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   EuGH, 11.06.1998 - C-361/96   

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EuGH, 11.06.1998 - C-361/96 (https://dejure.org/1998,1558)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1998 - C-361/96 (https://dejure.org/1998,1558)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1998 - C-361/96 (https://dejure.org/1998,1558)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Auslegung von Artikel 3 Buchstabe a der Achten Richtlinie 79/1072/EWG - Verpflichtung eines nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen, seinem Antrag auf Erstattung der Steuer die Originale der Rechnungen oder der Einfuhrdokumente beizufügen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    'Grandes sources d''eaux minérales françaises'

  • EU-Kommission PDF

    Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises / Bundesamt für Finanzen

    Richtlinie 79/1072 des Rates, Artikel 3 Buchstabe a
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Verpflichtungen des Steuerpflichtigen - Vorlage der Originale der Rechnungen oder der Einfuhrdokumente - ...

  • EU-Kommission

    Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises / Bundesamt für Finanzen

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige ; Auslegung von Artikel 3 Buchstabe a der Achten Richtlinie 79/1072/EWG ; Verpflichtung eines nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen, seinem Antrag auf Erstattung der Steuer ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorsteuervergütung an ausländische Unternehmer bei Verlust der Originalrechnung

  • Judicialis

    Achte Richtlinie 79/1072/EWG Art. 3 Buchst. a

  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuer: Zulässigkeit der Vorlage von Kopien beim Erstattungsantrag eines nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: Zum Vorsteuerabzug bzw. zur Vorsteuer-Erstattung aufgrund von Rechnungszweitschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vorlage einer Zweitschrift des Originals einer Rechnung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 1072/79 Art 2, Richtlinie 79/1072/EWG Art 2, EWGRL 1072/79 Art 3, Richtlinie 79/1072/EWG Art 3
    Erstattung von Mehrwertsteuer; Rechnungszweitschrift

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Köln - Auslegung des Artikels 3 der Achten Richtlinie des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 90
  • DB 1998, 1384
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-361/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch eine Diskriminierung nur dann vorliegen, wenn unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. insbes. Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30).
  • EuGH, 05.07.1977 - 114/76

    Bela Mühle / Grows Farm

    Auszug aus EuGH, 11.06.1998 - C-361/96
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folgt nämlich, daß das abgeleitete Recht die allgemeinen Rechtsgrundsätze und vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten muß (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 1977 in der Rechtssache 114/76, Bela-Mühle, Slg. 1977, 1211, Randnrn.
  • FG Köln, 01.09.2008 - 2 K 3871/06

    Kürzung einer Vorsteuervergütung eines belgischen Unternehmens wegen der

    Artikel 3 Buchst. a der Achten EG-Richtlinie kann nämlich nicht dahin ausgelegt werden, dass er einem Mitgliedstaat die Möglichkeit verwehrt, einen Erstattungsantrag ohne Beifügung von Originalrechnungen in außergewöhnlichen Fällen zuzulassen, in denen der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang zweifelsfrei stattgefunden hat, das Abhandenkommen der Rechnung oder des Einfuhrdokuments vom Steuerpflichtigen nicht zu vertreten ist und in Anbetracht der Umstände feststeht, dass die Gefahr weiterer Erstattungsanträge nicht gegeben ist (EuGH- Urteil vom 11. Juni 1998 C-361/96 - Société Générale des G, Slg. 1998 I - 3495).

    Denn das abgeleitete Recht muss die allgemeinen Rechtsgrundsätze und vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (EuGH- Urteil vom 11. Juni 1998 C-361/96 - Société Générale des G, a.a.O.).

    Diese allgemeinen Rechtsgrundsätze und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit machen in einem solchen außergewöhnlichen Fall den Ausschluss der vorgenannten Möglichkeit - der Vorlage einer Rechnungskopie - entbehrlich, um dem generellen Ziel der Achten EG-Richtlinie, der Verhinderung der Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung, gerecht zu werden (EuGH- Urteil vom 11. Juni 1998 C-361/96 - Société Générale des G , a.a.O.).

    Art. 3 Buchst. a der Achten EG-Richtlinie ist deshalb dahingehend auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, in seinem innerstaatlichen Recht die Möglichkeit vorzusehen, dass ein nicht im Inland ansässiger Steuerpflichtiger bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen einer Rechnung oder eines Einfuhrdokuments den Nachweis seines Erstattungsanspruchs durch Vorlage einer Zweitschrift der Rechnung oder des fraglichen Einfuhrdokuments führt, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden (EuGH- Urteil vom 11. Juni 1998 C-361/96 - Société Générale des G , a.a.O.).

    Hat ein in einem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger die Möglichkeit, bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen der ihm zugegangenen Originalrechnung den Nachweis seines Anspruchs auf Erstattung der Umsatzsteuer durch Vorlage einer Zweitschrift oder Ablichtung der Rechnung zu führen, so folgt aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 6 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), auf das in der fünften Begründungserwägung der Achten Richtlinie hingewiesen wird, dass diese Möglichkeit auch einem nicht in diesem Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen einzuräumen ist, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden (EuGH- Urteil vom 11. Juni 1998 C-361/96 - Société Générale des G, a.a.O.).

    Denn es findet sich neben dieser Entscheidung auch Rechtsprechung, die auf das Erfordernis des Nicht-Vertretenmüssens des Verlusts der Originalrechnung abzustellen scheint, z.B. der EuGH in seinem Urteil vom 11. Juni 1998 (C-361/96 - Société Générale des G, Slg. 1998 I - 3495) und der BFH in seinem Urteil vom 20. August 1998 (V R 55/96, BStBl II 1999, 272, BFHE 186, 460).

    Die Ausnahme ist lediglich im Wege der Auslegung der Richtlinie zuzulassen und zwar nur in "außergewöhnlichen Fällen" (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 C-361/96 - Société Générale des G , Slg. 1998 I - 3495).

    Ein solch außergewöhnlicher Fall liegt vor, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang zweifelsfrei stattgefunden hat, das Abhandenkommen der Rechnung oder des Einfuhrdokuments vom Steuerpflichtigen nicht zu vertreten ist und in Anbetracht der Umstände feststeht, dass die Gefahr weiterer Erstattungsanträge nicht gegeben ist (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 C-361/96 - Société Générale des G, a.a.O.).

    In einem solchen Fall Fall ist der Ausschluss der Vorsteuervergütung aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich, um eine Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung zu verhindern (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 C-361/96 - Société Générale des G, a.a.O.).

  • BFH, 19.11.2014 - V R 39/13

    Vorlage der Originalrechnung als Voraussetzung des Antrages auf

    Aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Juni 1998 C-361/96 Société générale des grandes sources d"eaux minérales françaises (Slg. 1998, I-3495) folge, dass der Steuerpflichtige auch im Vergütungsverfahren die Möglichkeit habe, den Nachweis durch Vorlage einer Rechnungskopie zu führen.

    aa) Aus dem EuGH-Urteil Société générale des grandes sources d"eaux minérales françaises in Slg. 1998, I-3495 folgt, dass ein nicht im Inland ansässiger Steuerpflichtiger einem Erstattungsantrag grundsätzlich die Originalrechnungen und Originaleinfuhrdokumente beizufügen hat, aus denen sich die Umsatzsteuerbeträge ergeben, deren Erstattung beantragt wird (EuGH-Urteil Société générale des grandes sources d"eaux minérales françaises in Slg. 1998, I-3495 Rz 26).

    Dabei muss aber das abgeleitete Recht die allgemeinen Rechtsgrundsätze und vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (EuGH-Urteile Société générale des grandes sources d"eaux minérales françaises in Slg. 1998, I-3495, Rz 30; vom 5. Juli 1977 Rs. C-114/76, Bela-Mühle, Slg. 1977, 1211, Rz 5 bis 7).

    (1) Allerdings folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass der für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Steuerpflichtige geltende Art. 3 Buchst. a der Richtlinie 79/1072/EWG dahin auszulegen ist, dass es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt ist, in seinem innerstaatlichen Recht die Möglichkeit vorzusehen, dass ein nicht im Inland ansässiger Steuerpflichtiger bei von ihm nicht zu vertretendem Abhandenkommen einer Rechnung oder eines Einfuhrdokuments den Nachweis seines Erstattungsanspruchs durch Vorlage einer Zweitschrift der Rechnung oder des fraglichen Einfuhrdokuments führt, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere Erstattungsanträge gestellt werden (EuGH-Urteil Société générale des grandes sources d"eaux minérales françaises in Slg. 1998, I-3495, Rz 29 und 31).

    (2) Des Weiteren folgt aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 6 EGV, dass ein Mitgliedstaat der EU, der --wie die Bundesrepublik Deutschland-- den in seinem Staatsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit einräumt, bei von ihnen nicht zu vertretendem Abhandenkommen der Originalrechnung den Nachweis ihres Anspruchs auf Erstattung der Umsatzsteuer durch Vorlage einer Zweitschrift oder einer Ablichtung der Rechnung zu führen, diese Möglichkeit auch nicht in diesem Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen einräumen muss, wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang zweifelsfrei stattgefunden hat, das Abhandenkommen der Rechnung oder des Einfuhrdokuments vom Steuerpflichtigen nicht zu vertreten ist und in Anbetracht der Umstände feststeht, dass die Gefahr weiterer Erstattungsanträge nicht gegeben ist (EuGH-Urteil Sociéte générale des grandes sourced d"eaux minérales francaises in Slg. 1998, I-3495, Rz 36).

    (1) Ein Verzicht auf die Vorlage der Originalrechnung kommt sowohl unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als auch unter dem des Diskriminierungsverbotes nur in Betracht, wenn das Abhandenkommen der Rechnung oder des Einfuhrdokuments vom Steuerpflichtigen nicht zu vertreten ist (EuGH-Urteil Sociéte générale des grandes sources d"eaux minérales francaises in Slg. 1998, I-3495, Rz 29 und 36).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so ist es zur Gewährleistung der Erhebung der Mehrwertsteuer und zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen nicht erforderlich, dass er seinen guten Glauben nachweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-361/96, Grandes sources d'eaux minérales françaises, Slg. 1998, I-3495, Randnrn.
  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 -

    Aus dem sechsten Erwägungsgrund der Achten Richtlinie geht hervor, dass ihr anderes allgemeines Ziel darin besteht, bestimmte Formen der Steuerhinterziehung und der Steuerumgehung zu bekämpfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 1998, Grandes sources d'eaux minérales françaises, C-361/96, Slg. 1998, I-3495, Randnr. 28).
  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

    Andererseits gilt auch gemeinschaftsrechtlich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 18. Dezember 1997 Rs. C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. I 1997, 7281, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 470; vom 11. Juni 1998 Rs. C-361/96, Slg. I 1998, 3495, UR 1998, 309; vom 19. September 2000 Rs. C-177/99 und C 181/99, Slg. I 2000, 7013, UR 2000, 474).
  • FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08

    Vorsteuervergütung, Erforderlichkeit der Vorlage von Originalrechnungen,

    Aus diesem Diskriminierungsverbot folgt, dass die Möglichkeit des Nachweises der Vorsteuerberechtigung u.a. durch Vorlage einer Zweitschrift auch einem nicht in dem Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen einzuräumen ist, wenn ein in dem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger in der gleichen Situation diese Möglichkeit gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2010 - V R 17/08, BFH/NV 2011, 658; EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 - C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495).

    Es gibt zwar Entscheidungen des EuGH und des BFH, wonach der Nachweis des Vergütungsanspruchs für den Fall des Abhandenkommens des Originals unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur durch Vorlage einer Zweitschrift, sondern auch durch Vorlage einer Ablichtung der Rechnung geführt werden kann (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 - C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495; BFH-Urteile vom 20. August 1998 - V R 55/96, BFHE 186, 460, BStBl II 1999, 324; vom 18. Januar 2007 - V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die Waagschale sich in jedem Fall nicht zu stark auf der Seite des einen Ziels senken und damit die Erreichung des anderen gefährden (vgl. Schlussanträge vom 12. Februar 1998, C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495).

  • BFH, 30.08.2017 - XI R 24/16

    Vergütungsverfahren; vorzulegende Belege --Rechtslage vom 1. Januar 2010 bis 29.

    Für das Vergütungsverfahren ergibt sich dies aus § 61 Abs. 2 Satz 3 und 4 UStDV sowie der Rechtsprechung zur früheren Rechtslage (vgl. EuGH-Urteil Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises vom 11. Juni 1998 C-361/96, EU:C:1998:282, UR 1998, 309; BFH-Urteile in BFHE 186, 460, BStBl II 1999, 324, unter II.1.c, Rz 19; vom 19. November 1998 V R 69/96, BFH/NV 1999, 985; vom 28. Oktober 2010 V R 17/08, BFH/NV 2011, 658, Rz 20; zum allgemeinen Besteuerungsverfahren s. z.B. EuGH-Urteil Reisdorf vom 5. Dezember 1996 C-85/95, EU:C:1996:466, UR 1997, 144, Rz 30; BFH-Urteile vom 5. August 1988 X R 55/81, BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120; vom 16. April 1997 XI R 63/93, BFHE 182, 440, BStBl II 1997, 582; vom 23. Oktober 2014 V R 23/13, BFHE 247, 480, BStBl II 2015, 313, Rz 21).
  • BFH, 18.01.2007 - V R 23/05

    Vorsteuervergütungsantrag: Vorlage der Original-Rechnung, Ausschlussfrist,

    Habe ein in einem Mitgliedsstaat ansässiger Steuerpflichtiger in der gleichen Situation die Möglichkeit, den Nachweis durch Vorlage einer Zweitschrift oder einer Ablichtung der Rechnung zu führen, so folge aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 12 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass diese Möglichkeit auch einem nicht in diesem Mitgliedsstaat ansässigen Steuerpflichtigen einzuräumen sei (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 Rs. C-361/96, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1998, 309, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1998, 275).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-177/99

    Ampafrance

    Auch wenn die Kommission und der Rat im vorliegenden Fall den Antrag der französischen Stellen auf Abweichung von den Bestimmungen des Artikels 17 der Sechsten Richtlinie aus Gründen der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung gebilligt haben, so muss abgeleitetes Recht nach der klaren Rechtsprechung des Gerichtshofes doch die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts und vor allem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 1977 in der Rechtssache 114/76, Bela-Mühle, Slg. 1977, 1211, Randnr. 7, und vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-361/96, Grandes sources d'eaux minérales françaises, Slg. 1998, I-3495, Randnr. 30).
  • BFH, 20.08.1998 - V R 55/96

    Vorsteuervergütung ohne Originalrechnung

    Im übrigen verweist die Klägerin, die die Vorsteuervergütung im vorliegenden Verfahren aus Rechtsgründen und in einem besonderen auf § 163 AO 1977 gestützten Verfahren aus Billigkeitsgründen erstrebt, auf das in jenem Verfahren ergangene Vorabentscheidungsersuchen des FG Köln (Vorlagebeschluß vom 29. August 1996 2 K 4289/94, EFG 1996, 1248; Rechtssache C-361/96 beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--).

    Hierzu hat der EuGH (Urteil vom 11. Juni 1998 Rs. C-361/96, Internationales Steuerrecht --IStR-- 1998, 401, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1998, 275) in dem oben erwähnten Verfahren auf die ihm gestellten Fragen wie folgt geantwortet:.

  • FG Köln, 21.06.2012 - 2 K 1218/10

    Vorsteuervergütungsverfahren; Vorlage von Fotokopien der Originalrechnung zu

  • BFH, 08.04.2005 - V B 123/03

    Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 nicht gemeinschaftsrechtswidrig

  • BFH, 09.01.2014 - XI B 11/13

    Vorsteuervergütungsverfahren

  • BFH, 19.11.1998 - V R 102/96

    Nachweis im Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren durch Vorlage der Zweitschrift des

  • BFH, 18.07.2016 - V B 5/16

    Keine Nachreichung von Rechnungen in elektronischer Form für Vorsteuervergütung

  • BFH, 28.10.2010 - V R 17/08

    Keine "eigenhändige" Unterschrift bei Anträgen auf Vergütung von Vorsteuern -

  • FG Köln, 16.09.2015 - 2 K 1815/11

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2022 - 13 S 1555/20

    Anspruch einer Gemüseerzeugergenossenschaft auf finanzielle Beihilfe aus Mitteln

  • FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02

    Ausschluss einer Vorsteuervergütung nach Versäumung der Frist des § 18 Abs. 9

  • FG Köln, 12.12.2012 - 2 K 53/07

    Wirksamer Vorsteuervergütungsantrag eines im europ. Ausland ansässigen

  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 754/04

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

  • BFH, 19.11.1998 - V R 69/96

    Vorsteuer; Vorlage der Zweitausfertigung des Ersatzbelegs

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2008 - C-25/07

    Sosnowska - Festsetzung - Mehrwertsteuer - Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 6 K 1254/02

    Abgrenzung der Durchschnittssatzbesteuerung und der Regelbesteuerung bei der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

  • BFH, 19.11.1999 - V B 59/99

    Vorsteuerabzug bei Reisekosten; Pauschbeträge

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