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   VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02   

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VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 (https://dejure.org/2003,8375)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 (https://dejure.org/2003,8375)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 (https://dejure.org/2003,8375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Nächstgelegene Schule - Bildungsgang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schülerbeförderungskostenrechtliche Verweisung bei humanistischem Bildungsangebot

  • Judicialis

    HSchG § 161 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Besonderheiten der Schülerbefförderungskosten beim Besuch spezieller Schulen (ein humanistisches Gymnasium bzw. die Freie Waldorfschule)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 130
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00

    Nächstgelegene Schule - Schülerbeförderungskosten - Waldorfschule

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02
    Mit dieser Formulierung wird aber nicht der frühere Begriff des Bildungsgangs aufgegriffen, sondern - wie nicht zuletzt die abschließende Verweisung auf § 12 Abs. 3 HSchG erkennen lässt - an die Neuregelung auch der §§ 11 bis 13 HSchG angeknüpft, welche in der Mittelstufe nur die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums kennt (Hess. VGH, Be. v. 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 - Beschlussabdruck S. 11 f. u. v. 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 - sowie Köller, Hessisches Schulgesetz, Kommentar, 8. Nachlfg. 2002, § 161, Erl. 9.3.3).
  • VGH Hessen, 03.09.1991 - 7 UE 2042/87

    Streitwertbemessung in Schülerbeförderungskostensachen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02
    Dieser ist nämlich nach der Rechtsprechung des Senats maßgebend, wenn es ganz allgemein um das Bestehen der Erstattungspflicht dem Grunde nach für einen noch unbestimmten in die Zukunft reichenden Zeitraum geht (Hess. VGH, Be. v. 03.09.1991 - 7 UE 2042/87 -, v. 11.09.2002 - 7 TE 2349/02 - u. v. 20.12.2002 - 7 TE 2367/02 -).
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02
    Im Gegensatz zu der letztgenannten Bestimmung kommt es nach geltendem Schülerbeförderungskostenrecht nicht mehr entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs nach früherem Recht an, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als - durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluss gekennzeichnete - Normierung eines Bildungsweges (vgl. Hess. StGH, Be. v. 25.07.1984 - P. St. 962 - StAnz. S. 1581 u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - StAnz. S. 1585).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02
    Denn nach der im Zulassungsantragsverfahren nur gebotenen Überprüfung der klägerseits dargelegten Umstände (vgl. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) erscheint der Erfolg des angestrebten Rechtsmittels nicht wahrscheinlicher als der Misserfolg (vgl. zu diesen Anforderungen Hess. VGH, Be. v. 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - u. v. 30.04.1997 - 7 TZ 1178/97 -, sowie Bader / Funke - Kaiser / Kuntze / von Albedyll, VwGO, 2. Aufl. 2002, § 124, Rdnr. 22).
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02
    Im Gegensatz zu der letztgenannten Bestimmung kommt es nach geltendem Schülerbeförderungskostenrecht nicht mehr entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs nach früherem Recht an, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als - durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluss gekennzeichnete - Normierung eines Bildungsweges (vgl. Hess. StGH, Be. v. 25.07.1984 - P. St. 962 - StAnz. S. 1581 u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 - StAnz. S. 1585).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Die vom Beklagten hiergegen herangezogene Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 2. Januar 2003, - 7 ZU 4019/00 -) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, da das hessische Schülerbeförderungskostenrecht nicht entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als Normierung eines Bildungsweges, der durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne eines Abschlusses gekennzeichnet ist, sondern allein auf den Abschluss am Ende der Mittelstufe abstellt (vgl. die ausführlichen Nachweise bei VG Darmstadt, Urteil vom 20. Januar 2005, - 7 E 867/03 -, Juris, sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Januar 2003, - 7 ZU 4019/00 -, NVwZ-RR 2003, 433; Beschluss vom 17. Januar 2003, - 7 ZU 2265/02 -, ESVGH 53, 130).
  • VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03

    Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz - SchG HE

    Nach geltendem Schülerbeförderungskostenrecht kommt es also nicht mehr entscheidend auf den Begriff des Bildungsgangs an, insbesondere nicht auf dessen Verständnis als Normierung eines Bildungsweges, der durch den Bildungsinhalt im Sinne von Lehrstoff und durch das Bildungsziel im Sinne von Abschluss gekennzeichnet war (vgl. Hess. StGH, Beschl. v. 25.07.1984 - P. St. 962 -, StAnz. S. 1581, u. v. 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. S. 1585; Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 -, ESVGH 53, 130).

    Mit dieser Formulierung wird aber nicht der frühere Begriff des Bildungsgangs aufgegriffen, sondern an die Regelung der §§ 11 bis 13 HSchG angeknüpft, welche in der Mittelstufe nur die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums kennt (Hess. VGH, Beschl. v. 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 -, v. 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 - und v. 17.01.2003, a. a. O.; Köller/Achilles, Hessisches Schulgesetz, Kommentar, 9. Nachlieferung 2003, § 161, Anm. 9.3.3).

    Weitere eigenständige Bildungsgänge der Mittelstufe sieht das Gesetz nicht vor; das gilt nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. v. 17.01.2003, a. a. O.) sowohl für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Freien Waldorfschulen als auch für diejenigen von Gymnasien mit einem humanistischen Unterrichtsangebot; besondere pädagogische, weltanschauliche und religiöse Ausprägungen sowie unterschiedliche Sprachenfolgen sind mithin schülerbeförderungskostenrechtlich ohne Belang (vgl. Köller, a. a. O., § 161, Rdnr. 9.3.5; Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.2003, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 01.11.2012 - 7 A 1256/11

    Schulformbezogene Gesamtschule als für die Erstattung von

    Unabhängig davon ist die Beantwortung der Frage, ob dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG zusteht, angesichts der zu § 161 Abs. 5 Nr. 3 HSchG ergangenen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - ESVGH 48, 286; vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - ESVGH 53, 122; vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130; vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vom 29. Juni 2010 - 7 A 1797/09 - NVwZ-RR 2010, 890, vom 25. Mai 2011 - 7 A 1238/10.Z - juris sowie vom 7. November 2011 - 7 A 2253/10.Z -) in rechtlicher Hinsicht nicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden.
  • VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 1908/04

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten - Aufnahmefähigkeit der nächstgelegenen

    19 Würde man abstrakt die Anzahl aller Schülerinnen und Schüler, die im Einzugsgebiet der Schule wohnen und die Schule besuchen könnten, ohne Rücksicht darauf, ob sie einen Aufnahmeantrag bei der Schule gestellt haben oder nicht, der Kapazität der Schule gegenüberstellen und feststellen, dass die Schule nicht alle von ihnen aufnehmen kann, so wäre es unmöglich, die Schülerinnen und Schüler, die wirklich die nächstgelegene Schule besuchen wollen, von denen zu unterscheiden, die aus persönlichen Gründen eine andere Schule besuchen, etwa wegen einer anderen Sprachenfolge (vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 -, ESVGH 53, 130) oder weil sie etwa einen besseren Ruf hat.

    Denn die Regelungen über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten sollen es den Schülerinnen und Schülern lediglich ermöglichen, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 möglichen Abschlüsse und Berechtigungen ohne finanzielle Aufwendungen für den Schulweg zu erreichen (Köller/Achilles, Hessisches Schulgesetz, Kommentar, § 161 Anm. 3); besondere pädagogische, weltanschauliche oder religiöse Ausprägungen sowie unterschiedliche Sprachenfolgen beispielsweise sind dagegen schülerbeförderungskostenrechtlich ohne Belang (Köller/Achilles, a. a. O, Anm. 9.3.5; Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.2003, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 11.09.2007 - 7 TG 1718/07

    Zum Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine Schule mit einem bestimmten Bildungsgang

    Das weitere Kriterium eines sich im Abschluss konkretisierenden Bildungsziels führt dazu, dass das hessische Recht in der Mittelstufe grundsätzlich nur die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums kennt (Hess. VGH, Beschlüsse vom 25.06.1998 - 7 UE 4200/96 - NVwZ-RR 1999, 798, vom 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00 - NVwZ-RR 2003, 433, und vom 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02 -).
  • VGH Hessen, 25.05.2011 - 7 A 1238/10

    Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs und nächstgelegene Schule

    Die für § 161 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, 1. Hs HSchG maßgeblichen Abschlüsse am Ende der Mittelstufe sind demgemäß der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 25. Juni 1998 - 7 UE 4200/96 - NVwZ-RR 1999, 798, vom 2. Januar 2003 - 7 UZ 4019/00 - NVwZ-RR 2003, 433, vom 17. Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 - ESVGH 53, 130 und vom 11. September 2007 - 7 TG 1718/07 - LKRZ 2007, 472; vgl. auch Köller/Achilles, HSchG, § 161 Erl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2004 - 16 B 1804/04

    Sozialhilferechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übernahme von

    vgl. etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 17.Januar 2003 - 7 UZ 2265/02 -, ESVGH 53, 130.
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