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   EuGH, 16.11.2000 - C-297/98 P   

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EuGH, 16.11.2000 - C-297/98 P (https://dejure.org/2000,666)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2000 - C-297/98 P (https://dejure.org/2000,666)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2000 - C-297/98 P (https://dejure.org/2000,666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Geldbuße - Begründung - Mildernde Umstände

  • Europäischer Gerichtshof

    SCA Holding / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    SCA Holding / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Geldbuße - Begründung - Mildernde Umstände

  • EU-Kommission

    SCA Holding / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsamer Branchenplan zur Einschränkung des Wettbewerbs; Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung; Begründung einer Geldbuße; Kartell von Kartonherstellern; Mildernde Umstände

  • Wolters Kluwer

    Festlegung von Geldbußen gegen Kartonhersteller und Kartonlieferanten aus der Gemeinschaft durch eine Entscheidung der Kommission; Antrag auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der Geldbuße; Kriterien für die genaue Berechnung der verhängten Geldbußen; Festsetzung einer ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 190; ; EG-Vertrag Art. 172; ; EG-Vertrag Art. 173; ; EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EG-Satzung Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Zuwiderhandlungen - Zurechnung - Zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche juristische Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding Ltd gegen Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (31)

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94 (SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Rechtsberater J. Currall und durch R. Lyal, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die SCA Holding Ltd hat mit Rechtsmittelschrift, die am 29. Juli 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94 (SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 - Karton) (ABl. L 243, S. 1; im Folgenden: Entscheidung) abwies.

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Begründung einer Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung in der Entscheidung selbst enthalten sein muss und dass nachträgliche Erläuterungen der Kommission nur unter außergewöhnlichen Umständen berücksichtigt werden können (vgl. Urteil des Gerichts vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnr. 131; in diesem Sinne auch Urteil Hilti/Kommission, Randnr. 136).
  • EuG, 06.04.1995 - T-151/89

    Société des treillis et panneaux soudés gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    Erst im Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-148/89 (Tréfilunion/Kommission, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 142) und in zwei anderen Urteilen vom selben Tag in den Rechtssachen T-147/89 (Société métallurgique de Normandie/Kommission, Slg. 1995, II-1057, abgekürzte Veröffentlichung) und T-151/89 (Société des treillis et panneaux soudés/Kommission, Slg. 1995, II-1191, abgekürzte Veröffentlichung) hat es das Gericht erstmals als wünschenswert bezeichnet, dass die Unternehmen die Berechnungsweise der gegen sie verhängten Geldbuße im Einzelnen in Erfahrung bringen können, ohne zu diesem Zweck gerichtlich gegen die Entscheidung der Kommission vorgehen zu müssen.
  • EuG, 06.04.1995 - T-147/89

    Société métallurgique de Normandie gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    Erst im Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-148/89 (Tréfilunion/Kommission, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 142) und in zwei anderen Urteilen vom selben Tag in den Rechtssachen T-147/89 (Société métallurgique de Normandie/Kommission, Slg. 1995, II-1057, abgekürzte Veröffentlichung) und T-151/89 (Société des treillis et panneaux soudés/Kommission, Slg. 1995, II-1191, abgekürzte Veröffentlichung) hat es das Gericht erstmals als wünschenswert bezeichnet, dass die Unternehmen die Berechnungsweise der gegen sie verhängten Geldbuße im Einzelnen in Erfahrung bringen können, ohne zu diesem Zweck gerichtlich gegen die Entscheidung der Kommission vorgehen zu müssen.
  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    Hierzu machte das Gericht folgende Ausführungen: "195 Nach ständiger Rechtsprechung hat die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen den Zweck, dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung zutreffend begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht; dabei hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Art des fraglichen Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports/Kommission, Slg. 1996, II-1799, Randnr. 51).
  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    202 Im vorliegenden Fall ist erstens davon auszugehen, dass die Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten enthalten, die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).
  • EuG, 17.12.1991 - T-6/89

