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   EuGH, 16.12.1976 - 33/76   

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https://dejure.org/1976,21
EuGH, 16.12.1976 - 33/76 (https://dejure.org/1976,21)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1976 - 33/76 (https://dejure.org/1976,21)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1976 - 33/76 (https://dejure.org/1976,21)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    1 . ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABSCHAFFUNG - UNMITTELBARE WIRKUNG - INDIVIDUALRECHTE - SCHUTZ DURCH DIE NATIONALEN GERICHTE

  • EU-Kommission

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Entgegenhaltens der nach innerstaatlichem Recht vorgesehenen Fristen im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung wegen des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht; Überprüfung der Zahlung einer Gebühr für die phytosanitäre Untersuchung bei der ...

  • Judicialis

    EWG Art. 177; ; EWG Art. 9; ; EWG Art. 5; ; EWG Art. 13 Abs. 2; ; EWG Art. 100; ; EG Art. 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ZÖLLE - ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - ABSCHAFFUNG - UNMITTELBARE WIRKUNG - INDIVIDUALRECHTE - SCHUTZ DURCH DIE NATIONALEN GERICHTE - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 13 - VERORDNUNG NR. 159/69/EWG , ARTIKEL 13]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 495
  • DVBl 1977, 808
  • DÖV 1977, 363
 
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Wird zitiert von ... (275)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Das Urteil in der Rechtssache 43/75 (Slg. 1976, 455) lege zeitliche Grenzen sogar dort fest, wo dies nicht ausdrücklich im Gemeinschaftsrecht angeordnet worden sei.

    Der Gerichtshof könnte allenfalls eine ähnliche Antwort wie im Urteil in der erwähnten Rechtssache 43/75 geben.

    Diese Lösung beruhe auf der Orientierung, die der Gerichtshof in der bereits erwähnten Rechtssache 43/75 gegeben habe.

  • EuGH, 11.10.1973 - 39/73

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Westphalen-Lippe

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Die deutschen Firmen Rewe-Zentralfinanz eG und Rewe-Zentral AG zahlten im Jahre 1968 bei der Einfuhr französischer Äpfel für deren phytosanitäre Untersuchung Gebühren, die nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Slg. 1973, 1039) als Abgaben zollgleicher Wirkung anzusehen sind.

    2 Diese Fragen stellen sich im Rahmen eines Rechtsstreits über die Zahlung von Gebühren für die phytosanitäre Untersuchung bei der Einfuhr französischer Äpfel durch die Revisionsklägerin im Jahre 1968; diese Gebühren hatte der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Oktober 1973 in der Rechtssache 39/73 (Slg. 1973, 1039) als Abgaben zollgleicher Wirkung angesehen.

  • EuGH, 07.07.1971 - 79/70

    Müllers / ESC

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    In der Rechtssache 79/70 (Slg. 1971, 689) habe der Gerichtshof (Zweite Kammer) festgestellt, daß sie zwingendes Recht seien.
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70 (Slg. 1970, 1125) ausgeführt, dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht könnten wegen seiner Eigenständigkeit keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen, wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden solle.
  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    In seinem Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Slg. 1973, 813) habe der Gerichtshof ausgeführt, der EWG-Vertrag ziele darauf ab, daß Verstöße und deren Folgen in Vergangenheit und Zukunft tatsächlich beseitigt würden.
  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    In seinem Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Slg. 1973, 101) habe der Gerichtshof ausgesprochen, daß eine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaates, die in dem Verstoß gegen eine unmittelbar anwendbare Vorschrift des Gemeinschaftsrechts bestehe, die Grundlage für eine mögliche Haftung des Mitgliedstaats gegenüber dem betroffenen einzelnen abgeben könne.
  • EuGH, 22.01.1976 - 60/75

    Russo / AIMA

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Der Gerichtshof habe zwar in seinem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75 (Slg. 1976, 45) entschieden, daß bei einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts der betreffende Staat verpflichtet sei, gegenüber dem Geschädigten im Rahmen der Bestimmungen des nationalen Rechts über die Staatshaftung die Folgen zu tragen.
  • EuGH, 16.01.1974 - 166/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Der absolute Vorrang des Gemeinschaftsrechts wirke sich auch insbesondere auf nationales Verfahrensrecht aus (Urteil vom 16. Januar 1974 in der Rechtssache 166/73, Slg. 1974, 33; Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 146/73, Slg. 1974, 139).
  • EuGH, 12.02.1974 - 146/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 16.12.1976 - 33/76
    Der absolute Vorrang des Gemeinschaftsrechts wirke sich auch insbesondere auf nationales Verfahrensrecht aus (Urteil vom 16. Januar 1974 in der Rechtssache 166/73, Slg. 1974, 33; Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 146/73, Slg. 1974, 139).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Mangels einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ist es nämlich Sache der nationalen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und das Verfahren für die Klagen auszugestalten, die den vollen Schutz der dem einzelnen aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (Urteile vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 60/75, Russo, Slg. 1976, 45, vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76, Rewe, Slg. 1976, 1989, und vom 7. Juli 1981 in der Rechtssache 158/80, Rewe, Slg. 1981, 1805).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

    Im Einklang mit dem Grundsatz der nationalen Verfahrensautonomie ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung Sache des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die zuständigen Gerichte zu bestimmen und die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1976, Rewe, 33/76, Slg. 1976, 1989, Randnr. 5, vom 19. Juni 1990, Factortame u. a., C-213/89, Slg. 1990, I-2433, Randnr. 19, vom 14. Dezember 1995, Peterbroeck, C-312/93, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und vom 11. September 2003, Safalero, C-13/01, Slg. 2003, I-8679, Randnr. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17

    Afghanistan; Provinz Parwan; subsidiärer Schutz; Abschiebungsverbot;

    Sind wie im vorliegenden Fall die Folgen der Missachtung von unionsrechtlich garantierten Rechten nicht im Unionsrecht festgelegt, richten sich diese Folgen zunächst nach nationalem Recht, sofern die in diesem Sinne getroffenen Maßnahmen denen entsprechen, die für den Einzelnen in vergleichbaren unter das nationale Recht fallenden Situationen gelten (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (st. Rspr. EuGH. Urteil vom 16.12.1976, - 33/76 - ECLI:EU:C:1976:188, Rn. 5 = NJW 1977, 495; zuletzt Urteil vom 24.10.2018 - C-234/17 -, ECLI:EU:C:2018:853 Rn. 22).
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