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   VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07   

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VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07 (https://dejure.org/2007,3853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2007 - 1 S 567/07 (https://dejure.org/2007,3853)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 1 S 567/07 (https://dejure.org/2007,3853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung - Verstoß gegen die Neutralitätspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß eines Bürgermeisters gegen die Neutralitätspflicht und das Gebot der Chancengleichheit bei Bewerbung um eine Wiederwahl; Förderung der Veröffentlichung von Unterstützern durch Nutzung dienstlicher Mittel; Prüfungsumfang bei Geltendmachung von Wahlfehlern durch ...

  • Judicialis

    KomWG § 31 Abs. 1; ; KomWG § 32 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KomWG § 31 Abs. 1; KomWG § 32 Abs. 1
    Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl, Einspruch, Präklusion, Prüfungsumfang, Amtsinhaber, Wiederwahl, Neutralitätspflicht, Chancengleichheit, Leserbrief

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bürgermeisterwahl in Kappel-Grafenhausen muss wiederholt werden

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Mittel

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Wahl beeinflusst

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungstermin Bürgermeisterwahl Kappel-Grafenhausen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 377
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Freiburg, 06.12.2006 - 2 K 1555/06

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Leserbrief

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Dezember 2006 - 2 K 1555/06 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Dezember 2006 - 2 K 1555/06 - zu ändern, den Einspruchsbescheid des Landratsamts Ortenaukreis vom 3. August 2006 aufzuheben und das beklagte Land zu verpflichten, die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kappel-Grafenhausen vom 2. Juli 2006 für ungültig zu erklären.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. Dezember 2006 - 2 K 1555/06 - zu ändern, den Einspruchsbescheid des Landratsamts Ortenaukreis vom 3. August 2006 aufzuheben und das beklagte Land zu verpflichten, die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Kappel-Grafenhausen vom 2. Juli 2006 für ungültig zu erklären.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1991 - 1 S 818/91

    Wahlanfechtung - Ablauf der Frist - materielle Präklusion - Begrenzung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Der Senat hat vielmehr ausgeführt, dass - lediglich - Beanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, als unsubstantiiert zurückzuweisen sind (vgl. Urteil des erk. Senats vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 -, ESVGH 42, 161 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92 -, DVBl 1994, 41 ).

    Sie dient dem Interesse, möglichst bald Klarheit über die Gültigkeit der Wahl und damit funktionsfähige Gemeindeorgane zu erhalten (vgl. nur Urteil des erk. Senats vom 02.12.1991 - 1 S 818/91 -, ESVGH 42, 161 ).

  • BVerwG, 24.06.1997 - 8 B 92.97

    Voraussetzungen für die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Von wesentlicher Bedeutung kann insbesondere sein, wie knapp oder wie eindeutig das mit dem Wahleinspruch konkret in Zweifel gezogene Wahlergebnis ausgefallen ist (vgl. nur Urteil des erk. Senats vom 27.01.1997 - 1 S 1741/96 -, ESVGH 47, 130 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 24.06.1997 - 8 B 92.97 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 46).
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Aus welchen Gründen der Unterstützer öffentlich zu Gunsten des Bewerbers Partei ergreift, ist grundsätzlich irrelevant (siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 08.07.1966 - VII 192.64 -, BVerwGE 24, 315 , Urteil vom 08.04.2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 ); die Grenze einer noch zulässigen Motivation dürfte allerdings dann überschritten sein, wenn - wie hier nicht gegeben - der Unterstützer sich vom Bewerber bezahlen ließe.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1983 - 1 S 1311/83

    Kommunalwahl; Anfechtung; Beitritt zum Einspruch eines Wahlberechtigten; zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Denn dieses Recht ist verletzt, wenn Amtsträger zu Gunsten oder zu Lasten eines Bewerbers in den Wahlkampf eingreifen und dabei gegen die ihnen zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl auferlegten Pflicht zu einer unparteiischen Amtsführung verstoßen (vgl. etwa Urteil des erk. Senats vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW, KomWG § 32 E 35; BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 1 S 1741/96

    Kommunalwahl: Wahlbeeinflussung durch Gestaltung der Stimmzettel; Ursächlichkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Von wesentlicher Bedeutung kann insbesondere sein, wie knapp oder wie eindeutig das mit dem Wahleinspruch konkret in Zweifel gezogene Wahlergebnis ausgefallen ist (vgl. nur Urteil des erk. Senats vom 27.01.1997 - 1 S 1741/96 -, ESVGH 47, 130 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 24.06.1997 - 8 B 92.97 -, Buchholz 160 Wahlrecht Nr. 46).
  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Aus welchen Gründen der Unterstützer öffentlich zu Gunsten des Bewerbers Partei ergreift, ist grundsätzlich irrelevant (siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 08.07.1966 - VII 192.64 -, BVerwGE 24, 315 , Urteil vom 08.04.2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 ); die Grenze einer noch zulässigen Motivation dürfte allerdings dann überschritten sein, wenn - wie hier nicht gegeben - der Unterstützer sich vom Bewerber bezahlen ließe.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 1 S 2570/95

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der unechten Teilortswahl; Rechtfertigung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Soweit der Senat eine Konkretisierung auch in rechtlicher Hinsicht verlangt, bezieht sich dies in erster Linie auf die Situation, in der über das reine Wahlverfahren und die ordnungsgemäße Anwendung der Wahlvorschriften hinaus auch die Rechtsgrundlagen der Wahl als solche - im Wege einer inzidenten Normenkontrolle - zum Gegenstand der Wahlanfechtung gemacht werden (vgl. hierzu Beschluss des erk. Senats vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420; Urteil des erk. Senats vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Denn dieses Recht ist verletzt, wenn Amtsträger zu Gunsten oder zu Lasten eines Bewerbers in den Wahlkampf eingreifen und dabei gegen die ihnen zur Wahrung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl auferlegten Pflicht zu einer unparteiischen Amtsführung verstoßen (vgl. etwa Urteil des erk. Senats vom 07.11.1983 - 1 S 1311/83 -, EKBW, KomWG § 32 E 35; BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1987 - 1 S 1246/86

    Wahlanfechtung und Gesetzesprüfungskompetenz der Verwaltung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07
    Soweit der Senat eine Konkretisierung auch in rechtlicher Hinsicht verlangt, bezieht sich dies in erster Linie auf die Situation, in der über das reine Wahlverfahren und die ordnungsgemäße Anwendung der Wahlvorschriften hinaus auch die Rechtsgrundlagen der Wahl als solche - im Wege einer inzidenten Normenkontrolle - zum Gegenstand der Wahlanfechtung gemacht werden (vgl. hierzu Beschluss des erk. Senats vom 13.01.1987 - 1 S 1246/86 -, VBlBW 1987, 420; Urteil des erk. Senats vom 27.02.1996 - 1 S 2570/95 -, NVwZ-RR 1996, 411).
  • BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92

    Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22

    Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern

    Daraus folgt indessen nicht, dass die näheren Umstände des behaupteten Vorgangs substantiiert und detailliert darzulegen wären, denn damit wäre der Einsprechende jedenfalls bei Vorgängen, die sich nicht vor den Augen der Öffentlichkeit abspielen, in aller Regel überfordert (vgl. Urt. v. 16.05.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 40 m.w.N.).

    Von wesentlicher Bedeutung kann insbesondere sein, wie knapp oder wie eindeutig das mit dem Wahleinspruch konkret in Zweifel gezogene Wahlergebnis ausgefallen ist (vgl. nur Urteil des erk. Senats vom 27.01.1997 - 1 S 1741/96 - juris Rn. 29; Urt. v. 16.05.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48; Beschl. v. 02.05.2019 - 1 S 581/19 - juris Rn. 36; BVerwG, Beschl. v. 24.06.1997 - 8 B 92.97 - juris Rn. 4), d.h. je knapper der Wahlausgang, desto leichter wird ein möglicher Einfluss auf das Wahlergebnis nachweisbar sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.02.1992 - 1 S 2266/91 - juris Rn. 20).

    So hat der Senat die Ergebnisrelevanz eines Wahlfehlers im Falle einer Bürgermeisterwahl angenommen, bei der der obsiegende Kandidat die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang um neun Stimmen übertroffen hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2007 - 1 S 567/07 - juris Rn. 48).

    Nach den oben (vgl. unter I.1.a) dargestellten Maßstäben hat der Kläger mit diesem Vortrag einen möglichen Wahlanfechtungsgrund in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht rechtzeitig und hinreichend konkretisiert (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2007 - 1 S 567/07 -, juris Rn. 40), denn er bemängelt eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch Veröffentlichung einer Unterstützungsanzeige im Nachrichtenblatt und damit einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

  • VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19

    Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln,

    Dabei reicht es aus, wenn der Sachverhalt, aus dem sich ein Wahlfehler ergeben soll, hinreichend konkretisiert wird; der Wahlfehler muss nicht ausdrücklich benannt und unter die Vorschrift des § 32 Abs. 1 KomWG subsumiert werden (vgl. VGH BW, U. v. 16.5.2007 - 1 S 567/07 -, juris, Rn.39).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2009 - 1 S 1149/09

    Wahlbeeinflussung durch Hinweis auf Rechtsanwaltstätigkeit

    Der Prüfungsumfang ist auch vor Gericht auf diejenigen Wahlanfechtungsgründe beschränkt, die vom Einsprechenden sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht fristgerecht hinreichend konkretisiert worden sind (vgl. zuletzt Urteil des beschl. Senats vom 16.05.2007 - 1 S 567/07 -, VBlBW 2007, 377).

    Danach liegt - neben der strikten Kontrolle der Neutralität von Amtsträgern im Wahlkampf (vgl. hierzu etwa Urteil des beschl. Senats vom 16.05.2007 - 1 S 567/07 -, VBlBW 2007, 377) - ein beachtlicher Wahlfehler dann vor, wenn private Dritte, einschließlich Parteien und einzelnen Kandidaten, mit den Mitteln des Zwangs oder Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst haben oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr, zum Beispiel mit Hilfe der Gerichte oder der Polizei, oder des Ausgleichs, etwa mit Mitteln des Wahlwettbewerbs, bestanden hätte (vgl. BVerfG, Urteil vom 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 -, BVerfGE 103, 111 ; im Anschluss hieran BVerwG, Urteil vom 08.04.2003 - 8 C 14.02 -, BVerwGE 118, 101 ).

  • OVG Saarland, 04.04.2008 - 3 A 8/07

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen unzulässiger Melderegisterauskünfte

    Erörterungsbedürftig ist dies hier allein hinsichtlich des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl, der auch das Gebot der Chancengleichheit einschließt, das wiederum verletzt sein kann, wenn staatliche Stellen eine Partei, eine sonstige Wählergruppe oder eine Kandidatin/einen Kandidaten einseitig unterstützen BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, DÖV 1977, 282, 285, betreffend eine von der Regierungspartei im Wahlkampf nutzbare Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung; VGH München, Urteil vom 29.11.1991 - 4 B 91.601 -, BayVBl. 1992, 272, betreffend die Neutralitätspflicht der Gemeinden und ihrer Organe im Kommunalwahlkampf; VGH Mannheim, Urteil vom 16.5.2007 - 1 S 567/07 - zitiert nach Juris, betreffend einen amtierenden Bürgermeister, der dienstliche Mittel eingesetzt hat, um die Fertigung ihm günstiger Leserbriefe zu unterstützen; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.6.2004 - 1 W 21/04 - und vom 14.3.2005 - 3 Q 49/04 - außerdem Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, S. 240.

    Erforderlich ist vielmehr die nach allgemeiner Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit des Einflusses des Rechtsverstoßes auf das Wahlergebnis BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 5/96 -, E 104, 323, zitiert nach Juris, Rdnr. 21, zu den Anforderungen des von Verfassungs wegen bei Parlamentswahlen geltenden Erheblichkeitsgrundsatzes; im Übrigen VGH Mannheim, Urteil vom 16.5.2007 - 1 S 567/07 - zitiert nach Juris, Rdnr. 48; OVG Weimar, Urteil vom 20.6.1996 - 2 KO 229/96 -, zitiert nach Juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.1.2007 - 3 Y 14/06 -.

  • VG Düsseldorf, 28.03.2022 - 1 K 1157/21

    Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 ungültig - Neuwahl

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2007 - 1 S 567/07 -, juris, Rn. 48 m.w.N., und vom 17. Februar 1992 - 1 S 2266/91 -, juris, Rn. 20; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 10. November 2015 - 5 K 1472/15 -, juris, Rn. 35.
  • VG Karlsruhe, 19.10.2018 - 14 K 3350/18

    Anfechtung der Wahl des Oberbürgermeisters

    Wird im Einspruchsschreiben zur Begründung eines Wahlmangels ein Ausschnitt aus einem einheitlichen Sachverhalt benannt, so erstreckt sich die Prüfung auch auf die übrigen Sachverhaltselemente (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2007 - 1 S 567/07 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2015 - 12 N 18.14

    Bürgermeisterwahl; Wahlanfechtung; materielle Präklusion; Wahlbeeinflussung durch

    Der Senat geht mit dem Kläger davon aus, dass sich die Prüfung auf alle Sachverhaltselemente zu erstrecken hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2007 - 1 S 567/07 - VBlBW 2007, 377, juris Rn. 43) und es einen Mangel, u.U. auch einen relevanten Verfahrensmangel darstellen kann, wenn das Gericht unter Berufung auf eine vermeintlich eingetretene Präklusion eine Einbeziehung verweigert.

    a) Dass nur solche Einwendungen gegen die Wahl berücksichtigungsfähig sind, die innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemacht werden ergibt sich bereits aus dem Gesetz und ist durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. September 2001 (1 A 15/00, a.a.O.), deren Gründe sich der Senat insoweit zu eigen macht, geklärt und entspricht auch sonst der ganz überwiegend zum Kommunalwahlrecht vertretenen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. Januar 2013 a.a.O., Rn. 22 f. m.w.N.; HessVGH, a.a.O., juris Rn. 43; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 40 und vom 2. Dezember 1991 - 1 S 181/91 - NVwZ-RR 1992, 261, juris Rn. 22).

    b) Ebenso ist nicht zweifelhaft, dass solche Elemente, die sich als (weitere) Teile eines innerhalb der Einspruchsfrist nur ausschnitthalber geltend gemachten, bei natürlicher Betrachtung aber einheitlichen Sachverhalts darstellen, nicht der materiellen Präklusion unterliegen (vgl. für das baden-württembergische Landesrecht: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2007 a.a.O., juris Rn. 43; für das hessische Landesrecht: HessVGH a.a.O., juris Rn. 48.).

  • VG Stuttgart, 12.08.2021 - 7 K 1720/20

    Kumulation mehrerer Wahlfehler im Bereich der Wahlwerbung im öffentlichen Raum

    Dabei reicht es aus, wenn der Sachverhalt, aus dem sich ein Wahlfehler ergeben soll, hinreichend konkretisiert wird; der Wahlfehler muss nicht ausdrücklich benannt und unter die Vorschrift des § 32 Absatz 1 KomWG subsumiert werden (vgl. VGH BW, Urteil vom 16.5.2007 - 1 S 567/07 -, juris Rn. 39).

    Da es sich allerdings um den ersten Wahlgang (vgl. § 45 Absatz 1 GemO) zur Bürgermeisterwahl handelte, kommt es für die Ergebnisrelevanz der Wahlfehler nicht auf die erreichte Zahl der Stimmen für die einzelnen Bewerber, sondern darauf an, ob der Beigeladene zu 2 trotz der festgestellten Wahlfehler die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, die ihm einen zweiten Wahlgang erspart hat, erreicht hätte (vgl. VGH BW, Beschluss vom 16.5.2007 - 1 S 567/07 -, juris Rn. 48).

  • VG Freiburg, 10.11.2015 - 5 K 1472/15

    Beeinflussung einer Bürgermeisterwahl durch Veröffentlichung von Erfolgsberichten

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (zuletzt VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.05.2007 - 1 S 567/07 - VBlBW 2007, 377) dient diese "Erheblichkeitsklausel" dem Ziel, das Wahlergebnis möglichst weitgehend zu sichern.

    In ihrem Einspruch wird auch nicht mittelbar angedeutet, der Beigeladene zu 2 könnte sich insoweit staatlicher Mittel bedient haben; insoweit liegt der Sachverhalt anders als beim Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.05.2007 (1 S 567/07 - VBlBW 2007, 377).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 10 LA 138/12

    Angabe eines erlernten, aber nicht ausgeübten Berufs im Wahlvorschlag

    Sie entspricht der Rechtsprechung der Obergerichte zu den betreffenden Regelungen im Kommunalwahlrecht anderer Bundesländer (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16. Mai 2007 - 1 S 567/07 -, ESVGH 57, 248 = VBlBW 2007, 377 und Beschluss vom 24. November 2009 - 1 S 1149/09 -, juris zu § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 KomWG BW; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. November 1996 - 2 L 375/95 -, juris zu § 50 LWG LSA; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. März 1966 - III A 1039/65 -, OVGE 22, 141 m.w.N.) und der einschlägigen Kommentarliteratur (vgl. Thiele/Schiefel, Niedersächsisches Kommunalwahlrecht, 3. Aufl. 2006, § 49 Anm. 5).
  • VG Oldenburg, 22.01.2008 - 1 A 5201/06

    Zu den Anforderungen an die freie und geheime Briefwahl; Kommunalwahl; Wahl,

  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl;

  • VG Karlsruhe, 16.10.2013 - 4 K 2001/13

    Verletzung des Wahlgeheimnisses bei einer Kommunalwahl

  • VG Dresden, 14.09.2010 - 7 K 671/10

    Wahl des Oberbürgermeisters in Bischofswerda im zweiten Anlauf gültig

  • VG Karlsruhe, 13.04.2017 - 10 K 6725/16

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen eines Doppelwahlplakats vor einem

  • OVG Sachsen, 15.01.2013 - 4 A 462/12

    Berührung des Bestandsschutzes von Wahlen im Falle einer Ungültigkeitserklärung

  • VG Sigmaringen, 05.03.2009 - 2 K 1271/08

    Keine unzulässige Wahlbeeinflussung bei OB-Wahl in Rottenburg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2023 - 15 A 976/22

    Wahl zum Landrat des Kreises Viersen am 13. September 2020 gültig

  • VG Cottbus, 06.05.2021 - 1 K 1641/19

    Wahlprüfungsklage gegen die Kommunalwahl in der Stadt Cottbus vom 26. Mai 2019

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 1 S 1652/16

    Ungültigkeit einer Wahl allein wegen abstrakter Möglichkeit von Manipulationen

  • VG Stuttgart, 08.07.2016 - 7 K 3161/15

    Eigenmächtige Nachzählung von Wahlstimmen durch Gemeindemitarbeiter

  • VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13

    Ungültigkeitserklärung eines Bürgerentscheids

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 14.805

    Reihenfolge persönlicher Angaben auf dem Stimmzettel für eine Bürgermeisterwahl

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 O 449/08

    Zur Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl

  • VG Sigmaringen, 27.09.2022 - 3 K 1485/22

    Ungültigkeitserklärung einer Oberbürgermeisterwahl; Öffentlichkeitsverstoß;

  • VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19

    Anfechtung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Verwendung andersfarbiger

  • VG Leipzig, 18.06.2013 - 6 K 1099/12

    Anspruch eines Wahlberechtigten auf Ungültigkeitserklärung des Ergebnisses einer

  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 6 K 578/07

    Voraussetzungen für eine Anfechtung der Bürgermeisterwahl; Feststellung der

  • VG Arnsberg, 21.04.2023 - 12 K 3694/20
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07   

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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei Fahrerlaubnisentziehung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Belehrung des Betroffenen über sein Schweigerecht über die Häufigkeit seines Cannabiskonsums vor seiner Aussage im Rahmen einer Verkehrskontrolle und Heranziehung dieser Aussage im behördlichen Entziehungsverfahren zur Begründung der ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Aussageverwertung bei einer Aussage nach Cannabiskonsum im Verfahren um den Führerschein

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Drogenkonsum

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Cannabiskonsum - Schweigerechtsbelehrung - Aussageerwertung

  • archive.org
  • blutalkohol PDF, S. 395
  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 136a; ; StVG § 2 Abs. 12 Satz 1; ; LVwVfG § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; FeV Anl. 4 Nr. 9.2.2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnisentziehung, Belehrungspflicht, Schweigerecht, Strafprozess, Beteiligtenanhörung, informatorische Befragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis können Aussagen trotz unterbliebener Belehrung über das Schweigerecht verwertet werden

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachteilige Aussage über Cannabiskonsum trotz Verfahrensfehler verwertbar

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Führerschein weg auch ohne Belehrung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Kein Verwertungsverbot von Aussagen bei unterbliebener Belehrung über das Schweigerecht - Zeugnisverweigerungsrecht gilt nur im Strafrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 248
  • NJW 2007, 2571
  • NZV 2008, 55
  • VBlBW 2007, 352
  • DVBl 2007, 983 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Die Entscheidung bezieht sich auf die Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafprozess und ist Ausdruck des anerkannten Prinzips des Strafprozesses, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht (BVerfG, Beschl. v. 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, 43; BGH, Urt. v. 14.06.1960 - 1 StR 683/59 -, BGHSt 14, 358, 364).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Denn von einem ausreichenden Trennungsvermögen, das eine gelegentliche Einnahme von Cannabis im Hinblick auf die Verkehrssicherheit noch hinnehmbar erscheinen lässt, kann nur gesprochen werden, wenn der Konsument Fahren und Konsum in einer Weise trennt, dass eine Beeinträchtigung seiner verkehrsrelevanten Eigenschaften durch die Einnahme von Cannabis unter keinen Umständen eintreten kann (Senatsbeschl. v. 28.11.2003 - 10 S 1789/03 - v. 01.12.2003 - 10 S 1958/03 - v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2004 - 10 S 427/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen bewussten Passivrauchens von Cannabis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist jedenfalls bei einer höheren THC-Konzentration als 2 ng/ml eine durch den Cannabiskonsum bedingte Beeinträchtigung der fahreignungsrelevanten Eigenschaften eines Fahrerlaubnisinhabers gegeben (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 10.05.2004 - 10 S 427/04 -, DAR 2004, 604).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Die dort wiedergegebene Äußerung des Antragstellers, "regelmäßig Cannabisprodukte zu konsumieren", belegt zumindest, dass es sich bei dem durch die Blutuntersuchung vom 19.06.2006 nachgewiesenen Konsum nicht um eine nur einmalige Einnahme handelt, die nach der Senatsrechtsprechung für die Annahme eines gelegentlichen Cannabiskonsums im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nicht ausreicht (vgl. Senatsbeschl. v. 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 36).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    In seinem Beschluss vom 27.02.1992 hat der Bundesgerichtshof (- 5 StR 190/91 -, BGHSt 38, 214 = NJW 1992, 1463) entschieden, dass, sofern der Vernehmung eines Beschuldigten durch einen Beamten des Polizeidienstes nicht der Hinweis vorausgegangen ist, dass es dem Beschuldigten freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO), Äußerungen, die der Beschuldigte in dieser Vernehmung gemacht hat, nicht verwertet werden dürfen.
  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Denn die Verbringung des Antragstellers zur Polizeidienststelle im Anschluss an die Durchführung von Cannabis-Vortests brachte deutlich zum Ausdruck, dass die Polizeibeamten dem Antragsteller bereits als dem Beschuldigten begegneten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 02.11.2004 - 1 St RR 109/04 -, NStZ-RR 2005, 175).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Die Entscheidung bezieht sich auf die Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafprozess und ist Ausdruck des anerkannten Prinzips des Strafprozesses, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht (BVerfG, Beschl. v. 13.01.1981 - 1 BvR 116/77 -, BVerfGE 56, 37, 43; BGH, Urt. v. 14.06.1960 - 1 StR 683/59 -, BGHSt 14, 358, 364).
  • BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00

    Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07
    Auch der Bundesfinanzhof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen gibt, die unter Verletzung von Verfahrensvorschriften ermittelt wurden (Beschl. v. 26.02.2001 - VII B 265/00 -, NJW 2001, 2118; Urt. v. 23.01.2002 - XIR 10 u.a. -, NJW 2002, 2198).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 1880/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums

    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Angaben eines Beschuldigten gegenüber der Polizei im fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren selbst bei einem etwaigen Verstoß gegen strafprozessuale Bestimmungen grundsätzlich gegen ihn verwendet werden können und keinem Verwertungsverbot unterliegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 - NJW 2012, 2744 und vom 16.05.2007 - 10 S 608/07 - NJW 2007, 2571; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 02.09.2013 - 16 B 976/13 - juris und vom 03.09.2010 - 16 B 382/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 31.05.2012 - 11 CS 12.807 - juris; VG München, Urteil vom 23.01.2015 - M 6a K 14.4275 - juris).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 11 CS 08.3046

    "Gelegentlichkeit" eines Cannabiskonsums; Herleitung aus eigenen Angaben des

    Denn auch wenn im gegebenen Fall gegen die Belehrungspflicht verstoßen worden sein sollte, zöge das nicht die Unverwertbarkeit der Angaben des Antragstellers in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nach sich (VGH BW vom 16.5.2007 NJW 2007, 2571; Geiger, DAR 2009, 61/65).

