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   VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93   

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VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 (https://dejure.org/1994,1114)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 (https://dejure.org/1994,1114)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 (https://dejure.org/1994,1114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 108 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 138 Nr 3 VwGO, § 144 Abs 4 VwGO
    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von Erkenntnisquellen in den Prozeß - Bezugnahme auf andere Entscheidungen; Berufungszulassung wegen eines schweren Verfahrensmangels - Ursächlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung des rechtlichen Gehörs; Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei ; Ablehnung einer Asylanerkennung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 173
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    Sie dürfen deshalb nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, die von einem Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im einzelnen bezeichnet zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden und zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (vgl. dazu grundsätzlich und wegen Einzelheiten: BVerfG, 18.05.1985 - 2 BvR 414/84 -, BVerfGE 70, 180; BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81 -, EZAR 610 Nr. 17 = DÖV 1983, 207; BVerwG, 25.02.1982 - 9 B 3184.80 -, EZAR 610 Nr. 18 = NVwZ 1982, 683; BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82 -, EZAR 610 Nr. 19 = NVwZ 1983, 99 = DVBl. 1983, 34 = InfAuslR 1982, 249; BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80 -, EZAR 610 Nr. 20 = DÖV 1983, 206 = InfAuslR 1983, 60; BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83 -, EZAR 610 Nr. 24 = NVwZ 1985, 411; BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83 -, EZAR 610 Nr. 25 = NVwZ 1985, 337 = InfAuslR 1985, 81; OVG Hamburg, 15.07.1993 - Bs VII 93/93 - Hess. VGH, st. Rspr., z. B. 05.06.1984 - 10 TE 1309/84 - Hess. VGH, 16.12.1987 - 12 TP 3020/87 -, EZAR 610 Nr. 27; Hess. VGH, 20.09.1993 - 12 UZ 97/93 - Fritz, ZAR 1984, 189; GK-AsylVfG a. F., § 32 Anhang I Rdnr. 259 - 286; Höllein, ZAR 1989, 109; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., 1993, § 78 AsylVfG Rdnr. 29 - 32; Renner, ZAR 1985, 70).

    Denn die Kläger und ihre Bevollmächtigten waren daraufhin imstande, erforderlichenfalls in die mitgeteilten Gutachten, Auskünfte und sonstigen Unterlagen vor dem Verhandlungstermin Einsicht zu nehmen und sodann die ihnen notwendig erscheinenden Stellungnahmen abzugeben und Anträge zu stellen (zum Beweismittelcharakter derartiger Schriftstücke vgl. BVerwG, 15.10.1985 -9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22 m.w.N.; Hess. VGH, 14.02.1985 - X OE 589/82 - zur Frage der Protokollierung in der mündlichen Verhandlung vgl. BVerwG, 16.10.1984, a.a.O.; Hess. VGH, 19.02.1985 - 10 TE 311/83 - Hess. VGH, 21.12.1992 - 12 TE 1576/92 -).

    Die Garantie rechtlichen Gehörs ist nicht verletzt, wenn es der Beteiligte verabsäumt, sich unter Einsatz der ihm nach der Prozeßordnung zur Verfügung stehenden Mittel rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 67.83 -, EZAR 610 Nr. 25 = NVwZ 1985, 337; OVG Hamburg, 15.07.1993, a.a.O.; Hess. VGH, 31.05.1990 - 12 TE 2512/89 -).

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89

    Vertagung - Ermessensausübung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    War die Tatsachenfeststellung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt entscheidungserheblich, ist die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs unschädlich (Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 138 Rdnr. 5; BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89 -, NJW 1992, 2042 m.w.N.; BVerwG, 04.11.1977 - IV C 77.76 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142).

