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   VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99   

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https://dejure.org/2000,2349
VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99 (https://dejure.org/2000,2349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2000 - 11 S 1387/99 (https://dejure.org/2000,2349)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2000 - 11 S 1387/99 (https://dejure.org/2000,2349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 39, 43, 46, 49 EG; §§ 45 Abs. 1 AuslG; 12 Abs. 1 AufenthG/EWG
    Ausländerrecht, Prostitution als gemeinschaftsrechtlich geschützte Grundfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 241
  • NVwZ 2000, 1070
  • NVwZ 2002, 384 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 25
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (42)

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Dies wäre zwar dann der Fall, wenn der Aufenthalt der Klägerin im Bundesgebiet ab ihrer ersten Einreise - im Hinblick auf einen auf Dauer angelegten Aufenthalt - einheitlich zu beurteilen wäre (vgl. zur Problematik: BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168 = DÖV 1981, 429, zur Unterscheidung zwischen einem Daueraufenthalt mit kurzfristigen Unterbrechungen in regelmäßigen Abständen und wiederholten Aufenthalten bis zu drei Monaten nach der - auf die subjektive Aufenthaltsabsicht abstellenden - Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 1 DVAuslG i.d.F. vom 29.6.1976, BGBl. I S. 1717, wonach sog. Positivstaater u.a. dann keiner Aufenthaltserlaubnis bedurften, wenn sie sich nicht länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten wollten; s. auch HambOVG, Beschluss vom 24.11.1995, EZAR 010 Nr. 2, zu - kurz aufeinander folgenden - sog. Kettenaufenthalten von jeweils bis zu drei Monaten Dauer, die mit der Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Bundesgebiet "bei der gebotenen lebensnahen Betrachtung" als Daueraufenthalt anzusehen seien; a.A. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22.1.1992 - 11 S 2504/91(ESVGH 42, 313 - Ls) - und vom 4.4.1995 - 11 S 425/95 (NVwZ-RR 1996, 58 - Ls) -, wonach es sich auch bei kurz aufeinander folgenden Kurzaufenthalten gemäß § 1 Abs. 1 DVAuslG bei der danach ausschließlich nach objektiven Kriterien vorzunehmenden Beurteilung jeweils um aufenthaltsrechtlich selbständige Aufenthalte handelt).

    Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist es nicht erheblich, dass Prostitution (im Sinne von § 46 Nr. 3 AuslG: Gewerbsunzucht) als sittenwidrige bzw. mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird (so aber - und von daher eine Freizügigkeit verneinend - BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168; HambOVG, Beschluss vom 11.7.1989, NVwZ 1990, 286; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86; v.Ebner, GewArch 1981, 118), vielmehr kommt es - wie ausgeführt - allein auf den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betätigung an (s. auch Steindorff, NJW 1982, 1902, wonach die gewerbliche Unzucht sich nicht als "sachlich gerechtfertigt" aus dem EG-Recht ausschließen lasse; wenn jedoch diese Tätigkeit mit der Menschenwürde unvereinbar sei, bestehe eine außergesetzliche Beschränkung gemeinschaftsrechtlicher Freiheiten; vgl. auch zur Anerkennung der rechtserheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Verletzung einer Prostituierten, die von der Prostitution (auf dem sog. "Autostrich") lebte und der die Geltendmachung eines Erwerbsschadens - Schadensersatz für entgangenen Dirnenlohn - gegen den Schädiger zugebilligt wurde, BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883).

    Das sozialethische Unwerturteil über diese Tätigkeit (s. dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168, und vom 30.1.1990, BVerwGE 84, 314; BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883) schließt jedoch die Zugehörigkeit zum Wirtschaftsleben im Sinne des EG-Vertrags (s. Art. 2 EGV; jetzt; Art. 2 EG) nicht aus (s. auch Erhard in Lenz, EG-Vertrag, Komm., 1. Aufl., Art. 48, RdNr. 5; zur Einordnung der Tätigkeit als Prostituierte als Tätigkeit im Wirtschaftsleben im Blick auf Art. 39 EG auch Scheuer in Lenz, EG-Vertrag, Komm., 2. Aufl. 1999, Art. 39 EG, RdNr. 4; Brechmann in Calliess/Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, 1999, Art. 39 EG, RdNr. 17).

    Die Revision an das Bundesverwaltungsgericht wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie wegen Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.7.1980 (BVerwGE 60, 284) zugelassen (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO).

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist es nicht erheblich, dass Prostitution (im Sinne von § 46 Nr. 3 AuslG: Gewerbsunzucht) als sittenwidrige bzw. mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird (so aber - und von daher eine Freizügigkeit verneinend - BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168; HambOVG, Beschluss vom 11.7.1989, NVwZ 1990, 286; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86; v.Ebner, GewArch 1981, 118), vielmehr kommt es - wie ausgeführt - allein auf den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betätigung an (s. auch Steindorff, NJW 1982, 1902, wonach die gewerbliche Unzucht sich nicht als "sachlich gerechtfertigt" aus dem EG-Recht ausschließen lasse; wenn jedoch diese Tätigkeit mit der Menschenwürde unvereinbar sei, bestehe eine außergesetzliche Beschränkung gemeinschaftsrechtlicher Freiheiten; vgl. auch zur Anerkennung der rechtserheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Verletzung einer Prostituierten, die von der Prostitution (auf dem sog. "Autostrich") lebte und der die Geltendmachung eines Erwerbsschadens - Schadensersatz für entgangenen Dirnenlohn - gegen den Schädiger zugebilligt wurde, BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883).

    Das sozialethische Unwerturteil über diese Tätigkeit (s. dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168, und vom 30.1.1990, BVerwGE 84, 314; BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883) schließt jedoch die Zugehörigkeit zum Wirtschaftsleben im Sinne des EG-Vertrags (s. Art. 2 EGV; jetzt; Art. 2 EG) nicht aus (s. auch Erhard in Lenz, EG-Vertrag, Komm., 1. Aufl., Art. 48, RdNr. 5; zur Einordnung der Tätigkeit als Prostituierte als Tätigkeit im Wirtschaftsleben im Blick auf Art. 39 EG auch Scheuer in Lenz, EG-Vertrag, Komm., 2. Aufl. 1999, Art. 39 EG, RdNr. 4; Brechmann in Calliess/Ruffert, Kommentar zu EU-Vertrag und EG-Vertrag, 1999, Art. 39 EG, RdNr. 17).

  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Prostitution ("gewerbsmäßige Unzucht") wird denn auch im Bereich des Steuerrechts als nachhaltige Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung und Wiederholung beurteilt (s. BFH - Großer Senat -, Urteil vom 23.6.1964, NJW 1965, 79 zur Heranziehung von Straßendirnen zur Einkommensteuer); im vorliegenden Zusammenhang ist es dabei rechtlich unerheblich, dass die Einkünfte aus dieser Tätigkeit nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (da die "gewerbsmäßige Unzucht" das "Zerrbild eines Gewerbes" darstelle), sondern als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sind.

    Demnach fällt auch die Erwerbsprostitution in der von der Klägerin ausgeübten Form unter diesen Begriff (zur Erbringung der "Leistung" einer Prostituierten s. BFH - Großer Senat -, Urteil vom 23.6.1964, NJW 1965, 79).

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Er hat jedoch in dem Urteil vom 18.5.1982 (Slg. 1982, 1665 - Adoui und Cornuaille - = NJW 1983, 1250) ausgesprochen, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nicht auf Grund des in den Artikeln 48 und 56 EGV enthaltenen Vorbehalts der öffentlichen Ordnung Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats aus seinem Hoheitsgebiet entfernen oder ihnen die Einreise in sein Hoheitsgebiet verweigern darf wegen eines Verhaltens, das bei den eigenen Staatsangehörigen keine Veranlassung zu Zwangsmaßnahmen oder zu anderen tatsächlichen und effektiven Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Verhaltens gibt.

    Danach ist für eine Ausweisung unter Beachtung des § 12 Abs. 1 AufenthG/EWG unter dem hier allein in Rede stehenden Gesichtspunkt des Schutzes der öffentlichen Ordnung erforderlich, dass eine tatsächliche und hinreichend schwere gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch das persönliche Verhalten des Unionsbürgers vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (s. dazu u.a. EuGH, Urteile vom 27.10.1977, Slg. 1977, 1999 - Bouchereau -, vom 18.5.1982, Slg. 1982, 1665 - Adoui und Cornuaille - und vom 19.1.1999, Slg. 1999, I-11 - Calfa).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Er impliziert für einen Gemeinschaftsangehörigen die Möglichkeit, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als seines Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der selbständigen Tätigkeit gefördert wird (s. EuGH, Urteile vom 21.6.1974, Slg. 1974, 631 - Reyners -, vom 30.11.1995, Slg. 1995, I-4165 - Gebhard - und vom 12.12.1996, Slg. 1996, I-6511 - Reisebüro Broede).

    Dabei reicht es im Unterschied zur Niederlassungsfreiheit aus, wenn eine wirtschaftliche Erwerbstätigkeit lediglich vorübergehend auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausgeübt wird (vgl. ergänzend EuGH, Urteil vom 30.11.1995, Slg. 1995, I-4165 - Gebhard).

  • OLG Stuttgart, 26.02.1986 - 3 Ss 852/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Eine andere Beurteilung ist nicht etwa wegen mangelnder wirtschaftlicher Betätigung angezeigt (so aber OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86).

    Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht ist es nicht erheblich, dass Prostitution (im Sinne von § 46 Nr. 3 AuslG: Gewerbsunzucht) als sittenwidrige bzw. mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende und sozialwidrige Tätigkeit angesehen wird (so aber - und von daher eine Freizügigkeit verneinend - BVerwG, Urteil vom 15.7.1980, BVerwGE 60, 284 = NJW 1981, 1168; HambOVG, Beschluss vom 11.7.1989, NVwZ 1990, 286; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.2.1986, NVwZ 1987, 86; v.Ebner, GewArch 1981, 118), vielmehr kommt es - wie ausgeführt - allein auf den Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Betätigung an (s. auch Steindorff, NJW 1982, 1902, wonach die gewerbliche Unzucht sich nicht als "sachlich gerechtfertigt" aus dem EG-Recht ausschließen lasse; wenn jedoch diese Tätigkeit mit der Menschenwürde unvereinbar sei, bestehe eine außergesetzliche Beschränkung gemeinschaftsrechtlicher Freiheiten; vgl. auch zur Anerkennung der rechtserheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Verletzung einer Prostituierten, die von der Prostitution (auf dem sog. "Autostrich") lebte und der die Geltendmachung eines Erwerbsschadens - Schadensersatz für entgangenen Dirnenlohn - gegen den Schädiger zugebilligt wurde, BGH, Urteil vom 6.7.1976, BGHZ 67, 119 = NJW 1976, 1883).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Die Niederlassungsfreiheit nach Europäischem Gemeinschaftsrecht - als Grundrecht der wirtschaftlichen Mobilität (s. Nettesheim, NVwZ 1996, 342) - erstreckt sich auf die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten jeder Art sowie auf die Gründung und Leitung von Unternehmen (s. Art. 52 Abs. 2 EGV; jetzt: Art. 43 Abs. 2 EG), wobei die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsland des Unionsbürgers auf unbestimmte Zeit erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil vom 25.7.1991, Slg. 1991, I-3905 - Factortame; s. auch Erhard in Lenz, EG-Vertrag, Komm., 1. Aufl., Art. 52, RdNr. 2).

    Die Niederlassungsfreiheit dient der Gleichstellung der Unionsbürger mit den eigenen Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats hinsichtlich des Niederlassungsrechts (vgl. dazu auch EuGH, Urteile vom 18.6.1985, Slg. 1985, 1819 - Steinhauser -, vom 25.7.1991, Slg. 1991, I-3905 - Factortame -, vom 27.11.1997, Slg. 1997, I-6725 - Kommission/Griech.Republik -, vom 8.6.1999, Rs. C-337/97 - Meeusen - und vom 8.7.1999, Rs. C-254/97 - Baxter).

  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Bei der rechtlichen Beurteilung der Ausweisung kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des ausländerbehördlichen Verfahrens - hier: des Widerspruchsverfahrens durch die (am 16.5.1997 erfolgte) Zustellung des Widerspruchsbescheids - an (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 19.11.1996, InfAuslR 1997, 152, vom 28.1.1997, InfAuslR 1997, 296, und vom 7.12.1999, DVBl. 2000, 429).

    Dies gilt insbesondere für die Verpflichtung zur Aufenthaltsanzeige unter den Voraussetzungen des § 9 AufenthG/EWG und für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis-EG (s. dazu das Antragserfordernis in den §§ 3-7 AufenthG/EWG), die jedoch hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts nur deklaratorische Wirkung und Beweisfunktion hat (vgl. dazu u.a. EuGH, Urteile vom 14.7.1977, Slg. 1977, 1495 - Sagulo et al. - = NJW 1977, 1579, und vom 12.5.1998, Slg. 1998, I-2691 - Martinez Sala; auch BVerwG, Urteil vom 7.12.1999, DVBl. 2000, 429 = AuAS 2000, 74; s. auch Renner, AuslRiD, Rn 5/125).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 11 S 655/99

    Befreiung von der Visumspflicht für EU-Ausländer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Insoweit hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Klägerin als niederländische Staatsangehörige eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erst nach der Einreise in das Bundesgebiet einholen konnte, da sie als Staatsangehörige eines EG-Staates nach § 9 Abs. 1 Satz 1 DVAuslG (hier maßgeblich einschließlich der 7. Änderungsverordnung vom 14.11.1996, BGBl. I S. 1727) von der Visumpflicht (§ 3 Abs. 3 Satz 1 AuslG) befreit war (§ 3 Abs. 3 Satz 2 AuslG; s. dazu auch den Senatsbeschluss vom 8.6.1999 - 11 S 655/99 -, InfAuslR 1999, 425, 489 = NVwZ 2000, 345 = AuAS 1999, 242).

    Möglicherweise hat die Klägerin als niederländische Staatsangehörige - und damit als Staatsangehörige eines EG-Staates - zum Zeitpunkt der Ausweisung (6.12.1996) deshalb nicht gegen eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht verstoßen, weil die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 6 Satz 1 DVAuslG sie - unabhängig vom Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts - auch nach der Einreise vorläufig weiterhin von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht freigestellt haben kann (s. dazu den Senatsbeschluss vom 8.6.1999 - 11 S 655/99 -, InfAuslR 1999, 425, 489 = NVwZ 2000, 345 = AuAS 1999, 242).

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
    Im Übrigen ist auch anzuführen, dass Prostitution als unter den Schutz des Art. 12 GG fallender Beruf betrachtet wird (s. etwa Scholz in Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Lfg. 19, Stand Sept. 1981, Art. 12, RdNr. 25, 26; zum Recht der freien Berufsausübung als allgemeinem Grundsatz des Europäischen Gemeinschaftsrechts auch EuG, Urteil vom 29.1.1998, Slg. 1998, II-125 - Dubois).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

  • EuGH, 18.06.1985 - 197/84

    Steinhauser / Ville de Biarritz

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2000 - 13 S 159/00

    Niederlassungsfreiheit zur Ausübung der Prostitution

  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87

    Peep-Show II - § 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'

  • OVG Hamburg, 11.07.1989 - Bs V 14/89

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Ausweisung wegen Erwerbsunzucht; Ausweisung

  • EuGH, 28.02.1984 - 294/82

    Einberger / Hauptzollamt Freiburg

  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen

  • EuGH, 08.07.1999 - C-254/97

    Baxter u.a.

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

  • EuGH, 27.11.1997 - C-62/96

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • OVG Sachsen, 15.12.1998 - 3 S 428/94

    Sperrbezirksverordnung; Antragsbefugnis

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 C 37.84

    Arbeitgeber - Kostentragungslast - Arbeitnehmer - Arbeitserlaubnis - Prostitution

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1992 - 11 S 2504/91

    Visumsfreie und aufenthaltsgenehmigungsfreie Einreise in das Bundesgebiet für

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 03.07.1980 - 157/79

    Regina / Pieck

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1995 - 11 S 425/95

    Ausländerrecht: Befreiung von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht im Falle

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

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