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   VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - I 3895/78   

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VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - I 3895/78 (https://dejure.org/1980,2617)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.1980 - I 3895/78 (https://dejure.org/1980,2617)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 1980 - I 3895/78 (https://dejure.org/1980,2617)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 31, 72 (Ls.)
  • VBlBW 1981, 157
  • DVBl 1981, 220
  • DÖV 1981, 148
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VGH Hessen, 28.05.2019 - 8 B 1087/19

    Zuweisung eines Standplatzes im Rahmen des Hessentages 2019

    Denn das Recht auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung ist von der Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses zu unterscheiden und gehört immer dem öffentlichen Recht an, wenn in einem öffentlich-rechtlichen Sonderrechtssatz ein Recht auf Benutzung der Einrichtung gegenüber dem Betreiber der Einrichtung eingeräumt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184/88 -, juris sowie Beschluss vom 29. Mai 1990 - BVerwG 7 B 30/90 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden - Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 1975 - I 888/74 -, juris sowie Urteil vom 23. September 1980 - I 3895/78 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01

    Zulassungsregelung für durch privatrechtliches Kommunalunternehmen betriebene

    Denn das Recht auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung ist von der Rechtsnatur des Benutzungsverhältnisses zu unterscheiden und gehört immer dem öffentlichen Recht an, wenn in einem öffentlich-rechtlichen Sonderrechtssatz ein Recht auf Benutzung der Einrichtung gegenüber dem Betreiber der Einrichtung eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989, NJW 1990, 134 [135], Beschluss vom 29.5.1990, NVwZ 1991, 59; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.7.1975, ESVGH 25, 203 ff.; Urteil vom 23.9.1980, DVBl. 1981, 220 ff.); dies gilt auch, wenn das Benutzungsverhältnis mit den zugelassenen Bewerbern privatrechtlich ausgestaltet ist (sog. Zwei-Stufen-Theorie; vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., Rdnr. 16 zu § 40 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 4 B 996/21

    Festsetzung von Veranstaltungen im Verfahren nach § 69 Abs. 1 GewO ; Antrag auf

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.7.2016 - 2 BvR 470/08 -, juris, Rn. 27 ff.; BVerwG, Beschluss vom 29.5.1990 - 7 B 30.90 -, juris, Rn. 4, m. w. N., und Urteil vom 27.5.2009 - 8 C 10.08 -, juris, Rn. 33; Bay. VGH, Urteil vom 17.2.1999 - 4 B 96.1710 - VGHE 52, 31 = juris, Rn. 35; OVG NRW, Urteile vom 23.10.1968 - III A 1522/64 -, OVGE 24, 175, 177 f., vom 16.9.1975 - III A 1279/75 -, NJW 1976, 820, 821, und Beschluss vom 13.3.2018 - 15 A 971/17 -, juris, Rn. 17; Hess. VGH, Beschlüsse vom 29.11.1993 - 8 TG 2735/93 -, juris, Rn. 12, und vom 25.6.1974 - VN 2/70 -, DVBl. 1975, 913, 914; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.9.1980 - I 3895/78 -, DVBl. 1981, 220, 221 f.; siehe bereits Pr. OVG, Urteil vom 15.2.1910 - I. C. 42/08 -, PrOVGE 56, 252, 253; Donhauser, NVwZ 2010, 931, 932; Peters, in: BeckOK Kommunalrecht NRW, Dietlein/Heusch, Stand: 1.12.2021, § 8 Rn. 36.2; siehe auch BVerwG, Urteil vom 27.5.2009 - 8 C 10.08 -, juris, Rn. 33; LT-Drs.
  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

    Die Berechtigung der Gemeinden zur Beitragserhebung kann sich nur auf die - zumindest auch (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.9.1980, DVBl. 1981, 220 [221]) - in ihrer Trägerschaft stehenden öffentlichen Einrichtungen beziehen.
  • VG Koblenz, 10.07.2001 - 2 K 216/01

    Bürgerbegehren gegen Mobilfunkstation

    Zur Auslegung des Begriffs der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 17 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemO kann der in Rechtsprechung und Literatur bereits näher konturierte Begriff der öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 14 Abs. 2 GemO herangezogen werden (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf des Landesgesetzes vom 05. Oktober 1993 zu § 17 a GemO, LT-Drucks. 12/2796, S. 70), wobei nicht davon ausgegangen werden kann, dass damit abschließend sämtliche öffentlichen Einrichtungen im Sinne des § 17 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung erfasst würden (vgl. ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. September 1980, VBlBW 1981, 157 ff.).

