Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97   

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VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97 (https://dejure.org/1998,6162)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.1998 - 2 S 1148/97 (https://dejure.org/1998,6162)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 1998 - 2 S 1148/97 (https://dejure.org/1998,6162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Betriebsbesichtigung bzw Überwachung von Apotheken - Verwaltungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 73 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88

    Altölproben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97
    Diese Bedenken, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat, beruhen ersichtlich auf einem nicht zu teilenden Verständnis der Erwägungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.8.1990 (8 C 73.88 - BVerwGE 85, 300 = Buchholz 401.8 Nr. 26 = NVwZ 1991, 481).

    Deutlich wird die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts aber dann, wenn es nach einem - die Zurechenbarkeit ausfüllenden - Maßstab fragt in den Fällen, in denen es um die Abgrenzung kostenpflichtig veranlaßter Überwachungsmaßnahmen von solchen allgemeiner Art geht, um dann diese Frage unter dem Blickwinkel hinreichender Bestimmtheit im konkreten Zusammenhang dahingehend aufzuwerfen, "ob der vorstehend dargelegte Mangel an Bestimmtheit des Merkmals "Veranlassen" dadurch ausgeräumt wird, daß dem Altölgesetz diese Zurechnung zu entnehmen war" (so ausdrücklich BVerwGE 85, 300, 305).

    Zurechenbar ist danach regelmäßig eine Amtshandlung, die der Einzelne beantragt hat (BVerwG, Urteil vom 24.8.1990, BVerwGE 85, 300, 305: "herausragende Art von Ursächlichkeit").

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97
    Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb erlassen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1987 NVwZ 1988, 271; ferner auch Hess. VGH, Urteil vom NVwZ-RR 1991, 208).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1986 - 1 S 528/86

    Gebührenerhebung für polizeiliche Amtshandlung aus Anlaß eines Fehlalarms

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 2 S 1148/97
    Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb erlassen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1987 NVwZ 1988, 271; ferner auch Hess. VGH, Urteil vom NVwZ-RR 1991, 208).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an

    Wie der Senat mit Blick auf den Wortlaut der Bestimmung wiederholt entschieden hat, knüpft der Gesetzgeber allein an die Vornahme der Amtshandlung und nicht den mit ihr verbundenen Zweck an (Urteil vom 27.1.1983, BWGZ 1983, 719; Urteil vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97 -).

    Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb, erlassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1986, NVwZ 1988, 271 und Urteil vom 2.4.1998, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Es bedarf für die Erhebung von Gebühren einer besonderen Verantwortlichkeit des Verursachers" (Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts vom 03.08.2004, LT-Drs., 13/3477, S. 40; vgl. zu Fallgruppen, in denen der Gesetzgeber von einer die Gebührenfestsetzung rechtfertigenden "besonderen Verantwortung" ausgehen kann, auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.03.2003, a.a.O.; Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - ESVGH 49, 73; Schlabach, a.a.O., Rn. 43ff., jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Im Übrigen ergibt sich die individuelle Zurechenbarkeit einer Amtshandlung anhand der einschlägigen fachgesetzlichen Normen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.04.1998 - 2 S 1148/97 - ESVGH 49, 73, nur Leitsatz, und hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.08.1998 - 8 B 115.98 - Apothekenüberwachung - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 33 = NVwZ 1999, 191; Thür. OVG, Urt. v. 16.05.2000 - 1 KO 646/99 - ThürVBl 2001, 280).

    Die diesbezüglichen Einwände des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 02.04.1998 a.a.O. hat das Bundesverwaltungsgericht im anschließenden Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision nicht bestätigt, sondern als nicht entscheidungserheblich angesehen, da sich der einschlägige Gebührentatbestand dort aus § 2 LGebG i.V.m. Nr. 6.11 GebVerz ergab (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.08.1999 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 = NVwZ 2000, 73).

  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Gebühren; Baurecht;

    Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).

    Ein derartiger Maßstab ist erforderlich, denn das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verbietet Gebührentatbestände, die den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zum baden-württembergischen Landesgebührengesetz, zitiert nach JURIS).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 689/99

    Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Zustimmung nach TKG § 50 Abs 3 S 1

    Hierzu hat der Senat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber allein an die Vornahme der Amtshandlung und nicht an den mit ihr verbundenen Zweck anknüpft (Urteil vom 27.1.1983, BWGZ 1983, 291; Urteil vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97; Urteil vom 2.6.1992 - 14 S 1804/90).

    Von einem Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Vornahme der Amtshandlung ist regelmäßig dann auszugehen, wenn anzunehmen ist, die Behörde hätte die Amtshandlung ohne "Veranlassung" Dritter, mithin auf eigenen Antrieb erlassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.8.1986, NVwZ 1988, 271 und Urteil vom 2.4.1998, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 ZO 646/99

    Bauplanungsrecht; Bauordnungsrecht; Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gebühren

    Das Tatbestandsmerkmal der Veranlassung in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürVwKostG lässt nicht jede Verursachung ausreichen, sondern setzt im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz eine Verursachung der Amtshandlung in zurechenbarer Weise voraus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 1997 - 9 A 3889/97 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen, beide Entscheidungen zitiert nach JURIS; vgl. auch schon VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 1988 - 10 S 2707/86 - UPR 1989, 150, 151 m. w. N.).

    Ein derartiger Maßstab ist erforderlich, denn das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verbietet Gebührentatbestände, die den Behörden die Möglichkeit einer rechtlich nicht hinreichend überprüfbaren willkürlichen Handhabung eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1990 - 8 C 73.88 - DVBl. 1990, 1411; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - zum baden-württembergischen Landesgebührengesetz, zitiert nach JURIS).

  • BVerwG, 21.08.1998 - 8 B 115.98

    Verwaltungsgebühr für die Besichtigung und Überwachung einer Apotheke;

    BVerwG 8 B 115.98 VGH 2 S 1148/97.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 3817/98

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Kausalität; Überwachung einer Apotheke

    vgl. auch VGH Bad-Württ., Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - nachgehend BVerwG, Beschluß vom 21. August 1998 - 8 B 115.98 -, NVwZ 1999, 191.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 1 S 964/02

    Gebühr für Ausstellung eines Personalausweises

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass von einer individuellen Zurechnung der Amtshandlung jedenfalls in den Fällen auszugehen ist, in denen der Einzelne - wie im vorliegenden Fall die Klägerin - diese beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.8.1990, BVerwGE 85, 300, 304, und vom 25.8.1999, BVerwGE 109, 272, 276; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 2.4.1998 - 2 S 1148/97 - und vom 13.3.2003 - 5 S 2147/02 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1999 - 9 A 412/99
    vgl. auch VGH Bad-Württ., Urteil vom 2. April 1998 - 2 S 1148/97 - nachgehend BVerwG, Beschluß vom 21. August 1998 - 8 B 115.98 -, NVwZ 1999, 191.
  • VG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 K 7693/00

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Einrichtungshauses mit Großgarage

  • VG Dessau, 07.04.2004 - 1 A 2146/03
  • VG Düsseldorf, 08.11.2001 - 4 K 1964/99

    Ausgestaltung der Regelung der Erhebung von Bauüberwachungsgebühren;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4109
VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97 (https://dejure.org/1998,4109)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.1998 - 3 S 2241/97 (https://dejure.org/1998,4109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: haushaltsrechtliche Realisierbarkeit der Planung; Zwischenplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauBG § 1 Abs. 6
    Erforderlichkeit der Bauleitplanung im Hinblick auf die Realisierbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 73 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 611 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 147 (Ls.)
  • DÖV 1999, 170
  • ZfBR 1998, 324
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    § 1 Abs. 3 BauGB verhindert eine Planung lediglich dann, wenn sie erkennbar von keiner städtebaulichen Konzeption getragen ist und deshalb einen groben und einigermaßen offensichtlichen Mißgriff darstellt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 46.91 -, BauR 1993, 585, 587).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1996 - 5 S 1040/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Abwägungsfehler - fehlende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Bebauungsplan an einem Abwägungsfehler leiden kann, wenn von Anfang an feststeht, daß auf Dauer mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, weil etwa die festgesetzte Nutzung an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, DÖV 1979, 214 und Urteil vom 6.5.1993 - 4 C 15.91 -, NVwZ 1994, 274) oder wegen eines eklatanten Widerspruchs zur vorhandenen, bestandsgeschützten baulichen Nutzung keinerlei Anhaltspunkte für eine Realisierung vorhanden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95).
  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Bebauungsplan an einem Abwägungsfehler leiden kann, wenn von Anfang an feststeht, daß auf Dauer mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, weil etwa die festgesetzte Nutzung an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, DÖV 1979, 214 und Urteil vom 6.5.1993 - 4 C 15.91 -, NVwZ 1994, 274) oder wegen eines eklatanten Widerspruchs zur vorhandenen, bestandsgeschützten baulichen Nutzung keinerlei Anhaltspunkte für eine Realisierung vorhanden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    Um die planerischen Vorstellungen nicht zu stark einzuschränken, ist den Gemeinden hierbei jedoch eine optimistische Einschätzungsprärogative zuzubilligen (vgl. zur Einschätzungsprärogative der Planfeststellungsbehörden BVerwG, Urteil vom 24.11.1989 - 4 C 41.88 -, NVwZ 1990, 860, 861).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, so wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, daß sie bei der Abwägung dem einen Belang den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, und Urteil vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 4 NB 16.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer öffentlichen Gründfläche bzw. einer Fläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    Die Rechtfertigung einer Planfestsetzung, die mit der Entziehung einer dem Eigentümer möglichen Grundstücksnutzung verbunden ist, setzt deshalb nicht die absolute Unumgänglichkeit des Bebauungsplans zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben voraus, sondern verlangt lediglich, daß die Festsetzung objektiv vernünftigerweise geboten und das Eigentumsrecht als entgegenstehender Belang bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1987 - 4 NB 4.87 -, NVwZ 1988, 727 und Beschluß vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, UPR 1991, 235 = BauR 1991, 299).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Bebauungsplan an einem Abwägungsfehler leiden kann, wenn von Anfang an feststeht, daß auf Dauer mit seiner Verwirklichung nicht gerechnet werden kann, weil etwa die festgesetzte Nutzung an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.9.1978 - 4 C 30.76 -, DÖV 1979, 214 und Urteil vom 6.5.1993 - 4 C 15.91 -, NVwZ 1994, 274) oder wegen eines eklatanten Widerspruchs zur vorhandenen, bestandsgeschützten baulichen Nutzung keinerlei Anhaltspunkte für eine Realisierung vorhanden sind (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Urteil vom 25.10.1996 - 5 S 1040/95).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    Die Rechtfertigung einer Planfestsetzung, die mit der Entziehung einer dem Eigentümer möglichen Grundstücksnutzung verbunden ist, setzt deshalb nicht die absolute Unumgänglichkeit des Bebauungsplans zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben voraus, sondern verlangt lediglich, daß die Festsetzung objektiv vernünftigerweise geboten und das Eigentumsrecht als entgegenstehender Belang bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1987 - 4 NB 4.87 -, NVwZ 1988, 727 und Beschluß vom 21.2.1991 - 4 NB 16.90 -, UPR 1991, 235 = BauR 1991, 299).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    Hat die Gemeinde diese Anforderungen an ihre Planungstätigkeit beachtet, so wird das Abwägungsgebot nicht dadurch verletzt, daß sie bei der Abwägung dem einen Belang den Vorzug einräumt und sich damit notwendigerweise für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, und Urteil vom 5.7.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.04.1998 - 3 S 2241/97
    Der Antragsteller kann eine Verletzung in eigenen Rechten gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO schon deshalb geltend machen, weil die Verwirklichung der angefochtenen Planung zur Folge hätte, daß Teilflächen seiner Grundstücke für den Straßenbau und die Errichtung des geplanten Bürgerhauses in Anspruch genommen würden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, DÖV 1998, 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2011 - 2 D 137/09

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen nicht hinreichender

    - IV C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 = NJW 1979, 1516 = juris Rn. 40; OVG NRW, Urteil vom 18. Mai 2010 - 10 D 42/06.NE -, BauR 2010, 1890 = juris Rn. 119; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 19. Februar 2009 - 1 C 10256/08 -, BRS 74 Nr. 14 = juris Rn. 30; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. April 1998 - 3 S 2241/97 -, BRS 60 Nr. 14 = juris Rn. 25.
  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 15 N 19.442

    Unwirksamer Bebauungsplan wegen fehlender Erforderlichkeit und Abwägungsfehlern

    Unabhängig von der Frage der mangelnden Erforderlichkeit, kann ein Bebauungsplan auch abwägungsfehlerhaft sein, wenn im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses auf Dauer nicht mit seiner Verwirklichung gerechnet werden kann (VGH BW, B.v. 22.4.1998 - 3 S 2241/97 - BRS 60 Nr. 14 = juris Rn. 25; Söfker/Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2019, § 1 Rn. 35, 213 f.; im Fall fehlender Wirtschaftlichkeit vgl. BVerwG, U.v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 - NVwZ 1994, 274 = juris Rn. 14 m.w.N.; für den Fall, dass wegen eines eklatanten Widerspruchs zur vorhandenen, bestandsgeschützten baulichen Nutzung keinerlei Anhaltspunkte für eine Realisierung vorhanden sind: VGH BW, U.v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - juris Rn. 19 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 8 S 1190/04

    Bebauungsplanfestsetzung: "private Grünfläche" statt bislang privater baulicher

    Daher finden sich in den Planunterlagen auch keine Aussagen dazu, ob und auf welche Weise - gegebenenfalls durch die Antragsgegnerin selbst - diese Maßnahmen finanziert werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.02.1991 und vom 22.05.1991, a.a.O., sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 22.04.1998 - 3 S 2241/97 -, BRS 60 Nr. 14 zum Aspekt der Finanzierbarkeit bauplanerischer Festsetzungen als Bestandteil des Abwägungsmaterials und mit Blick auf die Realisierung des Plans).
  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1438

    Umsetzbarkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Soweit bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) aus den genannten Gründen auf Dauer nicht mit der Verwirklichung des Bebauungsplans gerechnet werden kann, liegt vielmehr auch ein Abwägungsmangel vor (vgl. BVerwG, U.v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 - NVwZ 1994, 274 = juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.6.2020 - 15 N 19.442 - juris Rn. 34 ff. U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - ZNER 2020, 456 = juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - juris Rn. 19; B.v. 22.4.1998 - 3 S 2241/97 - BRS 60 Nr. 14 = juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1439

    Mangelhafter Bebauungsplan - Gefahr der Setzung des Baugrunds

    Soweit bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) aus den genannten Gründen auf Dauer nicht mit der Verwirklichung des Bebauungsplans gerechnet werden kann, liegt vielmehr auch ein Abwägungsmangel vor (vgl. BVerwG, U.v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 - NVwZ 1994, 274 = juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.6.2020 - 15 N 19.442 - juris Rn. 34 ff. U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - ZNER 2020, 456 = juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - juris Rn. 19; B.v. 22.4.1998 - 3 S 2241/97 - BRS 60 Nr. 14 = juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 17.06.2021 - 15 N 19.1440

    Mangelhafter Bebauungsplan - Gefahr der Setzung des Baugrunds

    Soweit bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB) aus den genannten Gründen auf Dauer nicht mit der Verwirklichung des Bebauungsplans gerechnet werden kann, liegt vielmehr auch ein Abwägungsmangel vor (vgl. BVerwG, U.v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 - NVwZ 1994, 274 = juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.6.2020 - 15 N 19.442 - juris Rn. 34 ff. U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - ZNER 2020, 456 = juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 25.10.1996 - 5 S 1040/95 - juris Rn. 19; B.v. 22.4.1998 - 3 S 2241/97 - BRS 60 Nr. 14 = juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 11.07.2011 - 1 N 10.335

    Normenkontrolle; Überplanung des Ortszentrums in M...; Erforderlichkeit der

    Für die großflächige Umgestaltung eines Stadtteils mit Errichtung eines Bürgerhauses und neuer Erschließung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 22.4.1998 Az. 3 S 2241/97 RdNr. 25) im Hinblick darauf, dass das gesamte Vorhaben nicht innerhalb von zehn Jahren finanziert werden könne, angenommen, dass dieser Zeitraum bis zur (vollständigen) Verwirklichung der Bauleitplanung zu kurz sei, um von einem dauerhaften Realisierungshindernis sprechen zu können.
  • VG Würzburg, 10.05.2012 - W 5 K 11.231

    Nachbarklage; Lagerplatz; Gültigkeit des Bebauungsplans; Gebot der

    Ein Zeitraum von zehn Jahren wurde in diesem Zusammenhang als kein der Bauleitplanung entgegenstehendes Hindernis angesehen (Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 1, Rd.Nr. 214; VGH Baden-Württemberg, B.v. 22.04.1998 Nr. 3 S 2241/97, ZfBR 1998, 324).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 11 S 3168/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9849
VGH Baden-Württemberg, 02.04.1998 - 11 S 3168/97 (https://dejure.org/1998,9849)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.1998 - 11 S 3168/97 (https://dejure.org/1998,9849)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 1998 - 11 S 3168/97 (https://dejure.org/1998,9849)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 11 S 1628/99

    Bosnien-Herzegowina: Abschiebungshindernis verneint

    Ausgehend von der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs (vgl. Beschl. v. 13.11.1997, InfAuslR 1998, 126; Beschl. v. 2.4.1998, ESVGH 49, 73 (LS); Urt. v. 19.4.1999 - A 14 S 142/99; vgl. zu Angehörigen anderer Volksgruppen auch Beschl. v. 7.4.1997, InfAuslR 1997, 265 (268); Beschl. v. 20.6.1997, VBlBW 1997, 466; Urt. v. 26.1.1998 - 13 S 2871/97; Urt. v. 28.1.1998 - 13 S 3056/97; Urt. v. 5.3.1999, NVwZ 1999, Beil.

    Schließlich sind Fälle, in denen die Rückkehr mangels Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse zu Verelendung, Hunger oder gar zum Tod geführt hätte, trotz der zunehmenden Rückkehrbewegungen seit Frühjahr 1996 nicht bekannt geworden (vgl. Senat, Beschl. v. 2.4.1998 - 11 S 3168/97 -, BA S. 12; VGH Bad-Württ., Urt. v. 19.4.1999, a.a.O., S. 17; ähnlich OVG NW, Beschl. v. 27.2.1998 - 16 B 1834/97).

    Bei Berücksichtigung des zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhandenen starken internationalen Engagements und der deutlich rückläufigen Belegung der Sammelunterkünfte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.4.1999, a.a.O., S. 21) war seinerzeit auch nicht zu gewärtigen, daß sich die Situation durch vermehrte Abschiebungen derart zuspitzen und in absehbarer Zeit ein lebensbedrohlicher Mangel an Notquartieren und Nahrungsmitteln entstehen könnte (vgl. wiederum Senat, Beschl. v. 2.4.1998, a.a.O., BA S. 13; zweifelnd OVG Bremen, Beschl. v. 25.8.1998 - OVG 1 BB 274/98).

  • VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6398/07

    Abschiebungsverbot in den Kosovo für alleinstehende Frauen

    Ebenso liegt es bei einer gleichermaßen manifesten Gefahr, im Zielstaat der Abschiebung mangels einer ausreichenden Existenzmöglichkeit an Hunger oder Krankheit zu sterben (vgl. BVerwG, Urt. vom 02.09.1997, BVerwGE 105, 127; VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 02.04.1998 - 11 S 3168/97 -); dies kommt in Betracht, wenn das wirtschaftliche Existenzminimum, mithin das Vorhandensein einer Unterkunft, die Gewährleistung ausreichender Verpflegung und die Verfügbarkeit einer Grundversorgung im medizinischen Bereich, nicht gesichert ist (vgl. BVerwG, Urt.v. 08.12.1998 aaO; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.01.2000 - 11 S 1628/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2001 - A 14 S 1850/00

    Rückübernahmeweigerung für nicht-albanische Minderheiten aus dem Kosovo - Duldung

    (4) Dass den Klägern, sollte es sich bei ihnen um Ashkali handeln, derzeit zumindest bis 31.5.2001 ein Anspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG auf Grund der Erlasslage in Baden-Württemberg zusteht, lässt allerdings nicht ihr Rechtsschutzinteresse für die Klage auf Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG entfallen (so zu Fällen tatsächlicher Vollzugshindernisse wie Passlosigkeit bzw. bürgerkriegsbedingter Sperrung des Zielstaatsflughafens oder sonst kriegsbedingter Unerreichbarkeit ausdrücklich BVerwG, Beschl. v. 11.5.1998 - 9 B 409.98 -, InfAuslR 1999, 525 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.4.1998 - 11 S 3168/97 -, ESVGH 49, 73 sowie OVG Hamburg, Urt. v. 22.1.1999 - 1 Bs 550/98.A -, NVwZ-Beilage 1999, 94; anders hingegen zuvor noch BayVGH, Urt. v. 27.1.1998 - 27 B 96.35026 - und VG Hamburg, Urt. v. 13.7.1998 - 14 VG A 233/98 - siehe im Übrigen zu dieser Fragestellung auch Henning, Asylpraxis, Schriftenreihe des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Band 6, 2000, S. 15 ).
  • VG Freiburg, 06.08.2002 - A 7 K 11310/02

    Abschiebung in die Türkei trotz Vorliegens einer posttraumatischen

    Damit läge eine allgemeine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AusIG vor (vgl. BVerwG, Urt. v. 08. Dezember 1998, a.a.0.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02. April 1998 - 11 S 3168/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - 11 S 3238/98

    Bestimmung der Ausreisefrist - Verletzung des Ausländers in eigenen Interessen

    Seine Beurteilung stimmt mit der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtshofs überein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 2.4.1998 - 11 S 3168/97 - und Beschl. v. 26.1.1998 - 13 S 2871/97 - sowie Beschl. v. 29.10.1998 - 11 S 1436/98).
  • VG Karlsruhe, 26.08.1998 - 12 K 3598/97

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer Duldungsablehnung und

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  • VG Würzburg, 19.07.2010 - W 7 K 10.30043

    Abschiebungsverbot, Armenien, Existenzgrundlage, Sicherung des Lebensunterhalts,

    Ein zwingendes Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kommt auch dann in Betracht, wenn einem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung mangels einer ausreichenden Existenzmöglichkeit die Gefahr droht, an Hunger oder Krankheit zu sterben (vgl. BVerwG v. 02.09.1997, BVerwGE 105, 127; VGH Baden-Württemberg v. 02.04.1998, Az: 11 S 3168/97); dies kommt in Betracht, wenn das wirtschaftliche Existenzminimum, also das Vorhandensein einer Unterkunft, die Gewährleistung ausreichender Verpflegung und die Verfügbarkeit einer Grundversorgung im medizinischen Bereich, nicht gesichert ist (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 17.01.2000 Az: 11 S 1528/99).
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