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   EuGH, 06.02.2003 - C-245/00   

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https://dejure.org/2003,1187
EuGH, 06.02.2003 - C-245/00 (https://dejure.org/2003,1187)
EuGH, Entscheidung vom 06.02.2003 - C-245/00 (https://dejure.org/2003,1187)
EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - C-245/00 (https://dejure.org/2003,1187)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Richtlinie 92/100/EWG - Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums - Artikel 8 Absatz 2 - Rundfunksendung und öffentliche Wiedergabe - Angemessene Vergütung

  • Europäischer Gerichtshof

    SENA

  • EU-Kommission PDF

    Stichting ter Exploitatie van Naburige Rechten (SENA) gegen Nederlandse Omroep Stichting (NOS).

    Richtlinie 92/100 des Rates, Artikel 8 Absatz 2
    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Recht zum Vermieten und Verleihen geschützter Werke - Richtlinie 92/100 - Rundfunkksendungen und öffentliche Wiedergabe - Angemessene Vergütung - Begriff - Einheitliche Auslegung - Durchführung durch die ...

  • EU-Kommission

    Stichting ter Exploitatie van Naburige Rechten (SENA) gegen Nederlandse Omroep Stichting (NOS)

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum

  • Wolters Kluwer

    Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums; Rundfunksendung und öffentliche Wiedergabe; Angemessene Vergütung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    SENA/NOS

  • Judicialis

    Richtlinie 92/100/EWG Art. 8 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    SENA./NOS. Die "angemessene Vergütung" im Urheber- und Leistungsschutzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 92/100/EWG - Vermietrecht und Verleihrecht sowie bestimmte dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums - Artikel 8 Absatz 2 - Rundfunksendung und öffentliche Wiedergabe - Angemessene Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 8 Absatz 2 der Richtlinie 92/100/EWG vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3400 (Ls.)
  • GRUR 2003, 325
  • GRUR Int. 2003, 529
  • EuZW 2003, 211
  • DVBl 2003, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.02.2000 - C-293/98

    EGEDA

    Auszug aus EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
    Sie beruft sich dafür auf das Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-293/98 (Egeda, Slg. 2000, I-629), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung (ABl. L 248, S. 15) keine allgemeine Harmonisierung der Regelungen des Urheberrechts mit sich gebracht habe, sondern nur eine geringe Harmonisierung.
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
    Wie die Regierung des Vereinigten Königreichs ausführt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu erfolgen hat (z. B. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-357/98, Yiadom, Slg. 2000, I-9265, Randnr. 26).
  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

    Auszug aus EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
    Wie die Regierung des Vereinigten Königreichs ausführt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu erfolgen hat (z. B. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-357/98, Yiadom, Slg. 2000, I-9265, Randnr. 26).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-131/97

    Carbonari u.a.

    Auszug aus EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
    In Ermangelung einer Gemeinschaftsdefinition der angemessenen Vergütung gibt es keine objektive Rechtfertigung dafür, dass der Gerichtshof die Festsetzung einer einheitlichen angemessenen Vergütung im Einzelnen regeln sollte, womit er sich zwangsläufig an die Stelle der Mitgliedstaaten setzen würde, denen die Richtlinie 92/100 kein bestimmtes Kriterium vorgibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-131/97, Carbonari u. a., Slg. 1999, I-1103, Randnr. 45).
  • EuGH, 09.11.2000 - C-357/98

    Yiadom

    Auszug aus EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
    Wie die Regierung des Vereinigten Königreichs ausführt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu erfolgen hat (z. B. Urteile vom 18. Januar 1984 in der Rechtssache 327/82, Ekro, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-287/98, Linster, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-357/98, Yiadom, Slg. 2000, I-9265, Randnr. 26).
  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

    Auszug aus EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
    Der Gerichtshof habe diese Punkte und die Bedeutung der kulturellen Entwicklung der Gemeinschaft auf der Grundlage von Artikel 128 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 151 EG) in seinen Urteilen vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96 (Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953) und vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-61/97 (FDV, Slg. 1998, I-5171) hervorgehoben.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

    Auszug aus EuGH, 06.02.2003 - C-245/00
    Der Gerichtshof habe diese Punkte und die Bedeutung der kulturellen Entwicklung der Gemeinschaft auf der Grundlage von Artikel 128 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 151 EG) in seinen Urteilen vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-200/96 (Metronome Musik, Slg. 1998, I-1953) und vom 22. September 1998 in der Rechtssache C-61/97 (FDV, Slg. 1998, I-5171) hervorgehoben.
  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt,

    Diese Bestimmung beruht auf Art. 12 des Abkommens von Rom, und auch er wird beinahe wörtlich von ihr wiedergegeben (vgl. Urteil vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 35).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz verlangen, die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die - wie Art. 2 der Richtlinie 2001/29 - für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen (vgl. insbesondere Urteile vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 23, und vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnr. 31).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-516/17

    Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse

    Erstens hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass von dem Spielraum, über den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen verfügen, innerhalb der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen Gebrauch zu machen ist, was bedeutet, dass es den Mitgliedstaaten jedenfalls nicht freisteht, die gesamten Parameter dieser Ausnahmen oder Beschränkungen in nicht harmonisierter Weise festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, EU:C:2003:68, Rn. 34, vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 104, und vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 16; Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 122).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-469/17

    Funke Medien NRW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

    Erstens hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass von dem Spielraum, über den die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen verfügen, innerhalb der vom Unionsrecht gezogenen Grenzen Gebrauch zu machen ist, was bedeutet, dass es den Mitgliedstaaten jedenfalls nicht freisteht, die gesamten Parameter dieser Ausnahmen oder Beschränkungen in nicht harmonisierter Weise festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, EU:C:2003:68, Rn. 34, vom 1. Dezember 2011, Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 104, und vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 16; Gutachten 3/15 [Vertrag von Marrakesch über den Zugang zu veröffentlichten Werken] vom 14. Februar 2017, EU:C:2017:114, Rn. 122).
  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Der Gerichtshof hat zwar mit Urteil vom 6. Februar 2003 (- Rs. C-245/00 SENA -, amtl.

