Rechtsprechung
   EuGH, 25.07.1991 - C-221/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,564
EuGH, 25.07.1991 - C-221/89 (https://dejure.org/1991,564)
EuGH, Entscheidung vom 25.07.1991 - C-221/89 (https://dejure.org/1991,564)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - C-221/89 (https://dejure.org/1991,564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Ausübung verbliebener Befugnisse auf dem Gebiet der Registrierung von Schiffen - Wahrung des Gemeinschaftsrechts

  • EU-Kommission

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • Wolters Kluwer

    Eigene Festlegung durch Mitgliedstaaten hinsichtlich der Registereintragung und Flaggenführung von Schiffen; Anforderungen eines Mitgliedstaates hinsichtlich Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort im Rahmen der Eintragung eines Fischereifahrzeugs in sein nationales ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 52; ; EWG-Vertrag Art. 221; ; Verordnung Nr. 101/76 EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Ausübung verbliebener Befugnisse auf dem Gebiet der Registrierung von Schiffen - Wahrung des Gemeinschaftsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Begriff der Niederlassung III (Factortame II)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-221/89
    38 Dazu ist zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eine vertragswidrige nationale Maßnahme nicht allein deshalb gerechtfertigt ist, weil die zuständige Stelle zur Gewährung von Befreiungen oder Ausnahmen ermächtigt ist, auch wenn von dieser Ermächtigung großzuegig Gebrauch gemacht wird (vgl. insbesondere Urteile vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25, und vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839).
  • EuGH, 21.06.1988 - 127/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-221/89
    14 Die Mitgliedstaaten müssen die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. zuletzt Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 9, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 7).
  • EuGH, 19.01.1988 - 223/86

    Pesca Valentia / Minister for Fisheries und Forestry

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-221/89
    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 223/86 (Pesca Valentia, Slg. 1988, 83, Randnr. 13) speziell im Hinblick auf Fischereifahrzeuge entschieden, daß sich die Verordnung (EWG) Nr. 101/76 des Rates vom 19. Januar 1976 über die Einführung einer gemeinsamen Strukturpolitik für die Fischwirtschaft (ABl. L 20, S. 19) zwar auf Fischereifahrzeuge bezieht, die "die Flagge eines Mitgliedstaats führen" oder dort "registriert" sind, daß die nähere Bestimmung dieser Begriffe jedoch den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten überlassen bleibt.
  • EuGH, 16.12.1980 - 27/80

    Fietje

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-221/89
    38 Dazu ist zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eine vertragswidrige nationale Maßnahme nicht allein deshalb gerechtfertigt ist, weil die zuständige Stelle zur Gewährung von Befreiungen oder Ausnahmen ermächtigt ist, auch wenn von dieser Ermächtigung großzuegig Gebrauch gemacht wird (vgl. insbesondere Urteile vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25, und vom 16. Dezember 1980 in der Rechtssache 27/80, Fietje, Slg. 1980, 3839).
  • EuGH, 14.12.1989 - 3/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Agegate

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-221/89
    40 Zunächst ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-3/87 und C-216/87 (Agegate und Jaderow, Slg. 1989, 4459 und 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit zur Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
  • EuGH, 07.06.1988 - 57/86

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-221/89
    14 Die Mitgliedstaaten müssen die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. zuletzt Urteile vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86, Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 9, und vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 127/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 3333, Randnr. 7).
  • EuGH, 14.12.1989 - 216/87

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Jaderow

    Auszug aus EuGH, 25.07.1991 - C-221/89
    40 Zunächst ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in den Urteilen vom 14. Dezember 1989 in den Rechtssachen C-3/87 und C-216/87 (Agegate und Jaderow, Slg. 1989, 4459 und 4509) entschieden hat, daß die Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Zuständigkeit zur Festlegung der Einzelheiten für die Nutzung ihrer Quoten bestimmen können, welche Schiffe ihrer Fischereiflotte unter Ausnutzung ihrer nationalen Quoten fischen dürfen, vorausgesetzt, die aufgestellten Kriterien sind mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der Selbstständige, der sich auf das Freizügigkeitsrecht der Niederlassungsfreiheit im Sinne der Art. 49 ff AEUV berufen kann, muss auch tatsächlich eine wirtschaftliche Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit ausüben (EuGH Rs Factortame vom 25.7.1991 - C-221/89 RdNr 34; Tewocht in Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 9. Edition, Stand XI/2015, § 2 FreizügG/EU RdNr 33) und damit wirtschaftlich in einen anderen Mitgliedstaat integriert sein (Brinkmann in Huber, AufenthG, 1. Aufl 2010, § 2 FreizügG/EU RdNr 29) .
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    54 In Anbetracht dieses Zieles der Eingliederung in den Aufnahmemitgliedstaat impliziert der Niederlassungsbegriff im Sinne der Bestimmungen des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in diesem Staat auf unbestimmte Zeit (vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-221/89, Factortame u. a., Slg. 1991, I-3905, Randnr. 20, und vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-246/89, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Zweitens ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Niederlassungsbegriff im Sinne der genannten Artikel des Vertrags die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit umfasst und dass die Registrierung eines Schiffes nicht von der Ausübung der Niederlassungsfreiheit losgelöst werden kann, wenn dieses Schiff ein Mittel zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist, die mit einer festen Einrichtung im Mitgliedstaat der Registrierung einhergeht (Urteil vom 25. Juli 1991, Factortame u. a., C-221/89, Slg. 1991, I-3905, Randnrn.

    Daraus hat der Gerichtshof gefolgert, dass die Voraussetzungen für die Registrierung von Schiffen der Niederlassungsfreiheit im Sinne der Art. 43 EG bis 48 EG nicht entgegenstehen dürfen (Urteil Factortame u. a., Randnr. 23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht