Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06   

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https://dejure.org/2008,3854
VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06 (https://dejure.org/2008,3854)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 (https://dejure.org/2008,3854)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 9 S 2810/06 (https://dejure.org/2008,3854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Die vorläufige Festsetzung einer Anteilsfinanzierung ist kein vorläufiger Verwaltungsakt; wird im Bescheid auf die Allgemeinen Nebenbestimmungen-Projekt - ANBest-P - Ziff. 2 Nr. 1 Bezug genommen liegt eine Bewilligung unter auflösender Bedingung der nachträglichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verzinsung zurückzuerstattender Fördermittel; Vorläufige Festsetzung der zuwendungsfähigen Kosten eines durch Anteilsfinanzierung geförderten Projekts als vorläufiger Verwaltungsakt; Bezugnahme auf Ziff. 2 Nr. 1 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur ...

  • Judicialis

    LVwVfG § 49a Abs. 1 Satz 1; ; LVwVfG § 49a Abs. 3; ; ANBest-P Ziffer 2.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subvention: Anteilsfinanzierung; Auflösende Bedingung; Aufrechnungserklärung; Endgültige Bewilligung; Kostenvoranschlag; Nachträgliche Prüfung; Rückwirkung; Schlussprüfung; Unwirksamkeit; Verwendungsnachweis; Vorläufiger Verwaltungsakt; Zinsforderung; Zuwendung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1400 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1400 DÖV 2009, 297 (Ls.)
  • DÖV 2009, 297
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
    Schließlich erweist sich die Leistungsklage als statthafte Klageart, weil die Aufrechnungserklärung keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6/82 -, BVerwGE 66, 218).

    Denn die aufschiebende Wirkung der eingelegten Rechtsmittel hindert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar die Vollziehung des Leistungsbescheids, nicht aber dessen Wirksamkeit, so dass die eingetretene Fälligkeit der Forderung durch den von der Klägerin eingelegten Rechtsbehelf nicht wieder beseitigt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1982 - 3 C 6/82 -, BVerwGE 66, 218 [221]).

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
    Dies gilt insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die Vorläufigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts auf ganz unterschiedliche Weise erreicht und konstruiert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.1983 - 3 C 8/82 -, BVerwGE 67, 99).

    Die Auslegung des Zuwendungsbescheids vom 17.12.1986 und des Schlussbescheides vom 12.06.2003 lassen daher keinen Zweifel daran, dass sich die Vorläufigkeit der Zuwendungsentscheidung nur aus der Tatsache ergibt, dass die festgelegte Höhe der zuwendungsfähigen Gesamtkosten unter der auflösenden Bedingung der nachträglichen Prüfung der tatsächlichen Verwendung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.1983 - 3 C 8/82 -, BVerwGE 67, 99).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2005 - 9 S 2278/03

    Reichweite eines Widerspruchs gegen einen vorläufigen Verwaltungsakt; Bekanntgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
    Dies gilt auch für den Berechnungsmaßstab der endgültigen Zuwendung, denn der Fördersatz von 85 % ist abschließend und verbindlich im Bescheid geregelt (vgl. zur Annahme eines vorläufigen Verwaltungsakts bei noch offener Berechnungsgrundlage Senatsurteil vom 19.07.2005 - 9 S 2278/03 -, NVwZ-RR 2006, 154).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 1 S 2941/94

    Zuschuß für denkmalbedingte Mehraufwendungen - zur Eindeutigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
    Die Vorläufigkeit des Ansatzes der zuwendungsfähigen Kosten beruht daher auf dem Umstand, dass diese im Zeitpunkt der Zuwendungsgewährung auf Basis der Kostenvoranschläge geschätzt werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.09.1996 - 1 S 2941/94 -).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
    Ziff. 2 Nr. 1 ANBest-P beinhaltet daher auch bei Berücksichtigung des Gesamtregelungsgefüges des Zuwendungsbescheids des Beklagten vom 17.12.1986 eine auflösende Bedingung, nach deren Eintritt der Erstattungsbetrag gemäß § 49a Abs. 3 Satz 1 LVwVfG grundsätzlich vom Zeitpunkt der Auszahlung an verzinst werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.2002 - 8 C 30.01 -, BVerwGE 116, 332).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 16 A 2749/95

