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   VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89   

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VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89 (https://dejure.org/1992,3316)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.1992 - 14 S 3212/89 (https://dejure.org/1992,3316)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 1992 - 14 S 3212/89 (https://dejure.org/1992,3316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Straßenkunst als Sondernutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des straßenrechtlichen Verkehrsbegriffs oder Sondernutzung der Straße bei der Ausübung von Straßenkunst (hier: Silhouettenschneiden); Qualifizierung von Straßenkunst als Gemeingebrauch durch die Verkehrsanschauung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenrecht: Ausübung von Straßenkunst als Sondernutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 1 S 2448/85

    Erlaubnispflicht der Straßenmusik im Innenstadtbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Die Ausübung von Straßenkunst (hier: Silhouettenschneiden) unterfällt nicht dem straßenrechtlichen Verkehrsbegriff und ist deshalb in der Regel Sondernutzung (wie 1. Senat, Urteil vom 26.6.1986, VBlBW 1987, 137 = DÖV 1987, 160).

    Darunter wird nach heute herrschender Meinung nicht nur der Verkehr im engeren Sinne der Ortsveränderung, sondern auch der sog. kommunikative Verkehr verstanden, der auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichtet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.6.1986 - 1 S 2448/85 -, VBlBW 1987, 137 = DÖV 1987, 160, m.w.N.; vgl. ferner z.B. OLG Hamm, Beschluß vom 25.10.1979, NJW 1980, 1702; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.3.1985, DÖV 1985, 688; OLG Köln, Beschluß vom 19.8.1991, NVwZ 1992, 100; umfangreiche Rechtsprechungsübersicht bei Stock, Straßenkommunikation als Gemeingebrauch, 1979, S. 16 ff.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., S. 492 ff.; Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, Rdnrn. 21 ff. zu § 13).

    Der 1. Senat des erk. Gerichtshofs hat in seinem Urteil vom 26.6.1986 (aaO) hinsichtlich des kommunikativen Verkehrs die Auffassung vertreten, daß der (landes-)straßenrechtliche Verkehrsbegriff kommunikative Aktivitäten allenfalls als Nebenzweck der Straßennutzung im Sinne einer individuellen Begegnung umfasse, nicht aber als vom Verkehrsinteresse isolierten Hauptzweck, wie er bei einer an die Allgemeinheit gerichteten Darbietung von Straßenmusik verwirklicht werde.

    Der übliche Rahmen der gemeingebräuchlichen Straßennutzung kann demnach durch den Ortsgebrauch auch erweitert werden, so daß eine Qualifizierung von Straßenkunst als ortsüblicher Gemeingebrauch grundsätzlich in Betracht kommen kann (vgl. auch Urteil des 1. Senats vom 26.6.1986, aaO).

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Durch Urteil vom 09.11.1989 (BVerwGE 84, 71 = NJW 1990, 2011 = JZ 1990, 336 = GewArch 1990, 16) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des erkennenden Senats vom 17.08.1988 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.

    Sie würden nicht als eine Art "Kommunikationsmedium", sondern vielmehr als Verkehrseinrichtungen geschaffen (vgl. im übrigen zum Problem, ob Straßenkunst Gemeingebrauch oder Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums ist, Würkner, NJW 1989, 1266 und NJW 1990, 2013; Hufen, JZ 1990, 339 und JuS 1991, 597; Steinberg-Hartung, JuS 1990, 795; Laubinger, VerwArch 81 (1990), 583, 593 ff.; Heinz, NVwZ 1991, 139 und JA 1990, 246; Goerlich, Jura 1990, 415; Meyer, DÖV 1991, 542, 549).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1985 - 2 S 2051/83

    Werbeanlage - Gebührenpflichtige Sondernutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Für die verkehrsüblichen Grenzen ist die je nach Herkommen und Gewohnheit örtlich verschiedene Verkehrsanschauung maßgebend, die u.a. auch in Bestimmungen des Ortsrechts (wie einer Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren) ihre Konkretisierung finden kann (vgl. hierzu Urteile des 2. Senats vom 30.9.1981 - 2 S 1334/80 - und vom 15.7.1985 - 2 S 2051/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1981 - 2 S 1334/80

    Abgrenzung zwischen (gesteigertem) Gemeingebrauch und Sondernutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Für die verkehrsüblichen Grenzen ist die je nach Herkommen und Gewohnheit örtlich verschiedene Verkehrsanschauung maßgebend, die u.a. auch in Bestimmungen des Ortsrechts (wie einer Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren) ihre Konkretisierung finden kann (vgl. hierzu Urteile des 2. Senats vom 30.9.1981 - 2 S 1334/80 - und vom 15.7.1985 - 2 S 2051/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1988 - 14 S 689/87

    Künstlerische Betätigung auf der Straße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Dem Senat liegen die einschlägigen Akten der Beklagten, die Akten des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs - 14 S 689/87 - sowie die von der Rhein-Neckar-Zeitung übersandten Zeitungsberichte über Straßenkunst vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1971 - V 916/68

    Umfang des Anliegergebrauchs in Baden-Württemberg; Firmentransparent über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Der 5. Senat des erk. Gerichtshofs hat in seinem Urteil vom 22.7.1971 (ESVGH 22, 229 = NJW 1972, 837) einen von der Verkehrsanschauung geprägten erlaubnisfreien Anliegergebrauch anerkannt.
  • OLG Hamm, 25.10.1979 - 1 Ss OWi 2274/79
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Darunter wird nach heute herrschender Meinung nicht nur der Verkehr im engeren Sinne der Ortsveränderung, sondern auch der sog. kommunikative Verkehr verstanden, der auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichtet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.6.1986 - 1 S 2448/85 -, VBlBW 1987, 137 = DÖV 1987, 160, m.w.N.; vgl. ferner z.B. OLG Hamm, Beschluß vom 25.10.1979, NJW 1980, 1702; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.3.1985, DÖV 1985, 688; OLG Köln, Beschluß vom 19.8.1991, NVwZ 1992, 100; umfangreiche Rechtsprechungsübersicht bei Stock, Straßenkommunikation als Gemeingebrauch, 1979, S. 16 ff.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., S. 492 ff.; Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, Rdnrn. 21 ff. zu § 13).
  • OLG Köln, 19.08.1991 - Ss 356/90

    Bauchladenhandel als Gemeingebrauch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Darunter wird nach heute herrschender Meinung nicht nur der Verkehr im engeren Sinne der Ortsveränderung, sondern auch der sog. kommunikative Verkehr verstanden, der auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichtet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.6.1986 - 1 S 2448/85 -, VBlBW 1987, 137 = DÖV 1987, 160, m.w.N.; vgl. ferner z.B. OLG Hamm, Beschluß vom 25.10.1979, NJW 1980, 1702; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.3.1985, DÖV 1985, 688; OLG Köln, Beschluß vom 19.8.1991, NVwZ 1992, 100; umfangreiche Rechtsprechungsübersicht bei Stock, Straßenkommunikation als Gemeingebrauch, 1979, S. 16 ff.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., S. 492 ff.; Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, Rdnrn. 21 ff. zu § 13).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.03.1985 - 12 C 1/84

    Sondernutzungserlaubnis; Politische Veranstaltungen; Fußgängerzone; Straße;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89
    Darunter wird nach heute herrschender Meinung nicht nur der Verkehr im engeren Sinne der Ortsveränderung, sondern auch der sog. kommunikative Verkehr verstanden, der auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichtet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.6.1986 - 1 S 2448/85 -, VBlBW 1987, 137 = DÖV 1987, 160, m.w.N.; vgl. ferner z.B. OLG Hamm, Beschluß vom 25.10.1979, NJW 1980, 1702; OVG Lüneburg, Urteil vom 11.3.1985, DÖV 1985, 688; OLG Köln, Beschluß vom 19.8.1991, NVwZ 1992, 100; umfangreiche Rechtsprechungsübersicht bei Stock, Straßenkommunikation als Gemeingebrauch, 1979, S. 16 ff.; Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., S. 492 ff.; Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, Rdnrn. 21 ff. zu § 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 5 S 2592/18

    Tarotkartenlegen auf einer öffentlichen Straße; Sondernutzung

    Allerdings unterfällt der "kommunikative Verkehr" nur dann dem Gemeingebraucht, wenn der Hauptzweck der Nutzung der Ortsveränderung dient (vgl. Senatsurteil vom 31.1.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297, juris Rn. 41; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.4.1992 - 14 S 3212/89 - BWGZ 1995, 68, juris Rn. 17; Urteil vom 26.6.1986 - 1 S 2448/85 - NJW 1987, 1839 ).

    Daher ist sie in beiden Fällen als Sondernutzung zu qualifizieren, sofern durch die konkrete Widmung der betreffenden Straße die beabsichtigte Nutzung nicht ausdrücklich dem Gemeingebrauch zugeschlagen wurde oder aber unter dem Kriterium der Verkehrsüblichkeit ein entsprechender Ortsgebrauch besteht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.4.1992 - 14 S 3212/89 - BWGZ 1995, 68, juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2023 - 1 S 1365/23

    Eilantrag gegen das Verbot des Betriebs von Tonwiedergabegeräten und

    Allerdings unterfällt der kommunikative Verkehr auch auf dem Fußgängerverkehr gewidmeten Straßen nur dann dem Gemeingebrauch, wenn der Hauptzweck der Nutzung die Ortsveränderung ist (st. Rspr., VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.04.1992 - 14 S 3212/89 - BWGZ 1995, 68, juris Rn. 17; Beschl. v. 22.05.2019 - 5 S 2592/18 - VBlBW 2020, 120, juris Rn. 6; Urt. v. 31.01.2002 - 5 S 3057/99 - VBlBW 2002, 297, juris Rn. 41; Senat, Urt. v. 26.06.1986 - 1 S 2448/85 - NJW 1987, 1839, 1841).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96

    Werbung für entgeltliche Leistungen einer Scientology-Kirche als Sondernutzung

    Denn auch Fußgängerzonen werden - soweit nicht eine andere Zweckbestimmung erfolgt ist - nicht als eine Art "Kommunikationsmedium" für politische oder künstlerische Zwecke, sondern primär als Verkehrseinrichtung für den ungehinderten Fußgängerverkehr geschaffen (VGH Bad-Württ, Urt v 26.06.1986 - 1 S 2448/85 -, ESVGH 36, 293 = VBlBW 1987, 137 = DÖV 1987, 160; Urt v 24.04.1992 - 14 S 3212/89 -, BWGZ 1995, 68, jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

    Eine ausdrückliche Widmung öffentlicher Verkehrsflächen der Antragsgegnerin für derartige gewerbliche Betätigungen ist ebensowenig feststellbar wie eine Qualifizierung dieser Tätigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsüblichkeit als ortsüblicher Gemeingebrauch (vgl dazu VGH Baden-Württemberg Urt v 24.04.1992 aaO und BVerwG, Urt v 09.11.1989, BVerwGE 84, 71 = NJW 1990, 2011 = GewArch 1990, 16).

  • VG Freiburg, 08.10.2018 - 4 K 5260/18

    Erlaubnisfreiheit für Straßenkunst - Tarotkartenlegen

    Als Folge des fehlenden Verkehrszwecks muss deshalb der Gesichtspunkt der verkehrsbezogenen Kommunikation zur Qualifizierung der Straßenkunst als Sondernutzung führen, sofern nicht durch die Widmung die Ausübung der Straßenkunst dem Gemeingebrauch zugeschlagen wurde (vgl. VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 24.04.1992 - 14 S 3212/89 - juris, Rn. 17 ff.).
  • VG Freiburg, 09.10.2019 - 4 K 4965/18

    Das Tarotkartenlegen ist keine "Straßenkunst" und deshalb eine straßenrechtliche

    Als Folge des fehlenden Verkehrszwecks muss deshalb der Gesichtspunkt der verkehrsbezogenen Kommunikation zur Qualifizierung der Straßenkunst als Sondernutzung führen, sofern nicht durch die Widmung die Ausübung der Straßenkunst dem Gemeingebrauch zugeschlagen wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.1986 - 7 B 144.86 -, juris Rn. 6; zurückhaltend für "Spontankunst" BVerwG, Urt. v. 09.11.1989 - 7 C 81.88 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.04.1992 - 14 S 3212/89 - juris Rn. 17 ff.).
  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5322

    Keine Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für "Stolpersteine" in München

    Verkehr i. S. v. Art. 14 Abs. 1 BayStrWG ist zwar nicht nur der Verkehr im engeren Sinne einer Ortsveränderung, sondern bei zentralen innerörtlichen Straßen und Plätzen auch der sogenannte kommunikative Verkehr, der auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichtet ist, denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (BayVGH, U. v. 22.06.2010 - 8 B 10.970 - juris Rn. 18; VGH BW, U. v. 24.4.1992 - 14 S 3212/89 - juris Rn. 17).
  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5323

    Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg

    Verkehr i. S. v. Art. 14 Abs. 1 BayStrWG ist zwar nicht nur der Verkehr im engeren Sinne einer Ortsveränderung, sondern bei zentralen innerörtlichen Straßen und Plätzen auch der sogenannte kommunikative Verkehr, der auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichtet ist, denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (BayVGH, U. v. 22.06.2010 - 8 B 10.970 - juris Rn. 18; VGH BW, U. v. 24.4.1992 - 14 S 3212/89 - juris Rn. 17).
  • VG München, 31.05.2016 - M 2 K 15.5324

    Sondernutzungserlaubnis für den Einbau eines "Stolpersteins" auf dem Gehweg

    Verkehr i. S. v. Art. 14 Abs. 1 BayStrWG ist zwar nicht nur der Verkehr im engeren Sinne einer Ortsveränderung, sondern bei zentralen innerörtlichen Straßen und Plätzen auch der sogenannte kommunikative Verkehr, der auf Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern gerichtet ist, denn diese Straßen und Plätze sind nicht nur zur reinen Fortbewegung von Menschen und Sachen bestimmt, sondern dienen traditionell auch dem Austausch von Meinungen in Wort und Schrift (BayVGH, U. v. 22.06.2010 - 8 B 10.970 - juris Rn. 18; VGH BW, U. v. 24.4.1992 - 14 S 3212/89 - juris Rn. 17).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2243
VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89 (https://dejure.org/1992,2243)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.05.1992 - 3 UE 174/89 (https://dejure.org/1992,2243)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 1992 - 3 UE 174/89 (https://dejure.org/1992,2243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 172 Abs 4 BauGB, § 39h Abs 3 Nr 3 BBauG
    Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung - Modernisierungsmaßnahmen und Miethöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 71 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1993, 401
  • BauR 1993, 192
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 19.02.1990 - 3 UE 3601/88

    Errichtung eines Damwildgeheges am Waldrand

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.07.1987 - 4 C 26.85 - DÖV 1987, 966 in einer beiläufigen Randbemerkung zu § 39 h BBauG davon spricht, daß die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde nach Ermessen entscheidet, ist damit zu § 172 BauGB und der entsprechend angepaßten Erhaltungssatzung der Beklagten i.d.F. vom 10.10.1988 nichts ausgesagt, und diese Entscheidung steht damit der hier vorgenommenen Auslegung nicht entgegen (vgl. zu der in etwa vergleichbaren Problematik bei § 35 Abs. 2 BBauG BVerwGE 18, 247, 250 f. und zu § 29 Abs. 2 HENatG Hess. VGH, Beschluß vom 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 01.08.1990 - 4 B 92.90 - und BVerfG, Beschluß vom 29.11.1990 - 1 BvR 1093/90 -).
  • VGH Hessen, 28.04.1986 - 3 N 1578/84
    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89
    Der Senat erklärte diese sogenannte Milieuschutzsatzung in seinen rechtskräftigen Beschlüssen vom 28.04.1986 - 3 N 1994/84 - und - 3 N 1578/84 = DÖV 1986, 705 = DVBl. 1986, 693 für rechtswirksam.
  • BVerwG, 01.08.1990 - 4 B 92.90

    Versäumnis des Gerichts hinsichtlich der Einholung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.07.1987 - 4 C 26.85 - DÖV 1987, 966 in einer beiläufigen Randbemerkung zu § 39 h BBauG davon spricht, daß die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde nach Ermessen entscheidet, ist damit zu § 172 BauGB und der entsprechend angepaßten Erhaltungssatzung der Beklagten i.d.F. vom 10.10.1988 nichts ausgesagt, und diese Entscheidung steht damit der hier vorgenommenen Auslegung nicht entgegen (vgl. zu der in etwa vergleichbaren Problematik bei § 35 Abs. 2 BBauG BVerwGE 18, 247, 250 f. und zu § 29 Abs. 2 HENatG Hess. VGH, Beschluß vom 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 01.08.1990 - 4 B 92.90 - und BVerfG, Beschluß vom 29.11.1990 - 1 BvR 1093/90 -).
  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 26.85

    Notwendiger Inhalt einer Erhaltungssatzung; Abgrenzung von Baurech zum

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.07.1987 - 4 C 26.85 - DÖV 1987, 966 in einer beiläufigen Randbemerkung zu § 39 h BBauG davon spricht, daß die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde nach Ermessen entscheidet, ist damit zu § 172 BauGB und der entsprechend angepaßten Erhaltungssatzung der Beklagten i.d.F. vom 10.10.1988 nichts ausgesagt, und diese Entscheidung steht damit der hier vorgenommenen Auslegung nicht entgegen (vgl. zu der in etwa vergleichbaren Problematik bei § 35 Abs. 2 BBauG BVerwGE 18, 247, 250 f. und zu § 29 Abs. 2 HENatG Hess. VGH, Beschluß vom 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 01.08.1990 - 4 B 92.90 - und BVerfG, Beschluß vom 29.11.1990 - 1 BvR 1093/90 -).
  • VGH Bayern, 12.02.1996 - 14 B 90.1485
    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89
    Angesichts des gleichwohl noch verhältnismäßig offenen normativen Entscheidungsprogramms über die besonderen städtebaulichen Gründe zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bzw. die Verdrängungsgefahr durch den Abbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist es auch angemessen, daß die Verwaltung mit statistisch festgestellten Richt- bzw. Schwellenwerten einer durchschnittlichen Miethöhe arbeitet, deren Überschreitung als Hilfsmittel zur Feststellung der Verdrängungsgefahr dienen kann (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 21.03.1990 - AN 3 K 8900791 - NVwZ-RR 91, 61 zu einer Höchstbelastungsmietgrenze als Prüfungsmaßstab; nicht rechtskräftig, Berufung beim VGH München noch anhängig, Az. 14 B 90.1485).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.07.1987 - 4 C 26.85 - DÖV 1987, 966 in einer beiläufigen Randbemerkung zu § 39 h BBauG davon spricht, daß die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde nach Ermessen entscheidet, ist damit zu § 172 BauGB und der entsprechend angepaßten Erhaltungssatzung der Beklagten i.d.F. vom 10.10.1988 nichts ausgesagt, und diese Entscheidung steht damit der hier vorgenommenen Auslegung nicht entgegen (vgl. zu der in etwa vergleichbaren Problematik bei § 35 Abs. 2 BBauG BVerwGE 18, 247, 250 f. und zu § 29 Abs. 2 HENatG Hess. VGH, Beschluß vom 19.02.1990 - 3 UE 3601/88 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 01.08.1990 - 4 B 92.90 - und BVerfG, Beschluß vom 29.11.1990 - 1 BvR 1093/90 -).
  • VG Ansbach, 21.03.1990 - AN 3 K 89.00791
    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.1992 - 3 UE 174/89
    Angesichts des gleichwohl noch verhältnismäßig offenen normativen Entscheidungsprogramms über die besonderen städtebaulichen Gründe zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bzw. die Verdrängungsgefahr durch den Abbruch, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist es auch angemessen, daß die Verwaltung mit statistisch festgestellten Richt- bzw. Schwellenwerten einer durchschnittlichen Miethöhe arbeitet, deren Überschreitung als Hilfsmittel zur Feststellung der Verdrängungsgefahr dienen kann (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 21.03.1990 - AN 3 K 8900791 - NVwZ-RR 91, 61 zu einer Höchstbelastungsmietgrenze als Prüfungsmaßstab; nicht rechtskräftig, Berufung beim VGH München noch anhängig, Az. 14 B 90.1485).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97

    Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus

    Die Versagung der Genehmigung kommt deshalb auch dann in Betracht, wenn die Wohnung, an der bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen, derzeit leer steht oder wenn die davon betroffenen derzeitigen Bewohner mit der Baumaßnahme einverstanden sind (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1993, 401).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 4 UE 2704/90

    Denkmalschutz: gebundene Entscheidung über Abbruch eines unter Schutz einer

    Aus der Systematik des § 172 BauGB ergibt sich, daß die Entscheidung über die Versagung oder Genehmigung nach § 2 der Erhaltungssatzung eine gebundene Entscheidung ist (ebenso für die Milieuschutzsatzung gemäß § 171 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Hess. VGH, B. v. 11.05.1992 - 3 UE 174/89 - BRS 54 Nr. 113; vgl. auch Bielenberg/ Stock, a.a.O., § 172, Rdnr. 50, Dierkes, Die Genehmigungsversagung nach § 172 BauGB - eine gebundene Entscheidung -, BauR 1983, 129; Leidinger, Ensembleschutz als Instrument des Denkmalrechts und sein Verhältnis zu anderen Instrumenten der Stadterhaltung und -gestaltung, BauR 1994, 1, 10; a.A. Lemmel, a.a.O. § 172 Rn. 19 - ohne Begründung -).
  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 1290/92

    Parteiwechsel im Baugenehmigungsrechtsstreit - sachdienliche Klageänderung;

    Aus der Systematik des § 172 BauGB ergibt sich, daß die Entscheidung über die Versagung oder Genehmigung nach § 2 der Erhaltungssatzung eine gebundene Entscheidung ist (Hess. VGH, B. v. 11.05.1992 - 3 UE 174/89 -, BRS 54 Nr. 113).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1443
VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91 (https://dejure.org/1992,1443)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 (https://dejure.org/1992,1443)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - 11 S 3162/91 (https://dejure.org/1992,1443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - zum öffentlichen Interesse iSv Arbeitsaufenthaltsverordnung § 8

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 71
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder des Abs. 3 AuslG können nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wiederhergestellt werden (aA VGH Bad-Württ, Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91).

    Dieser Rechtsfolge stand weder die Übergangsvorschrift des § 95 AuslG noch das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und vom 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -).

    Die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder des Abs. 3 AuslG können auch nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden (so aber VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder des Abs. 3 AuslG können nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wiederhergestellt werden (aA VGH Bad-Württ, Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91).

    Die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder des Abs. 3 AuslG können auch nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden (so aber VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 -).

  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Zum öffentlichen Interesse im Sinne von § 8 AAV (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4.11.1991, 1 B 132/91, InfAuslR 1992, 4 = DVBl 1992, 295).

    Dies gilt auch dann, wenn diese Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch unbedenklich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.11.1991, InfAuslR 1992, 4 = DVBl. 1992, 295).

  • BVerwG, 14.07.1978 - 1 ER 301.78

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Ausländerbehördliche Ablehnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Die bisherige Rechtsprechung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter der Geltung des § 21 Abs. 3 AuslG a.F. (siehe dazu grundlegend VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.10.1968, ESVGH 19, 162; BVerwG, Urteil vom 18.12.1969, BVerwGE 34, 325, Beschluß vom 14.7.1978, NJW 1979, 505), wonach durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Aufenthalt des Ausländers bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Ablehnungsbescheids als erlaubt galt (siehe BVerwG, Urteil vom 27.10.1987, BVerwGE 78, 192 = InfAuslR 1988, 38 = NVwZ 1988, 251), ist seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes nicht mehr gerechtfertigt.
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Die bisherige Rechtsprechung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter der Geltung des § 21 Abs. 3 AuslG a.F. (siehe dazu grundlegend VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.10.1968, ESVGH 19, 162; BVerwG, Urteil vom 18.12.1969, BVerwGE 34, 325, Beschluß vom 14.7.1978, NJW 1979, 505), wonach durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Aufenthalt des Ausländers bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Ablehnungsbescheids als erlaubt galt (siehe BVerwG, Urteil vom 27.10.1987, BVerwGE 78, 192 = InfAuslR 1988, 38 = NVwZ 1988, 251), ist seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes nicht mehr gerechtfertigt.
  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Die bisherige Rechtsprechung zur Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unter der Geltung des § 21 Abs. 3 AuslG a.F. (siehe dazu grundlegend VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 15.10.1968, ESVGH 19, 162; BVerwG, Urteil vom 18.12.1969, BVerwGE 34, 325, Beschluß vom 14.7.1978, NJW 1979, 505), wonach durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Aufenthalt des Ausländers bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Ablehnungsbescheids als erlaubt galt (siehe BVerwG, Urteil vom 27.10.1987, BVerwGE 78, 192 = InfAuslR 1988, 38 = NVwZ 1988, 251), ist seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes nicht mehr gerechtfertigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Denn der Antragsteller hatte zum Zeitpunkt seiner Einreise den objektiv erforderlichen Aufenthaltstitel für einen legalen Grenzübertritt; die gesetzliche Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 6.2.1992 - 1 S 15/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 13 S 2973/91

