Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.09.2003 - 1 UE 783/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 3 S 1 BG HE, § 80 Abs 3 S 4 BG HE
    Nebentätigkeit eines Beamten; Anzeigepflicht; Untersagung; Entgelt; Dienstpflichtverletzung

  • Kultusministerkonferenz

    Nebentätigkeit

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anzeigepflicht, Auskunft, Dienstpflicht, Entgelt, Nebentätigkeit, Pflichtverletzung, Untersagung, nicht genehmigungspflichtig

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Nebentätigkeit eines Beamten kann untersagt werden

  • anwaltskanzlei-lankau.de (Kurzinformation)

    Beamte müssen jede wirtschaftlich bedeutsame Nebentätigkeit anzeigen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 54, 125 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • VG Freiburg, 10.06.2008 - 3 K 452/07  

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung an den Dienstherrn

    Es kommt nicht darauf an, ob dem Beamten letztlich ein wirtschaftlicher Vorteil verbleibt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 24.09.2003 - 1 UE 783/02 -juris).

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2300/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 74 Abs 1 Nr 7 PersVG HE 1988, § 74 Abs 1 Nr 12 PersVG HE 1988, § 91 Abs 5 PersVG HE 1988, § 83 Abs 3 PersVG HE 1988
    Mitbestimmungspflichtigkeit der Einführung einer Kostenpflicht für das Parken auf einem Schul-(Lehrer-)Parkplatz; Beteiligungszuständigkeit

  • Judicialis

    Kostenpflicht, Lehrer-Parkplätze, Mitbestimmung, Parken, Schule, zuständige Personalvertretung

Verfahrensgang

  • VG Gießen, 10.06.2002 - 22 L 552/02
  • VG Gießen, 09.07.2002 - 22 L 552/02
  • VGH Hessen, 25.09.2003 - 22 TL 2300/02

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 54, 125 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • VG Frankfurt/Main, 23.12.2011 - 9 L 4874/11  

    Die Bereitstellung kostenlos nutzbarer Parkplätze durch die Dienststelle stellt

    Diese Bereitstellung von Parkplätzen stellt die Einrichtung und Verwaltung einer Sozialeinrichtung i. S. d. § 75 Abs. 3 Nr. 5 BPersVG dar (HessVGH B. v. 25.9.2003 - 22 TL 2300/02 - PersR 2004, 11114, 115; Rehak in Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Stand November 2011, § 75 BPersVG Rn. 143b; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 6. Aufl,. § 75 BPersVG Rn. 161; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, Stand Dezember 2011, § 74 HPVG Rn. 699; a. A. Kaiser in Richardi/Dörner/Weber, BPersVG 3. Aufl., § 75 BersVG Rn. 332, 335).

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 74a Abs 1 GG, § 103 BG BW, § 1 JubV BW 1995, § 3 JubV BW 1995, § 10 Abs 4 JubV BW 1995, § 1 Abs 1 JubV BW 2002
    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

  • VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)

    Jubiläumsgabe; Wiedereinführung; Dienstzeit; Beurlaubung ohne Bezüge; Kinderbetreuung; Zuletzt festgesetzte Jubiläumsdienstzeit; Gleichheitssatz; Stichtag; Besoldung; Symbolische Gabe

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung, Sonderzuwendung, Jubiläumsgabe, Zulage, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe: Jubiläumsgabe, Wiedereinführung, Dienstzeit, Beurlaubung ohne Bezüge, Zeit einer Kinderbetreuung, Zuletzt festgesetzte Jubiläumsdienstzeit, Gleichheitssatz, Stichtag, Besoldung, Symbolische Gabe

  • Judicialis

    Jubiläumsgabe, Wiedereinführung, Dienstzeit, Beurlaubung ohne Bezüge, Zeit einer Kinderbetreuung, Zuletzt festgesetzte Jubiläumsdienstzeit, Gleichheitssatz, Stichtag, Besoldung, Symbolische Gabe

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 54, 125



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Wird zitiert von ...  

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 12 S 742/03   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de

    BSHG § 93 Abs. 3; BSHG § 93 Abs. 7; SGB XI § 82 Abs. 4
    Sozialhilfe: Investitionskosten, Vereinbarung

  • Judicialis

    Investitionskosten, Vereinbarung

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 07.06.2002 - 8 K 2378/01
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 12 S 742/03

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 54, 125 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (5)  

  • OVG Thüringen, 10.12.2003 - 3 EO 819/02  

    Sozialhilferecht; Sozialhilfe; Pflegeeinrichtung; Leistungsvereinbarung;

    Auch deren Höhe richtet sich nach der ausdrücklichen Regelung des § 93 Abs. 7 Satz 1 BSHG nach dem Achten Kapitel SGB XI (vgl. dazu auch den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23. September 2003 - 12 S 742/03 -, zitiert nach juris), mithin insbesondere nach den festgelegten Pflegesätzen (vgl. §§ 84 ff. SGB XI).

    Soweit eine entsprechende Einigung nicht erzielt wird, ist ggf. die Schiedsstelle zur Entscheidung berufen (vgl. dazu auch den Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 23. September 2003, a. a. O. - Nichts für die inmitten stehende Frage, ob der Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG oder ggf. einer diesbezügliche Entscheidung der Schiedsstelle zunächst gesonderte Vereinbarungen i. S. d. §§ 93 Abs. 2, 93a Abs. 1 BSHG voraussetzen, ergibt sich hingegen aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 2003 - 5 B 54/01 -, FEVS 53, 504 [zitiert nach juris]; ihm lässt sich lediglich entnehmen, dass das Gericht es nicht ausschließt, dass bei den Verhandlungen über eine Vereinbarung nach § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG auch Gründe Berücksichtigung finden können, die einer Förderung in Bezug auf Investitionsaufwendungen nach landesrechtlichen Pflegebestimmungen entgegenstehen).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 12 LA 402/04  

    Zur Frage der sozialhilferechtlichen Übernahme von gesondert berechenbaren

    Dies habe der VGH E. in seinem Beschluss vom 23. September 2003 (- 12 S 742/03 -, juris) zu Recht festgestellt.

    Nicht durchgreifend in Frage stellt der Kläger weiterhin die von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes E. (Beschl. v. 23.9. 2003 - 12 S 742/03 -, juris), wonach die Norm des § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG jedenfalls im Grundsatz einem Rückgriff auf die Vorschrift des § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG entgegensteht.

  • VG Karlsruhe, 11.11.2003 - 5 K 3104/00  

    Übernahme gesondert berechneter Investitionsaufwendungen durch den

    Dennoch wird das Rechtsverhältnis zwischen dem Sozialhilfebegehrenden und dem örtlich zuständigen Sozialhilfeträger durch diese Vorschriften indirekt insoweit gestaltet, als § 93 BSHG die Leistungsverpflichtungen des Sozialhilfeträgers festlegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.2003 - 12 S 742/03 -).

    Von diesem Grundsatz macht nur die Regelung des § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG - ähnlich wie § 93 Abs. 7 Satz 2 BSHG für "Vereinbarungen nach dem Achten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch" (betr. Pflegesatz sowie Entgelt für Unterkunft und Verpflegung) - eine (Gegen-)Ausnahme, indem sie den Träger der Sozialhilfe "zur Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI nur verpflichtet, wenn hierüber entsprechende Vereinbarungen nach Abschnitt 7 getroffen worden sind", also in den Fällen der nicht nach Landesrecht geförderten Pflegeinrichtungen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.2003 - 12 S 742/03 -).

mehr
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05  

    Sozialhilfe

    Zwar konnte der Gesetzgeber nicht direkt auf die heranzuziehenden Regelungen des SGB XII verweisen, weil § 75 Abs. 5 SGB XII in gleicher Weise wie die Vorgängerregelung in § 93 Abs. 7 BSHG für den hier gegebenen Fall der Leistungserbringung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung im Sinne des § 72 SGB XI eine abschließende Sonderregelung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.2003 - 12 S 742/03 -) darstellt.
  • SG Detmold, 31.01.2008 - S 6 SO 89/05  

    Sozialhilfe

    Denn wie sich § 82 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI entnehmen lässt, gehören die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen nicht zur Vergütung für die von der Einrichtung geleistete Pflege und können eben deshalb allenfalls nach § 82 Abs. 3 bzw. Abs. 4 SGB XI gesondert berechnet werden (Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Beschluss vom 23.09.2003, Az.: 12 S 742/03).
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