    Für die Frage, ob eine Tatsache rechtserheblich ist, ist auf die Rechtsmeinung des Ausgangsgerichts abzustellen (Kopp, a.a.O., § 132 Rdnr. 23 m.w.N.; a.A. VGH Baden-Württemberg, 15.03.1990, a.a.O.; OVG Hamburg, 15.07.1993, a.a.O.; die Entscheidungen des BVerwG vom 20.02.1981 und 27.02.1992, a.a.O., besagen nichts anderes, sondern bestätigen nur, daß rechtliches Gehör nicht verletzt ist, wenn es auf die betreffenden Tatsachen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89

    Unschädlichkeit eines absoluten Verfahrensmangels - Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    Eine derartige in das Zulassungsverfahren vorgezogene Ergebniskontrolle wird dementsprechend für die Revisionsinstanz nur bei anderen als absoluten Verfahrensmängeln für statthaft erachtet (vgl. BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79 -, Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 betr. Unzulässigkeit der Klage; BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 13; dies wird übersehen von VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990, a.a.O. und OVG Hamburg, 15.07.1993, a.a.O.).

    Die in der Rechtsprechung zur Revisionszulassung für den Fall der Versagung rechtlichen Gehörs verlangte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ordnungsgemäßer Gewährung noch zusätzlich vorgetragen hätte (vgl. dazu Kummer, a.a.O., Rdnr. 183 ff., auch bezüglich der Unterschiede in den öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen VwGO, FGO und SGG; ders. auch in NJW 1989, 1645 betr. SGG), ist auf den Bereich der asylrechtlichen Berufungszulassung nicht übertragbar (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - A 14 S 28/89 -, EZAR 633 Nr. 15).

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    Rechtsausführungen zu Recht BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105).

    In diesem Zusammenhang ist allerdings festzustellen, daß in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts teilweise der Unterschied zwischen absoluten und anderen Verfahrensmängeln im Zulassungsverfahren nicht deutlich zum Ausdruck gelangt und bei Versagung rechtlichen Gehörs z. T. allgemein ohne nähere Begründung die Darlegung des bei ordnungsgemäßer Gewährung rechtlichen Gehörs beabsichtigten weiteren Vorbringens verlangt wird (z.B. BVerwG, 09.10.1984 - 9 B 138.84-, InfAuslR 1985, 83; BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84).

  • BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    Falls das Gericht im Urteil wegen des tatsächlichen Inhalts der maßgeblichen Erkenntnismittel nur auf eine andere Gerichtsentscheidung verweist, genügt die Übermittlung einer Liste mit über 300 Erkenntnisquellen allein selbst dann nicht, wenn die in Bezug genommene Entscheidung ganz oder teilweise hierauf gestützt ist (BVerfG - Kammer -, 06.07.1993, - 2 BvR 514/93 -, AuAS 1993, 249).

    Wenn schließlich das Bundesverfassungsgericht nach Feststellung einer Grundrechtsverletzung noch untersucht, ob nach einer Aufhebung und Zurückweisung eine Wiederholung der angegriffenen Entscheidung mit anderer Begründung nach dem Stand der fachgerichtlichen Rechtsprechung zu erwarten ist (z. B. BVerfG - Kammer -, 06.07.1993, a.a.O.), so wird damit lediglich dem allgemeinen Grundsatz Genüge getan, unnötige Aufhebungen von Gerichtsentscheidungen durch das Verfassungsgericht zu vermeiden.

  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78 -, BVerfGE 54, 43; BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22 = ZfSH/SGB 1986, 505; Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -).

    Für die Versagung rechtlichen Gehörs kann aber letztlich nichts anderes gelten, zumal es sich um ein "Urrecht des Menschen" (so BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78 -, a.a.O.) handelt; auch insoweit ist die Vorschrift des § 144 Abs. 4 VwGO nicht schon im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen.

  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89

    Zur Situation der Kurden in der Türkei - Gruppenverfolgung verneint - Möglichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    In den Entscheidungsgründen heißt es zunächst, das Gericht könne nicht feststellen, daß die kurdische Minderheit in der Türkei bis zur Ausreise der Kläger allgemein dem türkischen Staat zuzurechnenden politischen Repressalien ausgesetzt war; dazu wird lediglich auf die ständige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und dessen Urteile vom 30. März 1992 - 12 UE 1631/86 -, vom 6. Juli 1992 - 12 UE 702/87 - und vom 23. November 1992 - 12 UE 2590/89 - verwiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu auf drei Entscheidungen des beschließenden Senats (vom 23. November 1992 - 12 UE 2590/89 -, vom 24. Mai 1993 - 12 UZ 2519/92 - und vom 22. September 1993 - 12 UZ 907/93 - ) hingewiesen, wobei diejenige vom 24. Mai 1993 auszugsweise wörtlich wiedergegeben ist, und es ist zumindest nicht auszuschließen, daß dies zum Nachweis für Tatsachenfeststellungen geschah.

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78 -, BVerfGE 54, 43; BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22 = ZfSH/SGB 1986, 505; Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -).

    Denn die Kläger und ihre Bevollmächtigten waren daraufhin imstande, erforderlichenfalls in die mitgeteilten Gutachten, Auskünfte und sonstigen Unterlagen vor dem Verhandlungstermin Einsicht zu nehmen und sodann die ihnen notwendig erscheinenden Stellungnahmen abzugeben und Anträge zu stellen (zum Beweismittelcharakter derartiger Schriftstücke vgl. BVerwG, 15.10.1985 -9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22 m.w.N.; Hess. VGH, 14.02.1985 - X OE 589/82 - zur Frage der Protokollierung in der mündlichen Verhandlung vgl. BVerwG, 16.10.1984, a.a.O.; Hess. VGH, 19.02.1985 - 10 TE 311/83 - Hess. VGH, 21.12.1992 - 12 TE 1576/92 -).

  • BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    In diesem Zusammenhang ist allerdings festzustellen, daß in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts teilweise der Unterschied zwischen absoluten und anderen Verfahrensmängeln im Zulassungsverfahren nicht deutlich zum Ausdruck gelangt und bei Versagung rechtlichen Gehörs z. T. allgemein ohne nähere Begründung die Darlegung des bei ordnungsgemäßer Gewährung rechtlichen Gehörs beabsichtigten weiteren Vorbringens verlangt wird (z.B. BVerwG, 09.10.1984 - 9 B 138.84-, InfAuslR 1985, 83; BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105; BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81

    Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93
    Eine derartige in das Zulassungsverfahren vorgezogene Ergebniskontrolle wird dementsprechend für die Revisionsinstanz nur bei anderen als absoluten Verfahrensmängeln für statthaft erachtet (vgl. BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79 -, Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 betr. Unzulässigkeit der Klage; BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 13; dies wird übersehen von VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990, a.a.O. und OVG Hamburg, 15.07.1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
  • BVerwG, 09.10.1984 - 9 B 138.84

    Bestimmung der Darlegungserfordernisse einer Rüge der Verletzung des rechtlichen

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 77.76

    Beruhen des Verfahrensausgangs auf Verletzung des rechtlichen Gehörs; Fehlende

  • VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 1036.82

    Hinweise auf frühere Urteile - Sachverhaltsfeststellungen - Mündliche Verhandlung

  • VGH Hessen, 10.03.1989 - 12 TE 1580/88

    Asylverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages als Verletzung des rechtlichen

  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

  • VGH Hessen, 30.03.1992 - 12 UE 1631/86

    Zur Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - inländische Fluchtalternative

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 847.82

    Vorliegen einer politischen Verfolgung im asylrechtlichen Sinne - Verletzung des

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 208.83

    Ausländische Rechtsnormen als Erkenntnisquellen für die politische Verfolgung im

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 844.80

    Asylgesuch - Ablehnungsgrund - Verhältnisse im Herkunftsland - Gemeinkundige

  • BVerwG, 25.02.1982 - 9 B 3184.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

  • VGH Hessen, 14.02.1985 - X OE 589/82
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2016 - 2 L 114/15

    Anspruch auf rechtliches Gehör nur bei entscheidungserheblichen Feststellungen;

    Wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit unschädlich ist eine Versagung des rechtlichen Gehörs auch im Hinblick auf solche Umstände, die das angegriffene Urteil nicht tragen (HessVGH, Beschl. v. 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 22, S. 10, RdNr. 18 in juris; VGH BW, Beschl. v. 16.03.1990 - A 14 S 28/89 -, EZAR 633 Nr. 15, S. 3, RdNr. 6 in juris).

    Ist das angefochtene Urteil nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, dann erfordert die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit, dass im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund aufgezeigt wird (HessVGH, Beschl. v. 13.01.1994, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 16.02.2012 - 8 ZB 11.30415 -, juris, RdNr. 2, m.w.N.).

    Ist hinsichtlich der Hauptbegründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht und gegeben, ist die Berufung nur zuzulassen, wenn auch für die Eventualbegründung ein Zulassungstatbestand dargetan ist (HessVGH, Beschl. v. 13.01.1994, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 04.02.2022 - 5 A 1231/19

    Rechtliches Gehör; Erkenntnismittelliste; Protokoll; grundsätzliche Bedeutung;

    Den Beteiligten muss deshalb eine sachgemäße Befassung mit den Erkenntnisgrundlagen ermöglicht werden (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.).

    Auch eine große Anzahl mitgeteilter Erkenntnisquellen hindert jedoch eine sachgemäße Befassung nicht, wenn diese nach Themen geordnet und im Übrigen nach Datum, Autor und Adressat hinreichend gekennzeichnet sind (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, II - § 78 Rn. 338; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 22. Januar 1996 - 25 A 121/96.A -, juris).

  • OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18

    Güteverhandlung, Erkenntnismittel, Konkretisierungsgebot; Beweisantrag, Auskunft,

    Den Beteiligten muss deshalb eine sachgemäße Befassung mit den Erkenntnisgrundlagen ermöglicht werden (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.).

    Auch eine große Anzahl mitgeteilter Erkenntnisquellen hindert jedoch eine sachgemäße Befassung nicht, wenn diese nach Themen geordnet und im Übrigen nach Datum, Autor und Adressat hinreichend gekennzeichnet sind (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, II - § 78 Rn. 338; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 22. Januar 1996 - 25 A 121/96.A -, juris).

  • OVG Sachsen, 26.01.2021 - 3 A 493/18

    Liebesheirat zwischen Sikh und Christen; Teil des Herkunftslandes als interne

    Den Beteiligten muss deshalb eine sachgemäße Befassung mit den Erkenntnisgrundlagen ermöglicht werden (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.).

    Auch eine große Anzahl mitgeteilter Erkenntnisquellen hindert jedoch eine sachgemäße Befassung nicht, wenn diese nach Themen geordnet und im Übrigen nach Datum, Autor und Adressat hinreichend gekennzeichnet sind (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18 -, juris Rn. 9; HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, Stand: 6. März 2020, § 78 Rn. 338; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 22. Januar 1996 - 25 A 121/96.A -, juris).

  • OVG Sachsen, 24.01.2024 - 3 A 514/23

    Rechtliches Gehör; Ablehnung; Beweisantrag; Klärungsbedürftigkeit

    Den Beteiligten muss deshalb eine sachgemäße Befassung mit den Erkenntnisgrundlagen ermöglicht werden (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.).
  • VGH Hessen, 24.02.1994 - 12 UZ 2865/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Soweit es die Feststellung von Tatsachen angeht, ist es unzureichend, lediglich auf andere Gerichtsentscheidungen hinzuweisen, selbst wenn das Verwaltungsgericht deren wesentlichen Inhalt wiedergibt und sich deren Entscheidungsfindung anschließt (dazu ausführlich und im einzelnen Hess. VGH, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 - m.w.N.).

    Aufgrund der festgestellten Verletzung rechtlichen Gehörs ist die Berufung zuzulassen, ohne daß noch gesondert die Kausalität dieses Verfahrensfehlers geprüft oder untersucht werden kann, ob sich etwa das angegriffene Urteil aus anderen Gründen als richtig erweist (vgl. dazu im einzelnen Hess. VGH, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 -).

  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 A 389/19

    Asyl; Indien; grundsätzliche Bedeutung; Darlegung; allgemeine Klärung;

    Den Beteiligten muss deshalb eine sachgemäße Befassung mit den Erkenntnisgrundlagen ermöglicht werden (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.).

    Auch eine große Anzahl mitgeteilter Erkenntnisquellen hindert jedoch eine sachgemäße Befassung nicht, wenn diese nach Themen geordnet und im Übrigen nach Datum, Autor und Adressat hinreichend gekennzeichnet sind (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18 -, juris Rn. 9; HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, Stand: 6. März 2020, § 78 Rn. 338; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 22. Januar 1996 - 25 A 121/96.A -, juris).

  • VGH Hessen, 07.07.1997 - 12 UE 2019/96

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; Situation für

    Aus § 108 Abs. 2 VwGO ergibt sich überdies, dass den Beteiligten Gelegenheit gegeben werden muß, sich zu amtlichen Auskünften zu äußern, auf die die richterliche Entscheidung gestützt werden soll; deshalb muss das Gericht vor oder spätestens in der mündlichen Verhandlung die Beteiligten auf die entsprechenden Auskünfte hinweisen und ihnen Gelegenheit geben, sich zu deren Inhalt zu äußern (Hess. VGH, 31.10.1986 - 10 TE 2382/86 - m.w.N.; Hess. VGH, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 25 = ESVGH 44, 173; vgl. auch BVerfG-Kammer, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, 146).
  • VGH Hessen, 26.09.1994 - 12 UE 170/94

    Im Einzelfall fehlende inländische Fluchtalternative für einen individuell

    Die Kläger machen nach Zulassung der Berufung hinsichtlich des asylrechtlichen Verfahrensteils durch Beschluß des erkennenden Senats vom 13. Januar 1994 (12 UZ 2930/93, EZAR 633 Nr. 22 = Au- AS 1994, 166) geltend, bei Beurteilung ihrer Angaben zu Daten von einzelnen Vorfällen und der Geburt der Kinder müsse berücksichtigt werden, daß infolge der tragischen Erlebnisse sicherlich ein Verdrängungsprozeß stattgefunden habe.
  • OVG Sachsen, 24.06.2021 - 3 A 891/18

    Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess; Klageabweisung als unzulässig

    Den Beteiligten muss deshalb eine sachgemäße Befassung mit den Erkenntnisgrundlagen ermöglicht werden (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - A 8 S 700/11

    Asylverfahren - Einführung der verwendeten Erkenntnismittel in den Prozess

  • OVG Sachsen, 16.02.2022 - 3 A 154/20

    Zu den Darlegungsanforderungen eines Berufungszulassungsantrags mit dem u.a. ein

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98

    Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2018 - A 12 S 1364/18

    Asylverfahren; Anforderungen an die Einführung und Verwendung von

  • VGH Hessen, 27.07.2000 - 12 UZ 2691/98

    Asylprozeß: Gehörsrüge wegen unzulässiger Bezugnahme auf den Beteiligten

  • VGH Hessen, 15.04.1999 - 9 UZ 2349/98

    Berufungszulassung im Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs:

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

  • VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94

    Rechtliches Gehör - Berücksichtigung gerichtskundiger Tatsachen im Asylverfahren

  • VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 12 L 6853/94

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Schlüssigkeit

  • VGH Hessen, 12.08.1999 - 12 UZ 3886/97

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs - hier: Verwertung nicht in das Verfahren

  • VGH Hessen, 12.03.1999 - 6 UZ 2100/97

    Gehörsrüge wegen verfahrensfehlerhaft nicht in das Asylverfahren eingeführter

  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1996 - 11 A 10695/96

    Tamilen; Großraum Colombo; Politische Verfolgung; Menschenwürdiges

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1995 - A 14 S 596/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Versagung rechtlichen Gehörs -

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