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   EuGH, 04.04.2000 - C-465/98   

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EuGH, 04.04.2000 - C-465/98 (https://dejure.org/2000,1071)
EuGH, Entscheidung vom 04.04.2000 - C-465/98 (https://dejure.org/2000,1071)
EuGH, Entscheidung vom 04. April 2000 - C-465/98 (https://dejure.org/2000,1071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Richtlinie 79/112/EWG - Erdbeerkonfitüre - Irreführungsgefahr

  • Europäischer Gerichtshof

    Darbo

  • EU-Kommission PDF

    Darbo

    Richtlinie 79/112 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i
    Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Richtlinie 79/112 - Verbot einer zur Irreführung des Käufers geeigneten Etikettierung - Verwendung der Angabe "naturrein" für eine Erdbeerkonfitüre, die Pektin sowie Spuren oder Rückstände von Blei, ...

  • EU-Kommission

    Darbo

  • Judicialis

    Richtlinie 79/112/EWG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln - Richtlinie 79/112 - Verbot einer zur Irreführung des Käufers geeigneten Etikettierung - Verwendung der Angabe "naturrein" für eine Erdbeerkonfitüre, die Pektin sowie Spuren oder Rückstände von Blei, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    RECHTSANGLEICHUNG - DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE VERWENDUNG DER ANGABE "NATURREIN" FÜR EINE ERDBEERKONFITÜRE

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln - Auslegung des Artikels 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2729 (Ls.)
  • GRUR Int. 2000, 756
  • EuZW 2000, 508
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.10.1995 - C-51/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-51/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-3599, Randnr. 34), ist davon auszugehen, daß Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung der Erzeugnisse richten, zunächst das Zutatenverzeichnis lesen, dessen Angabe Artikel 6 der Richtlinie vorschreibt.

    Selbst wenn in Einzelfällen Verbraucher diese Tatsache nicht beachten und somit irregeführt werden sollten, ist diese Gefahr unter den gegebenen Umständen gering und kann daher ein Hemmnis für den freien Warenverkehr nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 19, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 19, und Kommission/Deutschland, Randnr. 34).

  • EuGH, 06.07.1995 - C-470/93

    Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln / Mars

    Auszug aus EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
    Selbst wenn in Einzelfällen Verbraucher diese Tatsache nicht beachten und somit irregeführt werden sollten, ist diese Gefahr unter den gegebenen Umständen gering und kann daher ein Hemmnis für den freien Warenverkehr nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 19, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 19, und Kommission/Deutschland, Randnr. 34).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-383/97

    van der Laan

    Auszug aus EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
    Unter diesen Umständen kann die Angabe "naturrein" auf dem Etikett einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher nicht wegen des bloßen Umstandes irreführen, daß das Lebensmittel das Geliermittel Pektin enthält, auf dessen Präsenz das Zutatenverzeichnis des Lebensmittels ordnungsgemäß hinweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 37).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-215/96

    Bagnasco u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
    Insoweit genügt die Feststellung, daß es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache der nationalen Gerichte ist, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. z. B. Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 15, und vom 21. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135, Randnr. 20).
  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

    Auszug aus EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
    Wie der Gerichtshof mehrfach zu mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie vergleichbaren Bestimmungen entschieden hat, die die Täuschung von Verbrauchern verhindern sollen und sich in verschiedenen Rechtsakten des abgeleiteten Rechts mit allgemeiner oder sektorieller Geltung finden, ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob eine Bezeichnung, eine Marke oder eine Werbung irreführend sein kann; es hat dabei auf die mutmaßliche Erwartung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abzustellen (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-303/97, Sektkellerei Kessler, Slg. 1999, I-513, Randnr. 36).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

    Auszug aus EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
    Insoweit genügt die Feststellung, daß es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache der nationalen Gerichte ist, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. z. B. Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 15, und vom 21. Januar 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-215/96 und C-216/96, Bagnasco u. a., Slg. 1999, I-135, Randnr. 20).
  • EuGH, 13.12.1990 - C-238/89

    Pall / Dahlhausen

    Auszug aus EuGH, 04.04.2000 - C-465/98
    Selbst wenn in Einzelfällen Verbraucher diese Tatsache nicht beachten und somit irregeführt werden sollten, ist diese Gefahr unter den gegebenen Umständen gering und kann daher ein Hemmnis für den freien Warenverkehr nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-238/89, Pall, Slg. 1990, I-4827, Randnr. 19, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-470/93, Mars, Slg. 1995, I-1923, Randnr. 19, und Kommission/Deutschland, Randnr. 34).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-195/14

    Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen,

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, zunächst das Verzeichnis der Zutaten lesen, dessen Angabe Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2000/13 vorschreibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, C-51/94, EU:C:1995:352, Rn. 34, und Darbo, C-465/98, EU:C:2000:184, Rn. 22).
  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 45/13

    BGH verbietet "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER"-Werbung von Teekanne

    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dem auf den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats hin erlassenen Urteil vom 4. Juni 2015 in Fortführung seiner Rechtsprechung, die noch unter der Geltung der durch die Richtlinie 2000/13/EG abgelösten Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür ergangen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1995 - C-51/94, Slg. 1995, I-3599 = ZLR 1995, 667 Rn. 34 - Kommission/Deutschland; Urteil vom 9. Februar 1999 - C-383/97, Slg. 1999, I-3599 = ZLR 1999, 237 Rn. 37 f. und 43 - Van der Laan; Urteil vom 4. April 2000 - C-465/98, Slg. 2000, I-2297 = GRUR Int. 2000, 756 Rn. 22 f. - Darbo), ausgesprochen, dass Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, zunächst das Verzeichnis der Zutaten lesen, dessen Angabe Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2000/13/EG vorschreibt (EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 37 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne).
  • OLG München, 20.07.2017 - 6 U 4436/16

    Jack Nasher

    Für potentielle Teilnehmer an den Veranstaltungen des Beklagten gelte nichts anderes: Bei werblichen Aussagen sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (GRUR 2014, 494, Tz. 14 Diplomierte Trainerin) richtigerweise auf den Gesamteindruck abzustellen, wobei der Interessent derartige Fortbildungsangebote regelmäßig mit der nötigen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen werde (so auch der EuGH schon in GRURInt 2000, 756 Darbo zur Frage der Zusammensetzung eines Erzeugnisses).
  • BGH, 09.10.2014 - I ZR 167/12

    ENERGY & VODKA - Bezeichnung eines alkoholhaltigen Mischgetränks:

    Es ist davon auszugehen, dass Verbraucher, die sich bei ihrer Kaufentscheidung für ein Lebensmittel nach dessen Zusammensetzung richten, regelmäßig zunächst das Zutatenverzeichnis lesen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1995 - C-51/94, Slg. 1995, I-3599 = ZLR 1995, 667 Rn. 34 - Kommission/Deutschland; Urteil vom 9. Februar 1999 - C-383/97, Slg. 1999, I-731 = ZLR 1999, 237 Rn. 37 f. und 43 - Van der Laan; Urteil vom 4. April 2000 - C-465/98, Slg. 2000, I-2297 = GRUR Int. 2000, 756 Rn. 22 f. - Darbo; BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - I ZR 45/13, GRUR 2014, 588 Rn. 7 ff. = WRP 2014, 694 - Himbeer-Vanille-Abenteuer).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-221/00

    Kommission / Österreich

    23: - Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-123/00 (Bellamy und English Shop Wholesale, Slg. 2001, I-2795) und vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-465/98 (Darbo, Slg. 2000, I-2297).

    Im Urteil Darbo (angeführt in Fußnote 23) wurde der Gerichtshof danach gefragt, ob Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie 79/112 der Angabe "naturrein" für eine Erdbeerkonfitüre, die ein Geliermittel sowie Spuren oder Rückstände von Blei, Cadmium und Pestiziden in bestimmten Mengen enthält, entgegensteht.

    43: - Urteil Darbo (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 22).

    50: - Urteil Darbo (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 20).

    51: - Urteil Darbo (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 20).

    52: - Urteil Darbo (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 28).

    54: - Vgl. in diesem Zusammenhang Urteil Darbo (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 28).

  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 276/99

    Klosterbrauerei

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zieht den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Korrektiv für das Irreführungsverbot heran, wenn das Verbot eine Beeinträchtigung des Handelsverkehrs nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. EuGH, Urt. v. 4.4.2000 - Rs. C-465/98, Slg. 2000, I-2297 Tz. 28 = GRUR Int. 2000, 756 = WRP 2000, 489 - Verein gegen Unwesen .../Darbo; vgl. auch BGH, Urt. v. 15.7.1999 - I ZR 44/97, GRUR 1999, 1122, 1124 = WRP 1999, 1151 - EG-Neuwagen I).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 139/09

    BIO TABAK

    Die Nichtübernahme der in § 17 Abs. 1 Nr. 4 LMBG enthaltenen Regelung in § 11 LFGB, der den Täuschungsschutz bei Lebensmitteln ansonsten weithin ebenso regelt wie zuvor § 17 LMBG, erklärt sich vielmehr daraus, dass beim Erlass des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs berücksichtigt wurde, dass das in § 17 Abs. 1 Nr. 4 LMBG enthaltene abstrakte Täuschungsverbot bei Lebensmitteln wegen der Regelung in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a sowie Art. 18 Abs. 1 und 2 der Etikettierungsrichtlinie (RL 2000/13/EG) obsolet war (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zu § 11 LFGB, BT-Drucks. 15/3657 S. 62; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB BasisVO, § 11 LFGB Rn. 55; MünchKomm.UWG/Micklitz, EG K Rn. 57; MünchKomm.UWG/Hagenmeyer/Oelrichs, Anh. §§ 1-7 F § 11 LFGB Rn. 1, jeweils mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 4. April 2000 - C-465/98, Slg. 2000, I-2297 = GRUR Int. 2000, 756 - Darbo naturrein).
  • EuGH, 07.06.2018 - C-44/17

    Um festzustellen, ob eine nach dem Unionsrecht unzulässige "Anspielung" vorliegt,

    Insoweit genügt die Feststellung, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache der nationalen Gerichte ist, bei denen der Rechtsstreit anhängig ist und die die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihres Urteils als auch die Erheblichkeit der von ihnen dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteil vom 4. April 2000, Darbo, C-465/98, EU:C:2000:184, Rn. 19).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 45/13

    Früchtetee "HIMBEER-VANILLE ABENTEUER mit natürlichen Aromen" ohne Himbeer- oder

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat noch unter der Geltung der durch die Richtlinie 2000/13/EG abgelösten Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmittel sowie die Werbung hierfür (ABl. 1979 Nr. L 33 vom 8. Februar 1979, S. 1) wiederholt ausgesprochen, es sei davon auszugehen, dass Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung der Erzeugnisse richteten, zunächst das durch den Artikel 6 dieser Richtlinie vorgeschriebene Zutatenverzeichnis lesen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1995 - C-51/94, Slg. 1995, I-3599 = ZLR 1995, 667 Rn. 34 - Kommission/Deutschland; Urteil vom 9. Februar 1999 - C-383/97, Slg. 1999, I3599 = ZLR 1999, 237 Rn. 37 f. und 43 - Van der Laan; Urteil vom 4. April 2000 - C465/98, Slg. 2000, I-2297 = GRUR Int. 2000, 756 Rn. 22 f. - Darbo).
  • OLG Hamburg, 13.08.2009 - 3 U 199/08

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Tabakerzeugnisse unter Verwendung der Bezeichnung

    Er stellt vielmehr in Rechnung, dass auch ein solches Produkt unvermeidbare Geringstmengen von Schadstoffen und Rückständen enthalten kann, geht jedoch davon aus, dass diese deutlich unter den rechtlich zulässigen Grenzwerten liegen (EuGH EuZW 2000, 508, 510 f. - D"Arbo naturrein; BGH GRUR 1997, 306, 308 - Naturkind).

    bb) Die Begriffe " natürlich " und " naturrein " werden von den angesprochenen Verkehrskreisen dahingehend verstanden, dass die natürlichen Bestandteile des Produkts als solche weitgehend unverändert bleiben, also naturbelassen sind (so zum Verständnis im Bereich der Lebensmittel: Krell/Warzecha, Praxishandbuch Lebensmittelkennzeichnung, 6. Akt. Lfg. 02/2002, S. 6), dass die Produkte frei von künstlichen Zusatzstoffen sind, und dass sie -über das mit einem Anbau in freier Natur unvermeidbar verbundene geringe Maß hinaus- frei von Rückständen und Schadstoffen sind (EuGH EuZW 2000, 508, 510 f. - D"Arbo naturrein).