    Enichem Anic SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    Die Bezugnahme des Gerichts auf sein Urteil vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-6/89 (Enichem Anic/Kommission, Slg. 1991, II-1623) in Randnummer 63 des angefochtenen Urteils sei irrelevant, da es keine Parallelen zwischen dem Sachverhalt dieser und der vorliegenden Rechtssache gebe.
  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    197 Außerdem verfügt die Kommission bei der Festlegung der Höhe der einzelnen Geldbußen über ein Ermessen und ist nicht verpflichtet, insoweit eine genaue mathematische Formel anzuwenden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-150/89, Martinelli/Kommission, Slg. 1995, II-1165, Randnr. 59).
  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    Erst im Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-148/89 (Tréfilunion/Kommission, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 142) und in zwei anderen Urteilen vom selben Tag in den Rechtssachen T-147/89 (Société métallurgique de Normandie/Kommission, Slg. 1995, II-1057, abgekürzte Veröffentlichung) und T-151/89 (Société des treillis et panneaux soudés/Kommission, Slg. 1995, II-1191, abgekürzte Veröffentlichung) hat es das Gericht erstmals als wünschenswert bezeichnet, dass die Unternehmen die Berechnungsweise der gegen sie verhängten Geldbuße im Einzelnen in Erfahrung bringen können, ohne zu diesem Zweck gerichtlich gegen die Entscheidung der Kommission vorgehen zu müssen.
  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
    Sodann hat das Gericht in Randnummer 196 des angefochtenen Urteils ausgeführt, wenn es sich um eine Entscheidung handele, mit der wie im vorliegenden Fall gegen mehrere Unternehmen wegen einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft Geldbußen festgesetzt würden, sei bei der Bestimmung des Umfangs der Begründungspflicht insbesondere zu berücksichtigen, dass die Schwere der Zuwiderhandlungen von einer Vielzahl von Gesichtspunkten abhänge, zu denen die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehörten, ohne dass es eine zwingende oder abschließende Liste von Kriterien gäbe, die auf jeden Fall berücksichtigt werden müssten (Beschluss des Gerichtshofes vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 54).
  • EuG, 11.03.1999 - T-151/94

    British Steel / Kommission

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

  • EuGH, 04.07.1985 - 134/84

    Williams / Rechnungshof

  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 14.07.1994 - T-77/92

    Parker Pen Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Metsä-Serla / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    108 Zu der Frage, ob Nippon von dieser Zusammenarbeit wieder Abstand nehmen und vor Gericht geltend machen kann, dass sie von Mai 1992 bis März 1993 nicht an der Zuwiderhandlung beteiligt gewesen sei, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Kommission den Sachverhalt nachweisen muss, wenn das beschuldigte Unternehmen ihn nicht ausdrücklich einräumt, wobei es dem Unternehmen freisteht, im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens alle ihm zweckdienlich erscheinenden Verteidigungsmittel vorzubringen (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 37).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Unter diesen Umständen ist somit davon auszugehen, dass die Anmeldung des TACA es der Kommission ermöglicht hat, die Missbräuchlichkeit der vom TACA vorgesehenen Verhaltensweisen im Bereich von Servicekontrakten leichter festzustellen und damit zur Erleichterung der in der Feststellung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft bestehenden Aufgabe der Kommission beigetragen hat, was nach der Rechtsprechung ein Umstand ist, der eine Herabsetzung der Geldbußen rechtfertigen kann (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36; vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 18. September 2003 in der Rechtssache C-338/00 P, Volkswagen/Kommission, Slg. 2003, I-9189, Randnr. 179).
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Solange die juristische Person, die das Unternehmen während der Zuwiderhandlung leitete, besteht, haftet ihr die Verantwortung für das rechtswidrige Verhalten des Unternehmens an, selbst wenn die materiellen und personellen Faktoren, die an der Begehung der Zuwiderhandlung beteiligt waren, später auf Dritte übergingen (Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-327/94, SCA Holding/Kommission, Slg. 1998, II-1373, Randnr. 63, bestätigt durch Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P, SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 25).
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