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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02   

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https://dejure.org/2002,2198
VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 (https://dejure.org/2002,2198)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 (https://dejure.org/2002,2198)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 12 TG 959/02 (https://dejure.org/2002,2198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO
    Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens durch fristgerecht vorgebrachte Gründe begrenzt

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 146; ARB Nr. 1/80 Art. 7; ARB Nr. 1/80 Art. 13; ARB Nr. 1/80 Art. 14; AuslG § 47
    D (A), Verfahrensrecht, Türken, Ausweisung, Straftäter, Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Ist-Ausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Regelausweisung, Atypischer Ausnahmefall, Spezialprävention, Wiederholungsgefahr, Sozialprognose, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), ...

  • Judicialis

    VwGO § 146; ; ARB 1/80 Art. 7; ; ARB 1/80 Art. 13; ; ARB 1/80 Art. 14; ; AuslG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Ausweisung - Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde ohne irgendeine Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen (§ 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02 - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02 - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -).

    Die vom Gesetzgeber erkennbar gewünschte Beschleunigung der Beschwerdeverfahren aufgrund einer Beschränkung der Sachprüfung wäre nicht zu erreichen, wenn das Beschwerdegericht zu einer umfassenden Prüfung schon dann verpflichtet wäre, wenn die erstinstanzliche Entscheidung fristgerecht mit zutreffenden Erwägungen in Frage gestellt wird (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -), und wenn allein die Gesichtspunkte beschränkt werden sollten, aus denen sich die Entscheidung nach Ansicht des Beschwerdeführers als unrichtig erweist, nicht dagegen die Gründe, aus denen sie tatsächlich richtig ist, und wenn das Beschwerdegericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhand der allgemeinen Maßstäbe zu überprüfen hätte, falls die von dem Beschwerdeführer vorgebrachten Bedenken gegen die Entscheidung durchgreifen (so OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02 - ähnlich differenzierend und außerdem für die Zulässigkeit neuen Vorbringens und neuer Aspekte zu Lasten des Beschwerdeführers Eyermann, VwGO, Nachtrag zur 11. Aufl., 2002, § 146 Rdnr. N 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde ohne irgendeine Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen (§ 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02 - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02 - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -).
  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 203/02

    "Verbrauchter Ausweisungsgrund" bei unterlassener Ausweisung trotz Kenntnis des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Danach ist der Senat im vorliegenden Verfahren an einer Prüfung und an einer Entscheidung darüber gehindert, dass die Ausländerbehörde die Ausweisung erst im Februar 2002 verfügt hat, obwohl ihr das im Mai 2000 rechtskräftig gewordene Strafurteil vom 8. Oktober 1999 jedenfalls im Juli 2000 vorlag (zur Notwendigkeit einer unverzüglichen Entscheidung über die Ausweisung nach strafgerichtlicher Verurteilung vgl. im Einzelnen Nr. 45.0.6.1 bis 45.0.6.4.1 AuslG-VwV und Hess. VGH, 04.03.2002 - 12 UE 203/02 -, EZAR 030 Nr. 7) und ob die von der Ausländerbehörde im Zusammenhang mit den Erwägungen über eine Ausnahme von der Regel-Ausweisung, über den Eingriff in den Schutzbereich von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK und über die Notwendigkeit des Sofortvollzugs mitgeteilten tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen die Annahme rechtfertigen, von dem Antragsteller gehe künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, der durch seine Ausweisung begegnet werden müsse (vgl. dazu Nr. 45.0.3.1.1 bis 45.0.3.1.3.6 AuslG-VwV).
  • VGH Hessen, 05.07.2000 - 12 TG 1554/00

    Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers aus

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Infolge dessen kann und braucht der Senat auch nicht darüber zu entscheiden, dass eine Ausweisung des Antragstellers nach Maßgabe von Art. 7 und 14 ARB 1/80 nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn die besonderen Voraussetzungen erfüllt sind, die das Gemeinschaftsrecht allgemein für aufenthaltsbeendende Maßnahmen aufstellt (vgl. dazu auch Nr. 6 AAH-ARB in der Fassung vom 02.05.2002; Hess. VGH, 15.03.2002 - 12 TG 148/02 - 05.07.2000 - 12 TG 1554/00 -, EZAR 029 Nr. 12 = InfAuslR 2000, 428).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offenbar rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offenbar rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Schließlich vermag der Senat auch nicht der Ansicht beizupflichten, dass die Neufassung von § 146 Abs. 4 Satz 6 lediglich die Amtsermittlungspflicht des Beschwerdegerichts beschränkt, seine Befugnis zur umfassenden Interessenabwägung und zur vollständigen Prüfung entscheidungserheblicher Tatsachen und Rechtsfragen aber unberührt lässt (so Bay. VGH, 23.01.2002 - 25 CS 02.172 -, BayVBl. 2002, 306).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02

    Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts; Überprüfung der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Die vom Gesetzgeber erkennbar gewünschte Beschleunigung der Beschwerdeverfahren aufgrund einer Beschränkung der Sachprüfung wäre nicht zu erreichen, wenn das Beschwerdegericht zu einer umfassenden Prüfung schon dann verpflichtet wäre, wenn die erstinstanzliche Entscheidung fristgerecht mit zutreffenden Erwägungen in Frage gestellt wird (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -), und wenn allein die Gesichtspunkte beschränkt werden sollten, aus denen sich die Entscheidung nach Ansicht des Beschwerdeführers als unrichtig erweist, nicht dagegen die Gründe, aus denen sie tatsächlich richtig ist, und wenn das Beschwerdegericht die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes anhand der allgemeinen Maßstäbe zu überprüfen hätte, falls die von dem Beschwerdeführer vorgebrachten Bedenken gegen die Entscheidung durchgreifen (so OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 1 B 241/02 - ähnlich differenzierend und außerdem für die Zulässigkeit neuen Vorbringens und neuer Aspekte zu Lasten des Beschwerdeführers Eyermann, VwGO, Nachtrag zur 11. Aufl., 2002, § 146 Rdnr. N 4).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung sind nämlich offenbar rechtswidrig, und im Hinblick darauf rechtfertigen es öffentliche Belange unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse nicht, den Rechtsschutzanspruch des Antragsteller einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2002 - 12 TG 959/02
    Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, ist die Beschwerde ohne irgendeine Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen (§ 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02 - VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02 - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02 -).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

    Anderenfalls liefe der in erster Instanz obsiegende - und deshalb zur Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens nicht gehaltene - Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem bereits vom Verwaltungsgericht zu Unrecht nicht berücksichtigten, möglicherweise aber relevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anders wohl Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ZAR 2002, S. 291).

    § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, mit dem das Antrags- und Begründungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Befugnis des Gerichts zur Verwerfung der Beschwerde als unzulässig nach § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO korrespondiert, trägt insoweit den Bemühungen des Gesetzgebers Rechnung, einerseits die Restriktionen und Schwierigkeiten aufgrund des letztlich als untauglich erwiesenen Beschwerdezulassungsverfahrens zu beseitigen und andererseits nicht wieder zu der unbeschränkten Prüfungszuständigkeit des Beschwerdegerichts nach der ursprünglich geltenden Fassung des § 146 VwGO über die zulassungsfreie Beschwerde zurückzukehren (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ZAR 2002, S. 291).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Er darf daher weder zu ihren Gunsten noch zu ihren Lasten andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten (so auch Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 - nur Leitsatz -).
  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03

    Keine Erstreckung von EU-Recht auf US-Amerikaner; Prüfungsumfang im

    Sähe man dies anders, liefe der in erster Instanz obsiegende Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem evtl. schon vom Verwaltungsgericht - im Hinblick auf dessen fehlerhafte Sicht der Dinge - nicht berücksichtigten, möglicherweise entscheidungsrelevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (so schon Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -, ESVGH 53, 184 = NVwZ-RR 2003, 458 = InfAuslR 2003, 84 = EZAR 012 Nr. 7; vgl. allerdings auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ESVGH 52, 256 = EZAR 037 Nr. 7 = AuAS 2002, 234) ist das Beschwerdegericht durch die vorgenannte Rechtsvorschrift nicht gehindert, die Erfolgsaussicht eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinausgehend zu überprüfen, wenn das Verwaltungsgericht - wie im vorliegenden Fall - dem Rechtsschutzantrag aus einem zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt stattgegeben hat und der Antragsgegner und Beschwerdeführer sich daher in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat.

  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03

    Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

    Aufgrund der gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 12. Dezember 2003 vorgebrachten Beschwerdegründe kann nicht festgestellt werden, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 29. September 2003 zu Unrecht abgelehnt hat, wobei eine über das Beschwerdevorbringen hinausgehende Überprüfung dem beschließenden Senat verwehrt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; zur Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren vgl. Hess.VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    6 a) Die bislang vorliegende obergerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO das Beschwerdegericht nicht daran hindert, zugunsten des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners zu prüfen, ob die fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; OVG Berlin, Beschl. v. 12.4.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98; Hess.VGH, Beschl. v. 23.10.2002 - 9 TG 271.2/02 -, NVwZ-RR 2003, 458 und Beschl. v. 27.1.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284; OVG Thüringen, Beschl. v. 11.2.2003 - 3 EO 387/02 -, EzAR 040 Nr. 6; BayVGH, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; anderer Auffassung Hess.VGH, Beschl. v. 5.7.2002 - 12 TG 959/02 -, EzAR 037 Nr. 7).
  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Motive des Gesetzgebers kann der Senat jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, nicht einer allein dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verpflichteten Auffassung folgen, wonach das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 - Au AS 2002, 234; vgl. im übrigen zur generellen Einschränkung der Vorschrift bzw. restriktiven Auslegung in weiteren Fallgestaltungen: ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, a. a. O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 B 442/03 -, VGH Bayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 ZS 03.60 - HessVGH, Beschluss vom 27.01.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284, und vom 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 458; OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

    Gegen die Zulässigkeit der Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz bestehen nach dem Beschwerdevorbringen keine durchgreifenden Bedenken (zur grundsätzlichen Beschränkung der Überprüfung im Beschwerdeverfahren vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; Hess. VGH, 5.7.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7; Hess. VGH, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, EZAR 012 Nr. 7 = InfAuslR 2003, 84).
  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

    Nach der einen Auffassung soll § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO etwa dazu zwingen, dass das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln und verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 -12 TG 959/02-AuAS 2002, 234).
  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

    Aufgrund der gegen den verwaltungsgerichtlichen Beschluss vom 23. April 2004 vorgebrachten Beschwerdegründe kann nicht festgestellt werden, dass das Verwaltungsgericht den Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 18. September 2003 im Ergebnis zu Unrecht abgelehnt hat, wobei eine über das Beschwerdevorbringen hinausgehende Überprüfung dem beschließenden Senat verwehrt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; zur Beschränkung der Prüfung im Beschwerdeverfahren vgl. Hess.VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7).
  • VGH Hessen, 09.01.2004 - 12 TG 3002/03

    EG-Ausweisung; örtliche Zuständigkeit; Freiheitsstrafe wegen Schleusens

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die ausländerbehördliche Verfügung vom 22. Januar 2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Gießen vom 23. Oktober 2002 und der ausländerbehördlichen Verfügung vom 17. Dezember 2002, wie die Beschwerde zu Recht geltend macht (zur Beschränkung der Überprüfung im Beschwerdeverfahren vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; Hess. VGH, 05.07.2002 - 12 TG 959/02 -, EZAR 037 Nr. 7), zu Unrecht abgelehnt.
  • VGH Hessen, 07.02.2003 - 12 TG 212/03

    Ausnahmen von Visumspflicht

  • OVG Sachsen, 29.03.2007 - 5 BS 295/06

    Vorläufiger Rechsschutz; Eilverfahren; Prüfung; dargelegte Gründe

  • VGH Hessen, 11.06.2003 - 12 TG 1238/03

    Ausländerehe - zumutbare Lebensführung in einem der beiden Herkunftsstaaten

  • VGH Hessen, 25.09.2002 - 12 TG 2216/02

    Beschwerde: bestimmter Antrag erforderlich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.11.2003 - 10 B 11535/03

    Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung,

  • OVG Brandenburg, 01.07.2003 - 2 B 13/03

    Beschwerde gegen Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden

  • VGH Hessen, 12.01.2004 - 12 TG 3028/03

    Kindernachzug; unerlaubte Einreise der Mutter

  • VGH Hessen, 27.08.2013 - 10 B 1540/13
  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 10 B 238/13GMW2
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2003 - 21 B 2476/02

    Verstoß eines Genehmigungsbescheids gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 4 B 1942/03

    Ausgestaltung der gesonderten Erlaubnisfähigkeit von benachbarten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - 4 B 2314/02

    Rückforderungsanspruch der Investitionsbank gegen die Hausbank ; Antrag auf

  • VGH Hessen, 07.04.2004 - 12 TG 649/04
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5395
VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02 (https://dejure.org/2002,5395)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.06.2002 - 9 TG 1064/02 (https://dejure.org/2002,5395)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 2002 - 9 TG 1064/02 (https://dejure.org/2002,5395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 3 S 1 GG, § 21 Abs 1 S 1 AuslG
    (Zur Verfassungsmäßigkeit von AuslG 1990 § 21 Abs 1 S 1)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung; Geschlecht als unzulässiger Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung; Verfassungsmäßigkeit des § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; AuslG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Aufenthaltserlaubnis, Benachteiligung, Gleichberechtigung, Kind, Mutter, Vater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    In der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung vom 29. März 1996 (Az.: BVerwG 1 C 28.94 -, InfAuslR 1997, 24 ) hat das Bundesverwaltungsgericht (lediglich) ausgeführt, dass Art. 6 GG entgegen der Auffassung der Revision nicht gebiete, es genügen zu lassen, dass der Vater eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt, denn dem vom Grundgesetz gebotenen Familienschutz könne auch im Rahmen der anderen Vorschriften des Ausländergesetzes über den Familiennachzug ausreichend Rechnung getragen werden.
  • VGH Hessen, 14.02.1991 - 13 TH 2288/90

    Wegfall des fingierten Bleiberechts durch AuslG § 69 Abs 2 S 2 J: 1990 -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend: Beschluss vom 14. Februar 1991 - 13 TH 2288/90 -), dass ein Ausländer gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO in Anspruch nehmen kann, wenn ihm als Folge seines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zur ablehnenden Entscheidung der Ausländerbehörde ein fiktives Bleiberecht gemäß § 69 AuslG zustand, das durch eine gerichtliche Aussetzung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wieder hergestellt werden kann.
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 13 TG 4776/96

    Aufenthaltsgenehmigung: eheliche Lebensgemeinschaft - Trennung während einer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Darüber hinaus ist einem Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auch dann stattzugeben, wenn sich bei der im Aussetzungsverfahren allein möglichen überschlägigen Prüfung weder eine offensichtliche Rechtswidrigkeit noch eine offensichtliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts feststellen lässt, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs bzw. des Rechtsmittels in der Hauptsache also offen erscheinen und bei Abwägung der sich gegenüberstehenden privaten und öffentlichen Interessen dem Aussetzungsinteresse des Antragstellers der Vorrang gebührt (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 21. Juli 1997 - 13 TG 4776/96 -).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Dies gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verbotene Ungleichbehandlung angelegt ist, sondern in erster Linie andere Ziele verfolgt (so ausdrücklich BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82, 1 BvL 16/83 und 10/91 -, BVerfGE 85, 191 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 864/00 -, NVwZ-RR 2001, 605) geht auch der Senat davon aus, dass die besonders intensive Beziehung zwischen Mutter und Kind nur relativ kurze Zeit andauert und somit ein zwingender sachlicher Grund für die Privilegierung der Mutter nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, so dass die differenzierende Regelung gerade nicht zwingend erforderlich wäre, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (vgl. insoweit auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2001, § 21 AuslG, Rdnr. 2a, VG München, Urteil vom 20. März 2001 - M 21 K 00.5288 -, InfAuslR 2001, 436).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Eine zwischen Männern und Frauen differenzierende Regelung muss im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses begründbar sein (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 830/83 - BVerfGE 68, 384 ).
  • VG München, 20.03.2001 - M 21 K 00.5288
    Auszug aus VGH Hessen, 24.06.2002 - 9 TG 1064/02
    Ebenso wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 864/00 -, NVwZ-RR 2001, 605) geht auch der Senat davon aus, dass die besonders intensive Beziehung zwischen Mutter und Kind nur relativ kurze Zeit andauert und somit ein zwingender sachlicher Grund für die Privilegierung der Mutter nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, so dass die differenzierende Regelung gerade nicht zwingend erforderlich wäre, um Probleme zu lösen, die ihrer Natur nach nur entweder bei Männern oder bei Frauen auftreten können (vgl. insoweit auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: September 2001, § 21 AuslG, Rdnr. 2a, VG München, Urteil vom 20. März 2001 - M 21 K 00.5288 -, InfAuslR 2001, 436).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Abschiebungsandrohung als sog. selbständige Abschiebungsandrohung oder in Verbindung mit einem aufenthaltsbeendenden Verwaltungsakt (als sog. unselbständige Abschiebungsandrohung) ergeht (a.A. wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1998 - 13 S 2792/96 -, VBlBW 1998, 352 = EZAR 023 Nr. 11; auch HessVGH, Beschluss vom 24.6.2002 - 9 TG 1064/02 -, NVwZ-Beil. I 2003, 3,4).
  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 16 K 200/03

    Aufenthaltserlaubnis für minderjähriges Kind zur Vermeidung einer besonderen

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 GG verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (so ausdrücklich auch VGH Baden-Württ., Beschluss vom 29.01.2001, InfAuslR 2001, 330; VG München, Urteil vom 20.03.2001, InfAuslR 2001, 436, OVG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2002, InfAuslR 2003, 12, VGH Kassel, Beschluss vom 24.06.2002, ESVGH 52, 256 = NVwZ 2003, Beil. Nr. 1 1, 3 bis 4; ebenso die überwiegende Kommentarliteratur vgl. etwa Hailbronner, AuslR, § 21 RdNr. 2 a; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 21 RdNr. 15; Rittstieg, Das Ausländergesetz 90, InfAuslR 1990, 221).
  • VG Potsdam, 09.05.2003 - 14 L 76/02

    Anspruch auf vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet; Rechtsgrundlage für

    Es spricht viel dafür, dass die Schlechterstellung des Vater-Kind-Verhältnisses in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG gegen Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 Grundgesetz - GG - verstößt, wonach niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf und Männer und Frauen gleichberechtigt sind (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Januar 2001 - 13 S 894/00 -, InfAuslR 2001, 330; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 4 Bs 74/02 -, InfAuslR 2003, 12; VGH Kassel, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 9 TG 1064/02 -, NVwZ 2003, Beilage Nr. 11, 3-4 und VG München, Urteil vom 20. März 2001 - M 21 K 00.5288 -, InfAuslR 2001, 436).
  • VG Hannover, 09.05.2003 - 12 B 259/03

    Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer mit einer

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind jedoch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 und 3 Satz 1 GG gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung sowie die vergleichbare Regelung in § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG erhoben worden (OVG Hamburg, Beschl. v. 06.05.2002 - 4 Bs 74/02 - AuAS 2002, 218; VGH Kassel, Beschl. v. 24.06.2002 - 9 TG 1064/02 - EzAR 024 Nr. 11; VGH Mannheim, Urt. v. 29.01.2001 - 13 S 864/00 -DVBI 2001, 1003; vgl. auch VG München, Urt. v. 20.03.2001 - M 21 K 00.5288 - Inf AusIR 2001, 436).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.07.2002 - 12 UZ 1774/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7592
VGH Hessen, 26.07.2002 - 12 UZ 1774/02 (https://dejure.org/2002,7592)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.07.2002 - 12 UZ 1774/02 (https://dejure.org/2002,7592)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 12 UZ 1774/02 (https://dejure.org/2002,7592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 256 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2002 - 11 S 557/02

    Fristgerechte Beschwerdebegründung - Eingang beim OVG

    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2002 - 12 UZ 1774/02
    Wer entgegen der Rechtsmittelbelehrung die Begründung am letzten Tag der Frist beim Berufungsgericht einreicht, kann sich nicht darauf verlassen, dass der Schriftsatz an das Verwaltungsgericht weitergeleitet wird (OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 8 A 11853/01 -) oder er auf den Formfehler hingewiesen wird (zur Weiterleitung und zum verspäteten Eingang beim OVG/VGH im Falle des § 146 Abs. 4 Satz 2 VwGO vgl. VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 11 S 557/02 -, VBlBW 2002, 311).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 8 A 11853/01
    Auszug aus VGH Hessen, 26.07.2002 - 12 UZ 1774/02
    Wer entgegen der Rechtsmittelbelehrung die Begründung am letzten Tag der Frist beim Berufungsgericht einreicht, kann sich nicht darauf verlassen, dass der Schriftsatz an das Verwaltungsgericht weitergeleitet wird (OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2002 - 8 A 11853/01 -) oder er auf den Formfehler hingewiesen wird (zur Weiterleitung und zum verspäteten Eingang beim OVG/VGH im Falle des § 146 Abs. 4 Satz 2 VwGO vgl. VGH Baden-Württemberg, 25.03.2002 - 11 S 557/02 -, VBlBW 2002, 311).
  • OVG Sachsen, 29.11.2002 - 1 B 667/02

    Verspätet eingegangener Berufungszulassungsantrag; Einreichung der Begründung

    Der am letzten Tag dieser Frist um 14.24 Uhr per Telefax beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingegangene Schriftsatz der Kläger wahrt die Frist nicht, weil die Begründung des Zulassungsantrags nach dem eindeutigen Wortlaut des § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO zwingend beim Verwaltungsgericht, nicht beim Oberverwaltungsgericht, einzureichen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 20.9.2002 - 7 ZB 02.1219 -, juris; VGH Bad-Württ., Beschl. v. 20.8.2002, DVBl. 2002, 1568 [Leitsatz]; OVG Saarland, Beschl. v. 29.4.2002 - 1 Q 20/02 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 26.7.2002 - 12 UZ 1774/02 -, juris; OVG Rhl.-Pf., Beschl. v. 21.1.2002 - 8 A 11853/01 - OVG NW (14.Senat), Beschl. v. 19.9.2002 - 14 A 2568/02 - offenlassend OVG NW (8. Senat), Beschl. v. 11.7.2002 - 8 A 940/02 - , juris; NdsOVG, Beschl. v. 20.8.2002, DVBl. 2002, 1568 [LS]; vgl. Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, VwGO, 2. Aufl., § 124a RdNr. 70).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - 17 A 1400/02

    Voraussetzungen der Wahrung der verwaltungsprozessrechtlichen

    Dies genügt angesichts des klaren Wortlauts des § 124a Abs. 4 Satz 5 VwGO zur Fristwahrung nicht, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2003 - 1 BvR 310/03 - n.v., so auch OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2002 - 14 A 2568/02 -, NWVBl 2003, 65; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 12 UZ 1774/02 -, AuAS 2002, 42; VGH Mannheim, Beschluss vom 20. August 2002 - 5 S 1484/02 -, NVwZ-RR 2003, 156; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 LA 51/02 -, NVwZ-RR 2003, 157.
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