    Die Unvereinbarkeit einer über den Bereich einer tatsächlichen Irreführung hinausgehenden Anwendung des § 22 Abs. Nr. 2 VTabakG mit Gemeinschaftrecht ergibt sich auch nicht aus einer Übertragung der Rechtsprechung des EuGH zur Unvereinbarkeit des ehemaligen § 17 Abs. 1 Nr. 4 LMBG mit der Etikettierungsrichtlinie RL 79/112/EWG (vgl. EuGH EuZW 2000, 508 ff. - D"Arbo naturrein).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-239/02

    Douwe Egberts

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 1130/08

    Feststellungsklage zur Klärung von Zweifelsfragen bei drohenden Straf- oder

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 59/12

    Himbeertee mit "natürlichen Aromen" muss keine (!) Himbeere enthalten

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 20 U 188/04

    Die Aussage "ohne Fett" lässt nicht zwangsläufig darauf schließen, dass das

  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 265/11

    Clean Label, Clean Labelling - Lebensmittelwerbung: Wettbewerbsverstoß bei

  • OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 133/18

    Irreführung durch Bezeichnung eines Lebensmittels

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2019 - 13 LA 11/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besonderes Informationsinteresse;

  • EuGH, 23.01.2003 - C-421/00

    Sterbenz

  • KG, 21.05.2010 - 5 U 103/08

    Irreführung durch die Bezeichnung von Papier als "recycled"

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2005 - C-132/03

    Codacons und Federconsumatori

  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

  • BGH, 06.06.2002 - I ZR 307/99

    "Bodensee-Tafelwasser"; Einschränkung des Verbots einer geographischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-44/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe äußert sich im Rahmen eines Rechtsstreits über

  • OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 236/00

    Verbot von unzulässiger Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-363/18

    Generalanwalt Hogan: Das Unionsrecht verlangt für ein Erzeugnis mit Ursprung in

  • OLG Hamburg, 28.03.2019 - 3 U 117/18

    Trinknahrung, Trinknahrung mit Geschmacksaroma - Dringlichkeitsvermutung und

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11

    Für Verbraucher irreführende Bezeichnung industriell hergestellter

  • VG Regensburg, 14.06.2018 - RN 5 K 17.832

    Zur Frage der Irreführung des Verbrauchers bei Angaben auf der Etikettierung

  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

  • OLG München, 12.10.2000 - 29 U 3680/00

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 37/98

    Schwermetalle und Pestizide in "naturreiner" Import-Konfitüre

  • LG Hamburg, 16.05.2006 - 312 O 288/06

    Unlauterer Wettbewerb: Bezeichnung eines Fruchtsaftgetränks nach einer nur in

  • VG Freiburg, 02.04.2008 - 2 K 2080/07

    Lebensmittelkennzeichnung; Surimi als Bestandteil einer "Frutti di Mare"-Mischung

  • OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Molkedrink mit der Angabe "Ohne

  • OLG Stuttgart, 18.07.2013 - 2 U 175/12

    Wettbewerbsverstoß: Prospektwerbung für Telefondienstleistungen; Aussage der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-361/22

    Inditex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-421/00

    Sterbenz

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2000 - C-312/98

    Warsteiner Brauerei

  • VG Ansbach, 22.09.2021 - AN 14 K 19.00097

    Prüfungsmaßstab einer Eingabe bei der Aufsichtsbehörde

  • KG, 25.02.2003 - 5 U 272/02

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Bewerbung einer Tageszeitung als

  • OLG Bremen, 03.03.2005 - 2 U 68/04

    Ausgestaltung der Qualifizierung der Wettbewerbsmäßigkeit einer

  • VG München, 14.09.2011 - M 18 K 10.3526

    Keine Irreführung des Verbrauchers durch die Verwendung des Produktnamens "...",

  • OLG Frankfurt, 12.11.2003 - 6 W 183/03

    Kein Wettbewerbsverstoß durch Aussage "Flüssiggas ist umweltfreundlich"

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