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   StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982   

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https://dejure.org/1983,2250
StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982 (https://dejure.org/1983,2250)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.12.1983 - P.St. 982 (https://dejure.org/1983,2250)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 1983 - P.St. 982 (https://dejure.org/1983,2250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 12
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.05.1957 - 2 BvO 5/56

    Bayerisches Ärztegesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    Ernstliche Zweifel des vorlegenden Gerichtes selbst über das Fortgelten einer Rechtsnorm als Bundesrecht hat das BVerfG zwar auch später fast stets für die des "Streitigseins" genügen lassen; BVerfGE 11, 89 (92 f.); 23, 113 (121) ließ es aber z.B. in BVerfGE 7, 18 (24) auch einmal offen.

    In seinem Beschluss vom 28. Mai 1957 (BVerfGE 7, 18) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass als Abänderung von Reichsrecht i.S. von Art. 125 Nr. 2 GG "jede Verfügung des Landesgesetzgebers" zu verstehen sei und es dem Sinn der Bestimmung "widerspräche, es von der Art und Weise, wie der Landesgesetzgeber den reichsrechtlichen Rechtsbestand verändert habe, abhängig zu machen, ob eine Abänderung i.S. von Art. 125 Nr. 2 GG vorliege oder nicht" (a.a.O. S. 27); deshalb komme es für die Anwendung der Vorschrift weder auf das Ausmaß der inhaltlichen Übereinstimmung der landesrechtlichen mit der reichsrechtlichen Regelung an, noch darauf, in welchem Umfang der Landesgesetzgeber früheres Reichsrecht habe bestehen lassen (a.a.O. S. 28).

  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79

    Verfassungsstreitbezüglich des Umfangs der Verpflichtungen nach Übertragung des

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    In seinem Beschluss vom 23. November 1982 (BVerfGE 62, 295 [317 f.]) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass es im Falle der sogenannten Fürstenabfindungsverträge auf der Seite des Staates nicht nur um die Erhaltung erheblicher Vermögenswerte und nicht nur um die Klärung der Eigentumsverhältnisse an staatlichen Vermögensteilen, die der Fürst als früherer Landesherr auf Grund seiner Landeshoheit erworben hatte, und solcher, die in seinem privaten Eigentum standen, gegangen sei, sondern dass Gewicht auch "dem staatlichen Interesse an der Erhaltung bedeutsamer Gegenstände von künstlerischem und wissenschaftlichem Wert für die Allgemeinheit ... (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 15. Februar 1960, VGH n.F. 13, 20 [23])" zugekommen sei.
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvO 2/56

    Fortgeltung der Umsatzsteuerbefreiung der staatlichen Sport-Toto-GmbH in

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    In BVerfGE 9, 153 (157) stellt es immerhin die Frage, ob "nicht mit Rücksicht auf den Rang und Bedeutung der Beteiligten auch ein Streit der Parteien des Ausgangsverfahrens über die Fortgeltung der fraglichen Bestimmung als Bundesrecht genügen würde".
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvO 6/56

    Bremisches Urlaubsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    Ernstliche Zweifel des vorlegenden Gerichtes selbst über das Fortgelten einer Rechtsnorm als Bundesrecht hat das BVerfG zwar auch später fast stets für die des "Streitigseins" genügen lassen; BVerfGE 11, 89 (92 f.); 23, 113 (121) ließ es aber z.B. in BVerfGE 7, 18 (24) auch einmal offen.
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    In BVerfGE 4, 358 (369 f.) stellte es darauf ab, ob das erkennende Gerichte die Frage für "ernstlich zweifelhaft" halte, ließ es aber nicht genügen, dass von den Parteien des anhängigen Gerichtsverfahrens dazu verschiedene Meinungen vertreten wurden.
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 161/76

    Denkmalschutz und Enteignung

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    Mit der Formel von der Sozialbindung des Eigentums könne weder die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes noch die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bzw. des Übermaßverbotes gerechtfertigt werden; dies habe auch der Bundesgerichtshof im Urteil vom 8. Juni 1978 - III ZR 161/76 - ausgesprochen, vgl. NJW 1979, 211.
  • BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71

    Kranzgeld

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    Wenn es auch denkbar wäre, dass der Landesgesetzgeber die vorkonstitutionellen Regelungen im übrigen akzeptiert und ihre Weitergeltung als Landesrecht "in seinen Willen aufgenommen" hätte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972, NJW 1972 S. 571), so fehlt es doch an einer entsprechend unmissverständlichen Klarstellung dieses Sachverhalts; denn weder sind die alten Bestimmungen als nunmehriges Landesrecht neu verkündet worden, noch gibt es eine entsprechend aussagefähige Verweisung auf jene Vorschriften, die künftig als Landesrecht weiter bestehen sollten.
  • StGH Hessen, 31.08.1983 - P.St. 987

    Darlegungspflicht; Bundesrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    Zur Überprüfung solcher Entscheidungen ist der Staatsgerichtshof nicht befugt, weil Bundesrecht dem Landesrecht, auch dem Landesverfassungsrecht, gemäß Art. 31 GG im Range vorgeht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 12. April 1978 - P.St. 861 - zuletzt Beschluss vom 31. August 1983 - P.St. 987 -).
  • BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51

    Ladenschlußgesetze

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    Zwar muss bei "vernünftiger Sinninterpretation" (BVerfGE 1, 283 [294]) des Art. 125 GG und seines Verhältnisses zu Art. 72 GG "vom Bundesgesetzgeber erwartet werden, dass er Recht, das zu Bundesrecht geworden ist, wegen seines besonderes Charakters aber legitimerweise der Gesetzgebung der Länder hätte überlassen bleiben können, unter Aufhebung der bundeseinheitlichen Regelung für eine Gesetzgebung durch die Länder wieder freigibt" (BVerfG a.a.O., S. 295 unter ausdrücklichem Hinweis auf das Änderungsgesetz vom 28. Dezember 1950, das auf diesem Gebiet umfängliche gesetzgeberische Kompetenzen "in die Hände der Länder zurückgelegt" habe).
  • RG, 27.05.1932 - VII 445/31

    1. Zum Begriff des öffentlichen Interesses im Sinne von Art. 109 EG. z. BGB. 2.

    Auszug aus StGH Hessen, 14.12.1983 - P.St. 982
    Auch die privatrechtlichen Bestimmungen der Auflösungsvorschriften der Länder in der Weimarer Zeit beruhten daher noch auf dem Vorbehalt des Art. 59 EGBGB, vgl. RGZ 136, 211 (219).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Dies gelte selbst für mit Bundesverfassungsrecht inhaltsgleiche Grundrechte und auch dann, wenn die Verletzung von Landesverfassungsrecht gerade durch das gerichtliche Verfahren selbst geltend gemacht werde (vgl. etwa HessStGH, Beschlüsse vom 1. April 1981 - P. St. 928 -, vom 2. September 1982 - P. St. 950 - vom 14. Dezember 1983 - P. St. 982 - abgedr.

    in: ESVGH 34, 12 , vom 14. April 1989 - P. St. 1076 - LS III abgedr.

  • VerfGH Sachsen, 21.09.1995 - 1-IV-95

    Erhebung einer Verfassungsbeschwerde auf Grund der Verletzung des Anspruchs auf

    Eine Ausnahme von der Sperrwirkung des Art. 31 GG sieht er bei Urteilsverfassungsbeschwerden im übrigen dann als gegeben an, wenn sich das Gericht willkürlich außerhalb der Rechtsordnung gestellt, also in Wahrheit überhaupt kein Bundesrecht angewendet habe (vgl. ESVGH 20, 5; 30, 1; 31, 161; 31, 174; 34, 12 sowie aus jüngster Zeit die Beschlüsse vom 22.12.1993 - P.St. 1166 - (StAnz. 1994, S. -738), vom 11.05.1994 - P.St. 1181 - (StAnz. 1994, S. 1488), vom 13.07.1994 - P.St. 1197 - und vom 17.05.1995 - P.St. 186).
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