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   VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02   

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https://dejure.org/2003,6180
VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 (https://dejure.org/2003,6180)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 (https://dejure.org/2003,6180)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. April 2003 - 6 TG 3151/02 (https://dejure.org/2003,6180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1a S 2 Nr 3 KredWG, § 22 Abs 1 KredWG, § 37 Abs 1 S 2 KredWG, § 61 Nr 2 VwGO
    Finanzportfolioverwaltung - Abwicklung - Befugnisse des Abwicklers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Innengesellschaft; Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages; Regelung des Handelns im eigenen Namen; Bestellung eines Abwicklers von Finanzportfolioverwaltungsgeschäften ; Schutzzweck des Kreditwesengesetzes (KWG); ...

  • Judicialis

    KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3; ; KWG § 22 Abs. 1; ; KWG § 37 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 61 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Ohne Erlaubnis erbrachte Finanzportfolioverwaltung für andere darf untersagt und durch einen Abwickler zu Ende geführt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 193
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Frankfurt/Main, 17.11.2003 - 9 E 2836/02

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
    Der Vertrag liegt dem beschließenden Senat in der beigezogenen Akte des zwischen dem Geschäftsführer K. und der Antragsgegnerin vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 9 E 2836/02 anhängigen Klageverfahrens vor (Bl. 79).

    Zwar heißt es in dem aus der beigezogenen Akte des beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main anhängigen Klageverfahrens 9 E 2836/02 ersichtlichen Verkaufsprospekt der Antragstellerin, dass ihr Geschäftsführer keine Handelsentscheidungen treffe (S. 23).

  • VG Köln, 10.12.2001 - 14 L 2133/01

    Fehlende aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Maßnahmen des

    Auszug aus VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
    Dem beschließenden Senat liegt die beigezogene Akte des beim Verwaltungsgericht Köln anhängig gewordenen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes 14 L 2133/01 vor.
  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Generelle Untersagung unerlaubter Tätigkeiten durch Verfügung nach Beanstandung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
    Zutreffend weist die Antragstellerin auch darauf hin, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ihr Gesellschaftsvermögen nach einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs als eigenes Vermögen verwaltet (U. vom 23.10.2001 - XI ZR 63/01 - BGHZ 149, 80).
  • VG Frankfurt/Main, 01.11.2002 - 9 G 4223/02

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
    Auch seine Bemühungen, nach § 80 Abs. 7 VwGO nachträglich die Abänderung dieses Beschlusses zu seinen Gunsten zu erreichen, scheiterten durch die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 1. November 2002 - 9 G 4223/02 - und des beschließenden Senats vom 3. März 2003 - 6 TG 3154/02 -.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Untersagung nicht genehmigter Finanzportfolioverwaltung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
    Es ist zwar richtig, dass eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts, wie sie hier vorliegt, im Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründen kann und insoweit Rechtsfähigkeit besitzt, wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 - (BGHZ 146, 341) ausgeführt hat.
  • VG Frankfurt/Main, 02.01.2003 - 9 G 4387/02
    Auszug aus VGH Hessen, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02
    Überdies blieb auch der Versuch des Geschäftsführers der Antragstellerin, selbst vorläufigen Rechtsschutz gegen die im vorliegenden Verfahren streitbefangene Verfügung der Antragsgegnerin vom 23. September 2002 zu erlangen, vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main aufgrund des Beschlusses dieses Gerichts vom 2. Januar 2003 - 9 G 4387/02 - und aufgrund der heute in dem Beschwerdeverfahren 6 TG 160/03 ergangenen Entscheidung des beschließenden Senats erfolglos.
  • VGH Hessen, 05.11.2008 - 6 A 713/08

    Finanzportfolioverwaltung

    Eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts verwaltet ihr Gesellschaftsvermögen als eigenes Vermögen; für den Begriff der Finanzportfolioverwaltung fehlt es an einem Handeln "für andere" (Änderung der Rechtsprechung im Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 -, ESVGH 53, 193).

    Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat zwar in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 -, ESVGH 53, 193) den Leitsatz aufgestellt, dass eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gegenstand die Verwaltung gemeinsam in Finanzinstrumenten angelegten Vermögens mit einem für den geschäftsführenden Gesellschafter bestehenden Entscheidungsspielraum ist, eine erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung betreibt.

  • VGH Hessen, 18.07.2003 - 6 TG 3395/02

    Zur Anlagevermittlung iSv KredWG § 1 Abs 1 Buchst a Nr 1

    Bei der bloßen Anwendung des § 37 i. V. m. § 1 Abs. 1a KWG durch die Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens oder eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreits muss es mit den an die Bestimmtheit verwaltungsrechtlicher Normen zu erhebenden Ansprüchen sein Bewenden haben (Hess. VGH, 09.04.2003 - 6 TG 3151/02).
  • VG Frankfurt/Main, 22.12.2003 - 9 G 3962/03

    Finanzportfolioverwaltung

    Dies hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 17.11.2003 (9 E 2836/02 (2)) entschieden (vgl. auch Beschluss vom 08.12.2003 - 9 G 492/03 (2); Hess. VGH, Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02).

    Im Hinblick auf den bei der Auslegung und Anwendung des Kreditwesengesetzes zu berücksichtigenden Schutzzweck, der entsprechend den Erwägungsgründen der Richtlinie des Rates über Wertpapierdienstleistungen vom 10. Mai 1993 (Amtsblatt EG vom 11.06.1993, Nr. L 141, S. 27) auf den Schutz der Anleger vor unsachgemäßer Verwaltung ihres Vermögens zielt (so auch Hess. VGH, Beschluss vom 09.04.2003, a. a. O.), sind als andere, für die die Antragstellerin die Finanzportfolioverwaltung erbringt, die einzelnen Gesellschafter anzusehen, und zwar - wie bereits ausgeführt - unabhängig davon, dass sie durch ihre gesellschaftsrechtliche Beteiligung nur einen Anteil an der Gesellschaft, nicht aber am Gesellschaftsvermögen erwerben.

  • VG Frankfurt/Main, 17.11.2003 - 9 E 2836/02
    Dies entspricht im übrigen im Ergebnis der Rechtsauffassung der Kammer, die dem im Eilverfahren zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 01.11.2002 (9 G 4223/02(2)) zu Grunde liegt und die im Ergebnis auch vom HessVGH geteilt wird (Beschluss vom 03.03.2003 - 6 TG 3154/02 - im Eilverfahren zwischen denselben Beteiligten; so aber auch Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02 - in dem Verfahren der X ... GbR gegen die Beklagte).
  • VG Frankfurt/Main, 04.12.2003 - 9 G 6822/03

    Anleger im Sinne des KWG sind die einzelnen Gesellschafter unabhängig von ihrer

    Dies hat die Kammer im Fall einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts entschieden, deren Gesellschafter im übrigen ebenso wenig Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hatten wie hier (Urteil vom 17.11.2003 - 9 E 2836/02(2)); der Hess.VGH teilt diese Rechtsauffassung (Beschluss vom 09.04.2003 - 6 TG 3151/02) im Anschluss an entsprechende Entscheidungen des BGH (Urteil vom 29.01.2001 - II ZR 331/00 - BGHZ 146, 341) und des BVerwG, auf dessen Urteil vom 24.04.2002 (6 C 2.02 - BVerwGE 116, 198) die Antragsgegnerin in dem angefochtenen Bescheid zu Recht Bezug genommen hat.
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