Rechtsprechung
   EuGH, 28.10.1982 - 292/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2097
EuGH, 28.10.1982 - 292/81 (https://dejure.org/1982,2097)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.1982 - 292/81 (https://dejure.org/1982,2097)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 292/81 (https://dejure.org/1982,2097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Lion

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - ZUCKER - IM VORAUS FESTGESETZTE AUSFUHRERSTATTUNGEN - FESTSETZUNG IM WEGE DER AUSSCHREIBUNG - VORAUSFESTSETZUNG DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - UMRECHNUNG IN NATIONALE WÄHRUNG - ANWENDBARE UMRECHNUNGSKURSE

  • EU-Kommission

    Lion

  • Wolters Kluwer

    Anwendung von Umrechnungskursen für Zucker ; Gültigkeit einer Verordnung ; Änderung repräsentativer Währungskurse ; Ausfuhr von Zucker

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 190

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 190
    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - ZUCKER - IM VORAUS FESTGESETZTE AUSFUHRERSTATTUNGEN - FESTSETZUNG IM WEGE DER AUSSCHREIBUNG - VORAUSFESTSETZUNG DER WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - UMRECHNUNG IN NATIONALE WÄHRUNG - ANWENDBARE UMRECHNUNGSKURSE

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ausfuhr von Zucker - Anpassung der Erstattungen im Fall der Änderung der repräsentativen Währungskurse.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.06.1973 - 80/72

    Koninklijke Lassiefabrieken / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 28.10.1982 - 292/81
    19 Ferner kann nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. insbesondere das Urteil vom 20. Juni 1973 in der Rechtssache 80/72, Koninklijke Lassiefabrieken, Slg. 1973, 635) nicht verlangt werden, daß in der Begründung der Verordnungen die verschiedenen, manchmal sehr zahlreichen und komplexen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die Gegenstand der Verordnungen sind, wenn jene sich in dem systematischen Rahmen der Gesamtregelung halten, zu der sie gehören.
  • EuGH, 30.09.1982 - 114/81

    Tunnel Refineries / Rat

    Auszug aus EuGH, 28.10.1982 - 292/81
    Sie muß die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, klar und unzweideutig erkennen lassen, so daß die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erfahren können und der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann (vgl. zuletzt das Urteil vom 30. September 1982 in der Rechtssache 114/81, Tunnel Refineries Ltd., Slg. 1982, 3189).
  • EuGH, 14.06.2017 - C-422/16

    Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie

    Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der für die Regelung der verschiedenen Marktbereiche verwendeten technischen Mechanismen keine taugliche Grundlage für den Vorwurf der Diskriminierung zwischen ungleichen Erzeugnissen, die verschiedenen Vorschriften unterliegen, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1982, Lion u. a., 292/81 und 293/81, EU:C:1982:375, Rn. 24, sowie vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 49).
  • EuGH, 30.06.2016 - C-134/15

    Lidl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 -

    Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der für die Regelung der verschiedenen Marktbereiche verwendeten technischen Mechanismen keine taugliche Grundlage für den Vorwurf der Diskriminierung zwischen ungleichen Erzeugnissen, die verschiedenen Vorschriften unterliegen, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Oktober 1982, Lion u. a., 292/81 und 293/81, EU:C:1982:375, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-183/16

    Tilly-Sabco / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung -

    42 Urteile vom 28. Oktober 1982, Lion u. a. (292/81 und 293/81, EU:C:1982:375, Rn. 19), vom 22. Januar 1986, Eridania zuccherifici nazionali u. a. (250/84, EU:C:1986:22, Rn. 38), und vom 6. Juli 2000, Eridania (C-289/97, EU:C:2000:363, Rn. 40).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 14. März 1973, Westzucker (57/72, EU:C:1973:30, Rn. 6 und 8), vom 26. Januar 1978, Union Malt u. a./Kommission (44/77 bis 51/77, EU:C:1978:14, Rn. 23 und 28, zur besonderen Lage bei Ausfuhrlizenzen mit Vorausfestsetzung der Erstattung), vom 28. Oktober 1982, Lion u. a. (292/81 und 293/81, EU:C:1982:375, Rn. 14), und vom 9. März 2017, Doux (C-141/15, EU:C:2017:188, Rn. 36).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    22 Sodann ist daran zu erinnern, daß jede gemeinsame Marktorganisation ihre eigenen Besonderheiten hat (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1982 in den Rechtssachen 292/81 und 293/81, Lion und Loiret & Häntjens, Slg. 1982, 3887, Randnr. 24), wobei die Organisation des Weinmarkts im übrigen, wie auch die Kommission in ihrer Erwiderung festgestellt hat, seit vielen Jahren durch ein ständiges strukturelles Ungleichgewicht gekennzeichnet ist, das umgestaltet werden soll.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1985 - 250/84

    Eridania zuccherifici nazionali SpA und andere gegen Cassa conguaglio zucchero,

    Der Gerichtshof habe namentlich entschieden, es könne "nicht verlangt werden, daß in der Begründung der Verordnungen die verschiedenen, manchmal sehr zahlreichen und komplexen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die Gegenstand der Verordnungen sind, wenn jene sich in dem systematischen Rahmen der Gesamtregelung halten, zu der sie gehören ... Wenn aus dem angegriffenen Rechtsakt der von dem Organ verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zügen hervorgeht, wäre es übertrieben, eine besondere Begründung für jede darin enthaltene Einzelentscheidung zu verlangen" (Urteil vom 28. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 292 und 293/81, Lion und Loiret & Haentjens, Slg. 1982, 3887, Randnr. 19 der Entscheidungsgründe).

    In Ihrem Urteil in den verbundenen Rechtssachen 292 und 293/81 (Lion und Loiret & Haentjens, Slg. 1982, 3887) haben Sie in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß es genügt, wenn aus der Begründung das System der Marktorganisation hergeleitet werden kann, in das sich die einzelnen Detailregelungen einfügen lassen.

  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

    38 Aus dieser Rechtsprechung, die zuletzt durch das Urteil vom 28. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 292 und 293/81 (Lion und Loiret & Haentjens, Slg. 1982, 3887) bestätigt worden ist, ergibt sich außerdem, daß nicht verlangt werden kann, daß in der Begründung der Verordnungen die verschiedenen, manchmal sehr zahlreichen und komplexen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die Gegenstand der Verordnungen sind, wenn sie sich im systematischen Rahmen der Gesamtregelung halten, zu der sie gehören.
  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

    Erstens seien, wenn eine Maßnahme einen Einzelfall betreffe, höhere Anforderungen an die Begründung zu stellen (Urteile des Gerichtshofs vom 28. Oktober 1982, Lion u. a., 292/81 und 293/81, Slg. 1982, 3887, Randnrn. 18 ff., und vom 11. Mai 1983, Klöckner-Werke/Kommission, 311/81 und 30/82, Slg. 1983, 1549, Randnrn. 30 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

    (16) - Urteile vom 28. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 292/81 und 293/81 (Lion u. a., Slg. 1982, 3887, Randnr. 19), vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84 (Eridania u. a., Slg. 1986, 117, Randnr. 38), vom 13. Oktober 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/90 und C-67/90 (Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073, Randnr. 16) und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92 (Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1987 - 333/85

    Mannesmann-Röhrenwerke AG und Paderwerk Gebr. Benteler GmbH & Co. gegen Rat der

    Rechtssachen 292 und 293/81, Lion und Loiret/FIRS, Slg. 1982, 3887, 3909 f.; vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84, Eridania, Slg. 1986, 117, 146, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1989 - 167/88

    Association générale des producteurs de blé et autres céréales (AGPB) gegen

    Aus dieser Rechtsprechung, die zuletzt durch das Urteil vom 28. Oktober 1982 in den verbundenen Rechtssachen 292 und 293/81 (Lion und Loiret k Hacntjens, Slg. 1982, 3887) bestätigt worden ist, ergibt sich außerdem, daß nicht verlangt werden kann, daß in der Begründung der Verordnungen die verschiedenen, manchmal sehr zahlreichen und komplexen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die Gegenstand der Verordnungen sind, wenn sie sich im systematischen Rahmen der Gcsamtregclung halten, zu der sie gehören.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1988 - 55/87

    Alexander Moksel Import und Export GmbH & Co. Handels-KG gegen Bundesanstalt für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht