Rechtsprechung
EuGH, 22.03.1990 - 347/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Triveneta Zuccheri u.a. / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 173
Nichtigkeitsklage - Klagegründe - Klagegründe, die auf die Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht gestützt sind - Unzulässigkeit - EU-Kommission
Triveneta Zuccheri u.a. / Kommission
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Beihilfe der italienischen Regierung zugunsten eines italienischen Zuckerhändler; Unvereinbarkeit der italienischen Regelung zur Festsetzung der Zuckerpreise mit dem Gemeinschaftsrecht; Anforderungen an den Verstoß der italienischen Regelung der ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 30
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; EWG-Vertrag Art. 30
Nichtigkeitsklage - Klagegründe - Klagegründe, die auf die Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht gestützt sind - Unzulässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Erstattung zum Ausgleich von Verlusten als Folge einer nationalen Preisregelung - Staatliche Beihilfe.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1990 - 347/87
- EuGH, 22.03.1990 - 347/87
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.07.1980 - 811/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Ariete
Auszug aus EuGH, 22.03.1990 - 347/87
14 In der mündlichen Verhandlung haben die Klägerinnen weiterhin dargelegt, die betreffende italienische Maßnahme müsse als Erstattung eines Betrages betrachtet werden, der den italienischen Zuckerhändlern aufgrund einer gemeinschaftsrechtswidrigen nationalen Regelung entzogen worden sei, und sich zur Stützung ihres Vorbringens, daß diese Maßnahme folglich nicht als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe bewertet werden könne, auf das Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 811/79 ( Ariete, Slg. 1980, 2545, Randnr. 15 ) berufen. - EuGH, 23.01.1975 - 31/74
Galli
Auszug aus EuGH, 22.03.1990 - 347/87
12 Mit dem ersten Klagegrund wird nämlich geltend gemacht, daß eine nationale Preisregelung, die für alle Stufen der Erzeugung und der Vermarktung eines von einer gemeinsamen Marktorganisation erfassten Erzeugnisses gelte, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vgl. etwa das Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74, Galli, Slg. 1975, 47 ) als mit dieser gemeinsamen Organisation unvereinbar betrachtet werden müsse, weil diese für die von ihr erfassten Bereiche Rat und Kommission die ausschließliche Zuständigkeit übertragen habe.
- EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Hierfür sind, erforderlichenfalls nach Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs über Bedeutung und Auslegung des Unionsrechts, die nationalen Gerichte zuständig (vgl. Urteil vom 22. März 1990, Triveneta Zuccheri u. a./Kommission, C-347/87, Slg. 1990, I-1083, Randnr. 16). - EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
Art & Allposters International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …
Die Zuständigkeit des Gerichtshofs im Rahmen des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens beschränkt sich auf die Prüfung der Bestimmungen des Unionsrechts; er ist nicht berufen, über die Vereinbarkeit des nationalen Rechts, einschließlich der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten, mit dem Unionsrecht zu entscheiden (vgl. in diesem Sinne Urteile Triveneta Zuccheri u. a./Kommission, C-347/87, EU:C:1990:129, Rn. 16, und Schwarz, C-321/07, EU:C:2009:104, Rn. 48). - EuGH, 19.05.2009 - C-349/08
Kronberger / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Unzulässigkeit der Klage
Hierfür sind, erforderlichenfalls nach Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs über Bedeutung und Auslegung des Gemeinschaftsrechts, die nationalen Gerichte zuständig (Urteil des Gerichtshofs vom 22. März 1990, Triveneta Zuccheri u. a./Kommission, C-347/87, Slg. 1990, I-1083, Randnr. 16).
- EuG, 21.05.2008 - T-18/07
Kronberger / Parlament - Nichtigkeitsklage - Akt zur Einführung von Wahlen zum …
Hierfür sind, erforderlichenfalls nach Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs über Bedeutung und Auslegung des Gemeinschaftsrechts, die nationalen Gerichte zuständig (Urteil des Gerichtshofs vom 22. März 1990, Triveneta Zuccheri u. a./Kommission, C-347/87, Slg. 1990, I-1083, Randnr. 16). - FG Hamburg, 23.06.2017 - 4 K 217/16
Einfuhrabgaben: Zigarettenschmuggel: Keine Einfuhrabgaben bei gefälschten …
Der EuGH hat für das Gemeinschaftsrecht anerkannt, dass der Betroffene außerhalb eines Strafverfahrens zumindest dann die Auskunft verweigern darf, wenn mit der Auskunftspflicht seine Verteidigungsrechte so beschränkt werden, dass die Behörde die ihr obliegende Beweislast auf den Betroffenen überwälzt und von ihm die Vorlage der an und für sich von ihr beizubringenden Beweismittel verlangt (EuGH, Urteil vom 18.10.1989, Rs. 347/87, Slg. 1989, 3283;… vgl. auch Rathemacher in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, 188. EL März 2006, Art. 14 ZK, Rn. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-484/09
Carvalho Ferreira Santos - Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG und 90/232/EWG - …
12 - Urteile vom 22. März 1990, Triveneta u. a./Kommission (C-347/87, Slg. 1990, I-1083, Randnr. 16), und vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 61).