 16. Juni 1971 - PSt 617 -, ESVGH 21, 193 (194) unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Für die Festsetzung der wöchentlichen Pflichtstunden der Schulleiter ist vielmehr entscheidend, ob die tatsächlichen Ungleichheiten, die den Hessischen Kultusminister zur Festsetzung unterschiedlicher Pflichtstundenzahlen für Schulleiter der verschiedenen Schulformen veranlaßt haben, so bedeutsam sind, daß sie bei der Regelung noch stärker hätten beachtet werden und zu einer weitgehenden Differenzierung hätten führen müssen (vgl BVerwGE 38, 191 (199f) unter Hinweis auf BVerfGE 1, 264 (276) zur Festsetzung der Pflichtstunden für Lehrer).
  • StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608

    Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist;

    Auszug aus StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839
    Entgegen der Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 StGHG, nach der ein Verfahren vor dem Staatsgerichtshof grundsätzlich nur stattfindet, wenn der Antragsteller zuvor eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb eines Monats seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft, erkennt der Staatsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Grundrechtsklage an, wenn der Antragsteller selbst, gegenwärtig und unmittelbar von der angegriffenen Norm betroffen wird (ua StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - PSt 539 - StAnz 1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl 1970, 524 (L) und Urteil vom 20. Dezember 1971 - PSt 608, 637 - in StAnz 1972, 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, 285; zuletzt im Beschluß vom 27. Juli 1977 - PSt 841 -).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

    aa) Unter Berufung auf die Ausführungen des Staatsgerichtshofes in seinen Beschlüssen vom 23. Mai 1979 (P. St. 839 und P.St. 854) bejaht der Hessische Ministerpräsident die dort zum Ausdruck gekommene Auffassung, daß der allgemeine Gleichheitssatz auch dem Verordnungsgeber einen weiten Bereich des Ermessens offen lasse und ihm nur äußerste Grenzen ziehe.

    Der Verordnungsgeber muß danach im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und darf sich nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen; im übrigen ist er in diesem Gestaltungsrahmen jedoch im wesentlichen frei, so daß die Erkenntnisse zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch für die Beurteilung einer Rechtsverordnung am Maßstab des Art. 1 HV herangezogen werden können (StGH, Beschluß vom 23. Mai 1979 - P.St. 839 -, ESVGH 29, 210).

    Diese Auffassung wird auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten (Beschluß vom 24. März 1977 - BvR 1333/76 -); ihr hat sich der Staatsgerichtshof schon in seinen Entscheidungen vom 23. Mai 1979 (P.St. 839 und 854) angeschlossen.

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880

    Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen

    1973, 927 = ESVGH 23, 147 = DÖV 1973, 524 = DVBl. 1973, 334; Beschluß vom 23. Mai 1979 - P.St. 839 -, ESVGH 29, 210).

    Der Staatsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung diese Frist auf ein Jahr begrenzt (Urteil vom 16. Juni 1971, P.St. 602, 603, 604, 608, StAnz. 1971, 1135; vom 20. Dezember 1971, P.St. 608, 637, ESVGH 22, 4 (6) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 16. Juni 1971, P.St. 617, ESVGH Bd. 21, 193 (194); vom 12. Juli 1972, P.St. 640, ESVGH 22, 209 (210); vom 29. Mai 1974, P.St. 730, ESVGH Bd. 25, 42 (43, 44); vom 11. Dezember 1974, P.St. 728, ESVGH Bd. 25, 137 (139); vom 29. Mai 1974, P.St. 736; vom 23. Mai 1979, P.St. 839, ESVGH 29, 210 (211)).

  • VGH Hessen, 22.08.2000 - 1 N 2320/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenregelung für Lehrer an Abendgymnasien in Hessen

    Daraus folgt im Übrigen, dass die betroffenen Lehrkräfte sich gegenüber der angegriffenen Pflichtstundenregelung auf die Ergebnisse der Studie der Firma Knight-Wegenstein aus dem Jahr 1973 (vgl. dazu bereits Hess. StGH, Beschluss vom 3. Mai 1979 - PSt. 839 - ESVGH 29, 210, 214), des Gutachtens von Müller-Limmroth aus dem Jahr 1980 sowie der Umfrage des baden-württembergischen Philologenverbandes von 1991 schon deshalb nicht berufen können, weil diese im Wesentlichen auf der Befragung von Lehrern beruhen (ebenso BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81 - und VGH BW, Urteil vom 11. August 1998 - 4 S 1411/97 - jeweils a.a.O.).
  • VGH Hessen, 08.08.2000 - 1 N 4694/96

    Rechtmäßigkeit der Pflichtstundenverordnung für Lehrer an Gymnasien in Hessen

    Daraus folgt im Übrigen, dass die Antragsteller sich gegenüber der angegriffenen Pflichtstundenregelung auf die Ergebnisse der Studie der Firma Knight-Wegenstein aus dem Jahr 1973 (vgl. dazu bereits Hess. StGH, Beschluss vom 3. Mai 1979 - PSt. 839 - ESVGH 29, 210, 214), des Gutachtens von Müller-Limmroth aus dem Jahr 1980 sowie der Umfrage des baden-württembergischen Philologenverbandes von 1991 schon deshalb nicht berufen können, weil diese im Wesentlichen auf der Befragung von Lehrern beruhen (ebenso BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81 - und VGH BW, Urteil vom 11. August 1998 - 4 S 1411/97 - jeweils a.a.O.).
  • StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002

    Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung -

    Insoweit ist der formelle Unterschied der Rechtsquellen als Gesetz oder Rechtsverordnung gegenüber dem Charakter einer Bestimmung als materielle Rechtsnorm unbeachtlich (vgl. dazu StGH, Beschluss vom 23. Mai 1979 - P.St. 839 -, ESVGH 29, 210 sowie den Beschluss vom selben Tag - P.St. 854 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1192

    Rechtswegerschöpfung; Frist; Grundrechtsklagefrist; Grundrechtsklage;

    1972, S. 112 = ESVGH 22, 4 = DÖV 1972, S. 285; Beschluß vom 23.05.1979 - P.St. 839 -, ESVGH 29, 210).
  • StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 883

    Zur Zulässigkeit der Grundrechtsklage gegen ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung

    Voraussetzung dafür ist jedoch, daß der Antragsteller durch die angegriffene Norm selbst gegenwärtig und unmittelbar betroffen wird, ohne daß eine Ausführungsnorm oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müßte (vgl ua StGH, Urteil vom 7. Januar 1970 - P St 539 -, StAnz 1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl 1970, 524 (L); Urteil vom 20. Dezember 1971 - P St 608.637 -, StAnz 1972, 112 = DÖV 1972, 285; Beschluß vom 11. April 1973 - P St 697 -, StAnz 1973, 927 = ESVGH 23, 147 = DÖV 1973, 524 = DVBl 1973, 334; zuletzt Beschluß vom 23. Mai 1979 - P St 839 -, ESVGH 29, 210).
  • OVG Saarland, 20.05.1987 - 3 R 3/84
    Der Beweiswert dieser auf Eigenangaben der befragten Lehrer beruhenden Feststellungen begegnet schon grundsätzlichen Bedenken (vgl. u. a. zu K.-W.: Gemeinsame Arbeitsgruppe der Konferenzen der Kultusminister, Finanzminister und Innenminister für Fragen der Arbeitszeit der Lehrer, Bericht zur Festlegung und Vereinheitlichung der Lehrerarbeitszeit, 1975, S. 27, s. Anl. V zu Bl. 21 in 3 K 477/80; Beschluß des HessStGH vom 15.07.1976 P.St. 839 , s. Bl. 62 ff. a.a.O.; VGH Mannheim in ZBR 1977, 332333 ).
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