Rechtsprechung
   EuGH, 20.05.1976 - 104/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,69
EuGH, 20.05.1976 - 104/75 (https://dejure.org/1976,69)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.1976 - 104/75 (https://dejure.org/1976,69)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1976 - 104/75 (https://dejure.org/1976,69)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,69) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Übertretung der niederländischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Volksgesundheit - Lieferung von Arzneimitteln an eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene Apotheker aus dem Vereinigten Königreich ohne Genehmigung der niederländischen Behörden - Fehlende ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 31.10.1974 - 15/74

    Centrafarm BV u.a. / Sterling Drug

    Auszug aus EuGH, 20.05.1976 - 104/75
    Die Entscheidungen des Gerichtshofes vom 31. Oktober 1974 in den Rechtssachen 15/74 (Centrafarm B.V. und Adrian De Peijper gegen Sterling Drug Inc., Slg. S. 1147) und 16/74 (dieselben gegen Winthrop B.V., Slg. S. 1183) führten zu keinem anderen Ergebnis.

    Seit den Urteilen des Gerichtshofes in den Rechtssachen 15/74 und 16/74 hätten die organisierte Industrie und der Großhandel die niederländischen Behörden bedrängt, sie sollten die niederländischen Rechtsvorschriften zur Verhinderung des Parallelimports einsetzen.

    Dies sei auch der Ausgangspunkt für die Vorschriften des Kapitels IV der Richtlinie Nr. 75/319/EWG insbesondere der Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a und 22 Absatz 1. Der Gerichtshof habe bereits (in den o. g. Rechtssachen 15/74 und 16/74) ausgesprochen, daß der Schutz des Publikums vor den Gefahren fehlerhafter pharmazeutischer Erzeugnisse eine berechtigte Sorge sei, die den in Artikel 36 EWG- Vertrag vorgesehenen Ausnahmen zugrunde liege.

  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuGH, 20.05.1976 - 104/75
    Alle diese Überlegungen gelten auch für die unterschiedliche Behandlung der Einfuhr durch offizielle Importeure gegenüber der Einfuhr durch Parallelimporteure; in diesem Zusammenhang erinnert die Kommission an das Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1974 (Telebiella, Rechtssache 155/73, Slg. 1974, 409), aus dem sich ergebe, daß die Begünstigung bestimmter Handelsströme gegenüber anderen gegen Artikel 30 verstößt.
  • EuGH, 08.07.1975 - 4/75

    Rewe Zentralfinanz / Landwirtschaftskammer Bonn

    Auszug aus EuGH, 20.05.1976 - 104/75
    Maßnahmen ergreifen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1975 in der Rechtssache 4/75 - Rewe -, Slg. S. 843).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, verlangt nämlich ein wirksamer Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen u. a., dass Arzneimittel zu angemessenen Preisen verkauft werden (vgl. Urteil vom 20. Mai 1976, de Peijper, 104/75, EU:C:1976:67, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1999 - C-94/98

    Rhône-Poulenc Rorer und May & Baker

    6 Wie der Gerichtshof im Urteil De Peijper festgestellt hat, erkennt das Gemeinschaftsrecht das Recht auf Paralleleinfuhr rechtmässig in den Verkehr gebrachter Arzneimittel an, obgleich GI-Systeme mit auf das jeweilige Hoheitsgebiet begrenzter Wirkung in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten.

    8 Nach dem Urteil De Peijper hielt es die Kommission für zweckmässig, dem Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie über Paralleleinfuhren von Arzneispezialitäten vorzulegen(14).

    10 Der Gerichtshof hat 1996, etwas mehr als 20 Jahre nach dem Urteil De Peijper, ein weiteres wichtiges Urteil über die Paralleleinfuhr von Arzneimitteln erlassen.

    Zudem habe der Gerichtshof im Urteil Smith & Nephew und Primecrown kein überall anzuwendendes Kriterium für alle Fälle der Paralleleinfuhr aufstellen wollen; er habe vielmehr die im Urteil De Peijper aufgestellten Grundsätze nur auf die dort gegebenen Umstände angewandt.

