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   VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00   

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VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00 (https://dejure.org/2001,2670)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2001 - 1 S 245/00 (https://dejure.org/2001,2670)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2001 - 1 S 245/00 (https://dejure.org/2001,2670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Anspruch auf Subvention - Haushaltsvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf ungekürzte Zuwendung für die Sozialberatung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien; Förderung freier oder kirchlicher Träger der Wohlfahrtspflege; Kürzung der Zuwendung im Rahmen des Haushaltsvollzugs; Zusammenarbeit mit den freien und gemeinnützigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 251 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 1428
  • VBlBW 2002, 118
  • DVBl 2001, 1626 (Ls.)
  • DÖV 2001, 871
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00
    Die bloße Tatsache einer jahrelangen Subvention begründet kein schutzwürdiges Vertrauen, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.1990, NVwZ 1991, 1199 ff.; BVerwG, Beschluss vom 08.04.1997, NVwZ 1998, 273 ff.).

    Zwar ist eine rückwirkende Verschlechterung der Rechtspositionen des Bürgers durch einen Eingriff in vergangene, bereits abgeschlossene Sachverhalte ("echte Rückwirkung") grundsätzlich unzulässig (BVerwG, Beschluss vom 08.04.1997, NVwZ 1998, 273 (275)).

    Maßgeblicher Zeitraum für die Bestimmung, ob der der Förderung zugrundeliegende Sachverhalt abgeschlossen ist, ist das Kalenderjahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.04.1997, a.a.O.).

    An einer solchen Schutzwürdigkeit mangelt es, wenn dem Betroffenen Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren, die eine Änderung der Förderpraxis rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 08.04.1997, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1990 - 10 S 3081/89

    Selbstbindung der Verwaltung bei Subventionsvergabe über längeren Zeitraum -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes findet seine verfassungsrechtliche Grundlage im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und dessen Postulat nach Rechtssicherheit, sofern er nicht ohnehin als tragendes und durch einzelne Vorschriften konkretisiertes allgemeines Prinzip des Verwaltungsrechts angesehen wird (BVerfGE 13, 261 (272); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.06.1990, NVwZ 1991, 1199 m.w.N.).

    Die bloße Tatsache einer jahrelangen Subvention begründet kein schutzwürdiges Vertrauen, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.1990, NVwZ 1991, 1199 ff.; BVerwG, Beschluss vom 08.04.1997, NVwZ 1998, 273 ff.).

    Diese können etwa darin liegen, dass dem Subventionsempfänger eine Zusage gemacht, seine Tätigkeit ins Leben gerufen oder sonst veranlasst oder in der Öffentlichkeit durch Stellungnahmen eine begründete Erwartung auf eine Zuwendung geweckt wurde (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.06.1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00
    Dabei stellt es nicht bereits einen Verstoß gegen das Gebot des Vertrauensschutzes dar, wenn der Betroffene lediglich in seinen Erwartungen enttäuscht wird (BVerwGE 46, 89 ff.).

    Hinzu kommen muss, dass er im Hinblick auf den Fortbestand der Rechtslage Dispositionen getroffen hat und billigerweise darauf vertrauen durfte, die zugrundeliegende Ermessensbindung werde auf Dauer Bestand haben (BVerwGE 46, 89 (91)).

  • OVG Berlin, 14.12.1993 - 8 B 81.93
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00
    Die Exekutive ist insbesondere nicht gehindert, bei einer Gefährdung des Haushaltsgleichgewichts durch unvorhergesehene Steuermindereinnahmen durch einen Haushaltsvorbehalt oder -sperren in den planmäßigen Haushaltsvollzug einzugreifen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14.12.1993, LKV 1994, 262 ff.).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 1 BvR 133/89

    Verfassungsmäßigkeit des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00
    Änderungen eines in der Vergangenheit begründeten und fortdauernden Rechtsverhältnisses für die Zukunft sind zulässig, wenn die Interessen der Allgemeinheit, die mit den Änderungen verfolgt werden, das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der bestehenden Rechtslage überwiegen (vgl. BVerfGE 89, 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 7 S 349/96

    Zustimmung zur Erhöhung der Pflegesatzvereinbarung wegen gestiegener Sachkosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00
    Die vom Kläger herangezogene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 17.11.1997 (7 S 349/96) ist hier nicht einschlägig und führt daher zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00
    Dagegen ist es rechtlich grundsätzlich nicht ausgeschlossen, in bestimmten Situationen mit neuen Ermessenserwägungen auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einzuwirken ("unechte Rückwirkung", vgl. dazu BVerfGE 68, 287 (306 ff.)).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes findet seine verfassungsrechtliche Grundlage im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und dessen Postulat nach Rechtssicherheit, sofern er nicht ohnehin als tragendes und durch einzelne Vorschriften konkretisiertes allgemeines Prinzip des Verwaltungsrechts angesehen wird (BVerfGE 13, 261 (272); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.06.1990, NVwZ 1991, 1199 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2013 - 9 S 889/11

    Förderung von Leistungen der Jugendsozialarbeit; hier: Leertagezuschuss für

    Bei einer Mittelkürzung gebietet das Prinzip der Kooperation, dass die Verwaltung die Auswirkungen der Entscheidung auf die Arbeit der freien und gemeinnützigen Einrichtungen und Organisationen bei ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigt, insbesondere dann, wenn die bewirkte Kürzung der Zuwendung zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Subventionsempfänger führen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 245/00 -, VBlBW 2002, 118; Neumann, in: Krahmer , LPK-SGB I, 2. Aufl. 2008, § 17 Rn. 33).

    Der Haushaltsplan stellt mit Blick auf finanzielle Zuwendungen jedoch lediglich eine Legitimationsgrundlage für Ausgabenleistungen der Exekutive dar; Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden hierdurch nicht begründet (§ 3 Abs. 2 LHO; ebenso VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.04.2001, a.a.O., Rn. 15 f.; BVerwG, Urteil vom 08.04.1997 - 3 C 6/95 -, BVerwGE 104, 220).

    Die Exekutive ist insbesondere nicht gehindert, bei einer Gefährdung des Haushaltsgleichgewichts durch unvorhergesehene Steuermindereinnahmen durch einen Haushaltsvorbehalt oder -sperren in den planmäßigen Haushaltsvollzug einzugreifen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.04.2001, a.a.O., Rn. 17).

    Vertrauensschutz gegenüber staatlichem Handeln kommt in Betracht, wenn der Staat einen Vertrauenstatbestand geschaffen oder jedenfalls gebilligt hat, der Betroffene ein daran anknüpfendes schutzwürdiges Vertrauen gefasst und betätigt hat und der Staat dann von dem Vertrauenstatbestand ohne sachliche Gründe abweicht und damit das Vertrauen des Betroffenen enttäuscht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.04.2001, a.a.O., Rn. 28; BVerfG, Urteil vom 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261, 271 f.).

    Diese können etwa darin liegen, dass dem Subventionsempfänger eine Zusage gemacht, seine Tätigkeit ins Leben gerufen oder sonst veranlasst oder in der Öffentlichkeit durch Stellungnahmen eine begründete Erwartung auf eine Zuwendung geweckt wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.04.2001, a.a.O., Rn. 29; Urteil vom 12.06.1990 - 10 S 3081/89 -, Juris Rn. 15).

    Unabhängig von einer etwaigen bundesrechtlichen Überlagerung dieser Regelungen der Landesverfassung, welche freilich einen weitergehenden Grundrechtsschutz durch die Landesverfassung nicht ausschließt (vgl. Art. 142 GG), handelt es sich insoweit lediglich um institutionelle Garantien, die zunächst nur objektiv-rechtlich wirken (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.04.2001, a.a.O., Rn. 24; Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Art. 6 Rn. 4, Art. 13 Rn. 5 und 7 sowie Art. 87 Rn. 5; Hollerbach, in: Feuchte , Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1987, Art. 6 Rn. 4 und Art. 87 Rn. 7).

    Dem Staat fällt insofern eine entsprechende Sicherungsfunktion zu, aus der sich Ansprüche auf Förderung, Unterstützung und Teilhabe dem Grunde nach ergeben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.04.2001, a.a.O., Rn. 24).

  • OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03

    Bewilligung von staatlichen Leistungen an jüdische Gemeinden für das Jahr 2000 im

    Die erforderliche gesetzliche Legitimation für die Gewährung von Subventionen ist dann gegeben, wenn im Haushaltsplan als Bestandteil des förmlichen Haushaltsgesetzes entsprechende Mittel eingestellt sind, innerhalb des Haushaltsplanes eine ausreichende Umreißung der Zweckbestimmung dieser Mittel vorgesehen ist und ihre Vergabe zu den den betreffenden Verwaltungsinstanzen zugewiesenen verfassungsmäßigen Aufgaben gehört (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 245/00 -, abgedruckt bei Krämer/Schmidt, a. a. O., unter J I 1 S. 35, 37).

    Auch im Bereich der Subvention kirchlicher Träger ist die Abwicklung der Förderung vielmehr der Exekutive überlassen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001, a.a.O.; anders noch die in dem angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung VG Berlin, Urteil vom 3. Juni 1999 - 27 A 58/98 -, LKV 2000, 262, 264; vgl. dazu die - die Frage offen lassende - Berufungsentscheidung OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - 8 B 3.00 -, S. 14 des Urteilsabdrucks).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 9 S 1858/03

    Subventionierung eines privaten Theaters - Haushaltsvorbehalt -

    Die bloße Tatsache, dass die Antragstellerin seit 1982 in beträchtlichem Umfang Subventionen erhielt und ohne deren Weitergewährung in ihrer Existenz bedroht sein dürfte, begründet kein schutzwürdiges Vertrauen, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 245/00 - ESVGH 51, 251 = DÖV 2001, 871).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05

    Verfahren zur Zuschussvergabe zu den Personalkosten für das Angebot

    - 1 S 245/00 -, NVwZ 2001, 1428, 1430; Wiesner, in: Wiesner, SGB VIII, a.a.O., § 74 Rdnr. 41b; siehe auch die Nachweise bei Wabnitz, a. a. O., S. 173.

    - 4 L 3057/96 -, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 245/00 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 12 B 1727/03

    Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte

    BVerwG, Beschluss vom 8.4.1997, NVwZ 1998, 273 (275); OVG NRW, Urteil vom 15.1.1997, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 4.9.1997 - 12 A 10610/97 -, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 25.3.1998 - 4 L 3057/96 -, NVwZ-RR 1999, 127; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.4.2001 - 1 S 245/00 -, NVwZ 2001, 1428 (1430).

    hierzu Schellhorn, Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, 2. Aufl., § 74 Rn. 13; Häbel, Verpflichtung der öffentlichen Träger zur Förderung der freien Jugendhilfe, ZfJ 1997, 109 (120); Preis/Steffan, Anspruchsrechte, Planungspflichten und Fördergrundsätze im Kinder- und Jugendhilferecht, FuR 1993, 185 (203 f.); Nds. OVG, Urteil vom 25.3.1998, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.4.2001, a. a. O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 605/08
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u.a. -, BVerfGE 78, 249ff.; BVerwG, Urteile vom 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220ff. und vom 11. Mai 2006 - 5 C 10.05 -, BVerwGE 126, 33ff.; VGH BW, Urteile vom 12. Juni 1990 - 10 S 3081/89 -, a.a.O. und vom 10. April 2001 - 1 S 245/00 -, NVwZ 2001, 1428ff.; OVG NRW, Urteile vom 15. Januar 1997 - 16 A 2389/96 - und vom 22. März 2007 - 12 A 217/05 -, a.a.O..m.w.N.

    vgl. zum fehlenden Vertrauensschutz selbst in Fällen des Bekanntwerdens der Kürzung von Fördermitteln erst im Laufe des bereits angebrochenen Förderzeitraumes: BVerwG, Urteil 8. April 1997 - 3 C 6.95 -, a.a.O. (unveröffentlichte Änderung der VV im laufenden Förderzeitraum); VGH BW Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 245/00 -, NVwZ 2001, 1428ff. (Mitteilung erst durch Bewilligungsbescheid im laufenden Bewilligungszeitraum).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2009 - 12 A 292/09

    Zulässigkeit einer Kürzung von Fördermitteln für den Betrieb eines seit

    BVerfG, Beschluss vom 8.6.1988 - 2 BvL 9/85 u. a. -, BVerfGE 78, 249 ff.; BVerwG, Urteile vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220 ff. und vom 11.5.2006 - 5 C 10.05 -, BVerwGE 126, 33 ff.; VGH BW, Urteile vom 12.6.1990 - 10 S 3081/89 -, a. a. O., und vom 10.4.2001 - 1 S 245/00 -, NVwZ 2001, 1428 ff.; OVG NRW, Urteile vom 15.1.1997 - 16 A 2389/96 -, und vom 22.3.2007 - 12 A 217/05 -, a. a. O., m. w. N.

    zum fehlenden Vertrauensschutz selbst in Fällen des Bekanntwerdens der Kürzung von Fördermitteln erst im Laufe des bereits angebrochenen Förderzeitraumes: BVerwG, Urteil 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, a. a. O. (unveröffentlichte Änderung der VV im laufenden Förderzeitraum); VGH Bad.-Württ. Urteil vom 10.4.2001 - 1 S 245/00 -, a. a. O. (Mitteilung erst durch Bewilligungsbescheid im laufenden Bewilligungszeitraum).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2005 - 12 ME 93/05

    Einrichtung; Ermessensreduzierung; Förderanspruch; Förderermessen; Förderung;

    Nicht anders als im allgemeinen Subventionsrecht (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 8.4.1997 - BVerwG 3 C 6.95 -, BVerwGE 104, 220, 226 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.4.2001 - 1 S 245/00 -, NVwZ 2001, 1428, 1430; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2004 - 1 Bs 535/04 -, NVwZ-RR 2005, 258) gilt im Jugendhilferecht der Grundsatz, dass ein Zuwendungsempfänger stets mit dem künftigen teilweisen oder gar völligen Wegfall der Subvention rechnen muss (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. 4.9.1997 - 12 A 10610/97 -, FEVS 48, 208, 212; 4. Senat des beschließenden Gerichts, Urt. v. 25.3.1998, a.a.O., 128; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.9.2003, a.a.O., 502; Wiesner, a.a.O., § 74, Rn. 41b; Bernzen, a.a.O., § 74 SGB VIII, Rn. 36).

    Die Voraussetzungen der Fallgruppe, in der sich eine Verpflichtung der öffentlichen Hand zu einer - zumindest übergangsweisen - weiteren Subventionierung aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag oder einer einseitig verpflichtenden Zusage ergibt (vgl. hierzu grundlegend: Beschl. des vormaligen 5. Senats des beschließenden Gerichts v. 26.11.1976 - V OVG B 76/76 -, NJW 1977, 773 f. und weiterhin: OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.4.2001, a.a.O., 1430) sind nicht erfüllt.

  • VGH Hessen, 28.08.2017 - 5 A 2906/16

    Abwassergrundgebühr

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 28. November 2001 (- 5 UE 3530/98 -, ZKF 2002, 158), auf das sich die Beklagte beruft, den auch hier zu prüfenden Maßstab für die Grundgebühr in einer früheren Satzung der Beklagten für rechtmäßig gehalten hat, wird daran im Ergebnis nicht festgehalten.
  • VG Würzburg, 21.06.2021 - W 8 K 20.1302

    Betriebssitz als weitere Voraussetzung für Gewährung einer Ausgleichszulage

    Insbesondere wird nicht rückwirkend in abgeschlossene Sachverhalte eingegriffen (VGH BW, U.v.10.4.2001 - 1 S 245/00 - NVwZ 2001, 1428).
  • VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU nach einmaliger

  • VG Berlin, 27.11.2003 - 16 A 117.03

    Klagen auf Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau in erster Instanz erfolglos

  • VG Stade, 22.03.2012 - 4 A 99/12

    Anspruch einer Gemeinde gegen den Landkreis auf Zuwendungen aus der

  • VG Berlin, 27.11.2003 - 16 A 41.03

    Klagen auf Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau in erster Instanz erfolglos

  • OVG Saarland, 16.02.2011 - 1 B 2/11

    Anspruch eines nichtkommunalen Vorhabenträgers auf Neubescheidung; Aufnahme in

  • VG Aachen, 07.12.2010 - 3 K 971/10

    Zuwendung von Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II an ein Krankenhaus zu

  • VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 3138/14

    Urlaubsabgeltung im Postnachfolgeunternehmen

  • OVG Berlin, 19.08.2004 - 8 S 89.04

    Anspruch eines eingetragenen Vereins zur Unterhaltung eines Symphonieorchesters

  • VG Karlsruhe, 12.04.2016 - 11 K 5785/15

    Rücktritt von der II. Juristischen Staatsprüfung; wichtiger Grund; psychische

  • VG Aachen, 24.10.2019 - 1 K 805/18

    Zusicherung; Anspruch auf Verbeamtung; Anspruch auf Übernahme in das

  • VG Stuttgart, 20.10.2006 - 10 K 5152/04

    Kein Vertrauensschutz bei vorläufigem Bewilligungsbescheid.

  • VG Braunschweig, 03.04.2003 - 3 A 6/02

    ANBest-P; Auskunftspflicht; Befristung; Eingliederung; Einrichtung; ESF-Mittel;

  • VG Sigmaringen, 17.01.2002 - 8 K 1233/00

    Förderung der Landwirtschaft aus Regionalprogramm

  • OLG Frankfurt, 13.01.2021 - 23 U 200/20

    Kein Anspruch auf Baukindergeld nach Änderung der Förderbedingungen

  • VG Dessau, 30.09.2004 - 2 A 384/02
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 10 S 7.10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bzgl.

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2566
VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01 (https://dejure.org/2001,2566)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.04.2001 - 12 TG 368/01 (https://dejure.org/2001,2566)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. April 2001 - 12 TG 368/01 (https://dejure.org/2001,2566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 AuslG, § 56 AuslG, § 92 AuslG
    Anfechtung eines Erwerbstätigkeitsverbotes in einer Duldung; verweigerter Wiedereinbürgerungsantrag eines Rumänen - Vertretenmüssen des Abschiebungshindernisses

  • Judicialis

    AuslG § 55; ; AuslG § 56; ; AuslG § 92; ; AEVO § 5; ; HVwVfG § 36; ; HessAGVwGO § 16; ; VwGO § 80; ; ArGV § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Arbeitserlaubnis, Arbeitsverbot, Auflage, Ausreisepflicht, Duldung, Erwerbstätigkeit, Nebenbestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einer Duldung beigefügtes Verbot einer Erwerbstätigkeit als selbständige Auflage; Arbeitsverbot; Selbst zu vertretende Unmöglichmachung des Vollzugs aufenthaltsbeendender Maßnahmen durch einen ausreisepflichtigen Ausländer; Weigerung eines rumänischen Staatsangehörigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Folgeantragstellers gegen das der

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Ob es sich bei der Bestimmung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" um eine Nebenbestimmung im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 HVwVfG oder um eine sog. modifizierende Auflage handelt, ist nach der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung danach zu entscheiden, ob sie ein zusätzliches Gebot oder Verbot enthält, das selbstständig zu dem Hauptinhalt des Verwaltungsakts hinzutritt, ohne dessen Wirksamkeit unmittelbar zu beeinflussen (Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., 2000, § 36 Rdnr. 6, 7, 9 und 20 ff.; Lange, InfAuslR 2000, 14; Hess. VGH, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 -, EZAR 632 Nr. 2 = InfAuslR 1985, 290; jew. m.w.N.).

    Das Erwerbstätigkeitsverbot ist im Falle der Duldung ebenso zu behandeln wie bei der Aufenthaltsgestattung (zu letzterer Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; ebenso für räumliche Beschränkung der Aufenthaltsbefugnis BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, BVerwGE 100, 335 = EZAR 015 Nr. 8 = InfAuslR 1996, 336), da in beiden Fällen die Auflage die Wirksamkeit des Verwaltungsakts selbst nicht berührt.

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei den Auflagen um Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung handelt, für die nach hessischem Landesrecht aufgrund der Ermächtigung in § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen ist (§ 16 Hess. AGVwGO; Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00 -, …

  • OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98

    Maßnahmen in Verwaltungsvollstreckung; Ausländerrechtliche Duldung;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    2000, 63; a. A. Lange, a.a.O.; OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98 -, EZAR 045 Nr. 9; OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98 -, NVwZ-Beil.

    2000, 63; a. A. VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99 -, VBlBW 2000, 325; OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98 -, NVwZ-Beil.

  • OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98

    Einordnung einer Aufenthaltsduldung als Vollstreckungsmaßnahme

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    2000, 63; a. A. Lange, a.a.O.; OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98 -, EZAR 045 Nr. 9; OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98 -, NVwZ-Beil.

    1998, 82; OVG Berlin, 15.05.1998 - 3 SN 21.98 -, EZAR 045 Nr. 9).

  • VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00

    Asylanträge; Anerkennung als Asylberechtigte; Abschiebung nach Rumänien;

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Im vorliegenden Fall stellt sich danach das den Antragstellern in ihren Duldungsbescheinigungen erteilte Verbot einer Erwerbstätigkeit nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften über die Duldung als selbstständige Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 HVwVfG dar (ebenso Bay. VGH, 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl. 2000, 154; VG Karlsruhe, 02.02.2000 - 6 K 3124/99 - VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00 - VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00 -, …

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass es sich bei den Auflagen um Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung handelt, für die nach hessischem Landesrecht aufgrund der Ermächtigung in § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen ist (§ 16 Hess. AGVwGO; Hess. VGH, 12.07.1984, a.a.O.; VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00 -, …

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Die gegenüber den Antragstellern verhängten Erwerbstätigkeitsverbote sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (zu aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Die gegenüber den Antragstellern verhängten Erwerbstätigkeitsverbote sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (zu aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Die gegenüber den Antragstellern verhängten Erwerbstätigkeitsverbote sind nämlich offensichtlich rechtmäßig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange, welche die persönlichen Interessen der Antragsteller überwiegen und über das die angegriffenen Verwaltungsakte selbst rechtfertigende Interesse hinausgehen, den Rechtsschutzanspruch der Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (zu aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten allgemein vgl. BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00

    Rechtmäßigkeit eines Erwerbstätigkeitsverbots bei nach Asylablehnung geduldetem

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Im vorliegenden Fall stellt sich danach das den Antragstellern in ihren Duldungsbescheinigungen erteilte Verbot einer Erwerbstätigkeit nach der Systematik und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften über die Duldung als selbstständige Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 HVwVfG dar (ebenso Bay. VGH, 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl. 2000, 154; VG Karlsruhe, 02.02.2000 - 6 K 3124/99 - VG Karlsruhe, 13.03.2000 - A 11 K 10150/00 - VG Wiesbaden, 18.01.2000 - 4 G 33/00 -, …
  • VGH Hessen, 30.07.1997 - 7 UE 1874/96

    Verweigerung einer Aufenthaltsbefugnis für einen Staatenlosen, der seine

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    Damit haben sie dieses Abschiebungshindernis selbst zu vertreten (vgl. dazu Hess. VGH, 06.03.2000, a.a.O.; Hess. VGH, 30.07.1997 - 7 UE 1874/96 -, VG Wiesbaden, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 15.03.2001 - 12 TZ 3667/00

    Keine tatsächliche Hinnahme des Aufenthaltes sondern zumindest Pflicht zur

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01
    So verhält es sich auch bei den Antragstellern, die nach Aufgabe ihrer rumänischen Staatsangehörigkeit staatenlos sind und deshalb aus tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und denen eine Duldung von Rechts wegen unabhängig davon zusteht, dass sie das tatsächliche Abschiebungshindernis der Staatenlosigkeit selbst herbeigeführt haben (vgl. dazu ausführlich Hess. VGH, 15.03.2001 - 12 TZ 3667/00 -).
  • VGH Bayern, 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606

    D (A), Duldung, Auflagen, Erwerbstätigkeit, Arbeitsverbot, Anfechtbarkeit,

  • VG Karlsruhe, 02.02.2000 - 6 K 3124/99

    Rechtliche Einordnung des Einzelfallverbots einer selbständigen Erwerbstätigkeit;

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2010 - 18 B 1702/09

    Einfluss der Erteilung einer asylverfahrensunabhängigen Duldung auf den

    Eine auf Grundlage von § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erlassene Auflage zur Duldung, ist selbständig mit Rechtsmitteln anfechtbar, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. August 2003 18 B 2511/02 , AuAS 2003, 272, und 17 B 596/02 , Bay. VGH, Beschluss vom 9. September 1999 10 ZE 99.2606 , BayVBl. 2000, 154, Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 2001 12 TG 368/01 , AuAS 2001, 149, und zwar im Hauptsacheverfahren im Wege der Anfechtungsklage und im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO.

    Soweit der Senat früher für Duldungen beigefügte Auflagen, die die Erwerbstätigkeit untersagen, Gegenteiliges vertreten hat, OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2003 18 B 2511/02 , AuAS 2003, 272, vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2003 17 B 596/02 , sowie für das jeweilige Landesrecht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. April 2000 10 S 2583/99 , AuAS 2000, 184, Bay. VGH, Beschluss vom 9. September 1999 10 ZE 99.2606 , BayVBl. 2000, 154, OVG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 1998 8 SN 66.98 , NVwZ-Beilage Nr. 8 1998, 82, Hamb. OVG, Beschluss vom 25. Mai 2004 2 Bs 145/04 , InfAuslR 2004, 302, Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 2001 12 TG 368/01 , AuAS 2001, 149, kann offen bleiben, ob hieran festzuhalten ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 A 10108/07

    Beschäftigungserlaubnis für Ausländer - fehlende Mitwirkung bei der

    Dies nahmen die Ausländerbehörden - überwiegend auf der Grundlage von Erlassen der Innenminister der Länder (vgl. nur das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom 9. November 2001 (Az.: 19 347-316) - zum Anlass, Ausländern, bei denen aus von ihnen zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden konnten, gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG 1990 die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu verbieten, um den Arbeitsämtern die nach § 5 Nr. 5 ArGV erforderliche ausländerrechtliche Prüfung zu erleichtern (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 - InfAuslR 2001, 378 [380] m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Ob die fehlende Mitwirkung dazu führte, dass eine Aufenthaltsbeendigungung unmöglich war, war insoweit regelmäßig unerheblich; eine Anordnung kam nur dann nicht in Betracht, wenn von vornherein feststand, dass die Passlosigkeit auch durch ein pflichtgemäßes Verhalten nicht beseitigt werden konnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.07.2005 - 11 S 1368/04 - Funke-Kaiser, a.a.O.) oder eine Aufenthaltsbeendigung in zeitlicher Hinsicht überhaupt nicht mehr absehbar war (so Funke-Kaiser, GK-AuslR, § 56 Rn. 15; möglicherweise enger Hess. VGH, Beschluss vom 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378 und VG München, Beschluss vom 08.11.1999 - M 7 S 99.4357 -, NVwZ-Beilage I 4/2000, 43: Erwerbstätigkeitsverbot jedenfalls dann, wenn der Ausländer durch sein Verhalten ein Abschiebungshindernis zu vertreten hat).
  • VGH Hessen, 30.03.2004 - 12 TG 517/04

    Ermessensfehler bei Verhängung eines Erwerbsverbots als Auflage in

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats (06.04.2001 - 12 TG 368/01 - EZAR 045 Nr. 19 = InfAuslR 2001, 378) zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei dem einer Duldung beigefügten Verbot einer Erwerbstätigkeit um eine selbstständige Auflage handelt, die mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann, dass es sich insoweit um eine Maßnahme in der Verwaltungsvollstreckung handelt, bei der in Hessen ein Rechtsbehelf gemäß § 16 AGVwGO keine aufschiebende Wirkung entfaltet und ferner, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen ein derartiges Erwerbsverbot nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 VwGO statthaft ist.

    Zwar kann grundsätzlich ermessensfehlerfrei ein solches Verbot als Nebenbestimmung einer Duldung beigefügt werden, wenn der Ausländer, der eine Duldung besitzt, diejenigen Gründe, aus denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können, selbst zu vertreten hat (Hess. VGH, 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, a.a.O.).

  • VG Minden, 04.12.2002 - 11 L 1254/02

    Ausspruch der mit einer ausländerbehördlichen Duldung verbundenen Nebenbestimmung

    vgl. bejahend HessVGH, Beschluss vom 6.4.2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378 zum hessischen Landesrecht; verneinend: OVG Berlin, Beschluss vom 4.6.1998, a.a.O. Seite 82; VGH Mannheim, Beschluss vom 6.4.2000, a.a.O. Seite 184.

    vgl. Hess VGH, Beschluss vom 6.4.2001, a.a.O., Seite 378; VG Braunschweig, Urteil vom 3.2.1999 - 8 A 8566/98 -, InfAuslR 1999, 461 = AuAS 1999, 209 = NdsVBl.

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 1 E 5572/02

    D (A), Sudanesen, Abgelehnte Asylbewerber, Passlosigkeit, Duldung, Auflage,

    Da es sich vorliegend um eine selbstständige Auflage im Sinne des § 36 Abs. 2 Nummer 4 HessVwVfG handelt und nicht um eine sogenannte modifizierende Auflage, ist nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, die Anfechtungsklage die statthafte Klageart (so auch Hess VGH, Beschluss vom 06.04.2001, Az.: 12 TG 368/01, Informationsbrief Ausländerrecht 2001, Seite 378; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09.09.1999, Bayerische Verwaltungsblätter 2000, Seite 154; andere Ansicht Lange, Informationsbrief Ausländerrecht 2000, Seite 14 mit Hinweisen auf abweichende Rechtsprechung).

    Ein Ausländer, der die Gründe für die Fortdauer eines tatsächlichen oder rechtlichen Abschiebungshindernisses zu vertreten hat, kann nicht damit rechnen, dass ihm während seines geduldeten Aufenthalts auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gestattet wird; dies gilt auch, wenn ihm zuvor die Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit gestattet war (so auch Hess VGH, Beschluss vom 06.04.2001, 12 TG 368/01, EZAR 045 Nummer 19).

  • VG Frankfurt/Main, 23.04.2003 - 1 G 1085/03

    Eilverfahren; Rechtsschutzinteresse bei Verfahren gegen Nebenbestimmung einer

    Vielmehr ist die Duldung rechtlich von der Auflage gänzlich unabhängig (HessVGH, Beschluss v. 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, HessVGRspr 2002, 57).

    Denn die Duldung und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Regelungen beziehen sich auf die Aussetzung der Vollziehung einer Ausreisepflicht und sind deshalb Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung (HessVGH, Beschluss vom 12.07.1984 - 10 TH 1852/84 -, InfAuslR 1985, 290; , Beschluss v. 06.04.2001 - 12 TG 368/01 -, HessVGRspr 2002, 57; VGH Bad.-Württ.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2003 - 18 B 2511/02

    D (A), Duldung, Auflagen, Arbeitsverbot, Ermessen, Begründungserfordernis,

    Ebenso Hess.VGH, Beschluss vom 6.4.2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378 = EZAR 045 Nr. 19 = AuAS 2001, 149 zum hess.
  • VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Änderung oder

    Soweit das Beschäftigungsverbot von Teilen der Rechtsprechung gleichwohl als eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung qualifiziert worden ist, findet dies seine Erklärung in einem speziell für die Zwecke des Ausländerrechts weiter gefassten Begriff der Vollstreckungsmaßnahme, der seinerseits auf dem Gedanken beruht, dass alle Rechtsakte gegenüber einem ausreispflichtigen Ausländer nur dem gesetzlichen Ziel der Ausreise dienen könnten (in diesem Sinne etwa Hessischer VGH, Beschl. vom 06.04.2001 - 12 TG 368/01 - InfAuslR 2001, 378 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 08.08.2003 - 18 B 2511/02 - AuAS 2003, 272 ff).
  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 1888/15

    Duldung

    24 a. Zwar handelt es sich bei der im Zusammenhang mit einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) erklärten Beschränkung des Aufenthalts auf der Basis von § 61 Abs. 1c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) grundsätzlich um eine selbständig anfechtbare Auflage, die somit Gegenstand eines Widerspruchs und einer Anfechtungsklage sein kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. März 2010 - 18 B 1702/09 -, juris Rn. 14; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 6; ähnlich zur Wohnsitzauflage: OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2003 - 4 B 412/02 -, InfAuslR 2003, 279, juris Rn. 3; zum Verbot einer Erwerbstätigkeit: Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. September 1999 - 10 ZE 99.2606 -, BayVBl 2000, 154, juris Rn. 2; Beschluss vom 27. Januar 2003 - 10 CE 03.155 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Januar 2005 - 10 CS 04.1940 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 6. April 2001 - 12 TG 368/01 -, InfAuslR 2001, 378, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. August 2003 - 18 B 2511/02 -, NVwZ 2004, Beil.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 E 11594/06

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Angaben; aufenthaltsbeendende Maßnahme;

  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 265/16

    Duldung

  • VG Aachen, 31.10.2003 - 8 L 851/03

    Anspruch auf Erteilung einer Duldung ; Vollstreckung der Ausreisepflicht

  • VG Aachen, 06.02.2003 - 8 L 72/03

    D (A), Bosnier, Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Räumliche Beschränkung,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2005 - 2 M 718/04

    D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, Widerspruch, Suspensiveffekt, Sofortvollzug,

  • VG Lüneburg, 21.05.2003 - 1 A 153/01

    Arbeitsmarktpolitisches Interesse; Aufenthaltsbeendigung; Auflage; Ausländer;

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 2283/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8434
VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 2283/00 (https://dejure.org/2001,8434)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 (https://dejure.org/2001,8434)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 (https://dejure.org/2001,8434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Feststellungsklage zwecks Ungültigkeitserklärung eines Bürgerentscheids; keine Anwendung von Wahlprüfungsgrundsätzen

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Rechtsverhältnisses durch das Ergebnis eines Bürgerentscheids zwischen den abstimmungsberechtigten Bürgern und der Gemeinde; Wirkung eines endgültigen Gemeinderatsbeschlusses; Erreichung eines Wahlanfechtungsquorum; Geltendmachung einer unzulässigen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 251 (Ls.)
  • VBlBW 2002, 118
  • DVBl 2001, 1280
  • DÖV 2002, 257
  • BauR 2001, 1720
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Sigmaringen, 14.06.2000 - 5 K 1488/99

    Klage gegen Bürgerentscheid in Albstadt erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 2283/00
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 14. Juni 2000 - 5 K 1488/99 - zu ändern und festzustellen, dass bei der Durchführung des Bürgerentscheids vom 27.06.1999 über die Errichtung des Innenstadttunnels Albstadt-Ebingen der Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzt worden ist,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - 15 A 2503/18

    Bürgerentscheid "Kurfürstenbad bleibt!" muss nicht wiederholt werden

    .-Württ., Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris Rn. 20; VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Dezember 2015- 1 K 2948/13 -, juris Rn. 17.
  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung ebenso wenig vergleichbar sind schließlich die von der Beigeladenen zu 1 im Rahmen der mündlichen Verhandlung in Bezug genommenen Anforderungen nach § 21 Abs. 3 Satz 6 GemO an die Unterschriftsleistung für ein Bürgerbegehren, das keine Wahl ist, und die Präzisierung der Fragestellung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 21).
  • VG Freiburg, 07.08.2014 - 5 K 1706/14

    Bürgerentscheid; Sperrfrist; Auslegung der Fragestellung

    Einem zur Abstimmung berechtigten Bürger einer Gemeinde steht ein Anspruch darauf zu, dass die Gemeindeorgane einen Bürgerentscheid während der dreijährigen Sperrfrist beachten (wie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.11.1974 - 1 S 453/74 - ESVGH 25, 193, 195 ff.; a.A. OVG Sachsen, Beschl. v. 12.02.2008 - 4 B 16/08 - juris unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2001 - 2283/00 - VBlBW 2002, 118).

    Denn soweit das Oberverwaltungsgericht Sachsen zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf eine jüngere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 10.04.2001 - 2283/00 - VBlBW 2002, 118) hingewiesen hat, ist dieser Entscheidung keine ausdrückliche oder zumindest angedeutete Abkehr von der oben genannten Entscheidung aus dem Jahr 1974 zu entnehmen: Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil aus dem Jahr 2001 allgemein ausgeführt, dass die dort erhobene Feststellungsklage (betreffend die Gültigkeit eines Bürgerentscheids, bei dem das maßgebliche Quorum knapp verfehlt worden war) unzulässig sei, weil das Ergebnis eines Bürgerentscheids "in aller Regel und so auch hier" kein Rechtsverhältnis zwischen den zur Abstimmung berechtigten Bürgern und der Gemeinde begründe.

  • VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12

    Erfolglose Klage gegen Bürgerentscheid über Gemeindefusion

    Gegen derartige der Vollziehung eines Ratsbeschlusses dienende Maßnahmen kann bei Verletzung subjektiver Rechte vorgegangen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 20).

    Bei der Schaffung von Möglichkeiten der aktiven Beteiligung der Bürger im Rahmen eines Bürgerbegehrens oder eines Bürgerentscheids ist der Gesetzgeber erkennbar von dem mündigen Bürger ausgegangen, der sich nicht nur aufgrund der von den Gemeindeorganen zu gebenden kurzen und sachlichen - widerstreitenden - Auffassungen, sondern auch aufgrund anderer Informationsquellen ein eigenständiges Urteil bilden soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 23).

  • VG Köln, 07.06.2018 - 4 K 10496/17

    Bürgerentscheid über Erhalt des Bonner Kurfürstenbads bleibt erfolglos

    OVG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 10 L 2705/99 -, juris, Rn. 30; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 21.

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2001 - 1 S 2283/00 -, juris, Rn. 20.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2021 - 1 S 2402/21

    Verlegung des Abstimmungstermins für einen Bürgerentscheid

    Die Vorschriften sind aufgrund des Unterschiedes einer Wahl und einer Abstimmung auch nicht entsprechend anzuwenden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, juris Rn. 21; Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, Stand: Okt. 2020, § 21 Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 12.02.2008 - 4 B 16/08

    Kein Anspruch aus Bürgerentscheid gegen Heizkraftwerk Leppersdorf

    Ein Bürgerentscheid vermittelt einzelnen Bürgern oder Einwohnern der Gemeinde auch dann kein subjektives Recht, wenn sie durch den Bürgerentscheid begünstigt werden (sh. hierzu auch VGH Bad.Württ., Urt. v. 10.4.2001 - 1 S 2283/00 - zit. nach juris).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13

    Ungültigkeitserklärung eines Bürgerentscheids

    Solche Rechtsbeziehungen können in der Regel erst aufgrund weiterer Entscheidungen oder Vollzugshandlungen in der Folge des Bürgerentscheids entstehen.Gegen derartige der Vollziehung eines Ratsbeschlusses dienende Maßnahmen kann bei Verletzung subjektiver Rechte vorgegangen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, VBlBW 2002, 118 = DVBl 2001, 1280 = DÖV 2002, 257; VG Neustadt (Weinstraße) Urteil vom 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW -, LKRZ 2013, 266).
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