Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95   

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VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95 (https://dejure.org/1996,6965)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.1996 - 22 TL 2434/95 (https://dejure.org/1996,6965)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 1996 - 22 TL 2434/95 (https://dejure.org/1996,6965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines Mitbestimmungsrechts des Personalrates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95
    Ein derartiges Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr kann deshalb bejaht werden, weil es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit über die dem Vorgang zugrundeliegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage, ob dem Antragsteller bei einer manuellen Zeiterfassung des von Reinigungskräften in der Abteilung Chirurgie zu bewältigenden Arbeitsaufwandes ein Mitbestimmungsrecht zusteht, geben wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.3.1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100, vom 3.2.1992 - 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 und vom 12.11.1993 - 6 P 8.92 - PersR 1994, 76).
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95
    Es kommt aber eine von dem strittigen Vorgang losgelöste Feststellung zu der dahinter stehenden Rechtsfrage in Betracht, da ein entsprechender Antrag gestellt worden ist und für ein derartiges Begehren ein rechtlich schutzwürdiges Interesse besteht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2.6.1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 6 P 8.92

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95
    Ein derartiges Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr kann deshalb bejaht werden, weil es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit über die dem Vorgang zugrundeliegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage, ob dem Antragsteller bei einer manuellen Zeiterfassung des von Reinigungskräften in der Abteilung Chirurgie zu bewältigenden Arbeitsaufwandes ein Mitbestimmungsrecht zusteht, geben wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.3.1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100, vom 3.2.1992 - 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 und vom 12.11.1993 - 6 P 8.92 - PersR 1994, 76).
  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.1996 - 22 TL 2434/95
    Ein derartiges Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr kann deshalb bejaht werden, weil es mit einiger - mehr als nur geringfügiger - Wahrscheinlichkeit wiederum Streit über die dem Vorgang zugrundeliegende personalvertretungsrechtliche Streitfrage, ob dem Antragsteller bei einer manuellen Zeiterfassung des von Reinigungskräften in der Abteilung Chirurgie zu bewältigenden Arbeitsaufwandes ein Mitbestimmungsrecht zusteht, geben wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.3.1986 - 6 P 5.85 - BVerwGE 74, 100, vom 3.2.1992 - 6 P 28.91 - BVerwGE 92, 47 und vom 12.11.1993 - 6 P 8.92 - PersR 1994, 76).
  • VGH Hessen, 18.04.2002 - 22 TL 2736/01

    Zeitlich befristete Maßnahmen einer Branddirektion zur Entlastung des

    Denn wenn sich ein Beteiligungsverfahren erledigt hat, kann die hinter dem ursprünglich strittigen Vorgang stehende Rechtsfrage dann zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden, wenn dafür ein Feststellungsinteresse sowie das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295; Hess. VGH, Beschluss vom 21. März 1996 - 22 TL 2434/95 - HessVGRspr. 1996, 73 f. = PersR 1996, 443 f.).
  • VGH Hessen, 14.12.1999 - 22 TL 4113/98

    Bemessung des Personalbedarfs: Mitbestimmung des Personalrates - hier verneint

    Der Antragsteller hat zu Recht die hinter dem ursprünglich strittigen Vorgang stehende Rechtsfrage zum Gegenstand des Verfahrens gemacht, da für dieses Begehren ein Feststellungsinteresse sowie das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis bestehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 -, BVerwGE 92, 295; Hess. VGH, Beschluss vom 21. März 1996 - 22 TL 2434/95 -, HessVGRspr.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.03.1996 - 13 TG 475/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6774
VGH Hessen, 27.03.1996 - 13 TG 475/96 (https://dejure.org/1996,6774)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.1996 - 13 TG 475/96 (https://dejure.org/1996,6774)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 (https://dejure.org/1996,6774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 123 Abs 1 VwGO, § 69 Abs 2 S 2 Nr 3 AuslG, § 69 Abs 3 S 3 AuslG
    Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nicht den mit einem neuen Aufenthaltsgenehmigungsantrag verfolgten geänderten Aufenthaltszweck und kann nicht zum Gegenstand des den ursprünglichen Aufenthaltszweck betreffenden Gerichtsverfahrens gemacht werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 16.03.1993 - 10 TH 579/93

    Devolutiveffekt des Widerspruchs erfaßt nicht den mit neuem

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1996 - 13 TG 475/96
    Der Senat verkennt keineswegs, daß diese Auffassung, die auch der Rechtsprechung des 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entspricht (Beschluß vom 16. März 1993 - 10 TH 579/93 -), für den Ausländer nachteilige Konsequenzen haben kann.

    Gerade dies liegt aber in der Absicht des Gesetzes (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 16. März 1993 - 10 TH 579/93 -).

  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03

    Keine Erstreckung von EU-Recht auf US-Amerikaner; Prüfungsumfang im

    Hat die Ausländerbehörde also einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit abgelehnt, so kann der Ausländer im nachfolgenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht mit Erfolg darauf verweisen, ihm stehe ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238, und vom 22. Mai 1997 - 13 TG 744/96 -, AuAS 1998, 95 = FamRZ 1998, 616).

    Gerade der von einem Ausländer ausweislich seines Antrags jeweils angestrebte Aufenthaltszweck bestimmt und begrenzt aber unmittelbar den Verfahrensgegenstand und konkretisiert damit den ausländerbehördlichen wie den nachfolgenden gerichtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbereich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238, und vom 22. Mai 1997 - 13 TG 744/96 -, AuAS 1998, 95 = FamRZ 1998, 616).

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2018 - 8 ME 1/18

    Anspruch; Antrag; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; faktischer Inländer;

    Macht er erst nach Erlass eines Ablehnungsbescheides einen anderen Aufenthaltszweck geltend, ist er grundsätzlich auf die Durchführung eines erneuten Verwaltungsverfahrens vor der Ausländerbehörde verwiesen, wobei die nachteilige Konsequenz für ihn eintritt, dass der (neue) Antrag keine Fiktionswirkung mehr auslöst (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 27.3.1996 - 13 TG 475/96 -, juris Rn. 11; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.9.2002 - 11 S 636/02, NVwZ-RR 2003, 236, juris Rn. 9 f.; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 81 Rn. 152 (Okt.
  • VGH Hessen, 18.08.2011 - 6 B 821/11

    Abschiebungsandrohung nach Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Der Wechsel des Aufenthaltszwecks im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist jedoch nicht statthaft, da dem ein neuer Antrag bei der Ausländerbehörde vorausgehen muss (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 27.03.1996 - 13 TG 475/96 -, ESVGH 46, 238; Beschluss vom 05.02.2004 - 9 TG 2664/03 -, InfAuslR 2004, 185).
  • VGH Hessen, 22.05.1997 - 13 TG 744/96

    Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei ursprünglich lediglich

    Lehnt die Ausländerbehörde den auf eine beabsichtigte Eheschließung mit einer Ausländerin geschützten Antrag eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ab und verfolgt der Ausländer sein Begehren sodann im gerichtlichen Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit der Begründung weiter, er habe nunmeht eine (andere) Ausländerin geheiratet, so stellt dies eine Veränderung des Aufenthaltszwecks dar, die vor einer Entscheidung der Ausländerbehörde nicht zum Gegenstand einer gerichtlichen Entscheiduung gemacht werden kann (Fortführung von Hess. VGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 -).

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 27. März 1996 - 13 TG 475/96 - ausgeführt hat, ist Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer der im Ausländergesetz geregelten unterschiedlichen Ausgestaltungen der Aufenthaltsgenehmigung - und auch eines anschließenden gerichtlichen Hauptsache- oder Eilverfahrens - nach der Gesamtkonzeption des Gesetzes stets ein ganz bestimmter und auf einen konkreten Aufenthaltszweck ausgerichtete Antrag des Ausländers.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 S 636/02

    Änderung des Aufenthaltszwecks - Auswechseln des Verfahrensgegenstands;

    Ohne eine weitere Entscheidung der Ausgangsbehörde und einen weiteren Widerspruch kann die Widerspruchsbehörde oder das Gericht (außer im Fall der Untätigkeitsklage, die aber ebenfalls ein weiteres Verwaltungsverfahren voraussetzt) nicht erstmals über die Frage entscheiden, ob einem Ausländer ein bestimmter Aufenthaltstitel des Ausländergesetzes im Hinblick auf einen Aufenthaltszweck zuzubilligen ist, der überhaupt noch nicht Gegenstand der Prüfung und der Entscheidung durch die für den Antrag primär zuständige Ausländerbehörde war (vgl. HessVGH, Beschluss vom 16.3.1993 - 10 TH 579/93 - Beschluss vom 27.3.1996 - 13 TG 475/96 - Beschluss vom 22.5.1997 - 13 TG 744/96 - Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Urteil vom 28.1.1998 - 65/97 -, NVwZ 1998, Beilage Nr. 5, S. 41).
  • VG Gießen, 24.07.2003 - 7 G 1796/03

    Härtefall - gewachsene Bindungen, Integrationsleistungen

    Dieser geänderte Aufenthaltszweck und die dafür gegebene Begründung können nicht in ein Widerspruchsverfahren und ein begleitendes gerichtliches Aussetzungsverfahren gegen die Ablehnung des vorangegangenen Aufenthaltsgenehmigungsantrages einbezogen werden, sondern müssen zunächst zum Gegenstand eines entsprechenden Antrages auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung zu diesem Zweck bei der Ausländerbehörde gemacht werden (so ausdrücklich Hess. VGH, Beschlüsse vom 16.03.1993 - 10 TH 579/93 - , vom 27.03.1996 - 13 TG 475/96 und vom 22.05.1997 - 13 TG 744/96).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.03.1996 - 1 S 386/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9139
VGH Baden-Württemberg, 25.03.1996 - 1 S 386/96 (https://dejure.org/1996,9139)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.1996 - 1 S 386/96 (https://dejure.org/1996,9139)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 1996 - 1 S 386/96 (https://dejure.org/1996,9139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bürgermeisterwahl in Baden-Württemberg - kein aktives Wahlrecht für Unionsbürger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.03.1996 - 1 S 386/96
    Der dem Verwaltungsgericht bei der Beurteilung dieser Voraussetzungen eingeräumte Spielraum wäre nur überschritten und das erstinstanzliche Verfahren fehlerhaft, wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder eine grobe Fehleinschätzung zugrunde lägen (BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 35.87 -, NVwZ 1990, 963).
  • VG Karlsruhe, 11.05.2016 - 4 K 2062/14

    Rechtswidrigkeit von Gemeinderatswahlen wegen Teilnahme von 16 - 18 Jahre alten

    Die Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten mit Änderung des Art. 72 LV durch Gesetz v. 15.02.1995 (GBI. S.269), wonach bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EG besitzen, nach Maßgabe von Recht der EG wahlberechtigt und wählbar sowie bei Abstimmungen stimmberechtigt sind, stützte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urt. v. 25.03.1996 - 1 S 386/96 - BWVPr 1996, 208 u. Beschl. v. 10.03.1975 - I 238/75 - ESVGH 25, 54 ff.) ebenfalls nur auf Art. 72 Abs. 3 LV, ohne Art. 26 LV zu erwähnen.
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