Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 10.02.1993

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92   

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VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92 (https://dejure.org/1993,1081)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.1993 - 8 S 515/92 (https://dejure.org/1993,1081)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 8 S 515/92 (https://dejure.org/1993,1081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und Erledigung; Belastung eines potentiellen Störers mit Gefahrerforschungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer trägt die Kosten einer Altlastenentsorgung? (IBR 1993, 443)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 234
  • VBlBW 1993, 298
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Der Untersuchungsgrundsatz verbietet es nicht, dem potentiellen Störer auch Gefahrerforschungsmaßnahmen aufzuerlegen (Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl VGH Bad-Württ, NVwZ-RR 1991, 24; aA OVG Koblenz, ZfW 1992, 314).

    Rechtsgrundlage für ein Einschreiten des Landratsamts waren § 82 Abs. 1 S. 1 und 2 WG und, soweit das Wassergesetz keine eigenen Regelungen trifft, die einschlägigen Vorschriften des Polizeigesetzes, die insbesondere hinsichtlich der Störerauswahl Anwendung finden (vgl. Urt. des erk. Gerichtshofs v. 10.5.1990 -- 5 S 1842/89 --).

    Selbst wenn das Landratsamt eine Schadensverursachung durch die Klägerin damals -- aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.9.1990 -- 5 S 1842/89 --) für zweifelhaft gehalten hätte, waren die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 PolG gleichwohl nicht erfüllt.

    Nachw.; siehe auch Urt. des 5. Sen. v. 10.5.1990 -- 5 S 1842/89 -- NVwZ-RR 1991, 24 = DÖV 1991, 165 und OVG Lüneburg DVBl. 1989, 887; a.A. OVG Koblenz ZfW 1992, 314) ebenfalls durch die Ermächtigung des § 82 Abs. 1 WG gedeckt.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1989 - 5 S 3157/88

    Verwaltungsakt - keine Erledigung, wenn dessen Vollziehung nicht rückgängig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Regelmäßig führen weder die Vollziehung eines Verwaltungsakts noch dessen freiwillige Befolgung zu dessen Erledigung (Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl VGH Bad-Württ, NVwZ-RR 1989, 515).%*1 4.2.

    Der vollzogene Verwaltungsakt bleibt nämlich als Rechtfertigung der erfolgten Vollzugsmaßnahmen und als Rechtsgrundlage etwaiger Kostenforderungen bestehen (vgl. Urt. des erk. Gerichtshofs vom 20.1.1989 -- 5 S 3157/88 -- = NVwZ-RR 1989, 515).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1990 - 8 S 597/90

    Gesamtschuldnerische Inanspruchnahme mehrerer Verursacher einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Denn die Vornahme von Bohrungen und Pumpversuchen kann als einheitliche tatsächliche Maßnahme regelmäßig nicht verschiedenen Störern anteilmäßig aufgegeben werden (vgl. Beschl. des erk. Sen. v. 26.6.1990 -- 8 S 597/90 -- VBlBW 1991, 30).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Für die gegenteilige Auffassung der Klägerin gibt auch der von ihr zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.7.1981 -- 1 BvL 77/78 --, BVerfGE 58, 300 f (334)) nichts her; er spricht vielmehr in seiner Tendenz eher gegen die Auffassung der Klägerin.
  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Entgegen der Auffassung der Klägerin war die Behörde dagegen nicht gehalten, zur Wahrung der durch die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit geprägte "zivilrechtliche" Rechtsordnung zu wahren und den nach bürgerlichem Recht Letztverantwortlichen in Anspruch zu nehmen (vgl. dazu BayVGH, NVwZ 1986, 942).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1986 - 7 B 75/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Das Ermessen der Polizei bzw. hier der Wasserbehörde bei der Störerauswahl berechtigt nicht zu einem Verzicht auf die Inanspruchnahme des bekannten und leistungsfähigen Störers, um im Hinblick auf einen noch nicht feststehenden weiteren Störer die Voraussetzungen einer unmittelbaren Ausführung gemäß § 8 Abs. 1 PolG herbeizuführen (vgl. in diesem Sinn auch BayVGH, NVwZ 1986, 946).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 1 S 2484/81

    Polizeieinsatz zur Lebensrettung; Kostenersatz; Zuständigkeit eines Krisenstabs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Führt die Polizei eine Maßnahme unmittelbar aus, ohne hierzu nach Abs. 1 berechtigt zu sein, dann ist der betroffene Störer nicht ersatzpflichtig (st. Rechtspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. etwa VBlBW 1984, 20 und ESVGH 23, 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Solche Gefahrerforschungsmaßnahmen der Wasserbehörde sind nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (z.B. Senatsbeschl. v. 30.8.1990 -- 8 S 1740/90 -- NVwZ 1991, 491 = DÖV 1991, 167 = ZfW 1991, 177 mit weit.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.1.1989 -- BVerwG 8 C 30.87 -- BVerwGE 81, 226 f) kann die Absicht, durch die verwaltungsgerichtliche Klärung einer öffentlich-rechtlichen Frage einen Amtshaftungsprozeß vorzubereiten, ein berechtigtes Feststellungsinteresse im Sinne von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO nämlich dann nicht begründen, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1972 - I 1107/71
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
    Führt die Polizei eine Maßnahme unmittelbar aus, ohne hierzu nach Abs. 1 berechtigt zu sein, dann ist der betroffene Störer nicht ersatzpflichtig (st. Rechtspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. etwa VBlBW 1984, 20 und ESVGH 23, 34).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1989 - 1 B 114/88
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Denn ein solches wird in diesen Fällen nach ständiger Rechtsprechung nur dann anerkannt, wenn die Erledigung des Verwaltungsakts erst nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.1.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.2.1993 - 8 S 515/92 -, VBlBW 1993, 300).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    Die Pflicht zur Erstattung der Kosten setzt voraus, dass die von der Polizei im Wege der unmittelbaren Ausführung getroffene Maßnahme rechtmäßig war (vgl. Senat, Urt. v. 23.10.1972 - I 1107/71 -, ESVGH 23, 34 f.;Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 -, juris Rn. 20; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.02.1993 - 8 S 515/92 -, juris Rn. 35; BeckOK PolR BW/Kastner, 22. Ed. 17.1.2021, BWPolG § 8 Rn. 29; Ruder, PolR BW, 8. Aufl., Rn. 344 und 906; Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Aufl., Rn. 703; Würtenberger/Heckmann, PolR BW, 6. Aufl., Rn. 911;Wolf/Stephan/Deger, PolG BW, 6. Aufl., § 8 Rn. 32), und die Behörde das Ermessen, welches ihr - abweichend von dem Wortlaut der Vorschrift - bei der Entscheidung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 PolG zukommt, ob sie den Störer zum Ersatz der Kosten heranzieht (vgl. Senat, Urt. v. 17.09.1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698; Urt. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, juris Rn. 17; Urt. v. 30.11.2010 - 1 S 1120/10 -, juris Rn. 30; Wolf/Stephan/Deger, PolG BW, § 8 Rn. 27; s.a. Würtenberger/Heckmann, PolR BW, 6. Aufl., Rn. 804), fehlerfrei ausgeübt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2011 - 8 S 2910/10

    Nachträgliche Anforderungen an den Brandschutz von Industriebetrieben

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht nach den Grundsätzen der Gefahrerforschung, wonach die zuständige Behörde im Falle eines konkreten Gefahrenverdachts zur Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen befugt sein kann (vgl. Senatsurteil vom 08.02.1993 - 8 S 515/92 - VBlBW 1993, 298 m.w.N.; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Auflage, Rn. 420, 422).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3136
VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87 (https://dejure.org/1993,3136)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.02.1993 - 1 UE 761/87 (https://dejure.org/1993,3136)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 1 UE 761/87 (https://dejure.org/1993,3136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Verpflichtung eines in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Beamten zur Zahlung von Unterbringungsgeld und Verpflegungsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 234 (Ls.)
  • NJW 1993, 2888
  • NVwZ 1993, 1222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87

    Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87
    Auch der Bundesgerichtshof sieht sich nicht aus grundsätzlichen Erwägungen an der rechtsfortbildenden analogen Anwendung von allein Ehegatten betreffenden Vorschriften auf die eheähnliche Lebensgemeinschaft durch das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG gehindert (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.1987, NJW 1988, 1091, 1092 a. E.).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87
    Daraus sei jedoch keine Pflicht zu entnehmen, nichtehelichen Gemeinschaften jedwede rechtliche Anerkennung zu versagen und mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, daß ihnen die zu ihrer Führung erforderlichen finanziellen und sonstigen Mittel entzogen würden (s. auch BVerfG, Beschluß vom 7.5.1991, NJW 1991, 1944, 1945).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Frage der analogen Anwendung der §§ 569 a, 569 b BGB (Eintritt von Familienangehörigen in das Mietverhältnis/Gemeinsamer Mietvertrag von Ehegatten) in einem Urteil vom 3.4.1990 (NJW 1990, 1593) ausgeführt, daß eheähnliche Gemeinschaften eine typische Erscheinung des sozialen Lebens darstellten.
  • BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95

    Rechtsmittel

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, der angefochtene Beschluß weiche von dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 1993 - 1 UE 761/87 - (NJW 1993, 2888 [VGH Hessen 10.02.1993 - 1 UE 761/87]) ab, scheidet die damit sinngemäß von ihm begehrte Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG ebenfalls aus.
  • VGH Hessen, 16.06.1993 - 1 UE 1918/86

    Hauptmieter iSd TGV HE 1974 § 5 Abs 2 bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Die Auslegung des Begriffs Hauptmieter in § 5 Abs. 2 HTGV, die der Beklagte in Anlehnung an die Hinweise des Hessischen Ministers des Innern in dessen Erlaß vom 13.3.1984 (Staatsanzeiger S. 683) vorgenommen hat, wird dem Zweck der Gewährung des Trennungstagegeldes nicht gerecht; sie verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10.2.1993 - 1 UE 761/87 -).
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