    Möglicher Gegenstand eines Bürgerbegehrens sind daher die von den Gemeinden im Rahmen ihres von § 1 Abs. 1 Satz 2 und § 2 Abs. 1 GemO umschriebenen Wirkungskreises geschaffenen Einrichtungen, die dem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohl der Einwohner dienen und die dem vom Widmungszweck erfassten Personenkreis nach allgemeiner und gleicher Regelung zur Benutzung offen stehen (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 18. April 1997 - 2 K 4075/96.K0 - sowie Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23. September 1980, a.a.O.).

    Ferner setzt sie voraus, dass die Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten nicht unerheblich sind; dies ist der Fall, wenn die Interessen der nutzungsberechtigten Einwohner ähnlich stark berührt sind wie etwa durch die Errichtung oder Aufhebung der öffentlichen Einrichtung (vgl. zum Ganzen: Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 23. September 1980, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - 7 B 11392/03

    Bürgerbegehren, Unterschriften, Stadthalle, öffentliche Einrichtung,

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 - Umdruck S. 13; AS 26, 419), die mit der des VGH Baden-Württemberg übereinstimmt (VGH BaWÜ, VwBl BaWü 1981, 157 = DVBl 1981, 220) ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung in diesem Zusammenhang weit auszulegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 2 S 1140/87

    Gebührenordnung für Kindertagesstätte: Rechtscharakter, Wirksamkeit

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  • VG Koblenz, 02.09.2004 - 6 K 1833/04

    Zurückweisung des Bürgerbegehrens rechtmäßig

    Zur Auslegung des Begriffs der öffentlichen Einrichtung i.S. des § 17a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemO kann der in Rechtsprechung und Literatur bereits näher konturierte Begriff der öffentlichen Einrichtung i.S. des § 14 Abs. 2 GemO herangezogen werden (vgl. Begründung zum Gesetzesentwurf des Landesgesetzes vom 5. Oktober 1993 zu § 17a GemO, LT-Dr 12/2796, S. 70), wobei nicht davon ausgegangen werden kann, dass damit abschließend sämtliche öffentlichen Einrichtungen im Sinne des § 17a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GemO erfasst würden (vgl. ebenso VGH Baden-Würtemberg, VBlBW 1981, 157).

    Möglicher Gegenstand eines Bürgerbegehrens sind daher die von den Gemeinden im Rahmen ihres von §§ 1 Abs. 2 und 2 Abs. 1 GemO umschriebenen Wirkungskreises geschaffenen Einrichtungen, die dem wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wohl der Einwohner dienen und die dem vom Widmungszweck erfassten Personenkreis nach allgemeiner und gleicher Regelung zur Benutzung offen stehen (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 18. April 1997 - 2 K 4075/96.KO - VGH Mannheim, VBlBW 1981, 157).

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist der Begriff der öffentlichen Einrichtung in diesem Zusammenhang grundsätzlich weit auszulegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 7 B 11392/03.OVG -, Urteil vom 25. November 1997 - 7 A 12417/96 -, AS 26, 419; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1981, 157 = DVBl 1981, 220).

  • OVG Sachsen, 03.06.2003 - 4 D 373/99

    Anschluss- und Benutzungszwang, Fernwärmeversorgung, Öffentliche Einrichtung

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann davon gesprochen werden, dass die Gemeinde weiterhin die Verantwortung für den Einrichtungsbetrieb trägt, dessen Ausrichtung am öffentlichen Wohl sichergestellt ist und der Betrieb demnach der Gemeinde als öffentliche Einrichtung i.S.v. § 2 Abs. 1, § 10 Abs. 2 SächsGemO zugerechnet werden kann (vgl. NK-Urt. des Senats v. 25.2.2003, aaO; Hessischer VGH, aaO; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.9.1980, DVBl. 1981, 220, 222; Urt. vom 11.11.1981 VBlBW 1982, 234, 235; Quecke, aaO, G § 10, RdNr. 33; Schmidt-Jortzig, aaO, RdNr. 740, 741; Tiemann, BayVBl. 1976, 261, 265; Börner, Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung, S. 17, 18).
  • OVG Sachsen, 27.02.2001 - 3 D 315/99

    Nichtigerklärung einer Handelsmarktsatzung der Stadt Görlitz ; Durchführung eines

    Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die damit verbundene Absicht zur Gewinnerzielung hinter die Zielsetzung des Marktes, die unmittelbare Versorgung derBevölkerung mit marktüblichen Waren zu fördern, zurück tritt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.9.1980, DVBl. 1981, 220 [221]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.1985 - 7 B 69/85

    Anspruch; Zulassung; Benutzung; Gemeinde; Festhalle; Halle; Öffentliche

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2002 - 2 S 1383/00

    Umlage von Planungskosten

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1995 - 3 S 1983/94

    Lärmimmissionen einer widmungsgemäßen Nutzung einer gemeindeeigenen Halle -

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 9 S 2497/86

    Ausschluß aus städtischer Musikschule - Rechtsweg

  • OVG Sachsen, 25.02.2003 - 4 D 699/99

    Öffentliche Einrichtung, Anschluss- und Benutzungszwang, Fernwärmeversorgung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 1 S 3142/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens; hier:

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.06.1980 - V 1152/79   

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https://dejure.org/1980,2781
VGH Baden-Württemberg, 27.06.1980 - V 1152/79 (https://dejure.org/1980,2781)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.1980 - V 1152/79 (https://dejure.org/1980,2781)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 1980 - V 1152/79 (https://dejure.org/1980,2781)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 31, 72 (Ls.)
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.07.1980 - IX 1393/79   

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VGH Baden-Württemberg, 08.07.1980 - IX 1393/79 (https://dejure.org/1980,3341)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.1980 - IX 1393/79 (https://dejure.org/1980,3341)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - IX 1393/79 (https://dejure.org/1980,3341)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 31, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1980 - IX 1393/79
    Sie war nur "Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu einem späteren Tun oder Unterlassen" (BVerwGE 26, 31, 36), aber nicht rechtsgeschäftliche Vereinbarung von Rechten und Pflichten.
  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 113.65
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1980 - IX 1393/79
    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Doktorandenverhältnis als ein "Vertrauensverhältnis" charakterisiert, "das teils wissenschaftliche, teils pädagogische Elemente in sich birgt" Urt v 26.8.1966, Buchholz, 421.2, Nr. 17 = NJW 1967, 72), und das der Hochschullehrer, wenn er die menschlichen und wissenschaftlichen Voraussetzungen für seine Weiterführung als nicht mehr gegeben erachtet, jederzeit lösen kann (aaO).
  • BGH, 14.12.1959 - III ZR 117/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1980 - IX 1393/79
    (Urt v 14.12.1959, JZ 1960, 366f, = DVBl 60, 741; gegen die Verneinung eines Verwaltungsakts Fertig, DVBl 60, 881/883).
  • LAG Köln, 28.11.2014 - 6 Ta 221/14

    Rechtsweg; Zusammenhangsklage; Verwaltungsgericht

    In diesem Zusammenhang kann offenbleiben, ob das Doktorandenverhältnis ein öffentlich-rechtlicher (verwaltungsrechtlicher) Vertrag oder ein "vertragsähnliches Verhältnis" sein kann (vgl. dazu näher und im Ergebnis ablehnend VGH Baden-Württemberg v. 08.07.1980 - IX 1393/79, juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - IV 1771/77   

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https://dejure.org/1980,2836
VGH Baden-Württemberg, 23.09.1980 - IV 1771/77 (https://dejure.org/1980,2836)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.1980 - IV 1771/77 (https://dejure.org/1980,2836)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2001 - 4 S 2258/99

    Umzugskostenvergütung - unterschiedlicher Hinweg und Rückweg

    Wenn sonach bei den heutigen Verhältnissen die Fahrt zur und von der Dienststätte im Rahmen eines bestimmten Einzugsgebietes des Dienstortes bzw. der Dienststätte allgemein üblich ist, kann dem Beamten die Inkaufnahme solcher Fahrten gegebenenfalls auch zugemutet werden, ohne dass er seinen Dienstherren auf Gewährung von Trennungsgeld oder im Falle eines Umzuges auf Umzugskostenvergütung in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu bereits das Urteil des Senats vom 23.09.1980 - IV 1771/77 - zu § 2 Abs. 7 LUKG).
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