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   VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94   

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VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94 (https://dejure.org/1994,3567)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.1994 - 8 S 2412/94 (https://dejure.org/1994,3567)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 1994 - 8 S 2412/94 (https://dejure.org/1994,3567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Befreiung von der Betriebspflicht für einen Flughafen wegen Bauarbeiten - fehlende Klagebefugnis eines nicht auf den Flughafen angewiesenen Reiseveranstalters - Abwägung bei Kollision verschiedener Interessen im einzelnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 129
  • NZV 1995, 296 (Ls.)
  • NZV 1995, 296 UPR 1995, 320 (Ls.)
  • VBlBW 1995, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Das Bundesverwaltungsgericht spricht im Fall der - in ihren Auswirkungen allerdings wesentlich weitergehenden - Befreiung von der Betriebspflicht des Flughafens München II hinsichtlich der sogenannten Kleinflieger davon, daß die Entscheidung planungsrechtliche Elemente enthalte, die die Anwendung des Abwägungsgebots als notwendig erscheinen lasse (BVerwG, Urt. v. 27.9.1993 - 4 C 22.93-, UPR 1994, 33 = NVwZ-RR 1994, 189 = GewArch 1994, 332; vgl. auch das Urteil v. 26.7.1989 - 4 C 35.88 -, BVerwGE 82, 246 sowie den Beschluß gem. § 80 Abs. 7 VwGO v. 11.6.1992 - 4 ER 302.92; ferner Greiner BayVBl. 1994, 449).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.7.1989 - 4 C 35.88 - (BVerwGE 82, 246) die Klagebefugnis im Falle von Flugschulen und Flugcharterunternehmen bejaht, die unter Einsatz von erheblichen Geldmitteln jeweils ein standortbezogenes gewerbliches Unternehmen aufgebaut hatten, das auf die Benutzung des Flughafens angelegt und teilweise auch angewiesen war.

    Wenn ein Unternehmer die aus der objektiv-rechtlich vorgegebenen Rechtslage erwachsende Chance ausgenützt und seinen Gewerbebetrieb darauf aufgebaut hat, so darf die planende Verwaltung dies nicht übersehen und auch nicht nur unter dem Aspekt des öffentlichen Interesses in die Abwägung einfließen lassen (BVerwGE, Urt. v. 26.7.1989 - a.a.O. S. 2 S. 1) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 1.12.1982 - 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307, 309, in dem sich ein Kutterfischer gegen eine Erlaubnis, Dünnsäure in ein näher bestimmtes Seegebiet nordwestlich von Helgoland einzuleiten, gewandt und vorgetragen hatte, er werde als Berufsfischer von seinen traditionellen Fanggründen abgeschnitten und dies werde zu einer Existenzgefährdung oder Vernichtung seines Gewerbebetriebs führen).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3056/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Zur Begründung legte sie dar: Der Antrag beruhe auf dem von der Landesregierung am 20.6.1976 beschlossenen 4- Phasenplan für den Aus- und Umbau des Flughafens S., dem Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums S. vom 15.9.1987 sowie den dazu ergangenen Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs vom 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - (VBlBW 1990, 57) und - 5 S 3056/87 - (VBlBW 1990, 100) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.10.1990 - 4 B 259.89 - (VBlBW 1991, 171).

    Mit seinem Bescheid vom 3.8.1994 hat das Verkehrsministerium die Beigeladene, die den Flughafen Stuttgart betreibt, in der Zeit vom 31.7.1995 bis 4.10.1995 von der Betriebspflicht für den Luftverkehr mit Starrflüglern befreit, um die Grunderneuerung und Profiländerung der Start- und Landebahn sowie den Neubau der Verlängerungsstrecke entsprechend dem Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15.9.1987 - sowie den dazu ergangenen Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs vom 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - (VBlBW 1990, 57) und - 5 S 3056/87 - (VBlBW 1990, 100) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.10.1990 (4 B 259.89, VBlBW 1991, 171) - zu ermöglichen.

  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 C 22.93

    Klagebefugnis - Flughafen - Benutzung - Pilot - Standortbezug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Das Bundesverwaltungsgericht spricht im Fall der - in ihren Auswirkungen allerdings wesentlich weitergehenden - Befreiung von der Betriebspflicht des Flughafens München II hinsichtlich der sogenannten Kleinflieger davon, daß die Entscheidung planungsrechtliche Elemente enthalte, die die Anwendung des Abwägungsgebots als notwendig erscheinen lasse (BVerwG, Urt. v. 27.9.1993 - 4 C 22.93-, UPR 1994, 33 = NVwZ-RR 1994, 189 = GewArch 1994, 332; vgl. auch das Urteil v. 26.7.1989 - 4 C 35.88 -, BVerwGE 82, 246 sowie den Beschluß gem. § 80 Abs. 7 VwGO v. 11.6.1992 - 4 ER 302.92; ferner Greiner BayVBl. 1994, 449).

    Dabei ist das Abwägungsmaterial zwar tendenziell eher weit als eng abzugrenzen, bedarf aber ungeachtet dieser Tendenz zur Ausweitung einer sachgerechten Beschränkung; denn die Behörde kann nicht "alles" berücksichtigen müssen (BVerwG, Beschluß v. 27.9.1993 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwGE 59, 78, 102).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Zur Begründung legte sie dar: Der Antrag beruhe auf dem von der Landesregierung am 20.6.1976 beschlossenen 4- Phasenplan für den Aus- und Umbau des Flughafens S., dem Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums S. vom 15.9.1987 sowie den dazu ergangenen Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs vom 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - (VBlBW 1990, 57) und - 5 S 3056/87 - (VBlBW 1990, 100) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.10.1990 - 4 B 259.89 - (VBlBW 1991, 171).

    Mit seinem Bescheid vom 3.8.1994 hat das Verkehrsministerium die Beigeladene, die den Flughafen Stuttgart betreibt, in der Zeit vom 31.7.1995 bis 4.10.1995 von der Betriebspflicht für den Luftverkehr mit Starrflüglern befreit, um die Grunderneuerung und Profiländerung der Start- und Landebahn sowie den Neubau der Verlängerungsstrecke entsprechend dem Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15.9.1987 - sowie den dazu ergangenen Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs vom 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - (VBlBW 1990, 57) und - 5 S 3056/87 - (VBlBW 1990, 100) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.10.1990 (4 B 259.89, VBlBW 1991, 171) - zu ermöglichen.

  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 ER 302.92

    Verteilung der Startberechtigungen und Landeberechtigungen auf der Grundlage von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Das Bundesverwaltungsgericht spricht im Fall der - in ihren Auswirkungen allerdings wesentlich weitergehenden - Befreiung von der Betriebspflicht des Flughafens München II hinsichtlich der sogenannten Kleinflieger davon, daß die Entscheidung planungsrechtliche Elemente enthalte, die die Anwendung des Abwägungsgebots als notwendig erscheinen lasse (BVerwG, Urt. v. 27.9.1993 - 4 C 22.93-, UPR 1994, 33 = NVwZ-RR 1994, 189 = GewArch 1994, 332; vgl. auch das Urteil v. 26.7.1989 - 4 C 35.88 -, BVerwGE 82, 246 sowie den Beschluß gem. § 80 Abs. 7 VwGO v. 11.6.1992 - 4 ER 302.92; ferner Greiner BayVBl. 1994, 449).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Wenn ein Unternehmer die aus der objektiv-rechtlich vorgegebenen Rechtslage erwachsende Chance ausgenützt und seinen Gewerbebetrieb darauf aufgebaut hat, so darf die planende Verwaltung dies nicht übersehen und auch nicht nur unter dem Aspekt des öffentlichen Interesses in die Abwägung einfließen lassen (BVerwGE, Urt. v. 26.7.1989 - a.a.O. S. 2 S. 1) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 1.12.1982 - 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307, 309, in dem sich ein Kutterfischer gegen eine Erlaubnis, Dünnsäure in ein näher bestimmtes Seegebiet nordwestlich von Helgoland einzuleiten, gewandt und vorgetragen hatte, er werde als Berufsfischer von seinen traditionellen Fanggründen abgeschnitten und dies werde zu einer Existenzgefährdung oder Vernichtung seines Gewerbebetriebs führen).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93

    Luftverkehrsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Flughafens im Sinne von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Flugplätze, zu denen insbesondere Flughäfen (zur Definition siehe § 38 LuftVZO; vgl. auch den Gerichtsbescheid des Senats v. 17.9.1993 - 8 S 846/93 - VBlBW 1994, 62 = NVwZ-RR 1994, 197) zählen, dürfen gem. § 6 Abs. 1 S. 1 LuftVG nur mit Genehmigung angelegt und betrieben werden; auch die wesentliche Erweiterung oder Änderung des Betriebs bedarf der Genehmigung (§ 6 Abs. 4 LuftVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1993 - 8 S 2378/93

    Nachbarschutz gewährende Festsetzungen im Bebauungsplan; Aufrechterhaltung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Zwar läßt die hier von der Luftverkehrsbehörde zu treffende Entscheidung über eine durch Bauarbeiten zwangsläufig bedingte zeitweise Schließung in wesentlich geringerem Umfang Raum für planerische Erwägungen, doch ändert dies nichts daran, daß eine sachgerechte Ermessensentscheidung eine ordnungsgemäße Abwägung aller maßgeblichen Belange gebietet (vgl. auch den Senatsbeschluß v. 3.12.1993 - 8 S 2378/93 zur Befreiung gem. § 31 BauGB).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94
    Sie enthält auch keine auf die Betätigung der Klägerin zielende berufsregelnde Tendenz und macht auch objektiv die Ausübung des Berufs des Reiseveranstalters nicht unmöglich (vgl. hierzu beispielsweise BVerfGE 61, 291 - Tierpräparator -).
  • OVG Berlin, 23.09.2004 - 1 S 45.04

    Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen

    Schon deshalb ist der Sachverhalt nicht mit dem vom VGH Mannheim durch Urteil vom 28. November 1994 (- 8 S 2412/94 - ESVGH 45, 129) entschiedenen Fall vergleichbar, in dem sich ein Reiseveranstalter ohne rechtlichen Bezug zu dem betreffenden Flughafen erfolglos gegen eine Befreiung von der Betriebspflicht für die Zeit anstehender Bauarbeiten gewandt hatte.

    Es besteht daher ein öffentliches Interesse daran, dass genehmigte Flughäfen auch betriebsbereit gehalten werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 28. November 1994 - 8 S 2412/94 -, ESVGH 45, 129; Hofmann/Grabherr, Kommentar zum Luftverkehrsgesetz, § 6, Rdnr. 134).

    Demgemäß gelangt § 45 Abs. 1 Satz 3 LuftVZO beispielsweise zur Anwendung, wenn ein Flughafen auf Grund von Bauarbeiten (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 28. November 1994, a.a.O.), technischen Defekten oder etwa nach einem Unfall zeitweise nicht sicher und ordnungsgemäß betrieben werden kann.

  • OVG Berlin, 23.09.2004 - 1 S 46.04

    Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld zum Flughafen

    Schon deshalb ist der Sachverhalt nicht mit dem vom VGH Mannheim durch Urteil vom 28. November 1994 (- 8 S 2412/94 - ESVGH 45, 129) entschiedenen Fall vergleichbar, in dem sich ein Reiseveranstalter ohne rechtlichen Bezug zu dem betreffenden Flughafen erfolglos gegen eine Befreiung von der Betriebspflicht für die Zeit anstehender Bauarbeiten gewandt hatte.

    Es besteht daher ein öffentliches Interesse daran, dass genehmigte Flughäfen auch betriebsbereit gehalten werden (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 28. November 1994 - 8 S 2412/94 -, ESVGH 45, 129; Hofmann/Grabherr, Kommentar zum Luftverkehrsgesetz, § 6, Rdnr. 134).

    Demgemäß gelangt § 45 Abs. 1 Satz 3 LuftVZO beispielsweise zur Anwendung, wenn ein Flughafen auf Grund von Bauarbeiten (vgl. dazu VGH Mannheim, Urteil vom 28. November 1994, a.a.O.), technischen Defekten oder etwa nach einem Unfall zeitweise nicht sicher und ordnungsgemäß betrieben werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2002 - 5 S 1608/02

    Beschränkung des Gemeingebrauchs umfaßt Sondernutzungen

    Insoweit reicht aus, dass der jeweils Betroffene einen rechtlichen Bezug zu der Straße hat und auf dessen Benutzbarkeit angewiesen ist (vgl. auch zur - unzulässigen - Klage eines Reiseveranstalters gegen die zeitweise Befreiung eines Flughafenunternehmers von der Betriebspflicht gemäß § 45 Abs. 1 Satz 3 LuftVZO, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.11.1994 - 8 S 2412/94 -, ESVGH 45, 129).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 12 A 11.07

    Klagebefugnis für ein gegen die Aufhebung einer Planfeststellung gerichtetes

    Bei der im Rahmen einer Planungsentscheidung gebotenen Abwägung ist die Planungsbehörde nicht verpflichtet, jedes private oder öffentliche Interesse zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss v. 27. September 1993, NVwZ-RR 1994, 189; VGH Mannheim, Urteil vom 28. November 1994, ESVGH 45, 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 8 S 434/95

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OVG/VGH für straßenrechtliche

    Die Planfeststellungsbehörde ist nicht gehindert, in ihre planerische Entscheidung hinreichend sicher zu erwartende künftige Entwicklungen einzustellen (BVerwG, Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 34-38.89 - BVerwGE 91, 17); vielmehr sind gegebenenfalls auch noch offene Entwicklungen in die Abwägung einzubeziehen (Senatsurteil v. 28.11.1994 - 8 S 2412/94 -, NZV 1995, 296).
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