Rechtsprechung
EuGH, 02.05.1996 - C-18/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EGKS-Vertrag - Diskriminierungen zwischen Erzeugern - Anwendung der Artikel 4 und 63 des Vertrages - Unmittelbare Wirkung - EG-Vertrag - Mißbrauch einer beherrschenden Stellung - Artikel 86 des Vertrages - Ersatz der durch Verletzung dieser Bestimmungen entstandenen ...
- EU-Kommission
Hopkins u.a.
EGKS-Vertrag, Artikel 4, 33, 35, 63 § 1, 80, 81 und 88; EG-Vertrag, Artikel 232
1. EGKS; Anwendungsbereich des Vertrages; Von den Käufern vorgenommene Diskriminierungen der Kohleerzeuger; Einbeziehung; Unanwendbarkeit der Bestimmungen des EG-Vertrags - EU-Kommission
Hopkins u.a.
- Wolters Kluwer
Abschließende Regelung im EGKS-Vertrag bei Diskriminierungen durch Käufer von Kohle; Bestimmungen des EGKS-Vertrages als rechtlicher Rahmen für von Käufern vorgenommene Diskriminierungen der Erzeuger von Kohle; Keine unmittelbare Geltung von Artikel 4 Buchstabe b ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; EGKS-Vertag Art. 80; ; EGKS-Vertag Art. 4 Buchst. b; ; EGKS-Vertag Art. 63; ; EGKS-Vertag Art. 14
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. EGKS - Anwendungsbereich des Vertrages - Von den Käufern vorgenommene Diskriminierungen der Kohleerzeuger - Einbeziehung - Unanwendbarkeit der Bestimmungen des EG-Vertrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-18/94
- EuGH, 02.05.1996 - C-18/94
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 13.04.1994 - C-128/92
Banks / British Coal
Auszug aus EuGH, 02.05.1996 - C-18/94
12 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, daß der Gerichtshof bereits im Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 9) festgestellt hat, daß der Abbau von Rohkohle in den Anwendungsbereich des EGKS-Vertrags fällt.16 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß die Bestimmungen des Artikels 4 EGKS-Vertrag und insbesondere sein Buchstabe b, der Maßnahmen oder Praktiken untersagt, die eine Diskriminierung zwischen Erzeugern herbeiführen, nur dann selbständig anwendbar sind, wenn es an spezielleren Normen fehlt; haben diese Bestimmungen in andere Vorschriften des Vertrages Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind die Texte, die sich auf eine und dieselbe Bestimmung beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (vgl. Urteil Banks, a. a. O., Randnr. 11).
31 Da die Kommission ausschließlich zuständig ist, unter der Kontrolle des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz auf die Artikel 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag gestützte Entscheidungen zu erlassen, binden diese nach Artikel 14 EGKS-Vertrag in allen ihren Teilen verbindlichen Entscheidungen, wie der Gerichtshof im Urteil Banks (…a. a. O.) ausgeführt hat, die nationalen Gerichte.
- EuGH, 23.02.1961 - 30/59
De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 02.05.1996 - C-18/94
Im übrigen hat der Gerichtshof für den Fall, daß sich die gemäß Artikel 35 Absatz 1 EGKS-Vertrag angerufene Kommission ausdrücklich oder stillschweigend weigert, diese Befugnis auszuüben, anerkannt, daß die in Artikel 80 des Vertrages genannten unmittelbar betroffenen Unternehmen gemäß Artikel 33 Absatz 2 oder Artikel 35 Absatz 3 des Vertrages Klage vor dem Gemeinschaftsrichter erheben können (in diesem Sinne Urteil vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59, De gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1961, 1). - EuGH, 22.02.1990 - 221/88
ECSC / Busseni
Auszug aus EuGH, 02.05.1996 - C-18/94
28 Ausserdem ist daran zu erinnern, daß nach gefestigter Rechtsprechung die Regeln, die der Gerichtshof zur Umschreibung der Wirkungen einer nicht in nationales Recht umgesetzten Richtlinie herausgearbeitet hat, auch für die auf den EGKS-Vertrag gestützten Empfehlungen gelten, die gleichartige Rechtsakte sind, da sie hinsichtlich des ihrem Adressaten gesteckten Zieles verbindlich sind und ihm die Wahl der für die Erreichung dieses Zieles geeigneten Mittel überlassen (vgl. Urteil vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-221/88, Busseni, Slg. 1990, I-495, Randnr. 21). - EuGH, 15.12.1987 - 328/85
Deutsche Babcock / Hauptzollamt Lübeck-Ost
Auszug aus EuGH, 02.05.1996 - C-18/94
14 Hinsichtlich der auf die fraglichen Verhaltensweisen anwendbaren Bestimmungen ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 15. Dezember 1987 in der Rechtssache 328/85 (Deutsche Babcock, Slg. 1987, 5119, Randnr. 10) festgestellt hat, daß der EWG-Vertrag nach seinem Artikel 232 insoweit auf Erzeugnisse anwendbar sein kann, die unter den EGKS-Vertrag fallen, als die aufgeworfenen Fragen nicht Gegenstand von Bestimmungen des EGKS-Vertrags sind.
- EuGH, 02.10.2003 - C-172/01
International Power (früher National Power ) / Kommission
Auf ein anderes Vorabentscheidungsersuchen des High Court, im Rahmen einer Schadensersatzklage von Barbara Hopkins und anderen lizenzierten Kohleerzeugern gegen IP und PG, entschied der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnr. 29), dass die Artikel 4 Buchstabe b und 63 § 1 EGKS-Vertrag keine Rechte schaffen, auf die sich der Einzelne unmittelbar vor den nationalen Gerichten berufen kann.In Bezug auf die Frage, ob die Kommission ermächtigt war, die Beschwerde von 1994 zu prüfen, werden mit den Rechtsmitteln in erster Linie die Feststellungen des Gerichts gerügt, dass die Beschwerde von 1994 nur die Erweiterung der Beschwerde von 1990 darstelle, zweitens die Schlussfolgerungen, die das Gericht aus dem Urteil Hopkins u. a. gezogen hat, und drittens die Beurteilung der Folgen der Erfordernisse der Rechtssicherheit durch das Gericht.
Wie der Generalanwalt in Nummer 128 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist die Schlussfolgerung des Gerichts, aus dem Urteil Hopkins u. a. ergebe sich, dass die Kommission jedenfalls ermächtigt gewesen sei, die Beschwerde von 1994 zu prüfen, unabhängig von der Frage, ob diese Beschwerde nur eine Erweiterung der Beschwerde von 1990 darstellte.
In Bezug auf das Vorbringen, das die NALOO auf das Urteil Hopkins u. a. stützt, macht die Kommission geltend, dass die Erwägungen des Gerichtshofes zur Möglichkeit, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, aus der Feststellung einer systematischen Diskriminierung alle Konsequenzen in Bezug auf die Wirkungen zu ziehen, die diese Diskriminierungen gegebenenfalls schon vor dem Tätigwerden der Kommission gehabt hätten, nicht dahin ausgelegt werden dürften, dass die Kommission unter den Umständen der diesem Urteil zugrunde liegenden Angelegenheit verpflichtet gewesen sei, das Vorliegen einer Zuwiderhandlung festzustellen, um die Erhebung einer Schadensersatzklage vor einem nationalen Gericht zu ermöglichen.
Um hervorzuheben, wie erheblich das Urteil Hopkins u. a. im vorliegenden Kontext sei, macht die NALOO geltend, dass das diesem Urteil zugrunde liegende Vorabentscheidungsersuchen dem Gerichtshof im Rahmen eines beim High Court anhängig gemachten Schadensersatzverfahrens vorgelegt worden sei.
Das Gericht hat in den Randnummern 61 bis 63 des angefochtenen Urteils aus dem Urteil Hopkins u. a. abgeleitet, dass Artikel 4 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag einerseits und Artikel 4 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 66 § 7 dieses Vertrages andererseits die Kommission jedenfalls ermächtigt habe, die Beschwerde der NALOO in Bezug auf die Lage vor dem 1. April 1990 zu prüfen.
Im Übrigen kann sich ein Einzelner vor den nationalen Gerichten auf Empfehlungen der Kommission in Bezug auf bereits abgestellte Diskriminierungen unter denselben Voraussetzungen wie auf Richtlinien berufen (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 28).
- EuG, 07.02.2001 - T-89/98
NALOO / Kommission
Mit Urteilen vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281) legte der Gerichtshof aufgrund der Vorabentscheidungsersuchen des High Court die von Banks und Hopkins zur Begründung ihrer Schadensersatzklagen geltend gemachten Vertragsbestimmungen aus.In diesen beiden Urteilen erkannte der Gerichtshof für Recht: 1. Die Artikel 4 Buchstabe b und 63 § 1 EGKS-Vertrag (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 29) einerseits und die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag (Urteil Banks, Randnr. 19) andererseits schaffen keine Rechte, die der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar geltend machen kann.
2. Der Einzelne kann sich vor den nationalen Gerichten nicht auf die Unvereinbarkeit von systematischen Diskriminierungen durch Käufer mit Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag berufen, solange sie nicht Gegenstand einer an die beteiligten Regierungen gerichteten Empfehlung waren (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 27).
3. In allen Fällen, in denen die Bestimmungen einer auf Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag gestützten Empfehlung inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, kann sich der Einzelne dagegen unter denselben Voraussetzungen wie auf Richtlinien vor dem nationalen Gericht unmittelbar auf sie berufen (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 28).
In Nummer 13 der Entscheidung von 1998 leitet die Kommission aus dem Urteil Hopkins u. a. ab, dass sie "ermächtigt ist, die Konsequenzen in Bezug auf die vergangenen Wirkungen aus einer bestehenden Zuwiderhandlung zu ziehen, um die praktische Wirksamkeit des in Artikel 4 Buchstabe b EGKS-Vertrag enthaltenen Verbotes sicherzustellen".
Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass der EGKS-Vertrag die von Käufern vorgenommenen Diskriminierungen abschließend regelt und den Opfern dieser Diskriminierungen einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verschafft (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 22).
Hierzu ist lediglich darauf hinzuweisen, dass die Kommission ausschließlich zuständig ist, über "angebliche" Zuwiderhandlungen zu entscheiden (in diesem Sinn Urteile Banks, Randnr. 21, und Hopkins u. a., Randnr. 31).
- EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Banks
Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind die Bestimmungen des Artikels 4 EGKS-Vertrag nur dann selbständig anwendbar, wenn es an spezielleren Normen fehlt; haben diese Bestimmungen in andere Vorschriften des EGKS-Vertrags Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind die Regelungen, die sich auf eine und dieselbe Bestimmung beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (Urteil Groupement des industries sidérurgiquesluxembourgeoises/Hohe Behörde, S. 90, Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92, Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 11, und Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94, Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnr. 16).Ist eine Bestimmung von Artikel 4 EGKS-Vertrag nicht selbständig anwendbar, so kann sie keine unmittelbare Wirkung haben (vgl. Urteile Banks, Randnr. 16, und Hopkins u. a., Randnr. 26).
17 und 18, und hinsichtlich Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag Urteil Hopkins u. a., Randnr. 27).
- EuGH, 24.09.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
Das Urteil Busseni, in dem der dort fragliche Grundsatz sehr weitgehend angewandt worden sei, sei eine isolierte Entscheidung, während der Gerichtshof eine Argumentation zugunsten eines Primats des EG-Vertrags wiederholt zurückgewiesen habe; insoweit sei zu verweisen auf die Urteile vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 36/83 (Mabanaft, Slg. 1984, 2497), vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281). - Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01
International Power (früher National Power ) / Kommission
6: - Urteile vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 19) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnrn.34: - IP zitiert die Schlussanträge des Generalanwalts Fennelly vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, I-2284, Nr. 51).
- EuGH, 17.06.1997 - C-151/97
National Power
11 Die PowerGen plc trägt weiter vor, daß die vorliegende Rechtssache auch Rechtsfragen betreffe, die in unmittelbarem Zusammenhang mit denen stünden, die im Vorabentscheidungsverfahren Hopkins u. a. (Urteil des Gerichtshofes vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94, Slg. 1996, I-2281) aufgeworfen worden seien, in dem es um die Bedingungen gegangen sei, zu denen der CEGB in der Zeit von 1985 bis zum 31. März 1990 Kohle von den Eigentümern kleiner Bergwerke erworben habe. - EuGH, 17.07.2001 - C-180/01
Kommission / NALOO
13 Auf ein anderes Vorabentscheidungsersuchen des High Court, der mit einer Schadensersatzklage von Barbara Hopkins und anderen lizenzierten Kohleerzeugern gegen National Power plc und PowerGen befasst war, entschied der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnr. 29), dass die Artikel 4 Buchstabe b und 63 § 1 EGKS-Vertrag keine Rechte schaffen, auf die sich der Einzelne unmittelbar vor den nationalen Gerichten berufen kann. - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09
ArcelorMittal Luxembourg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf …
43 - Vgl. Urteil vom 2. Mai 1996, Hopkins u. a. (C-18/94, Slg. 1996, I-2281, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09
ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem …
33 - Vgl. Urteil vom 2. Mai 1996, Hopkins u. a. (C-18/94, Slg. 1996, I-2281, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2015 - C-5/14
Kernkraftwerke Lippe-Ems - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung eines …
15 - Urteil Hopkins u. a. (C-18/94, EU:C:1996:180, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-216/09
Kommission / ArcelorMittal Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00
Falck / Kommission
- EuG, 05.06.2001 - T-6/99
ESF Elbe-Stahlwerke Feralpi / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98
Banks
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-200/97
Ecotrade
- EuG, 24.09.1996 - T-57/91
National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der …