    Zudem besteht kein allgemeiner, vor einer gesetzlichen Normierung unabhängiger Rechtsgrundsatz, dem zufolge Äußerungen eines Betroffenen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur verwertet werden dürfen, wenn er zuvor auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde (VGH BW vom 16.5.2007, a.a.O., S. 2572).

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Auf den Umstand, dass eine Belehrung stattgefunden hatte, sowie darauf, dass die strafrechtlichen Beweisverwertungsverbote regelmäßig im dem Gefahrenabwehrrecht zuzuordnenden Fahrerlaubrecht keine Berücksichtigung finden, hat auch das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung (S. 4 des amtlichen Umdrucks) bereits zutreffend hingewiesen (vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 10 S 608/07-, NZV 2008, S. 55).
  • VG München, 30.01.2008 - M 1 S 08.73

    Rechtmäßigkeit der Gutachtensaufforderung; Alkoholmissbrauch; mittelbarer

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hingegen würde bei Heranziehung der schriftlichen Aussagen des Polizeibeamten über die von der Ehefrau des Antragstellers getätigten Äußerungen als Zeuge vom Hörensagen aber kein - auch kein mittelbarer - Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot begründet (vgl. VGH Mannheim v. 16.5.2007 NJW 2007, 2571; Niedersächsischen OVG v. 27.10.2000 NJW 2001, 42).

    Aus der behördlich angeordneten Fahrerlaubnisentziehung ergeben sich für das eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren jedenfalls keine Auswirkungen (VGH Mannheim v. 16.5.2007 a.a.O.) Jedoch selbst dann, wenn man auf eine Verwertung der von der Ehefrau des Antragstellers gemachten Äußerung verzichtet, ergibt sich aufgrund der vorliegenden Konstellation der für die Bejahung von Alkoholmissbrauch erforderliche innere Zusammenhang zum Straßenverkehr.

  • VG Freiburg, 04.08.2008 - 1 K 1299/08

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

    Im übrigen hätte selbst ein Verstoß gegen Vorschriften über die Vernehmung als Beschuldigter angesichts der hohen Bedeutung der Schutzpflicht des Staates im Straßenverkehr diese Angaben des Antragstellers nicht unverwertbar gemacht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.5.2007 - 10 S 608/07 - juris).
  • VG Braunschweig, 29.01.2008 - 6 B 214/07

    Beweisverwertungsverbot bei Entzug der Fahrerlaubnis; Beweisverwertungsverbot;

    Auch ergibt sich aus § 81 a Abs. 3 StPO kein ausdrückliches Beweisverwertungsverbot (vgl. Meyer/Goßner, StPO, 49. Aufl., Einleitung Rn. 55), welches gegebenenfalls auch in anderen Rechtsbereichen unabhängig von einer dortigen einfach-gesetzlichen Regelung Anwendung finden müsste (vgl. für § 136 a Abs. 3 StPO : VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 16.05.2007 - 10 S 608/07 -, NJW 2007, 2571).

    Bestätigt wird dies durch die in § 2 Abs. 12 Satz 1 StVG geregelte umfassende Pflicht der Polizei, der Fahrerlaubnisbehörde Informationen über Tatsachen zu übermitteln, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 16.05.2007, aaO.).

  • VGH Bayern, 31.05.2012 - 11 CS 12.807

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin und Methamphetamin; kein

    Es besteht kein allgemeiner, von der gesetzlichen Normierung unabhängiger Rechtsgrundsatz, dem zufolge Äußerungen eines Betroffenen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur verwertet werden dürfen, wenn er zuvor auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde (VGH Mannheim vom 16.5.2007 NJW 2007, 2571).
  • VGH Bayern, 17.06.2009 - 11 CS 09.833

    Entzug der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelkonsum; Verwertbarkeit von Angaben im

    Selbst wenn gegen eine strafprozessuale Belehrungspflicht verstoßen worden sein sollte, zöge das nicht die Unverwertbarkeit der Angaben des Antragstellers in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verfahren nach sich (VGH Mannheim vom 16.5.2007, NJW 2007, 2571; Geiger, DAR 2009, 61/65).

    Außerdem besteht kein allgemeiner, von einer gesetzlichen Normierung unabhängiger Rechtsgrundsatz, demzufolge Äußerungen eines Betroffenen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur verwertet werden dürfen, wenn er zuvor auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde (VGH Mannheim vom 16.5.2007, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 09.01.2008 - S2 B 483/07

    Nachweis der Bedürftigkeit hinsichtlich von Sozialhilfeleistungen durch eine

    Das Schweigerecht bezieht sich auf die Rechtsstellung des Beschuldigten im Strafprozess und ist Ausdruck des anerkannten Prinzips des Strafprozesses, dass niemand im Strafverfahren gegen sich selbst auszusagen braucht (vgl. BVerfGE 56, 37, 43; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.05.2007 - 10 S 608/07 -).
  • VG München, 17.12.2008 - M 1 K 08.2918

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Kokain

    Im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wird dadurch kein Verwertungsverbot begründet (VGH Mannheim v. 16.5.2007 NJW 2007, 2571; OVG Niedersachsen v. 27.10.2000 NJW 2001, 42).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 12 Satz 1 StVG die Pflicht der Polizei normiert, der Fahrerlaubnisbehörde umfassend Informationen zu übermitteln (VGH Mannheim v. 16.5.2007 a.a.O.).

  • VG München, 07.07.2008 - M 1 S 08.2919

    Entziehung der Fahrererlaubnis; Konsum von Kokain

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 11 CS 20.2000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums - einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305

    Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als

  • VG Köln, 14.01.2011 - 11 L 23/11

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

  • VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 ZB 12.614

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zweimaligen Konsums sog. harter Drogen

  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 11 CS 09.2580

    Gelegentlichkeit eines Cannabiskonsums; Ablauf der verfahrensrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2014 - 16 B 709/14

    Fehlende Kraftfahreignung wegen nachgewiesenen Konsums von Kokain

  • VG Ansbach, 16.12.2009 - AN 15 K 09.01147

    Widerruf von Waffenbesitzkarten

  • VG Augsburg, 28.07.2008 - Au 3 S 08.882

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum; gravierende zeitliche Zäsur

  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08

    Bedingte Fahreignung trotz einmaligem Kokainkonsums

  • OVG Bremen, 09.01.2008 - S2 S 484/07

    Nachweis der Bedürftigkeit hinsichtlich von Sozialhilfeleistungen durch eine

  • VG Mainz, 20.01.2016 - 3 K 509/15

    Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; polizeilicher Einsatzbericht; Serumswert

  • VG Gelsenkirchen, 27.05.2009 - 7 K 4440/08

    Sofortiger Entzug der Fahrerlaubniss nach nur einmaligem Kokainkonsum ohne

  • VGH Bayern, 22.12.2008 - 11 CS 08.2931

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Abbaugeschwindigkeit von THC

  • VG Würzburg, 02.06.2010 - W 5 K 09.963
  • VG München, 29.09.2008 - M 6b S 08.4410

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum sog. harter Drogen (Amphetamin); Beweiskraft

  • VG Köln, 05.07.2010 - 11 L 904/10

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Konsums von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - 10 B 10021/09
  • VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 7 S 21.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln, harte Drogen,

  • VG Augsburg, 14.06.2021 - Au 7 K 20.2852

    Entzug der Fahrerlaubnis mangels Beibringung eines aufgrund rechtmäßiger

  • VG Ansbach, 22.09.2008 - AN 10 S 07.01052

    Fahreignungsbedenken; polizeilich bestätigte geistige Verwirrtheit; paranoide

  • VG München, 23.01.2015 - M 6a K 14.4275

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums sog. "harter Drogen" (Kokain)

  • VG München, 19.01.2010 - M 1 K 09.3365

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zugestandenen Konsums von Speed

  • VG München, 24.04.2008 - M 6b K 07.3843

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 12.08.2009 - M 1 S 09.3366

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zugestandenen Konsums von Speed

  • VG Ansbach, 26.05.2009 - AN 15 K 08.01951

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; Nicht sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen

  • VG München, 05.02.2009 - M 6b S 08.6356

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen;

  • VG Würzburg, 13.11.2009 - W 6 K 09.268

    Fahrerlaubnisentzug; Cannabis; gelegentlicher Konsum

  • VG Ansbach, 22.09.2008 - AN 10 K 07.03295

    Fahreignungsbedenken; polizeilich bestätigte geistige Verwirrtheit; paranoide

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1867
VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06 (https://dejure.org/2007,1867)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.2007 - 11 S 2093/06 (https://dejure.org/2007,1867)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 (https://dejure.org/2007,1867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Sieben-Jahres-Frist - Anrechnungszeiten

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes als Bedingung für die Anwendung von § 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Erfordernis eines ununterbrochenen Besitzes des ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 26 Abs. 4; AufenthG § 26 Abs. 4 S. 4; AufenthG § 102 Abs. 2; AufenthG § 35 Abs. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsdauer, Sieben-Jahres-Frist, Asylverfahren, Folgeverfahren, Folgeantrag, Duldung, Verschulden, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Kinder, Ermessen, Aufenthaltsbefugnis, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, Altfälle, Widerruf, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AufenthG § 26 Abs. 4; ; AufenthG § 35; ; AufenthG § 101 Abs. 2; ; AufenthG § 102 Abs. 2; ; AsylVfG § 55 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Niederlassungserlaubnis; Übergangsregelung; Aufenthaltsbefugnis; Duldung; Asylfolgeantragsverfahren; Aufenthaltsgestattung; Anrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1052 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 11 S 2216/92

    Ordnungsmäßiger Aufenthalt iSd EuNiederlAbk Art 3 Abs 3; Androhung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Auffangwert nach § 52 Abs. 2 VwGO, wenn dem Ausländer bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04

    Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats entspricht der Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dem Auffangwert nach § 52 Abs. 2 VwGO, wenn dem Ausländer bereits durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet ein legaler Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglicht wurde (vgl. grundsätzlich Senatsbeschluss vom 04.11.1992 - 11 S 2216/92 - juris; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2004 - 13 S 2510/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 387/06

    Zur Verlängerung eines einem minderjährigen Kind ursprünglich als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Diese galt gemäß § 101 Abs. 2 AufenthG seit dem 01.01.2005 als Aufenthaltserlaubnis i. S. des § 33 AufenthG fort (vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.10.2006 - 11 S 387/06 -).
  • VG Sigmaringen, 23.11.2006 - 2 K 477/06

    Voraussetzungen für Niederlassungserlaubnis - Anrechnung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Wie sich aus dem bei den Akten befindlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Hauptsache vom 28.04.1999 - A 7 K 15361/98 - ergibt, hatte die Antragstellerin zu 6 jedenfalls mit Schriftsatz vom 16.04.1999 unter Hinweis auf eine Anfang April 1999 eingetretene Änderung der Sachlage im Kosovo die Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteres Asylverfahrens nach § 71 Abs. 1 AsylVfG hinreichend dargetan, so dass spätestens ab diesem Zeitpunkt ihr Aufenthalt bis zum unanfechtbaren Abschluss des Folgeantragsverfahrens - mit Zustellung der positiven Entscheidung des Bundesamtes zu § 51 Abs. 1 AuslG vom 23.06.1999 - nach § 55 Abs. 1 AsylVfG gestattet gewesen und damit auch nach § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG anrechenbar sein dürfte (vgl. Hailbronner, a. a. O. § 71 AsylVfG Rn. 101 und 106 zur Vorgängerregelung in § 35 Abs. 1 Satz 2 AuslG; siehe auch VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2006 - 2 K 477/06 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1995 - 13 S 628/95

    Anrechnung der Dauer der Aufenthaltszeit eines vorangegangenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Jedoch ist insoweit auch die Aufenthaltszeit eines vorangegangenen Asylfolgeantragsverfahrens anrechenbar, wenn der Aufenthalt wegen Vorliegens der Voraussetzungen nach § 71 Abs. 1 AsylVfG zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach § 55 Abs. 1 AsyylVfG gestattet war (vgl. zur Vorgängerregelung in 35 Abs. 1 Satz 2 AuslG VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.10.1995 - 13 S 628/95 -, InfAuslR 1996, 205; Hailbronner, a. a. O. § 26 AufenthG Rn. 16 f. sowie Storr, a. a. O. Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 11 S 1518/03

