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   VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05   

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VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05 (https://dejure.org/2005,3038)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 13 S 881/05 (https://dejure.org/2005,3038)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 13 S 881/05 (https://dejure.org/2005,3038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausschluss der Abänderung nach § 80 Abs 7 VwGO durch Anhörungsrüge nach § 152a VwGO - Vermittlung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch türkischen Asylbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Beantragung einer Abänderung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Möglichkeit der Vermittlung eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts durch einen Asylbewerber an seine Familienangehörigen ; Geltung der Anhörungsrüge für ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 152 a; ARB Nr. 1/80 Art. 7 S. 1; VwGO § 80 Abs. 7
    D (A), Türkei, Türken, Wohnsitz, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitnehmer, Asylbewerber, Anhörungsrüge, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Asylbewerber, Familienangehörige, Abänderungsantrag, rechtliches Gehör, Anhörung, Entscheidungszeitpunkt, ...

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 7; ; VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 152 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 1/80 Art. 7; VwGO § 80 Abs. 7; VwGO § 152 a
    Ausländerrecht, Aufenthaltserlaubnis, aufschiebende Wirkung, sonstiges Gerichtsverfahrensrecht - Anhörungsrüge, Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 59 (Ls.)
  • NJW 2006, 1020 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 219
  • VBlBW 2005, 395
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04

    Ermessensausweisung eines supranationalen, aufenthaltsberechtigten türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Das Verwaltungsgericht hat in materiell-rechtlicher Sicht ausgeführt, dem Antragsteller komme auch dann keine Rechtsstellung nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 zu, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit seines Vaters im Rahmen des Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtlich unschädlich seien (siehe dazu Beschluss des Senats vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 - und neuerdings OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 -10 A 11017/04 -, InfAuslR 2005, 238); es fehle nämlich an weiteren Rechtsvoraussetzungen.

    Allerdings ist das supranationale Aufenthaltsrecht nicht davon abhängig, dass es der Inhaber "sofort wahrnehmen will" (so jedenfalls OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 a.a.O. S. 241), und an den Umfang der Tätigkeit werden in der Rechtsprechung des EuGH keine überhöhten Anforderungen gestellt (s. dazu die Nachweise bei Gutmann, GK-AuslR, Art. 6 ARB 1/80 Rdnr. 81).

    Die Frage, welche Bedeutung die Arbeitslosigkeit des Vaters von Mitte 2002 bis Oktober 2004 für die assoziationsrechtliche Rechtsstellung des Antragstellers hat, ist bereits im Beschluss des Senats vom 16.12.2004 behandelt worden, so dass hierauf verwiesen werden kann (vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 a.a.O. und HessVGH, Beschluss vom 29.12.2004 - 12 TG 3649/04 -juris, auch zu der Frage, ob der Stammberechtigte des Art. 7 ARB 1/80 nicht seinerseits eine der Rechtsstellungen des Art. 6 ARB 1/80 erworben haben muss).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 18 B 2599/04

    D (A), Türken, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aussetzung der Abschiebung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Die Antragsgegnerin ist diesen Einwendungen des Antragstellers mit dem Verweis auf die von ihm angegriffene gerichtliche Entscheidung und mit dem Vortrag entgegen getreten, auch nach der Entscheidung des EuGH vom 11.11.2004 im Fall Cetincaya setze ein Recht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 die Absicht der Arbeitsaufnahme voraus (Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 93), und der Antragsteller habe erst im vorliegenden Beschwerdeverfahren eine Bescheinigung der "Lernen-Fördern-Trägergesellschaft-gGmbH" vorgelegt, während für die Zeit vorher entsprechender Vortrag fehle.

    Sie wird allerdings von verschiedenen Obergerichten - darunter auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - bejaht (s. dazu OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 390 m. abl. Anm. Gutmann; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - juris und Beschluss vom 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779 sowie Urteil vom 17.08.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476); bisher wird danach in der Rechtsprechung verlangt, dass sich der Familienangehörige zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder (mindestens) zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet aufhält (OVG Münster a.a.O.) bzw. dass er von den beschäftigungsbezogenen Rechten "überhaupt Gebrauch machen will" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.2001 - 3 C 25.01

    Assoziation EWG-Türkei; Türkei, Assoziierung der - ; Assoziationsrat, Beschluss

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Es führt aus (BVerwG, Urteil vom 06.12.2001 - 3 C 25.01 -, NVwZ 2002, 864), nach der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 6 ARB 1/80 sei es unbeachtlich, ob der türkische Staatsangehörige als "Arbeitnehmer" oder "Familienangehöriger eines Arbeitnehmers" nach Deutschland eingereist sei oder diese Eigenschaft erst nach seiner Einreise begründet habe.

    Dies sei jedoch "nicht einmal ansatzweise erfolgt" (BVerwG, Urteil vom 06.12.2001 a.a.O.), und es sei auch zu berücksichtigen, dass der Europäische Gerichtshof in seiner späteren Rechtsprechung die rechtliche Stellung von Flüchtlingen und Staatenlosen im Rahmen des Gemeinschaftsrechts gestärkt und deren Einbeziehung in Art. 51 EGV (nunmehr Art. 42) grundsätzlich gebilligt habe.

  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen im Wesentlichen den Begriff des "Wanderarbeitnehmers" verwendet, wenn er den Erwerb der assoziationsrechtlichen Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 prüft (s. etwa EuGH vom 11.11.2004 - C 467/02 -, Cetincaya, InfAuslR 2005, 198, RdNr. 25 m.w.N.; s. auch Urteil vom 02.06.2005 - C 136/03-, Dörr, RdNr. 66; ähnlich auch OVG Münster a.a.O.); das bedeutet - über die Beschreibung des Regelfalls hinaus - aber nicht unbedingt, dass abweichend von der früheren Rechtsprechung (Entscheidung des EuGH vom 06.06.1995 - C 434/93 -, NVwZ 1995, 1093, 1094) die Einzelumstände der Einreise und des erstmaligen Aufenthalts von ausschlaggebender Bedeutung sind.

    Auch für die Ordnungsmäßigkeit einer während eines bestimmten Zeitraums ausgeübten Beschäftigung genügt es, dass die nationalen Rechtsvorschriften eingehalten sind, die die Voraussetzungen der Einreise und der Beschäftigungsausübung regeln (EuGH, Urteil vom 06.06.1995 a.a.O. RdNr. 27 u. 28; s. auch Gutmann in GK-AufenthG, RdNr. 86 s. zu Art. 6 ARB 1/80; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.04.1993 - 1 C 14.92 -, InfAuslR 1993, 258 für den Fall der Einreise zu Familiennachzugszwecken).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04

    Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. März 2005 - 11 K 74/05 - geändert; der Antrag der Antragsgegnerin auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 - wird abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht hat in materiell-rechtlicher Sicht ausgeführt, dem Antragsteller komme auch dann keine Rechtsstellung nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 zu, wenn die Zeiten der Arbeitslosigkeit seines Vaters im Rahmen des Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 rechtlich unschädlich seien (siehe dazu Beschluss des Senats vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 - und neuerdings OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 -10 A 11017/04 -, InfAuslR 2005, 238); es fehle nämlich an weiteren Rechtsvoraussetzungen.

  • BVerwG, 14.04.1993 - 1 C 14.92

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Auch für die Ordnungsmäßigkeit einer während eines bestimmten Zeitraums ausgeübten Beschäftigung genügt es, dass die nationalen Rechtsvorschriften eingehalten sind, die die Voraussetzungen der Einreise und der Beschäftigungsausübung regeln (EuGH, Urteil vom 06.06.1995 a.a.O. RdNr. 27 u. 28; s. auch Gutmann in GK-AufenthG, RdNr. 86 s. zu Art. 6 ARB 1/80; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 14.04.1993 - 1 C 14.92 -, InfAuslR 1993, 258 für den Fall der Einreise zu Familiennachzugszwecken).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2000 - 13 S 950/00

    Zugang zum regulären Arbeitsmarkt für Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Sie wird allerdings von verschiedenen Obergerichten - darunter auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - bejaht (s. dazu OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 390 m. abl. Anm. Gutmann; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - juris und Beschluss vom 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779 sowie Urteil vom 17.08.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476); bisher wird danach in der Rechtsprechung verlangt, dass sich der Familienangehörige zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder (mindestens) zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet aufhält (OVG Münster a.a.O.) bzw. dass er von den beschäftigungsbezogenen Rechten "überhaupt Gebrauch machen will" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).
  • VGH Hessen, 29.12.2004 - 12 TG 3649/04

    Rechtsstellung türkischer Staatsangehöriger, die ein Aufenthaltsrecht nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Die Frage, welche Bedeutung die Arbeitslosigkeit des Vaters von Mitte 2002 bis Oktober 2004 für die assoziationsrechtliche Rechtsstellung des Antragstellers hat, ist bereits im Beschluss des Senats vom 16.12.2004 behandelt worden, so dass hierauf verwiesen werden kann (vgl. auch OVG Koblenz, Beschluss vom 14.01.2005 a.a.O. und HessVGH, Beschluss vom 29.12.2004 - 12 TG 3649/04 -juris, auch zu der Frage, ob der Stammberechtigte des Art. 7 ARB 1/80 nicht seinerseits eine der Rechtsstellungen des Art. 6 ARB 1/80 erworben haben muss).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2002 - 13 S 442/02

    Aufenthaltsrecht zwecks Aufnahme unselbständiger Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Sie wird allerdings von verschiedenen Obergerichten - darunter auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - bejaht (s. dazu OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 390 m. abl. Anm. Gutmann; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - juris und Beschluss vom 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779 sowie Urteil vom 17.08.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476); bisher wird danach in der Rechtsprechung verlangt, dass sich der Familienangehörige zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder (mindestens) zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet aufhält (OVG Münster a.a.O.) bzw. dass er von den beschäftigungsbezogenen Rechten "überhaupt Gebrauch machen will" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04

    Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 S 881/05
    Sie wird allerdings von verschiedenen Obergerichten - darunter auch vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - bejaht (s. dazu OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2004 - 18 B 2599/04 -, InfAuslR 2005, 390 m. abl. Anm. Gutmann; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 11 S 1303/04 - juris und Beschluss vom 18.03.2002 - 13 S 442/02 -, NVwZ-RR 2002, 779 sowie Urteil vom 17.08.2000 - 13 S 950/00 -, InfAuslR 2000, 476); bisher wird danach in der Rechtsprechung verlangt, dass sich der Familienangehörige zum Zweck der tatsächlichen Ausübung einer Beschäftigung oder (mindestens) zum ernsthaften Betreiben des Zugangs zum Arbeitsmarkt im Bundesgebiet aufhält (OVG Münster a.a.O.) bzw. dass er von den beschäftigungsbezogenen Rechten "überhaupt Gebrauch machen will" (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

  • BVerwG, 01.07.2003 - 1 C 18.02

    Marokkanischer Arbeitnehmer; unbefristete Arbeitsgenehmigung;

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

  • OVG Hamburg, 04.02.2005 - 4 Bs 518/04

    Fiskalisches Interesse an der Vermeidung weiterer Strafvollstreckung begründet

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

  • EuGH, 14.03.2000 - C-102/98

    FÜR DIE GEWÄHRUNG EINER DEUTSCHEN ALTERSRENTE AN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

  • VGH Hessen, 20.01.2004 - 12 TG 3204/03

    Ausländer; Ausweisung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG Stuttgart, 15.03.2005 - 11 K 74/05

    Ein Asylberechtigter kann seinen Familienangehörigen kein assoziationsrechtliches

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1992 - 11 S 736/92

    Zwangsweise Abschiebung eines Ausländers - vorläufiger Rechtsschutz; Ausweisung

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 3 S 83/05

    Anhörungsrüge - Verfahrensverstoß gegen Art. 103 Abs 1 GG

  • BVerwG, 17.05.2004 - 1 VR 1.04

    D (A), Türken, Assoziationsberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte,

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Die vom Kläger unter Berufung auf Renner (ZAR 2005, 295 ) vertretene Auffassung, der Aufenthalt von türkischen Staatsangehörigen, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 besitzen, könne nur im Wege einer Feststellungs- und nicht einer Ermessensentscheidung beendet werden, teilt der Senat nicht.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2006 - 11 LC 324/05

    Voraussetzungen der Ausweisung eines in Deutschland geborenen Türken gemäß § 53

    Die Ausweisung assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger bestimmt sich nach § 55 AufenthG (Ermessensausweisung, st. Rspr. d. BVerwG seit dem Urt. v. 3.8.2004 - 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315); die Grundsätze, die für die Aufenthaltsbeendigung von EU-Bürgern gelten (vgl. § 6 FreizügG/EU), sind nicht entsprechend anzuwenden (a.A. Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport v. 30.1.2006 - 45.22-12361 - unter Berufung auf Renner, ZAR 2005, 295 f.).

    Mit diesem Erlass hat das Niedersächsische Ministerium sich die Auffassung von Renner zu eigen gemacht, die dieser in seinem Aufsatz in ZAR 2005, S. 295 f. niedergelegt hat (ebenso Renner AuslR, 8.Aufl., § 4 AufenthG Rdnr. 110 f.; § 6 FreizügG/EU Rdnr. 7 ff.).

    Der Auffassung des Beklagten, mit der er dem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 30. Januar 2006 (Az. 45.22-12361-) und der dort übernommenen Meinung von Renner (ZAR 2005, S. 295) folgt und eine Ermessensentscheidung nicht für erforderlich hält, vermag der Senat nicht zuzustimmen.

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Es kann offen bleiben, ob (vor allem angesichts der beschriebenen Entwicklung) die Gleichsetzung eines einzelnen Aspekts eines unionsrechtlich-autonomen Regelungskomplexes mit einem durch die nationale Rechtsordnung geprägten Rechtsbegriff sinnvoll ist (dies hat bereits Renner bezweifelt, ZAR 2005, 295 ff); jedenfalls ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend gemeinschaftsrechtlich geregelte Ausweisungen davon auszugehen, dass eine Ermessensentscheidung der durch das Urteil vom 2. September 2009 festgelegten besonderen Art vorliegt, also eine Ermessensentscheidung, die der bereits in den Entscheidungen vom 7. Oktober 1978 und vom 29. September 1993 angedeuteten, nicht "nur die Gesetzmäßigkeit" betreffenden, also tendenzfreien und alle gemeinschaftsrechtlich relevante Belange erfassenden Überprüfung unterliegt (in seiner Entscheidung vom 10.2.1012 Az. 11 S 1361/11 - Abschnitt 3.a der Entscheidungsgründe - übersieht dies der VGH Baden-Württemberg; in der Entscheidung von 16.4.2012 - Az. 11 S 4/12 RdNr. 34 - geht er jedoch unter Bezugnahme auf RdNr. 85 der Vorabentscheidung "Ziebell" ebenfalls davon aus, dass nicht nur die Behörden, sondern auch die Gerichte alle relevanten Faktoren abwägen müssen).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

    Der Senat hat seine gegenteilige Auffassung, es lasse sich dem Europäischen Gemeinschaftsrecht nicht entnehmen, dass freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger - und entsprechend assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige - ausschließlich im Wege einer behördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden dürfen (vgl. etwa Senatsurteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 -, VBlBW 2003, 289 f.; ebenso zuletzt Renner, ZAR 2005, 295 ff.) im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung aufgegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 1705/06

    Zum Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen nach Art 7 S 1 EWGAssRBes

    Vor diesem Hintergrund kann es den Erwerb der Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/80 auch nicht hindern, dass die Mutter des Klägers ursprünglich nicht als Wanderarbeitnehmerin, sondern als Asylbewerberin in das Bundesgebiet eingereist ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.06.2005 - 13 S 881/05 -, NVwZ 2006, 219 = InfAuslR 2005, 408 m.w.N.; Hailbronner, AuslR Kommentar, D 5.2 Art. 7 ARB 1/80 Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

    Denn selbst wenn nach dem Gemeinschaftsrecht eine rein deklaratorische Feststellung des Verlustes des Freizügigkeits-/ARB-Rechts geboten sein sollte, welche bereits durch die tatsächliche gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft in Form der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit eingetreten wäre, so Gutmann, InfAuslR 2005, 215; Renner, ZAR 2005, 295; s. aber EuGH, Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-482/01, C-493/01, Orfanopoulos, Rn. 95-99, ergeht im deutschen Recht nach der Rechtsprechung des BVerwG zwar eine Ermessensentscheidung nach § 55 AufenthG, diese muss aber die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze und Grundrechte, einschließlich der EMRK, beachten, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 29.02 -, a.a.O. und vom 15. März 2005 - 1 C 2.04 -, a.a.O.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Eine Parallelität der Verfahren - die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge nach gehörsverletzenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts steht nach § 152 a VwGO wegen § 152 VwGO außer Frage - würde nicht nur den Grundsatz der Rechtsmittelklarheit verletzen, sondern wäre auch mit der vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Fristenregelung nicht vereinbar: Das Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist gerade nicht fristgebunden, während der Gesetzgeber die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Ablauf der in § 152 a Abs. 2 S. 1 VwGO genannten Frist als nicht mehr relevant ansieht (vgl. VGH Mannheim, B. v. 30.06.2005 - 13 S 881/05 - NVwZ 2006, 219).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2006 - 1 S 734/06

    Ausländer; Ausweisung; Schutz der Familie; Straffälligkeit

    Denn nach der Asylanerkennung der Eltern ist dem Antragsteller im Jahre 1996 nach den Vorschriften des Ausländergesetzes eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt worden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2005 - 13 S 881/05 - , NVwZ 2006, 219 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2006 - 18 A 142/06

    Ausländerrecht: Ermessensausweisung bei assoziationsberechtigtem türkischen

    Die als erstes vom Kläger formulierte Rechtsfrage, die auf Grund der in Bezug genommenen Literaturmeinungen sinngemäß nur so verstanden werden kann, ob ein türkischer Staatsangehöriger, der sich auf ein Aufenthaltsrecht nach dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation vom 19.9.1980 - ARB 1/80 - berufen kann, in Form einer Ermessensentscheidung ausgewiesen werden darf oder ob der Verlust des Aufenthaltsrechts nur im Wege einer deklaratorischen, gerichtlich voll überprüfbaren Feststellung, die rechtlich gebunden und nicht von einem behördlichen Handlungsermessen abhängig ist, erfolgen kann, - so Renner, Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 7.7.2005 - C-383/03 - (Dogan), ZAR 2005, 295, 297; Gutmann, Die verborgene Altfallregelung für ausgewiesene Unionsbürger, InfAuslR 2005, 125 - ist höchstrichterlich bereits geklärt.
  • VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04

    Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht,

    Denn selbst wenn nach dem Gemeinschaftsrecht eine rein deklaratorische Feststellung des Verlustes des Freizügigkeits-/ARB-Rechts geboten sein sollte, welche bereits durch die tatsächliche gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft in Form der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit eingetreten wäre, so Gutmann, InfAuslR 2005, 215; Renner, ZAR 2005, 295; s. aber EuGH, Urteil vom 29. April 2004, Rs. C-482/01, C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, a.a.O., Rn. 95 bis 99, ergeht im deutschen Recht nach der Rechtsprechung des BVerwG zwar eine Ermessensentscheidung nach § 55 AufenthG, diese muss aber die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze und Grundrechte, einschließlich der EMRK, beachten, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. August 2004 - 1 C 29.02 -, a.a.O. und vom 15. März 2005 - 1 C 2.04 -, a.a.O.
  • VGH Bayern, 22.11.2010 - 1 CS 10.2629

    Auschluss des Rückgriffs auf das Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 S. 2

  • VG Ansbach, 26.11.2015 - AN 14 S 15.50435

    Rechtliches Gehör, Anhörungsrüge, Asylverfahren, Polen, systemische Mängel

  • VG Leipzig, 07.04.2017 - 6 L 287/17
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16513
VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04 (https://dejure.org/2005,16513)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.2005 - 5 S 1996/04 (https://dejure.org/2005,16513)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 5 S 1996/04 (https://dejure.org/2005,16513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Herstellung eines öffentlichen Weges durch Privaten; Verlegung auf eine vereinbarte Trasse; Durchsetzung einer vertraglichen Verpflichtung durch Verwaltungsakt

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 59 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 478
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Die Inanspruchnahme von Grundstücken für die Anlage eines öffentlichen Wegs, zumal falls diese aus Versehen erfolgt ist, macht diese zwar rechtswidrig, führt aber nicht etwa zur Nichtigkeit einer anschließend erklärten Widmung, durch die ein Wegegrundstück zur öffentlichen Sache und die privatrechtliche Sachherrschaft des Grundstückseigentümers beschränkt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275; zur - verneinten - Regelungswirkung bei Inanspruchnahme von Pachtflächen in Bezug auf das Pachtverhältnis BVerwG, Beschl. v. 10.07.1997 - 4 B 111.97 - Juris; Senatsbeschl. v. 16.08.2004 - 5 S 154/04 - vgl. auch Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnrn. 47 ff., 67).
  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 B 111.97

    Widmung einer Straße zur gemeindlichen Ortsstraße zum Zweck der Erschließung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Die Inanspruchnahme von Grundstücken für die Anlage eines öffentlichen Wegs, zumal falls diese aus Versehen erfolgt ist, macht diese zwar rechtswidrig, führt aber nicht etwa zur Nichtigkeit einer anschließend erklärten Widmung, durch die ein Wegegrundstück zur öffentlichen Sache und die privatrechtliche Sachherrschaft des Grundstückseigentümers beschränkt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275; zur - verneinten - Regelungswirkung bei Inanspruchnahme von Pachtflächen in Bezug auf das Pachtverhältnis BVerwG, Beschl. v. 10.07.1997 - 4 B 111.97 - Juris; Senatsbeschl. v. 16.08.2004 - 5 S 154/04 - vgl. auch Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnrn. 47 ff., 67).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Diese Vorschriften werden regelmäßig herangezogen, wenn einem Grundstückseigentümer oder Besitzer eines Grundstücks aufgegeben wird, eine von ihm errichtete Sperre eines öffentlichen Wegs zu beseitigen (st. Rspr., etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.08.1962 - I 103/60 - DÖV 1963, 106; zuletzt Senatsbeschl. v. 02.07.2003 - 5 S 590/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1961 - IV 825/60

    Eigenschaft eines Fußwegs als öffentlicher Weg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zu Grunde gelegt, dass eine rechtliche Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband nicht stets schon dann entfällt, wenn dieser einen Weg vernachlässigt und die Unterhaltung Anliegern überlässt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.10.1983 - 5 S 2143/82

    Zur Öffentlichkeit eines Weges; unvordenkliche Verjährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Als nicht geringfügig angesehen worden ist eine Abweichung für die ähnlich gelagerte Frage, ob ein neu angelegter Weg noch von der Widmung des alten Wegs erfasst wird, wenn ein neuer Weg vollständig außerhalb der bisher vorhandenen Trasse verläuft (Senatsurt. v. 03.10.1983 - 5 S 2143/82 - ebenso Lorenz a.a.O. § 5 Rdnr. 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1980 - 9 A 1361/77

    Unwesentliche Verlegung eines Weges unter preußischem Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Dagegen hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Abweichung als unwesentlich beurteilt für den Fall, dass ein Weg über seine gesamte Länge um annähernd seine Breite auf private Grundstücke verschoben worden war und der Eigentümer dieser Grundstücke dem konkludent zugestimmt hatte (OVG NW, Urt. v. 17.01.1980 - 9 A 1361/77 - DÖV 1980, 924).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2473/89

    Zur Frage wann und wie ein Privatgrundstück durch unvordenkliche Verjährung zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Im Übrigen hat der Senat auch für den Fall, dass ein Weg nach Neuerrichtung einer Brücke über einen Bach an anderer Stelle um etwa 10 m, etwa seine Hälfte, verlängert worden war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.8.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144), verneint, dass die Widmung des kürzeren alten Wegs den neuen Wegeteil umfasste.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Sie kann geltend machen, auf Grund der Bindungswirkung des angefochtenen Urteils in ihren subjektiven Rechten als (neue) Eigentümerin des Grundstücks Flst.Nr. ... beeinträchtigt zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 3 C 3.95 - BVerwGE 104, 289), weil sie die angefochtene grundstücksbezogene Verfügung als Rechtsnachfolgerin gegen sich gelten lassen muss (§ 121 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04
    Denn aus § 265 Abs. 2 und § 266 Abs. 1 ZPO, die gemäß § 173 Satz 1 VwGO im Verwaltungsprozess entsprechend anwendbar sind (BVerwG, Beschl. v. 01.08.2001 - 4 BN 43.01 - Buchholz 303 § 265 ZPO Nr. 6 = NVwZ 2001, 1282), ergibt sich, dass der Gegenstand eines auf ein Grundstück bezogenen Rechtsstreits bei einem Eigentümerwechsel nicht ohne Weiteres entfällt, vielmehr der Alteigentümer den Prozess fortführen kann, sofern nicht der Rechtsnachfolger den Prozess von sich aus übernimmt oder auf Antrag des Gegners übernehmen muss.
  • VG Karlsruhe, 27.09.2006 - 4 K 1996/04

    Anforderungen an die unvordenkliche Verjährung bei der Beantwortung der Frage, ob

    §§ 1, 3 PolG werden regelmäßig herangezogen, wenn einem Grundstückseigentümer aufgegeben wird, eine von ihm errichtete Sperre eines öffentlichen Wegs zu beseitigen (vgl. ständige Rechtsprechung, etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.08.1962 - I 103/60 -, DÖV 1963, 106; Beschluss vom 02.07.2003 - 5 S 590/03 - und Urteil vom 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, NUR 2006, 175).

    Schließlich war die Beklagte auch befugt, den Kläger zu verpflichten, nutzungswilligen Personen das Begehen und die Überfahrt uneingeschränkt zu Fuß und mit Fahrzeugen aller Art zu gewähren (Ziff. 4 der Verfügung), da sie als allgemeine Polizeibehörde für den Erlass von allen Gefahren abwehrenden bzw. Störungen beseitigenden Maßnahmen nach §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 62 Abs. 4 Satz 1 und 66 Abs. 2 PolG zuständig ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.07.2005, a. a. O.).

    Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Sinne der §§ 1, 3 PolG erfordert nämlich ebenso wie ein straßenverkehrsbehördliches Tätigwerden zur Beseitigung eines Verkehrshindernisses, dass sich das Hindernis auf öffentlichen Straßen oder Wegen befindet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG und VGH Bad.-Württ., zuletzt Urteil vom 01.07.2005, a. a. O.).

  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasst neben dem Bestand des Staates die Funktionsfähigkeit seiner Einrichtungen und den Schutz kollektiver Rechtsgüter auch Individualrechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Würde, Ehre, Eigentum und Vermögen sowie Güter, die durch Normen des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsrechts geschützt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, VBlBW 2005, 478 ff. und Beschluss vom 19.06.1991 - 1 S 1268/91 -, NVwZ-RR 1992, 20 f.; Belz/Mussmann, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 6. Auflage 2004, § 1 RdNr. 7 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 1474/18

    Sofortige Vollziehung einer wegerechtlichen Duldungsverfügung

    Die Antragsgegnerin verfolgt insoweit mangels entsprechender straßenrechtlicher Befugnisse als zuständige allgemeine Polizeibehörde (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 62 Abs. 4 Satz 1 und § 66 Abs. 2 PolG) eine Aufgabe der Gefahrenabwehr in Bezug auf eine staatliche Einrichtung, deren Bestand und Funktionsfähigkeit vom polizeilichen Schutzgut der öffentlichen Sicherheit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PolG umfasst werden (vgl. Senatsurteil vom 1.7.2005 - 5 S 1996/04 - VBlBW 2005, 478, juris Rn. 21).
  • LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund

    Nach ständiger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass im badischen Landesteil nach dem bis zum 30. Juni 1964 geltenden Recht Voraussetzung für einen öffentlichen Weg war, dass eine erkennbare Wegeanlage vorhanden und diese für den Gemeingebrauch ausdrücklich oder stillschweigend gewidmet war, in Verwirklichung dieser Widmung der Weg tatsächlich durch die Allgemeinheit benutzt wurde und der Weg in einer rechtlichen Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband stand (st. Rechtssprechung; vgl. dazu u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2008, Az.: 5 S 2858/06; sowie Urteil vom 01. Juli 2005, Az.: 5 S 1996/04, abgedruckt in ESVGH 56, 59 = NuR 2006, 175-177 = VBlBW 2005, 478-480).
  • VG Stade, 16.10.2007 - 1 A 2789/05

    Ansehung eines Weges als eine öffentliche Straße im Sinne des Niedersächsischen

    In diesen Fällen kann das allgemeine Rechtsinstitut der "unvordenklichen" Verjährung eingreifen: es begründet eine widerlegliche Vermutung, dass eine Widmung erfolgt ist, wenn der Weg seit "Menschengedenken" von der Allgemeinheit genutzt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 19.04.1983 - 5 S 51/83 -, NJW 1984, 819, 820; OVG Bremen, Beschluss v. 10.12.2004 - 1 B 387/04 -, zit. n. juris; VGH Mannheim, Urteil v. 01.07.2005 - 5 S 1996/04 -, zit. n. juris; VG Minden, Urteil v. 16.08.2005 - 1 K 2061/04 -, zit. n. juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04   

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VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04 (https://dejure.org/2005,5831)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 2 S 395/04 (https://dejure.org/2005,5831)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 2 S 395/04 (https://dejure.org/2005,5831)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein in ein Beförderungsfahrzeug einer Einrichtung für Behinderte eingebautes Rundfunkempfangsgerät

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Beförderungsfahrzeuge einer Einrichtung für Behinderte; Anwendung des Sachverhalts auf die für die Befreiung entscheidende Vorschrift; Grundlage für die Auslegung des Einrichtungsbegriffs; Befreiung von ...

  • Judicialis

    RGebStV § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; BefrVO § 3 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RGebStV § 6 Abs. 1 Nr. 2; BefrVO § 3 Abs. 1 Nr. 2
    Sonstige Abgaben: Rundfunkgebühr, Gebührenbefreiung, Einrichtungen für Behinderte, Autoradio

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 59 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2003 - 2 S 963/03

    Autoradio in Bus einer Jugendhilfeeinrichtung nicht gebührenbefreit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Das in ein Beförderungsfahrzeug einer Einrichtung für Behinderte eingebaute Rundfunkempfangsgerät wird nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 BefrVO "in" dieser Einrichtung zum Empfang bereitgehalten (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 11.12.2003 - 2 S 963/03 -, VBlBW 2004, 424).

    Zur Begründung führt er aus: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe im Urteil vom 11.12.2003 - 2 S 963/03 - entschieden, dass in Kraftfahrzeugen eingebaute Rundfunkempfangsgeräte nicht "in" Einrichtungen der Jugendhilfe im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 BefrVO zum Empfang bereitgehalten würden.

    Vor dem Hintergrund dieses Einrichtungsbegriffs könne die Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 11.12.2003 - 2 S 963/03 - nicht nachvollzogen werden.

    Aus dem Umstand, dass die Befreiungsregelung des § 3 Abs. 1 BefrVO im Vergleich zu der Ermächtigungsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 2 RGebStV enger gefasst sei, indem sie darauf abstelle, dass ein Rundfunkempfangsgerät, um privilegiert zu sein, zielgerichtet und zweckbestimmt für den betreuten Personenkreis zum Empfang bereitgehalten werden müsse, folge, dass eine Differenzierung nach den unterschiedlichen sächlichen Bestandteilen einer Einrichtung zwingend geboten sei, wie dies der Senat im Urteil vom 11.12.2003 - 2 S 963/03 - zutreffend erkannt habe.

    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 11.12.2003 - 2 S 963/03 -, VBlBW 2004, 424 (das dem Verwaltungsgericht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht bekannt sein konnte) entschieden, dass das in ein Beförderungsfahrzeug einer gemeinnützigen Einrichtung der Jugendhilfe eingebaute Rundfunkempfangsgerät nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 BefrVO "in" dieser Einrichtung zum Empfang bereitgehalten werde.

    Der Begriff der Einrichtung in diesem Sinne setze darüber hinaus eine persönliche, sächliche und räumliche Bezogenheit voraus, weshalb die Bindung dieses Begriffs an ein Gebäude oder überhaupt an das Räumliche unerlässlich sei, wobei allerdings eine räumlich dezentrale Unterbringung von Organisationsteilen mit dem hier maßgeblichen Einrichtungsbegriff dann vereinbar sei, wenn die Teile der Rechts- und Organisationssphäre des Einrichtungsträgers so zugeordnet seien, dass sie als Teile der Gesamteinrichtung anzusehen seien (Senatsurteil vom 11.12.2003, aaO unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 42.91 -, DVBl. 1994, 1298).

    Denn bei Beförderungsfahrten sei eine "Zwangssituation", die den durch eine Gebührenbefreiung bewirkten Verlust an Gebührenaufkommen vom Befreiungszweck her rechtfertigen könnte, nicht gegeben (Senatsurteil vom 11.12.2003, aaO).

    Eine solche Auslegung, die das Vorliegen dieser Voraussetzungen als praktisch "vor die Klammer gezogene" ungeschriebene Merkmale des Befreiungstatbestands verlangt, liegt dem vom Beklagten hierfür herangezogenen Senatsurteil vom 11.12.2003 (aaO) nicht zugrunde.

    Vielmehr erfordern die bereits an den Verordnungstext und ihre Ermächtigungsgrundlage anknüpfenden grammatikalischen Erwägungen (siehe oben a) eine räumliche Bezogenheit, wie sie in den Senatsurteilen vom 15.1.1996 (aaO) und vom 11.12.2003 (aaO) herausgearbeitet worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1996 - 2 S 1749/95

    Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Autoradios in Fahrzeugen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Anknüpfend an das frühere Urteil vom 15.1.1996 - 2 S 1749/95 - (das die nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 BefrVO begehrte Befreiung eines Beförderungsdienstes des Deutschen Roten Kreuzes für den Transport behinderter Kinder zwischen Wohnung und Sonderschule zum Gegenstand hatte) hat der Senat ausgeführt, dass sich die Auslegung des Einrichtungsbegriffs des § 3 BefrVO am Wortlaut sowie am Sinn und Zweck der Befreiungsvorschrift zu orientieren habe.

    Reine Dienstleistungen ohne Anbindung an eine stationäre Einrichtung eines Rechtsträgers würden daher nicht vom Einrichtungsbegriff des § 3 BefrVO erfasst (so aber der dem Urteil vom 15.1.1996, aaO, zugrunde liegende Sachverhalt).

    Die vom Kläger vertretene weite Interpretation des Einrichtungsbegriffs, die sich losgelöst von einer Orts- und Gebäudebezogenheit ausschließlich an dem vom gemeinnützigen Rechtsträger verfolgten Betreuungszweck orientiert (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.9.1999 - 10 L 2704/99 -, OVGE MüLü 48, 440), entfernt sich nach Auffassung des Senats zu weit vom Wortlaut der hier in Frage stehenden Rechtsnormen und verkennt, dass ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Empfangsgerät schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht in der Einrichtung betrieben wird, sondern von der Einrichtung bzw. im Rahmen dieser Einrichtung (so zutreffend VG Freiburg, Urteil vom 25.2.2000, VBlBW 2000, 490 unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 15.1.1996, aaO).

    Vielmehr erfordern die bereits an den Verordnungstext und ihre Ermächtigungsgrundlage anknüpfenden grammatikalischen Erwägungen (siehe oben a) eine räumliche Bezogenheit, wie sie in den Senatsurteilen vom 15.1.1996 (aaO) und vom 11.12.2003 (aaO) herausgearbeitet worden ist.

    Daneben liegt eine mit dem Befreiungszweck nicht zu vereinbarende Nutzung auch dann vor, wenn das Rundfunkempfangsgerät unter normalen Umständen auch unabhängig und losgelöst von dem begünstigten Zweck gebraucht werden kann (Senatsurteil vom 15.1.1996, aaO, unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs vom 15.11.1991 - 14 S 1921/89 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.2002 - 12 A 11623/01

    Rundfunkgebührenbefreiung für Fahrzeug einer Behindertenwerkstatt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Es liege insbesondere keine Mischnutzung vor, die nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.3.2002 - 12 A 11623/01 -) eine Gebührenbefreiung ausschließe.

    Auch könne sich der Kläger nicht auf das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 28.3.2002 (aaO) berufen, da die von ihm genannten Beispiele (Fahrten mit Freizeitangeboten) gerade keine Fahrten zur beruflichen Ausbildung und Förderung darstellten.

    So wäre eine Befreiung von der Gebührenpflicht für ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Rundfunkempfangsgerät nach dem vom Kläger herangezogenen Urteilen des OVG Rheinland-Pfalz vom 28.3.2002 (aaO) und des OVG Lüneburg vom 21.9.1999 (aaO) auszusprechen, wenn die Beförderungsfahrten "ausschließlich in den Betreuungsbetrieb eingebunden sind".

    So hat das OVG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 28.3.2002 (aaO) im Ergebnis doch eine "befreiungsschädliche Mischnutzung" angenommen, weil die fraglichen Fahrzeuge auch für vom Zweck der Einrichtung unabhängige Transportdienste eingesetzt wurden.

  • OVG Niedersachsen, 21.09.1999 - 10 L 2704/99

    Rundfunkgebührenbefreiung für Autoradios; Autoradio; Einrichtung (Jugendhilfe);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Die vom Kläger vertretene weite Interpretation des Einrichtungsbegriffs, die sich losgelöst von einer Orts- und Gebäudebezogenheit ausschließlich an dem vom gemeinnützigen Rechtsträger verfolgten Betreuungszweck orientiert (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.9.1999 - 10 L 2704/99 -, OVGE MüLü 48, 440), entfernt sich nach Auffassung des Senats zu weit vom Wortlaut der hier in Frage stehenden Rechtsnormen und verkennt, dass ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Empfangsgerät schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht in der Einrichtung betrieben wird, sondern von der Einrichtung bzw. im Rahmen dieser Einrichtung (so zutreffend VG Freiburg, Urteil vom 25.2.2000, VBlBW 2000, 490 unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 15.1.1996, aaO).

    So wäre eine Befreiung von der Gebührenpflicht für ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Rundfunkempfangsgerät nach dem vom Kläger herangezogenen Urteilen des OVG Rheinland-Pfalz vom 28.3.2002 (aaO) und des OVG Lüneburg vom 21.9.1999 (aaO) auszusprechen, wenn die Beförderungsfahrten "ausschließlich in den Betreuungsbetrieb eingebunden sind".

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1991 - 14 S 1921/89

    Befreiung nach RdFunkGebBefrV BW § 3 und technisch notwendige sowie tatsächliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Daneben liegt eine mit dem Befreiungszweck nicht zu vereinbarende Nutzung auch dann vor, wenn das Rundfunkempfangsgerät unter normalen Umständen auch unabhängig und losgelöst von dem begünstigten Zweck gebraucht werden kann (Senatsurteil vom 15.1.1996, aaO, unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs vom 15.11.1991 - 14 S 1921/89 -, juris).

    Allerdings schließt eine technisch notwendige Mitbenutzung die Befreiung ebenso wenig aus wie die tatsächliche Mitbenutzung durch zufällig oder im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung Anwesende, auch wenn sie nicht zu dem mittelbar begünstigten Personenkreis zählen (Senatsurteil vom 15.11.1991, aaO).

  • VGH Bayern, 18.04.2002 - 7 B 01.2383

    Abgelehnte Rundfunkgebührenbefreiung für Kfz zum Behindertentransport

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Auch bestehe bei den hier in Frage stehenden Beförderungsfahrten eine irgendwie geartete "Zwangssituation" bzw. die Gefahr einer "kulturellen Verödung" (Bay.VGH, Urteil vom 18.4.2002 - 7 B 01.2383 -) angesichts ihrer regelmäßig zeitlichen Befristung nicht.

    Eine Aussage, wonach unter allen in § 3 Abs. 1 BefrVO genannten Beispielsfällen ausschließlich Einrichtungen zu verstehen seien, die eine anstalts- oder heimmäßige Betreuung ermöglichten, lässt sich daher dem Senatsurteil vom 11.12.2003 nicht entnehmen (insoweit ist die Bezugnahme auf diese Entscheidung im Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 1.3.2004 - 6 A 5293/02 -, juris, unzutreffend; in diese Richtung weist allerdings das Urteil des Bay.VGH vom 18.4.2002 - 7 B 01.2383 -, juris).

  • VG Stuttgart, 10.12.2003 - 3 K 1945/03

    Rundfunkgebührenbefreiung für Autoradios in Transportbussen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Dezember 2003 - 3 K 1945/03 - teilweise geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10.12.2003 - 3 K 1945/03 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Freiburg, 25.02.2000 - 7 K 2177/98

    Anspruch auf Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht für PKW von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Die vom Kläger vertretene weite Interpretation des Einrichtungsbegriffs, die sich losgelöst von einer Orts- und Gebäudebezogenheit ausschließlich an dem vom gemeinnützigen Rechtsträger verfolgten Betreuungszweck orientiert (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.9.1999 - 10 L 2704/99 -, OVGE MüLü 48, 440), entfernt sich nach Auffassung des Senats zu weit vom Wortlaut der hier in Frage stehenden Rechtsnormen und verkennt, dass ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Empfangsgerät schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht in der Einrichtung betrieben wird, sondern von der Einrichtung bzw. im Rahmen dieser Einrichtung (so zutreffend VG Freiburg, Urteil vom 25.2.2000, VBlBW 2000, 490 unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 15.1.1996, aaO).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Jedenfalls bei der Auslegung der Befreiungsvorschriften des Rundfunkgebührenrechts hält der Senat eine enge Auslegung der einzelnen Befreiungstatbestände auf Grund der folgenden besonderen abgabenrechtlichen Gesichtspunkte für geboten: Unabhängig von der Frage, wie die Rundfunkgebühr in das System der öffentlichen Lasten einzuordnen ist, dient sie jedenfalls der Finanzierung der "Gesamtveranstaltung Rundfunk" (BVerfGE 31, 314, 329) und rechtfertigt die Heranziehung eines jeden, der sich durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts die Nutzungsmöglichkeit verschafft (BVerfGE 90, 60, 91).
  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 7 B 00.2866
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 2 S 395/04
    Wird durch Befreiungsvorschriften die gleichmäßige Erhebung eingeschränkt, muss die Befreiungsvorschrift den Kreis der Begünstigten eindeutig und unzweifelhaft bestimmen, um die Anforderungen der abgabenrechtlichen Gleichbehandlung und Bestimmtheit zu gewährleisten (Siekmann in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, § 6 RGebStV, RdNr. 10 m.w.N.; Bay.VGH, Urt. v. 11.7.2001 - 7 B 00.2866, VGHE BY 54, 166).
  • VG Hannover, 01.03.2004 - 6 A 5293/02

    Befreiung einer Altenbegegnungsstätte von der Rundfunkgebührenpflicht

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

  • VGH Bayern, 18.04.2002 - 7 B 01.2382

    Abgelehnte Rundfunkgebührenbefreiung für Kfz zum Behindertentransport

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 42.91

    Sozialhilfe - Stationäre Gewährung - Einrichtung - Therapie - Mobile Betreuung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 19 A 2450/07

    Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für ein Rundfunkgerät in

    Ebenso VG Köln, Urteil vom 21.9.2006 - 6 K 6770/05 -, juris, Rdnrn. 20 ff.; Göhmann/ Naujock/Siekmann, in: Hahn/Vesting, Beck?scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RGebStV § 5 Rdnr. 65, m.w.N.; in der Tendenz auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2005 - 2 S 395/04 -, juris, Rdnr. 31.

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2005 - 2 S 395/04 -, juris, Rdnr. 31.

    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28.3.2002 - 12 A 11623/01 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 21.9.1999 - 10 L 2704/99 -, juris; gegen eine derartige Gebührenbefreiung: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.6.2005 - 2 S 395/04 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18.4.2002 - 7 B 01.2382 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 19 A 467/07
    Ebenso VG Köln, Urteil vom 21. September 2006 - 6 K 6770/05 -, juris, Rdnrn. 20 ff.; Göhmann/ Naujock/Siekmann, in: Hahn/Vesting, Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RGebStV § 5 Rdnr. 65, m.w.N.; in der Tendenz auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juni 2005 - 2 S 395/04 -, juris, Rdnr. 31.

    - 2 S 395/04 -, juris, Rdnr. 31.

    vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28. März 2002 - 12 A 11623/01 -, juris; Nds. OVG, Urteil vom 21. September 1999 - 10 L 2704/99 -, juris; gegen eine derartige Gebührenbefreiung: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juni 2005 - 2 S 395/04 -, juris; BayVGH, Urteil vom 18. April 2002 - 7 B 01.2382 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11

    Hundesteuer - zur Haltereigenschaft und zum Zwingerprivileg

    Dies kann im Bereich einer Massenverwaltung, wie sie die Erhebung der Hundesteuer darstellt, unter Praktikabilitätsgesichtspunkten (hierzu allg.: Senatsurteil vom 30.6.2005 - 2 S 395/04 - juris Rn. 30) nicht hingenommen werden.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 73/05

    Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Autohaus-Vorführwagen; Gebührenbefreiung

    Als Ausnahmevorschrift ist diese Bestimmung - u.a. wegen der mit jeder Befreiung von der Gebührenpflicht einhergehenden verstärkten Kostenbelastung der verbleibenden Abgabepflichtigen (vgl. dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 12 B 10630/04 - NVwZ-RR 2004, 433 und juris; s.a. Urt. v. 27. Juli 2001 - 12 A 10609/01 -, juris) - grundsätzlich eng auszulegen (vgl. für § 5 Abs. 3 RGebStV: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14. Mai 2004, aaO; BayVGH, Beschl. v. 22. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2559 -, juris; für andere Befreiungsvorschriften des Rundfunkgebührenrechts: BayVGH, Urt. v. 11. Juli 2001 - 7 B 00.2866 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30. Juni 2005 - 2 S 395/04 -, ESVGH 56, 59 und juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25. Februar 2005 - 3 LB 5/04 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 2086/08

    Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die in einer Musikschule

    zum Ganzen OVG NRW, Urteile vom 18.8.2004 - 19 A 2510/03 -, S. 14 f. des Urteilsabdrucks (zu § 3 Abs. 1 Nr. 4 BefrVO NRW - "Seniorenbüro"), vom 18.8.2004 - 19 A 2349/02 -, juris Rn. 33 ff., sowie Beschlüsse vom 12.3.2002 - 19 A 2637/00 -, NWVBl. 2003, 66 = juris, Rn. 42, und vom 9.3.2007 - 19 A 3035/04 - (jeweils zu § 3 Abs. 1 BefrVO NRW); VGH Bad.-Württ., Urteile vom 30.6.2005 - 2 S 395/04 -, juris, Rn. 29 und 33, und vom 11.12.2003 - 2 S 963/03 -, juris, Rn. 24; OVG S.-H., Urteil vom 25.2.2005 - 3 LB 5/04 - juris, Rn. 37 (Seniorenbegegnungsstätte); OVG Berlin, Urteil vom 2.3.2004 - 8 B 1.04 -, juris, Rn. 20 f. und 25 (Einrichtung für Suchtkranke); enger Bay. VGH, Urteile vom 18.4.2002 - 7 B 01.2383 -, juris, Rn. 16, und vom 11.7.2001 - 7 B 00.2866 -, juris, Rn. 33; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.1.1996 - 2 S 1749/95 -, juris, Rn. 20, und vom 15.11.1991 - 14 S 1921/89 -, juris, Rn. 21.

    OVG NRW, Beschluss vom 2.7.2009 - 8 A 866/08 - die Begründung zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, LT-Drucks. 13/6202, S. 41; Göhmann/ Naujock/Siekmann, a.a.O., § 5 RGebStV Rn. 66; siehe außerdem OVG NRW, Urteile vom 10.6.2008 - 19 A 2450/07 -, NWVBl. 2009, 69 = juris, Rn. 34, vom 10.6.2008 - 19 A 3879/06 -, S. 9 des Urteilsabdrucks, und vom 18.8.2004 - 19 A 2349/02 -, juris, Rn. 29, sowie Beschlüsse vom 5.12.2002 - 19 A 2778/00 -, juris, Rn. 24, und vom 17.7.2002 - 19 A 1972/99 -, juris, Rn. 5 (jeweils zu § 3 Abs. 1 BefrVO NRW); VGH Bad.-Württ., Urteile vom 30.6.2005 - 2 S 395/04 -, juris, Rn. 33, und vom 15.11.1991 - 14 S 1921/89 -, juris, Rn. 21.

  • OVG Thüringen, 22.06.2009 - 1 ZKO 730/08

    Keine Befreiung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in Kraftfahrzeugen von

    Dieses Tatbestandsmerkmal, das sowohl in der Befreiungsverordnung als auch im Rundfunkgebührenstaatsvertrag enthalten ist, erfasst nicht Radios in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich der Beförderung der behinderten Bewohner einer bestimmten Einrichtung für Behinderte im Rahmen ihrer Betreuungszwecke dienen (ebenso für das jeweils geltende Landesrecht bzw. für den ab dem 01.04.2005 als Landesrecht geltenden RGebStV: BayVGH, Urteil vom 18.04.2002 - 7 B 01.2382 - zit. nach Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.06.2005 - 2 S 395/04 -, zit. nach Juris; OVG NRW, Urteil vom 10.06.2008 - 19 A 2450/07 - zit. nach Juris; Göhmann/Naujock/Siekmann, in: Hahn/Vesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, RGebStV § 5 Rdnr. 65, m. w. N.; anders für das bis zum 01.04.2005 geltende Landesrecht: OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28.03.2002 - 12 A 11623/01 -, zit. nach Juris; Nds. OVG, Urteil vom 21.09.1999 - 10 L 2704/99 -, zit. nach Juris; OVG NRW, Urteil vom 18.08.2004 - 19 A 2349/02 - zit. nach Juris).

    Zudem würde eine Auslegung, die die jeweilige Nutzung des betroffenen Kraftfahrzeugs der Einrichtung zum maßgeblichen Anknüpfungspunkt der Befreiung machte, sich mit den genannten Grundsätzen nur schwer vereinbaren lassen (vgl. im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.06.2005 - 2 S 395/04 -, zit. nach Juris, Rdnr. 30).

  • VG Karlsruhe, 24.10.2007 - 4 K 1618/07

    Verjährungseinrede gegenüber Rundfunkgebührenforderung

    So enthält beispielsweise die Abgabenordnung - deren Regelungen vorliegend zur Auslegung herangezogen werden können, da die Rundfunkgebühren zu den öffentlichen Abgaben zu zählen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.06.2005 - 2 S 395/04 -, zit. in Juris) - Regelungen zur Festsetzungsverjährung (§§ 169 bis 171 AO) und zur Zahlungsverjährung ( §§ 228 bis 232 AO).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 4 LC 277/12

    Erhebung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in den Vorführwagen eines

    Als Ausnahmevorschrift ist diese Bestimmung - u.a. wegen der mit jeder Befreiung von der Gebührenpflicht einhergehenden verstärkten Kostenbelastung der verbleibenden Abgabepflichtigen (vgl. dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14. Mai 2004 - 12 B 10630/04 - NVwZ-RR 2004, 433 und juris; s.a. Urt. v. 27. Juli 2001 - 12 A 10609/01 -, juris) - grundsätzlich eng auszulegen (vgl. für § 5 Abs. 3 RGebStV: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14. Mai 2004, aaO; BayVGH, Beschl. v. 22. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2559 -, juris; für andere Befreiungsvorschriften des Rundfunkgebührenrechts: BayVGH, Urt. v. 11. Juli 2001 - 7 B 00.2866 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30. Juni 2005 - 2 S 395/04 -, ESVGH 56, 59 und juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25. Februar 2005 - 3 LB 5/04 -, juris).
  • VG Göttingen, 27.11.2008 - 2 A 406/06

    Auto; Autoradio; Befreiung; Befreiungsvoraussetzung; Behindertenwerkstätte;

    In der Rechtsprechung wird deshalb überwiegend die Auffassung vertreten, dass eine Gebührenbefreiung für Empfangsgeräte, die in den von dem jeweiligen Einrichtungsträger betriebenen Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, mit Blick auf den Sinn und Zweck der Befreiungsvorschrift ausgeschlossen ist (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 25.02.2000 - 7 K 2177/98-, VBlBW 2000, 490; VGH Mannheim, Urt. v. 11.12.2003, a.a.O; Urt. v. 30.06.2005 -2 S 395/04-, zitiert nach juris; VG Köln, Urt. v. 21.09.2006 -6 K 6770/05-, NWVBl 2007, 162; VGH München, Urt. v. 18.04.2002 -7 B 01.2382-, ZUM-RD 2003, 54; so auch Göhmann/Naujock/Siekmann, a. a. O., Rn. 65; a. A.: OVG Koblenz, Urt. v. 28.03.2002, a.a.O. soweit die Verwendung eines Kraftfahrzeugs von dem Zweck der Einrichtung geprägt ist; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.1999, a.a.O. soweit der ganz überwiegende Teil von Fahrten mit dem betreuten Personenkreis im Rahmen von Betreuungsaufgaben unternommen wird).
  • VG Köln, 21.09.2006 - 6 K 6770/05

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für mehrere Autoradios;

    Ebenso: VGH BW, Urteil vom 30.06.2005 -2 S 395/04-.
  • VG Hamburg, 06.02.2008 - 5 K 2329/05

    Fahrzeuge einer Werkstatt für Behinderte; Rundfunkgebührenpflicht

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 4 S 141/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,63204
VGH Baden-Württemberg, 06.07.2005 - 4 S 141/05 (https://dejure.org/2005,63204)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2005 - 4 S 141/05 (https://dejure.org/2005,63204)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 4 S 141/05 (https://dejure.org/2005,63204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 59
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