    26 Wie Generalanwalt Mayras in seinen Schlussanträgen zum Urteil De Peijper ausgeführt hat, muß hier ein schwieriges Gleichgewicht zwischen den gegensätzlichen Anforderungen des freien Warenverkehrs und des Gesundheitsschutzes gefunden werden, also zwischen dem Ziel, alle staatlichen Maßnahmen zu beseitigen, die die Einfuhr eines Arzneimittels den Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die dem offiziellen Vertriebsnetz des Inhabers der GI angehören, und andererseits dem Ziel einer strengen Kontrolle der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der auf dem nationalen Markt erhältlichen Arzneimittel, gegebenenfalls auch durch eine Wiederholung der betreffenden Verwaltungskontrollen.

    27 Somit komme ich zu dem Schluß, daß die im Urteil De Peijper aufgestellte Vermutung (Formelunterschied ohne therapeutische Auswirkung = gleiches Qualitäts- und Sicherheitsniveau für die Nutzer der verschiedenen nationalen Varianten = Absicht des Herstellers, den Markt abzuschotten) als einfache Vermutung (iuris tantum) zu verstehen ist, die sich durch einen Gegenbeweis widerlegen lässt.

    (7) - Siehe Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (De Peijper, Slg. 1976, 613, Randnr. 25).

    (10) - In der Rechtssache De Peijper fragte das niederländische Gericht den Gerichtshof, 1. ob Artikel 30 des Vertrages dahin auszulegen ist, daß mit dieser Bestimmung eine nationale Maßnahme vereinbar ist, die die Erteilung einer Arzneimittel-GI davon abhängig macht, daß der Parallelimporteur der zuständigen Behörde die gleichen Unterlagen vorlegt, die der Hersteller oder sein zugelassener Importeur bereits beigebracht hat, wenn a) das betreffende Arzneimittel mit einheitlichem Herstellungsverfahren und einer feststehenden qualitativen und quantitativen Zusammensetzung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer entsprechenden Anzahl rechtmässiger Genehmigungen im Verkehr ist, b) die zuständige Behörde in jedem dieser Mitgliedstaaten die Erteilung der GI in geeigneter Weise bekanntgemacht hat, c) ein in einem dieser Mitgliedstaaten ansässiger Wirtschaftsteilnehmer, der das betreffende Arzneimittel parallel einführen will, sich die Angaben über die Herstellung sowie die qualitative und quantitative Zusammensetzung dieses Arzneimittels nur beschaffen kann, wenn der Hersteller oder die im Einfuhrstaat beauftragten Vertreter bereit sind, ihm diese Angaben zur Verfügung zu stellen, und d) die Gesundheitsbehörden dieses Staates bereits über die betreffenden Unterlagen verfügen, die zuvor zur Stützung des Antrags auf Erteilung der GI vorgelegt worden waren, und 2. ob die Antwort auf die erste Frage auch gilt, wenn es zwischen dem im Einfuhrmitgliedstaat genehmigten Erzeugnis und dem gleichnamigen parallel aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Erzeugnis Abweichungen (bezueglich des Herstellungsverfahrens oder der qualitativen und mengenmässigen Zusammensetzung) gibt, die jedoch von so untergeordneter Bedeutung sind, "daß man vermuten darf, daß der Hersteller diese Abweichung[en] mit der ersichtlichen und ausschließlichen Absicht vornimmt, sie ... zu benutzen, um die Möglichkeit eines Parallelimports der Arzneispezialität zu verhindern oder zu erschweren" (siehe das oben in Fußnote 7 genannte Urteil De Peijper, Randnrn. 10, 11 und 33).

    (29) - Ebenda, Randnr. 16, und Urteil De Peijper, zitiert in Fußnote 7, Randnr. 15.

    (31) - Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Mayras vom 17. März 1976 zum vorgenannten Urteil De Peijper (Slg. 1976, 640, insbesondere 651 und 652).

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Ferner verschaffe die streitige Verordnung der INPC eine Stellung, die vergleichbar mit dem vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75 (de Peijper, Slg. 1976, 613) entschiedenen Fall, sich dahin auswirke, daß die (wenn auch ursprünglich in Form von Rohöl) eingeführten Erdölerzeugnisse durch die INPC kanalisiert würden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht