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   EuGH, 11.08.1995 - C-431/92   

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https://dejure.org/1995,82
EuGH, 11.08.1995 - C-431/92 (https://dejure.org/1995,82)
EuGH, Entscheidung vom 11.08.1995 - C-431/92 (https://dejure.org/1995,82)
EuGH, Entscheidung vom 11. August 1995 - C-431/92 (https://dejure.org/1995,82)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 155 und 169
    1. Vertragsverletzungsverfahren; Klagerecht der Kommission; Ausübung nicht vom Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses abhängig; Klage auf Feststellung der Nichterfuellung einer Verpflichtung, die sich aus einer nicht umgesetzten Richtlinie ergibt, in einem ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umweltverträglichkeit von Wärmekraftwerken

  • opinioiuris.de

    Wärmekraftwerk Großkrotzenburg

  • Judicialis

    Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) Art. 2; ; Richtlinie... 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) Art. 3; ; Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ausübung nicht vom Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses abhängig - Klage auf Feststellung der Nichterfuellung einer Verpflichtung, die sich aus einer nicht umgesetzten Richtlinie ergibt, in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzinteresse bei einer Vertragsverletzungsklage; Nicht rechtzeitige Umsetzung einer Richtlinie; Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Genehmigungsverfahren für ein Wärmekraftwerk; Wärmeleistung von 300 MW

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtanwendung einer noch nicht umgesetzten Richtlinie durch die Behörden - Richtlinie 85/337/EWG des Rates - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Projekten - Wärmekraftwerk Großkrotzenburg - Genehmigung zur Errichtung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1735 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 369
  • DVBl 1996, 424
  • BB 1995, 951
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
    Dieser fällt kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des Vertrages und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstösse gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-0000, Randnr. 16).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
    Dieser fällt kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des Vertrages und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstösse gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-0000, Randnr. 16).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
    28 Im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-396/92 (Bund Naturschutz in Bayern u. a., Slg. 1994, I-3717, Randnrn. 19 und 20) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Richtlinie, unabhängig von der Frage, ob sie es einem Mitgliedstaat gestattet, vor dem Stichtag 3. Juli 1988 begonnene und bereits laufende Genehmigungsverfahren von der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen, jedenfalls für nach diesem Zeitpunkt begonnene Verfahren der Einführung einer solchen Ausnahmeregelung entgegensteht.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Grundsatz, nach dem Vorhaben mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, dann nicht gilt, wenn der Zeitpunkt der förmlichen Stellung des Antrags auf Genehmigung eines Vorhabens vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 85/337 ablief (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-431/92, Slg. 1995, I-2189, Randnrn.
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Insbesondere hat der Projektträger eine Reihe von Angaben über die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt vorgelegt, die von der Kommission selbst als ausreichend im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 5 des Anhangs III der Richtlinie 85/337/EWG angesehen wurden (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - C-431/92 [ECLI:EU:C:1995:260] - Rn. 41 ff.).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    43 Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Genehmigung vor dem 3. Juli 1988, also vor dem Termin für die Umsetzung der Richtlinie 85/337, erteilt wurde (alte Genehmigung), und in den Fällen, in denen eine Genehmigung nach dem 3. Juli 1988 erteilt wurde, das Genehmigungsverfahren jedoch vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden war (so genannte "Pipeline"-Projekte) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 32, und Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 23).
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