Rechtsprechung
   EuGH, 08.07.1999 - C-254/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1733
EuGH, 08.07.1999 - C-254/97 (https://dejure.org/1999,1733)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-254/97 (https://dejure.org/1999,1733)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-254/97 (https://dejure.org/1999,1733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Inländische Abgaben - Steuerlicher Abzug - Bestreitung von Ausgaben für die Forschung - Arzneispezialitäten

  • Europäischer Gerichtshof

    Baxter u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Baxter u.a.

    EG-Vertrag, Artikel 52 [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG] und 58 [jetzt Artikel 48 EG]
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Direkte Besteuerung - Ausserordentliche Abgabe vom Umsatz - Steuerliches Abzugsrecht für Unternehmen, die Arzneispezialitäten verwerten - Beschränkung auf im Staat der Abgabenerhebung durchgeführte ...

  • EU-Kommission

    Baxter u.a.

  • Wolters Kluwer

    Nationale Auferlegung einer außerordentlichen Abgabe für die Verwertung von Arzneispezialitäten in Frankreich; Steuerlicher Abzug; Bestreitung von Ausgaben für die Forschung; Diskriminierende Unterscheidung zwischen den französischen Laboratorien, die ihre Forschung im ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abgabe auf Verwertung von Arzneispezialitäten: Unzulässige Begrenzung des Ausgabenabzugs auf inländische Forschung

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art.234); ; EGV Art. 52 (jetzt EGV Art. 43); ; EGV Art. 58 (jetzt EGV Art. 48); ; EGV Art. 92 (jetzt EGV Art. 87); ; EGV Art. 95 (jetzt EGV Art. 90); ; Ordo... nnance Nr. 96-51 Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneispezialitäten: außerordentliche Abgabe vom Umsatz

  • datenbank.nwb.de

    Inländische Abgaben - Steuerlicher Abzug - Bestreitung von Ausgaben für die Forschung - Arzneispezialitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat - Auslegung der Artikel 52, 59, 92 und 95 EG-Vertrag (jetzt Artikel 43 EG, 49 EG, 87 EG und 90 EG) im Zusammenhang mit einer außerordentlichen Abgabe, die nach dem Umsatz berechnet wird, der in Frankreich mit Arzneispezialitäten, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 638
  • BB 2000, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.04.1994 - C-1/93

    Halliburton Services / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-254/97
    Die den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats durch Artikel 52 des Vertrages zuerkannte Niederlassungsfreiheit umfaßt für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten unter den Voraussetzungen, die nach dem Recht des Aufnahmemitgliedstaats für seine eigenen Staatsangehörigen gelten; gemäß Artikel 48 EG schließt sie für nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht ein, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat über eine Filiale oder eine Agentur auszuüben (Urteil vom 12. April 1994 in der Rechtssache C-1/93, Halliburton Services, Slg. 1994, I-1137, Randnr. 14).

    Artikel 52 des Vertrages ist, wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat (vgl. insbes. Urteil Halliburton Services, Randnr. 16), seit dem Ablauf der Übergangszeit eine unmittelbar anwendbare Vorschrift, auch wenn in einem bestimmten Bereich die in den Artikeln 54 Absatz 2 und 57 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 44 Absatz 1 EG und 47 Absatz 1 EG) vorgesehenen Richtlinien fehlen.

  • EuGH, 13.07.1993 - C-330/91

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-254/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91, Commerzbank, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 14) verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder was Gesellschaften angeht des Sitzes, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen.
  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-254/97
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Beschränkung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31).
  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass es sich nicht von vornherein ausschließen lässt, dass der Steuerpflichtige Belege vorlegen kann, anhand deren die Steuerbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats eindeutig und genau prüfen können, welche Ausgaben in anderen Mitgliedstaaten tatsächlich getätigt worden sind (Urteile vom 8. Juli 1999, Baxter u. a., C-254/97, Slg. 1999, I-4809, Randnr. 20, und vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 25).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Als zwingender Grund des Allgemeininteresses ist insbesondere das Erfordernis einer wirksamen Steueraufsicht in der ständigen Rechtsprechung des EuGH anerkannt (EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997 C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471 Rz 26; vom 28. Oktober 1999 C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641 Rz 23; vom 4. März 2004 C-334/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-2229 Rz 27; vom 9. November 2006 C-433/04, Kommission/Belgien, Slg. 2006, I-10653 Rz 35), nach dem die Mitgliedstaaten befugt sind, Maßnahmen anzuwenden, um die Besteuerungsgrundlagen klar und eindeutig feststellen zu können (EuGH-Urteile vom 8. Juli 1999 C-254/97, Baxter u.a., Slg. 1999, I-4809 Rz 18; in Slg. 1999, I-7641 Rz 25; vom 14. September 2006 C-386/04, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Slg. 2006, I-8203 Rz 48; vom 28. Oktober 2010 C-72/09, Établissements Rimbaud, Slg. 2010, I-10659 Rz 35).

    Auch der EuGH prüft den Rechtfertigungsgrund stets als eigenständigen Rechtfertigungsgrund außerhalb von Missbrauchskonstellationen (vgl. beispielsweise EuGH-Urteile in Slg. 1999, I-4809 Rz 18; vom 10. März 2005 C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057 Rz 24).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist mit der Niederlassungsfreiheit, die Artikel 52 den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den gleichen Bestimmungen wie den im Niederlassungsstaat für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, gemäß Artikel 58 EG-Vertrag (jetzt Artikel 48 EG) für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. Urteile ICI, Randnr. 20, vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-254/97, Baxter u. a., Slg. 1999, I-4809, Randnr. 9, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97, Saint-Gobain ZN, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35).

    Des Weiteren ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91, Commerzbank, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 14, und Baxter u. a., Randnr. 10), dass die Vorschriften über die Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - des Sitzes verbieten, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht