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   VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 1 S 1526/81   

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https://dejure.org/1982,1711
VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 1 S 1526/81 (https://dejure.org/1982,1711)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.1982 - 1 S 1526/81 (https://dejure.org/1982,1711)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 1982 - 1 S 1526/81 (https://dejure.org/1982,1711)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 32, 42
  • ESVGH 33, 42
  • VBlBW 1983, 269
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02

    Begriff des kassatorischen Bürgerbegehrens; Reichweite des Schutzes von

    zum Kostendeckungsvorschlag nach den Rechtsvorschriften anderer Bundesländer Nds. OVG, Urteil vom 24.3.2000 - 10 M 986/00 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, ESVGH 50, 115 (120 f.); VGH Bad.-Württ., Urteile vom 29.11.1982 - 1 S 1415/81 -, VBlBW 1983, 313, und vom 6.7.1982 - 1 S 1526/81 -, ESVGH 33, 42 (44 f.).
  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als

    Außerdem hätte angegeben werden müssen, wie die anfallenden Kosten gedeckt werden sollen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 1982 - 1 S 1526/81 - ESVGH 33, 42 ff., 44 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18

    Kostendeckungsvorschlag für Einnahmeausfälle in Bürgerbegehren? Karten und Pläne

    Daher sind jedenfalls in Form einer überschlägigen Schätzung die durch die Maßnahme voraussichtlich entstehenden Kosten und ein Vorschlag für deren Deckung anzugeben (Senat, Urt. v. 06.07.1982 - 1 S 1526/81 - ESVGH 33, 42).

    Zu den Kosten, die im Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens anzugeben sind, gehören nicht nur die unmittelbaren Kosten der vorgeschlagenen Maßnahme, sondern auch die notwendigen Folgekosten (Senat, Urt. v. 06.07.1982, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 10.07.2020 - 2 K 7650/19

    Zulässigkeit eines von Vertrauenspersonen initiierten Bürgerbegehrens;

    Es kommt hinzu, dass die Entscheidung des Bürgers, ob er einem Bürgerbegehren beitritt oder sich im Rahmen des Bürgerentscheides positiv für die Verwirklichung der verlangten Maßnahme ausspricht, wesentlich auch von der Frage beeinflusst wird, welche Kosten durch diese Maßnahme ausgelöst und letztlich die Bürgerschaft treffen werden (vgl. zum Ganzen grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.07.1982 - 1 S 1526/81 -, VBlBW 1983, 269 m.w.N. zu den Gesetzgebungs-Materialien).

    Dies rechtfertigt es jedoch nicht, im Hinblick auf den genannten Gesetzeszweck die Kosten der Maßnahme völlig zu vernachlässigen, wenn solche in erheblichem Umfang als Folge eines Bürgerentscheids entstehen können (vgl. zum Ganzen nochmals VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 06.07.1982 - 1 S 1526/81 -, VBlBW 1983, 269 ; vgl. zur erforderlichen "Tiefe" des Kostendeckungsvorschlags auch Aker, in: derselbe/Hafner/Notheis, GemO-Kommentar, 1. Aufl. 2013, § 21 GemO ; Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 11. Aufl. 2018, § 16 jeweils m.w.N. zur Rspr.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.1993 - 1 S 1076/92

    Bürgerbegehren gegen wiederholenden Beschluss des Gemeinderats

    Das der Gemeindeordnung zugrundeliegende System der repräsentativen Demokratie wird mit dem Rechtsinstitut des Bürgerentscheids, auf den das Bürgerbegehren gerichtet ist, zugunsten einer aktiven Einbeziehung der Bürger im Sinne einer unmittelbaren Demokratie bei solchen Angelegenheiten durchbrochen, die für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind (vgl. Urt. d. Senats v. 6.7.1982 - 1 S 1526/81 -, ESVGH 33, 42).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige

    Soweit die Maßnahme nicht nur einmalige Herstellungs- oder Anschaffungskosten verursacht, sind für darüber hinaus entstehende Folgekosten auch insoweit eine zu beziffernde Prognose und ein Vorschlag zur Deckung dieser Kosten notwendig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.7.1982 - 1 S 1526/81 -, VBlBW 1983, 269 ff.; Hessischer VGH, Urt. v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, DVBl. 2000, 929).
  • VG Düsseldorf, 20.11.1998 - 1 K 11351/96

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

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  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1992 - 1 S 333/92

    Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens; dreijährige Sperrfrist;

    Einerseits wird mit dem Rechtsinstitut des Bürgerentscheids das der Gemeindeordnung zugrundeliegende System der repräsentativen Demokratie zugunsten einer aktiven Einbeziehung der Bürger im Sinne einer unmittelbaren Demokratie bei solchen Angelegenheiten durchbrochen, die für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.1982, ESVGH 33, 42).
  • VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (Schwimmbad)

    Nach alledem genügen überschlägige, aber schlüssige Angaben über die geschätzte Höhe der anfallenden Kosten und die Folgen der Umsetzung der Maßnahme für den Gemeindehaushalt (vgl. VG Düsseldorf, a.a.O.; vgl. ferner zu den Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag: VGH Mannheim, Urteil vom 6. Juli 1992 - 1 S 1526/81 -, ESVGH 33, 42, 45 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, NVwZ-RR 1996, 409, 410).
  • VG Bremen, 01.11.2018 - 1 V 667/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehens - Bürgerbegehren; Kostendeckung;

    Dadurch soll vermieden werden, dass ein Bürgerbegehren Maßnahmen beschließt, deren finanzielle Folgen für die Gemeinde nicht überschaubar und nicht finanzierbar sind (vgl. zum jeweil. Landesrecht: VGH Mannheim, U. v. 06.07.1982,1 S 1526/81, ESVGH 33, 42; VGH Kassel, B. v. 18.03.2009,8 B 528/09, juris, Rn. 54; OVG Lüneburg, B. v. 11.08.2003,10 ME 82/03, juris, Rn. 2; OVG Schleswig, B. v. 24.04.2006 - 2 MB 10/06 - juris Rdnr. 9).
  • VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen;

  • VG Hannover, 19.05.2008 - 1 B 2010/08
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