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   EuGH, 01.06.1995 - C-467/93   

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https://dejure.org/1995,4154
EuGH, 01.06.1995 - C-467/93 (https://dejure.org/1995,4154)
EuGH, Entscheidung vom 01.06.1995 - C-467/93 (https://dejure.org/1995,4154)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1995 - C-467/93 (https://dejure.org/1995,4154)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt München-West / Analog Devices

    Verordnungen Nrn. 3841/86, 1828/87, 3747/87, 1779/88, 3696/88, 1656/89 und 3393/89 des Rates
    Gemeinsamer Zolltarif; Änderung oder Aussetzung der Einfuhrzölle; Bezeichnung der betroffenen Waren; Auslegung; Kriterien; Analog-Digital-Umsetzer zur Berechnung des Duchschnittswerts variabler Wellenformen in einem Gehäuse mit Abmessungen von nicht mehr als 18 x 10 mm; ...

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt München-West / Analog Devices

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren; Zollaussetzungen für Analog-Digital-Umsetzer zur Berechnung des Durchschnittswerts variabler Wellenformen in Form einer monolithischen ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zolltarifierung: Analog-Digital-Umsetzer

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 177
    Gemeinsamer Zolltarif - Änderung oder Aussetzung der Einfuhrzölle - Bezeichnung der betroffenen Waren - Auslegung - Kriterien - Analog-Digital-Umsetzer zur Berechnung des Duchschnittswerts variabler Wellenformen in einem Gehäuse mit Abmessungen von nicht mehr als 18 x 10 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollaussetzung - Analog-Digital-Umsetzer zur Berechnung des Durchschnittswerts variabler Wellenformen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 608
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 31.03.1992 - C-338/90

    Hamlin Electronics / Hauptzollamt Darmstadt

    Auszug aus EuGH, 01.06.1995 - C-467/93
    Im übrigen muß eine Bestimmung, wenn sie mehrdeutig ist, nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung, zu der sie gehört, ausgelegt werden (Urteil vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-338/90, Hamlin Electronics, Slg. 1992, I-2333, Randnr. 12).
  • EuGH, 18.03.1986 - 58/85

    Ethicon / Hauptzollamt Itzehoe

    Auszug aus EuGH, 01.06.1995 - C-467/93
    8 Die spätere Änderung der Beschreibung eines Erzeugnisses, das Gegenstand einer Zollaussetzung ist, kann nicht rückwirkend die Auslegung der früher zu diesem Zweck verwendeten Beschreibung beeinflussen (Urteil vom 18. März 1986 in der Rechtssache 58/85, Ethicon, Slg. 1986, 1131, Randnr. 13).
  • BFH, 31.05.2016 - VII R 47/14

    Auslegung von Zollaussetzungsvorschriften

    Deshalb ist zu prüfen, ob eine festgestellte Abweichung Einfluss auf die Funktion der Ware hat, die Gegenstand einer besonderen Vergünstigung im Hinblick auf die Gemeinschaftsproduktion sein soll (Senatsurteil vom 2. November 2010 VII R 7/10, BFH/NV 2011, 464, ZfZ 2011, 80; EuGH-Urteil Analog Devices vom 1. Juni 1995 C-467/93, EU:C:1995:161, ZfZ 1995, 245).
  • FG Düsseldorf, 21.01.2004 - 4 K 2532/02

    Tarifierung; Piezo-Zündmechanismus; Zollaussetzung Bauelemente; Zurechnung;

    Die für die Einreihung maßgebenden objektiven Merkmale und Eigenschaften, die auch im Fall einer Einreihung unter eine Zollaussetzung anzuwenden sind (EuGH Urteil v. 31. Dezember 1992, C-338/90, Rz. 8 f., ZfZ 1992, 174; Urteil v. 1. Juni 1995, C-467/93, Rz. 8, ZfZ 1995, 245) ergeben, dass das MCA, ein Teil von Feuerzeugen der Unterposition 9613 90 00 KN, über ein Piezo-Element verfügt, das zusammen mit den übrigen Bauteilen des MCA ein Feuerzeug entzündet.

    Die für die Auslegung von Zollaussetzungen heranzuziehende Entstehungsgeschichte, die sich aus den Akten der Kommission ergibt (EuGH Urteil v. 1. Juni 1995, C-467/93, Rz. 10, ZfZ 1995, 245), konnte im Streitfall mit Ausnahme des von der Klägerin vorgelegten Schreibens nicht ermittelt werden.

  • FG Hamburg, 24.10.2012 - 4 K 82/10

    Zolltarif: Einreihung von LCD-Modulen

    Auch im Fall der Einreihung unter eine autonome Zollaussetzung sind die objektiven Merkmale und Eigenschaften maßgebend (EuGH Urteil v. 31. Dezember 1992, C-338/90, Rz. 8 f., ZfZ 1992, 174; Urteil v. 01. Juni 1995, C-467/93, Rz. 8, ZfZ 1995, 245, FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2004, 4 K 2532/02 Z).

    Allerdings kann hierfür auch eine Auslegung der Vorschrift unter Berücksichtigung der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Zollaussetzung erfolgen, jedoch erst dann, wenn die grammatikalische Untersuchung des Wortlauts einer Position nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (vgl. insoweit EuGH, Urteil vom 31.03.1992, C-338/90, Rz. 8 ff., 12; Urteil vom 01.06.1995, C-467/93, Rz. 9).

  • BFH, 02.11.2010 - VII R 7/10

    Aussetzung autonomer Zollsätze für Lithium-Ionen-Akkumulatoren

    Der Senat geht vielmehr --ebenso wie der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 1. Juni 1995 C-467/93 --Analog Devices--, Slg. 1995, I-1403, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 549)-- davon aus, dass die nach den Zollvorschriften unter Umständen nicht eindeutig zu beantwortende Frage, inwieweit eine Ware mit den in einer Zollaussetzungsvorschrift beschriebenen Beschaffenheitsmerkmalen übereinstimmen muss, um in den Genuss der Zollaussetzung zu kommen, nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Aussetzungsvorschrift zu beantworten und deshalb zu prüfen ist, ob eine festgestellte Abweichung Einfluss auf die Funktion der Ware hat, die Gegenstand eines besonderen Schutzes im Hinblick auf die Gemeinschaftsproduktion sein soll.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-267/99

    Adam

    16 und 19.14: - A. a. O. 15: - A. a. O. 16: - Randnr. 34.17: - Randnr. 28.18: - Randnr. 27.19: - Vgl. u. a. Urteile vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-338/90 (Hamlin Electronics, Slg. 1992, I-2333, Randnr. 12) und vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-467/93 (Analog Devices, Slg. 1995, I-1403, Randnr. 8).
  • FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 37/14

    Zolltarif: Tarifierung von Teilen von LCD-Monitoren

    Auch im Falle der Einreihung unter eine autonome Zollaussetzung sind die objektiven Merkmale und Eigenschaften maßgeblich, allerdings kann hierfür auch eine Auslegung der Vorschrift unter Berücksichtigung der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Zollaussetzung erfolgen, jedoch erst dann, wenn die grammatikalische Untersuchung des Wortlauts einer Position nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt (vgl. insoweit EuGH, Urteil vom 31.03.1992, C-338/90 und vom 01.06.1995, C-467/93).
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