    Kein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben oder gegen deutsches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Mit der Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsandrohung erwächst der Antragstellerin zu 6 im Verhältnis zur Aussetzung des Sofortvollzugs der Ablehnungsentscheidung auch ein zusätzlicher rechtlicher Vorteil (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.06.2003 - 11 S 2537/02 - VBlBW 2003, 476, vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - VBlBW 2004, 312 und vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 S 877/05

    Rechtsschutzinteresse an vorläufigem Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Mit der Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsandrohung erwächst der Antragstellerin zu 6 im Verhältnis zur Aussetzung des Sofortvollzugs der Ablehnungsentscheidung auch ein zusätzlicher rechtlicher Vorteil (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.06.2003 - 11 S 2537/02 - VBlBW 2003, 476, vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - VBlBW 2004, 312 und vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 11 S 2537/02

    Eilrechtsschutz bei Abschiebungsandrohung ohne vollziehbare Ausreisepflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Mit der Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsandrohung erwächst der Antragstellerin zu 6 im Verhältnis zur Aussetzung des Sofortvollzugs der Ablehnungsentscheidung auch ein zusätzlicher rechtlicher Vorteil (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.06.2003 - 11 S 2537/02 - VBlBW 2003, 476, vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - VBlBW 2004, 312 und vom 01.09.2005 - 11 S 877/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2005 - 18 B 60/05

    Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Anrechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin verlangt § 26 Abs. 4 AufenthG darüber hinaus nicht auch, dass die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes erfüllt sind (so wohl auch Welte in Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 26 AufenthG, Rn. 37; zur Vorgängerregelung in § 35 AuslG: Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand Dezember 1997, Rn. 1; Renner, Ausländerrecht, Kommentar, 7. Auflage, § 35 Rn. 3; Nr. 35.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz vom 07.06.2000, GMBl. 618, AuslG-VwV; a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.01.2005 - 18 B 60/05 - ).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 49.88

    Ausländer - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Antragsablehung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06
    Erforderlich ist allerdings, dass der rechtmäßige Aufenthalt nach seinem Grund und Zweck einem aufgrund einer Aufenthaltsbefugnis genehmigten Aufenthalt entspricht (vgl. zu § 35 Abs. 1 AuslG BVerwG, Urteil vom 21.01.1992 - 1 C 49.88 - NVwZ 1992, 211), was hier der Fall war.
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 C 7.94

    Ausländerrecht - Aufenthalterlaubnis - Unbefristete Verlängerung - Eheliche

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 19 B 08.2774

    Anrechnung des Fiktionszeitraums nach § 81 Abs. 4 AufenthG 2004 auf die in § 26

    Eine bereits in der Lebenswirklichkeit vollzogene innerstaatliche Integration soll auch rechtlich nachvollzogen werden können (im Anschluss an VGH BW, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 5).

    Der Wegfall der Erteilungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt steht der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 5, Seite 3 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 29.3.2007 - 3 BS 113/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 1, Seite 3; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 RdNr. 769; Storr, in: Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms/Kreutzer, Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, 2. Aufl., 2008, § 26 RdNr. 7; Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 2008, RdNr. 23 zu § 26 AufenthG; a.A. nur OVG NW, Beschluss vom 12.1.2005 - 18 B 60/05 -, juris).

    Der Wegfall der Voraussetzungen nach §§ 22 bis 25 AufenthG kann der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG deshalb nicht entgegengehalten werden, solange der Ausländer sich noch im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes befindet (so mit Recht VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, EZAR-NF 24 Nr. 5, Seite 3 f.), wofür gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG der Besitz einer Fiktionsbescheinigung und damit die rechtzeitige Stellung des Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis genügt (vgl. statt aller Maaßen in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 4 RdNr. 770).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 24.08

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Selbst wenn man hierbei nicht auf die erste Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz ab Januar 2005 abstellen, sondern zugunsten des Klägers den Beginn der Duldungs- und Aufenthaltsbefugniszeiten im Sinne von § 102 Abs. 2 AufenthG als maßgeblich ansehen würde (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 - AuAS 2007, 179 Rn. 13; Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz a.a.O. zu 35.1.1.3.7), läge dieser erst nach Eintritt seiner Volljährigkeit im August 1998.
  • VG Münster, 21.09.2007 - 8 K 355/06

    Besonderes Verwaltungsrecht

    vgl. Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, 52. Aktualisierung, Heidelberg Mai 2007, § 102 AufenthG, Rdnr. 12; im Ergebnis auch VGH BW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 -, DVBl. 2007, 1052; vgl. ferner die vorläufigen Anwendungshinweise zu § 102 AufenthG, Ziff. 102.2.

    vgl. VGH BW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 -, DVBl. 2007, 1052; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, 52. Aktualisierung, Heidelberg Mai 2007, § 102 AufenthG, Rdnr. 15.

    vgl. VGH BW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 -, DVBl. 2007, 1052.

    Soweit nicht gefordert wird, daß - wie bei den Zeiten der Aufenthaltserlaubnis gem. § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG - die Duldungszeiten durchgehend und damit lückenlos sind ("seit sieben Jahren"), so wohl VGH BW, Beschl. v. 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 -, DVBl. 2007, 1052, erfüllt der Kläger damit schon die zeitlichen Voraussetzungen.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2008 - 11 S 942/08

    (nicht) Berücksichtigungsfähige Zeiten bei der Frist für die Erteilung einer

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass Zeiten eines Asylfolgeverfahrens nur anrechenbar sind, wenn wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylVfG ein weiteres Asylverfahren durchgeführt wurde (Senatsbeschluss vom 29.05.2007 - 11 S 2093/06 - EZAR NF 24 Nr. 5).

    Der Anrechnung der Duldungszeiten vor dem 01.01.2005 bzw. vor dem 25.01.2005 steht entgegen, dass § 26 Abs. 4 Satz 1 AufenthG den Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit sieben Jahren verlangt, also einen ununterbrochenen Zeitraum des Besitzes voraussetzt (Senatsbeschluss vom 29.05.2007 - 11 S 2093/06 - EZAR NF 24 Nr. 5 m.w.N.; Storr, a.a.O., § 26 AufenthG Rn. 7).

  • VG Düsseldorf, 27.02.2008 - 24 K 5566/07

    D (A), Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsdauer, Duldung, Altfälle,

    Beschluss des Gerichts vom 7. Januar 2005 - 24 L 13/05 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 17 B 62/05 - Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 - Vor diesem Hintergrund kommt es weder darauf an, wie weit Leitsätze oder Begründung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen- Anhalt vom 21. Juni 2006 (2 M 167/06) belastbar oder die Kommentierung von Hailbronner konsistent ist, noch auf die, - im Übrigen als geklärt zu betrachtenden - Frage ob die vor dem 1. Januar 2005 gültigen Duldungen ungeachtet des Grundes ihrer Erteilung alle angerechnet werden können.

    bejahend: Urteil e des Gerichts vom 18. August 2006 - 24 K 4097/05 -: vom 2. November 2006 - 24 K 3027/06 - Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 - m.w.N. auch zur Entstehungsgeschichte; Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 21. September 2007 - 8 K 355/06 - Hailbronner, AufenthG, Losblatt Stand April 2005, § 102 Rdnr. 14; Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Losblatt Stand Juni 2007, § 102 Rdnr. 19 Benassi, InfAuslR 2005, 357, 364.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16

    Niederlassungserlaubnis trotz dauerhafter Erwerbsminderung

    Eine bereits in der Lebenswirklichkeit faktisch vollzogene innerstaatliche Integration soll aufenthaltsrechtlich nachvollzogen werden können (vgl. VGH BW, Beschl. v. 29.05.2007 - 11 S 2093/06 -, juris RdNr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2008 - 13 S 709/07

    Niederlassungserlaubnis; Anrechenbarkeit von Zeiten des Besitzes einer

    Diese Vorschrift setzt nach ihrem eindeutigen Wortlaut ("... seit sieben Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt ...") voraus, dass der begünstigte Ausländer derzeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist, also einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 19.5.2008, a.a.O. und vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -, ESVGH 57, 248; Jakober/Welte, Aktuelles Aufenthaltsrecht, § 26 AufenthG Rn. 16).
  • VGH Hessen, 16.07.2007 - 11 TP 1155/07

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Anrechnungsfähig ist schließlich die Zeit des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 AufenthG im Jahre 2005 und die davorliegende Zeit einer Bescheinigung nach § 69 AuslG (s. zu letzterem VGH Mannheim, Beschluss vom 29.05.2007 - 11 S 2093/06 - juris Rdnr. 8; Jakober/Welte, a.a.O., § 26 AufenthG Rdnr. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2009 - 11 S 1056/09

    Inhalt eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; nachgeschobener

    Denn im Hinblick darauf, dass der Antragsteller sich im Zeitpunkt der Antragstellung (24.07.2008) seit dem 24.04.2001 aufgrund seiner Aufenthaltsgestattung (§ 55 Abs. 1 AsylVfG) und der nachfolgenden Aufenthaltsbefugnis (§ 70 Abs. 1 AsylVfG), die seit dem Jahr 2005 als Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG fort gilt (§ 101 Abs. 2 AufenthG), sowie der zwischenzeitlichen Erlaubnis- und Fortbestandsfiktionen (§ 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG, § 81 Abs. 4 AufenthG) mehr als sieben Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, ist insbesondere die Erteilung einer humanitären Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG in Betracht zu ziehen, und zwar auch ungeachtet des Wegfalls der Flüchtlingsanerkennung (vgl. Senatsbeschluss vom 29.05.2007 - 11 S 2093/06 - EZaR-NF Nr. 5).
  • VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 6 K 13.144

    Frage des Anspruchs auf Erteilung mehrerer Aufenthaltstitel

    Eine bereits in der Lebenswirklichkeit faktisch vollzogene innerstaatliche Integration soll aufenthaltsrechtlich nachvollzogen werden können (VGH BW, B.v. 29.5.2007 - 11 S 2093/06 - juris Rn. 5).

    Dieser gilt als Beleg für das Vorliegen der humanitären Gründe, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen tatsächlich noch vorliegen (BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 6/09 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 4.2.2009 - 19 B 08.2774 - juris Rn. 45; VGH BW, B.v. 29.5.2007 - 11 S 2093/06 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 17.12.2008 - 19 CS 08.2655

    Privilegierung von minderjährig eingereisten Ausländern bei Erteilung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08

    Zur Nachholung von Ermessensentscheidungen bei Ausweisung eines in Deutschland

  • VG München, 27.11.2008 - M 10 K 08.638

    Afghanischer Staatsangehöriger; Niederlassungserlaubnis; IMS vom 3.8.2005; kein

  • VG München, 06.03.2008 - M 24 K 07.5376

    Anrechnung von Zeiten einer asylrechtlichen Aufenthaltsgestattung auf den

  • OVG Saarland, 22.01.2010 - 2 B 485/09

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 8 PA 251/10

    Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für die Feststellung

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2011 - 11 ME 4/11

    Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres als

  • VG Hamburg, 28.05.2009 - 10 K 1335/07

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VG Stuttgart, 08.08.2008 - 9 K 627/08

    Verhältnis von § 26 Abs. 3 AufenthG und § 26 Abs. 4 AufenthG mit der Frage

  • VG Sigmaringen, 12.01.2008 - 6 K 2712/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer Scheinehe

  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 10 B 09.466

    Niederlassungserlaubnis; Anrechnung von Aufenthaltszeiten

  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 4 K 1915/09

    Humanitäre Niederlassungserlaubnis erfordert kein gegenwärtiges

  • VG Augsburg, 24.09.2008 - Au 6 K 08.467

    Anrechenbare Zeiten des Asylverfahrens und der Duldung bzw. Aufenthaltsbefugnis

  • VG Wiesbaden, 19.12.2007 - 4 E 1199/07

    Anrechnung von Duldungszeiten nach § 102 Abs. 4 AufenthG 2004

  • VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 7 K 3148/12

    Nachträgliche Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen rechtswidriger Erteilung

  • VG Göttingen, 17.07.2007 - 2 A 543/05

    Aufenthaltsbefugnis: Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis; Inländer, faktischer;

  • VG Minden, 14.01.2008 - 7 K 501/07

    D (A), Niederlassungserlaubnis, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, Duldung,

  • VG Augsburg, 18.11.2008 - Au 1 K 08.1157
  • VG München, 15.09.2008 - M 24 K 07.1359

    Bleiberechtsbeschluss der IMK vom 17.11.2006; Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Köln, 05.10.2010 - 12 K 7447/09

    Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltszeiten, Duldung, Ermessen

  • VG Stuttgart, 10.10.2007 - 11 K 3185/06

    D (A), Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis,

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