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   EuGH, 30.06.1966 - 56/65   

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https://dejure.org/1966,32
EuGH, 30.06.1966 - 56/65 (https://dejure.org/1966,32)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.1966 - 56/65 (https://dejure.org/1966,32)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - 56/65 (https://dejure.org/1966,32)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    1 . VERFAHREN - VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

  • Wolters Kluwer

    1. VERFAHREN - VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177 ); 2. VERFAHREN - VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - AUSLEGUNG; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177 ); 3. POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN FÜR ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (129)

  • BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20

    Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale

    Danach steht unter Berücksichtigung der Marktbedeutung von Booking.com außer Frage, dass die enge Bestpreisklausel den Dienstleistungsverkehr zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinflussen kann (vgl. nur EuGH, Urteil vom 30. Juni 1966 - Rs. 56/65, Slg. 1966, 281, 303 - Maschinenbau Ulm; Urteil vom 24. September 2009 - C-125/07 u.a., WuW/E EU-R 1633 Rn. 36 - Lombardclub).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Zu der in Rn. 128 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Rüge von RBS, die Kommission hätte bei der Prüfung der Frage, ob eine Entscheidung den Wettbewerb beschränke, untersuchen müssen, welche "kontrafaktische Annahme" ohne die MIF tatsächlich realistisch sei, ist auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, in der er wiederholt entschieden hat, dass für die Beurteilung der Frage, ob eine Vereinbarung wegen der durch sie bewirkten Wettbewerbsstörungen als verboten anzusehen ist, der Wettbewerb so zu betrachten ist, wie er ohne die fragliche Vereinbarung bestehen würde (vgl. Urteile LTM, 56/65, EU:C:1966:38, 360, Béguelin Import, 22/71, EU:C:1971:113, Rn. 16 und 17, Lancôme und Cosparfrance Nederland, 99/79, EU:C:1980:193, Rn. 26, L'Oréal, 31/80, EU:C:1980:289, Rn. 19, ETA Fabriques d'Ébauches, 31/85, EU:C:1985:494, Rn. 11, Bagnasco u. a., C-215/96 und C-216/96, EU:C:1999:12, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie General Motors/Kommission, EU:C:2006:229, Rn. 72).

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass bestimmte Arten von Koordinierungen zwischen Unternehmen den Wettbewerb so stark beeinträchtigen, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht geprüft zu werden brauchen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile LTM, EU:C:1966:38, 303 und 304, Beef Industry Development Society und Barry Brothers, C-209/07, EU:C:2008:643, Rn. 15, sowie Allianz Hungária Biztosító u. a., EU:C:2013:160, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist für die Beurteilung der Frage, ob eine Vereinbarung wegen der Wettbewerbsstörungen, die sie bewirkt, als verboten anzusehen ist, der Wettbewerb zu betrachten, wie er ohne die fragliche Vereinbarung bestehen würde (vgl. u. a. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65, Société technique minière, Slg. 1966, 282, und vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80, L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 19).
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