    Freistellungsbescheid; Erlaß unter Vorbehalt; Vorläufiger Verwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 2810/06
    Die im Bescheid ausgesprochene Bewilligung selbst ist vielmehr endgültig und hängt nicht von einem erst später zu erlassenden Regelung ab (vgl. zu abweichenden Ausgestaltungen etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.1997 - 16 A 2749/95 -, NJW 1998, 1010).
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    VGH 9 S 2810/06 Verkündet am 19. November 2009 Bärhold als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 9 S 123/12

    Teilwiderruf einer Subvention - unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe

    Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3.1 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG einzuordnen sind (vgl. Senatsurteil vom 28.09.2011 - 9 S 1273/10 -, VBlBW 2012, 221; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2012 - 6 A 10478/12 -, Juris, sowie OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86, und Beschluss vom 22.06.2006 - 4 A 2134/05 -, Juris; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2011 - 9 S 1273/10

    Rückforderung einer Subvention wegen auflagewidriger Vergabe

    Diese ANBest-P enthalten unter Nr. 3 Vorgaben zur "Vergabe von Aufträgen", die als Auflagen im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG eingeordnet werden können (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.02.2005 - 15 A 1065/04 -, NVwZ-RR 2006, 86; zum Nebenbestimmungscharakter der ANBest-P auch bereits Senatsurteil vom 29.07.2008 - 9 S 2810/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2016 - 1 L 150/14

    Herabsetzung des Zuwendungsbetrages und Rückforderung der bereits ausgezahlten

    Für diese Rechtsauffassung sprechen auch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 19. November 2009 (a. a. O.) zu Art und Umfang der vorläufigen Bewilligung im dort streitgegenständlichen Ausgangsbescheid und zur "ausdrücklichen" Bezeichnung des "Schlussbescheides", da ausweislich der tatbestandlichen Feststellungen im Urteil dem Zuwendungsbescheid die ANBest-P BW als allgemeine Nebenbestimmung beigefügt und laut Tatbestand des Urteiles des VGH Baden-Württemberg vom 29. Juli 2008 (- 9 S 2810/06, juris, Rdnr. 2) zum Bestandteil des dortigen Bescheides gemacht worden war.
  • VG Karlsruhe, 20.07.2017 - 3 K 105/16

    Wirtschaftsförderung; Bewilligungsbescheid; Geltung des

    Denn der Schlussbescheid stellt nicht etwa den Eintritt einer auflösenden Bedingung fest; vielmehr stand der Bewilligungsbescheid hinsichtlich der Fördersumme unter einem Vorbehalt (dazu unten II.1; zur Diskussion des Regelungsgehalts von Zuwendungs- und Schlussbescheiden vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 16.06.2015 - 10 C 15.14 - juris, BVerwGE 152, 211; BVerwG, Urt. v. 15.03.2017 - 10 C 1.16 - juris; BayVGH , Beschl. v. 19.06.2017 - 13a ZB 16.1675 - juris, entgegen VGH BW, Urt. v. 29.07.2008 - 9 S 2810/06 - juris; BayVGH, Urt. v. 25.07.2013, 4 B 13.727, juris; jeweils m.w.N.).
  • VG Köln, 02.12.2010 - 16 K 185/08

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Bundesmitteln für Forschungs- und

    Urteil vom 29. Juli 2008 - 9 S 2810/06 - juris.
  • VG München, 07.05.2019 - M 31 K 16.3314

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufsbescheids betreffend einer Zuwendung (hier bzgl.

    Zu keinem anderen Ergebnis als dem vorstehend gefundenen käme man im Übrigen, wenn man in Nr. 2 der Nebenbestimmungen des Förderbescheids vom ... Oktober 2014 eine auflösende Bedingung i.S.d. Art. 36 Abs. 2 Nr. 2 BayVwVfG sehen würde, wonach sich bei Ermäßigung der für den Förderzeitraum veranschlagten zuwendungsfähigen Ausgaben oder bei der Erhöhung bzw. dem Hinzutreten neuer Deckungsmittel die Zuwendung bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht kommenden Betrag ermäßigt (VGH BW, U.v. 29.7.2008 - 9 S 2810/06 - juris).
  • VGH Bayern, 02.02.2011 - 19 ZB 09.2094

    Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP

    Entsprechend der Systematik der ANBest-P (vgl. insbesondere Nr. 8.2.3) handelt es sich bei Nr. 2.1 ANBest-P um eine auflösende Bedingung (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.7.2006 - 19 B 04.3424; VGH BW, Urteil vom 29.7.2008 - 9 S 2810/06; OVG LSA, Urteil vom 16.11.2000 - 1 L 51/00; OVG NRW Beschluss vom 28.1.2002 - 4 A 4927/99).
  • VG Augsburg, 18.10.2011 - Au 3 K 10.2013

    Förderung einer Meisterausbildung; Doppelförderung; Rücknahme; Widerruf;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH vom 09.06.2011 4 ZB 10.1236, DVBl 2011, 979, und vom 2.2.2011 19 ZB 09.2094, juris) sowie weiterer Obergerichte (z.B. ThürOVG vom 28.72011 3 KO 1326/10, DVBl 2011, 1316; VGH BW, Urteil vom 29.7.2008 9 S 2810/06, juris) handelt es sich bei Nr. 2.1 der ANBest-P um eine auflösende Bedingung.
  • VG Meiningen, 03.03.2009 - 2 K 305/07

    Ermäßigung der Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck; Ausgabe; Bedingung;

    Unter "Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck" sind die zuwendungsfähigen Gesamtkosten, d.h. die zuwendungsfähigen Ausgaben zu verstehen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urt. v. 29.07.2008, 9 S 2810/06, juris, Rn. 28, 29, zu Nr. 2.1 ANBest-P; VG Köln, Urt. v. 27.03.2007, 14 K 7628/04, juris, Rn. 27).
  • VG Würzburg, 10.06.2009 - W 6 K 07.1139

    Agrarinvestitionsförderprogramm - AFP

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07   

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https://dejure.org/2008,4273
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ermittlung der Höhe von Erstattungen für Fahrgeldausfälle bei der Beförderung von behinderten Menschen

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen an Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs; Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem in den §§ 148 bis 150 Sozialgesetzbuch neuntes Buch (SGB IX) vorgesehenen ...

  • Judicialis

    SGB IX § 145; ; SGB IX § 148; ; PBefG § 39

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    SGB IX § 145; SGB IX § 148; PBefG § 39
    Schwerbehindertenrecht: Unentgeltliche Beförderung; Verbundtarif; Haustarif; Beförderungsentgelt; Verkehrsverbund; Ausgleichszahlungen; Subvention; Öffentlicher Personennahverkehr; Zuschuss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1400 (Ls.)
  • DVBl 2008, 1400 DÖV 2009, 43 (Ls.)
  • DÖV 2009, 43
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 31.01.1975 - VII C 52.73

    Anspruch auf Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
    Fahrgeld aber ist nach dem schlichten und üblichen Wortverständnis das, was beim Erwerb eines Fahrausweises als Entgelt entrichtet wird, also regelmäßig das, was der Benutzer des Verkehrsmittels aufwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, Buchholz 442.010 § 4 UnBefG Nr. 3; Urteil vom 25.02.1972 - VII C 37.71 -, BVerwGE 39, 349).

    Vom Wortlaut her ist es allerdings nicht mehr gerechtfertigt, als Fahrgeld auch Beträge anzusehen, die zum Ausgleich von Defiziten eines Verkehrsunternehmens vom Gewährträger, von Gesellschaftern oder sonstigen Personen gezahlt werden, auch wenn die Defizite lediglich deswegen entstehen und also die Zahlungen lediglich deswegen geleistet werden, weil die Fahrpreise niedrig gehalten werden sollen, und zwar nicht nur für einzelne Personen oder Personengruppen, sondern für jedermann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, a.a.O.).

    Eine solche Regelung enthält das Gesetz aber nicht, sondern knüpft die Erstattung an die Fahrgeldeinnahmen, und zwar unabhängig davon, ob die Erträge aus dem Fahrkartenverkauf Gewinne ermöglichen oder zu Verlusten führen (so ausdrücklich schon BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, a.a.O., zu den §§ 3 und 4 UnBefG; vgl. auch Begründung zum Entwurf des § 60 Abs. 2 SchwbG, BT-Drs. 8/2453, S. 12).

  • VG Stuttgart, 23.11.2007 - 9 K 2616/07

    Erstattung von Fahrgeldausfällen eines Verkehrsunternehmens für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. November 2007 - 9 K 2616/07 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. November 2007 - 9 K 2616/07 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 9 S 1369/06

    Beförderung behinderter Menschen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
    Für den Begriff der Fahrgeldeinnahme ist dabei zwar ohne Bedeutung, ob das Entgelt ganz oder zum Teil vom Benutzer selbst, von dritter Seite oder von der öffentlichen Hand gezahlt wird (vgl. Urteil des Senats vom 11.03.2008 - 9 S 1369/06 -, juris; BT-Drs. 8/2453, S. 12).

    Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO liegt nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1990 - 7 ER 101/90 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 10; Urteil des Senats vom 11.03.2008 - 9 S 1369/06 -, juris).

  • BVerwG, 25.02.1972 - VII C 37.71
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
    Fahrgeld aber ist nach dem schlichten und üblichen Wortverständnis das, was beim Erwerb eines Fahrausweises als Entgelt entrichtet wird, also regelmäßig das, was der Benutzer des Verkehrsmittels aufwendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.1975 - VII C 52.73 -, Buchholz 442.010 § 4 UnBefG Nr. 3; Urteil vom 25.02.1972 - VII C 37.71 -, BVerwGE 39, 349).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
    Diese, durch legitime sozialpolitische Ziele gerechtfertigte Indienstnahme Privater ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zumutbar, weil der Gesetzgeber die Beförderungspflicht mit einem Erstattungsanspruch gekoppelt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.10.1984 - 1 BvL 18/82 u.a. -, BVerfGE 68, 155 ).
  • BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90

    Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
    Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 2 VwGO liegt nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.05.1990 - 7 ER 101/90 -, Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 10; Urteil des Senats vom 11.03.2008 - 9 S 1369/06 -, juris).
  • BVerwG, 19.01.1979 - 7 C 56.75

    Möglichkeit eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens zur Herausnahme einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 9 S 3090/07
    In einem solchen Fall tritt die Leistung des Dritten nur an die Stelle der Leistung des Beförderten; sie bleibt also Gegenleistung für die Tätigkeit des Beförderungsunternehmens und dient nicht dem Ausgleich von Defiziten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1979 - VII C 56.75 -, Buchholz 442.01 § 39 PBefG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 4 S 1333/10

    Keine Gerichtskostenfreiheit für Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs 2 AGG

    So werden auch Streitigkeiten um die Erstattung von Fahrgeldausfällen nicht als Angelegenheiten der Schwerbehindertenfürsorge angesehen, obwohl sie ihre Grundlage in § 145 Abs. 3 SGB IX haben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 9 S 3090/07 -, ESVGH 59, 123; zur Vorgängerregelung in § 60 SchwbG vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.1990, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.06.1996 - 12 E 11562/96 -, Juris).
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