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Dieser Rechtsfolge stand weder die Übergangsvorschrift des § 95 AuslG noch das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot entgegen (siehe dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und vom 26.2.1992 - 13 S 2973/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91
    Aus dem Zusammenhang der Regelungen in § 72 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AuslG ergibt sich daher, daß mit der Behördenentscheidung, die einen - auch nur fiktiv - rechtmäßigen Aufenthalt beendet, die Ausreisepflicht des § 42 Abs. 1 AuslG eintritt, ohne daß insoweit durch eine - kraft Gesetzes bestehende oder auf Grund gerichtlicher Entscheidung eintretende - aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage eine materiell aufenthaltsrechtliche Änderung der Rechtslage eintreten kann (siehe zu den - insoweit identischen - Rechtsfolgen einer Ausweisung VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG oder - bei vor dem 1.1.2005 gestellten Anträgen - eine gesetzliche Duldungs- oder Erlaubnisfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG oder nach § 69 Abs. 3 Satz 1 oder 2 AuslG ausgelöst hat (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 2.9.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 9.3.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 1.9.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111).

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsansicht, dass in allen Fällen der behördlichen Versagung eines Aufenthaltstitels, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes stets das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft ist (vgl. Beschlüsse vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - ESVGH 43, 71, vom 02.09.1992 - 11 S 1251/92 - juris, vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - juris und vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 - VBlBW 2006, 111), nicht weiter fest.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 13 S 1824/01

    Abänderung einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen

    Da der Antragsteller den von ihm begehrten Eilrechtsschutz wegen Nichteintritts einer der Fiktionen des § 69 Abs. 3 oder 2 AuslG nicht im Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, sondern nur durch eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO erhalten kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. den Senatsbeschluss vom 6.3.2000 - 13 S 1542/99 - a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - vgl. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 14. April 2000 - 16 K 925/00 -, bestätigt durch den Senatsbeschluss vom 26. Februar 2001 - 13 S 1126/00 -, ist sein Antrag dahingehend sachdienlich auszulegen, dass er eine Abänderung der früheren, im Verfahren nach § 123 VwGO ergangenen Entscheidung in analoger Anwendung von § 80 Abs. 7 VwGO begehrt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Zwar setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Zulässigkeit eines solchen Begehrens auf vorläufigen Rechtsschutz voraus, dass der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine der Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 3 oder 2 AuslG auslöst (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 -, NVwZ-RR 1992, 509 und vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 11 S 1518/03

    Kein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben oder gegen deutsches

    Dieses ergibt sich hinsichtlich der Ablehnungsentscheidung entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts zwar nicht schon aus § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG, da diese durch die Ablehnung erloschene Fiktionswirkung auch bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht wieder aufleben würde (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 sowie dazu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 -, ESVGH 43, 71, und vom 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Jedoch wird eine durch die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung erloschene Fiktionswirkung gemäß § 69 Abs. 3 AuslG durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines gegen den ablehnenden Bescheid eingelegten Rechtsbehelfs nicht mit der Folge wiederhergestellt, dass der Aufenthalt des Ausländers (wieder) als erlaubt gilt (BVerwG, Urteil vom 1.2.2000 - 1 C 14/99 -, NVwZ-RR 2000, 540; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 -, ESVGH 43, 71; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.1.1996, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 7.3.2001 - 3 Bs 232/00 -, SächsVBl.
  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

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  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 13 S 3358/94

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer

    Dieser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kann nur darauf gerichtet sein, die gesetzlich angeordnete (§ 72 Abs. 1 AuslG) sofortige Vollziehung eines mit dieser Ablehnung eintretenden Erlöschens der durch den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltsbefugnis bewirkten Fiktion eines bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt (§ 69 Abs. 3 Satz 1 und 2 AuslG) oder als geduldet (§ 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG) geltenden Aufenthalts auszusetzen (vgl. VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 12.12.1991 NVwZ-RR 1992, 509 und v. 28.11.1991 VBlBW 1992; a.A.: VGH Bad-Württ. Beschl. vom 5.5.1992 ESVGH 43, 71).

    Voraussetzung für die Statthaftigkeit des Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO ist deshalb, daß der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eine der genannten Fiktionswirkungen ausgelöst hat (VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 12.12.1991 und v. 28.11.1991 aaO. a.A.: VGH Bad-Württ. Beschl. v. 5.5.1992 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 2420/91

    Keine Erledigung der Abschiebungsandrohung durch Ablauf der Ausreisefrist

    Da die Aufhebung eines Verwaltungsakts im Verfahren des vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO - dem Wesen und Zweck dieses Verfahrens entsprechend - in keinem Fall erfolgen kann, konnte die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht nicht dazu führen, daß die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - auch nur fiktiv - fortgilt oder wieder eintritt und insoweit die Wirkungen der gesetzlichen Vorschrift des § 42 Abs. 1 AuslG außer Kraft gesetzt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 -).

    Auch kann die Fiktionswirkung des § 69 Abs. 3 AuslG nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wiederhergestellt werden (vgl. Beschluß des Senats vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 -), d.h. der Ausländer bleibt auch in diesem Fall ausreisepflichtig.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.1994 - 11 S 287/94

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise ohne das erforderliche Visum im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt in allen Fällen einer behördlichen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung, die kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist (§ 72 Abs. 1 AuslG), zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO mit dem Ziel in Betracht, durch die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs den gesetzlichen Sofortvollzug der Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung und damit auch die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 42 Abs. 2 Satz 2 AuslG) auszusetzen (siehe dazu im einzelnen Beschluß des Senats vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - in Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, D 1.1 § 69 Abs. 2 AuslG Nr. 4 = ESVGH 43, 71 (Ls)).

    Denn die Antragstellerin war zum Zeitpunkt der Einreise im Besitz des objektiv erforderlichen Aufenthaltstitels für einen legalen Grenzübertritt (vgl. Beschluß des Senats vom 5.5.1992 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1995 - 11 S 2908/94

    Beschränkung des Rechtsanspruchs des ausländischen Ehegatten eines Deutschen auf

    Mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Verfügung der Ausländerbehörde vom 3.3.1992 durch den Senatsbeschluß vom 17.9.1992 - 11 S 1704/92 - entfiel jedoch diese Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht, ohne daß es insoweit auf das Bestehen oder einen - gesetzlich nicht vorgesehenen - Wiedereintritt der Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG ankommt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. u.a. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 5.5.1992 - 11 S 3162/91 - in Jakober/Lehle/Schab, aaO., D 1.1 § 69 Abs. 2 AuslG Nr. 4 = ESVGH 43, 71 (Ls), und vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, s. auch Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 69 AuslG, RdNr. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 S 877/05

    Rechtsschutzinteresse an vorläufigem Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendenden

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 13 S 329/95

    Keine Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen für EG-Ausländer auf

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 13 S 1997/96

    Ausweisung eines Straftäters: Regelausweisung - Eröffnung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 11 S 2954/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1996 - 13 S 1158/96

    Abschiebung eines Ausländers, gegen den ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2000 - 13 S 1542/99

    Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme - Ermessenserwägungen im Falle

  • OVG Hamburg, 12.01.1996 - Bs V 4/96

    Fiktive Aufenthaltserlaubnis durch gerichtliche Anordnung der aufschiebenden

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 11 S 2677/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 11 S 2147/92

    Aufenthaltserlaubnis - Arbeitsaufenthaltsverordnung; vorläufiger Rechtsschutz bei

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1995 - 11 S 2257/94

    Grundsätzlich stellt die Einreise zum Zwecke der Asylbeantragung ohne Visum

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1994 - 11 S 2624/93

    Zum Verhältnis der Versagungsgründe für die Verlängerung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1994 - 11 S 881/94

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis: fehlende Antragsbefugnis des Kindes eines

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - 11 S 2626/92

    Ausländerrecht: Vorliegen einer erlaubten Einreise - Befreiung vom Erfordernis

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1992 - 11 S 2218/92

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Verlängerung der einem Kind erteilten

  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1992 - 11 S 1251/92

    Zu den Voraussetzungen des Nachzuges sonstiger minderjähriger Familienangehöriger

  • VG Stuttgart, 13.02.2004 - 11 K 222/04

    Anspruch eines Ausreispflichtigen auf Herausgabe seines in Verwahrung genommenen

  • VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02

    Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1994 - 11 S 2093/94

    Mitwirkungspflichten des Ausländers nach AuslG 1990 § 70 Abs 1 im

  • VG Stuttgart, 16.02.2000 - 3 K 4758/99

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Vorliegen unerlaubter Einreise; Erfordernis

  • VG Wiesbaden, 23.03.1998 - 4 G 1137/97

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Versagung des Antrags auf

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