    Slg. 2003, S. 1-01251, GRUR 2003, S. 325) zu dem Begriff der "angemessenen Vergütung" in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermiet- und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums Stellung bezogen.

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Des weiteren verlangen die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichheitssatz, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind (vgl. u. a. Urteile vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-357/98, Yiadom, Slg. 2000, I-9265, Randnr. 26, und vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache C-245/00, SENA, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 23).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Zum anderen entspricht dieser Ermessensspielraum der Rechtsprechung des Gerichtshofs, nach der es in Ermangelung hinreichend genauer Kriterien in einer Richtlinie, anhand deren die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen bestimmt werden könnten, Sache der Mitgliedstaaten ist, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um die Beachtung der Richtlinie zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 34, und vom 16. Oktober 2003, Kommission/Belgien, C-433/02, Slg. 2003, I-12191, Randnr. 19).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-467/08

    Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von

    Nach dieser Rechtsprechung ist der Begriff "gerechter Ausgleich", der in einer Bestimmung einer Richtlinie enthalten ist, die keinen Verweis auf die nationalen Rechte enthält, als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen und im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen (vgl. entsprechend zum Begriff "angemessene Vergütung" in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums [ABl. L 346, S. 61] Urteil vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 24).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-271/10

    Die den Urhebern im Fall des öffentlichen Verleihens geschuldete Vergütung darf

    Zwar habe der Gerichtshof bereits den Begriff "angemessene Vergütung" im Sinne von Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie ausgelegt (Urteil vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, Slg. 2003, I-1251) und über Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 92/100 in Bezug auf die Möglichkeit der Befreiung bestimmter Kategorien von Einrichtungen von der Zahlung der Vergütung entschieden (Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Spanien, C-36/05, Slg. 2006, I-10313), doch habe er noch niemals zum Begriff "Vergütung" in Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie Stellung genommen.

    Zum Begriff der Vergütung hat der Gerichtshof sodann bereits entschieden, dass die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Gleichbehandlungsgrundsatz verlangen, dass die Begriffe einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Gemeinschaft autonom und einheitlich auszulegen sind, wobei diese Auslegung unter Berücksichtigung des Regelungszusammenhangs und des mit der Regelung verfolgten Zweckes zu erfolgen hat (vgl. insbesondere Urteile vom 9. November 2000, Yiadom, C-357/98, Slg. 2000, I-9265, Randnr. 26, und SENA, Randnr. 23).

    Dies gilt für den Begriff "Vergütung" in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 92/100, der in dieser Richtlinie nicht definiert wird (zum Begriff "angemessene Vergütung" vgl. entsprechend Urteil SENA, Randnr. 24).

    Zur Höhe der Vergütung ist festzustellen, dass der Gerichtshof bereits in Bezug auf den Begriff der angemessenen Vergütung in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100 festgestellt hat, dass deren Angemessenheit anhand des wirtschaftlichen Wertes der Nutzung eines geschützten Gegenstands zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteil SENA, Randnr. 37).

    Daher ist es allein Sache der Mitgliedstaaten, in ihrem Hoheitsgebiet die sachnahen Kriterien festzulegen, um innerhalb der vom Gemeinschaftsrecht, insbesondere der Richtlinie 92/100, gezogenen Grenzen die Beachtung dieses Gemeinschaftsbegriffs zu gewährleisten (Urteil SENA, Randnr. 34).

  • EuGH, 08.09.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

    Entsprechend hat der Gerichtshof zu den Richtlinien im Bereich des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte festgestellt, dass es den Mitgliedstaaten nicht zusteht, darin enthaltene Begriffe, die nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, z. B. "öffentlich" und "angemessene Vergütung", zu definieren (Urteile vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, EU:C:2003:68, Rn. 24, vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, EU:C:2006:764, Rn. 31, und vom 30. Juni 2011, VEWA, C-271/10, EU:C:2011:442, Rn. 25 und 26).
  • AG Düsseldorf, 04.04.2013 - 57 C 12732/12

    Kündigung eines GEMA-Lizenzvertrages

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Zugang zum Teilnehmeranschluss

  • EuGH, 18.11.2020 - C-147/19

    Atresmedia Corporación de Medios de Comunicación - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-467/08

    Nach Ansicht von Generalanwältin Verica Trstenjak darf eine Abgabe für

  • LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-265/19

    Recorded Artists Actors Performers

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2011 - C-162/10

    Phonographic Performance (Ireland) - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte -

  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08

    VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in

  • OLG Bamberg, 22.12.2015 - 5 U 162/11

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • EuGH, 06.07.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2011 - C-135/10

    SCF - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Richtlinien 92/100/EWG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-13/05

    Chacón Navas - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2014 - C-435/12

    ACI Adam u.a. - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48

  • EuGH, 26.10.2006 - C-36/05

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-521/11

    Amazon.com International Sales u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 2 und 5 - Harmonisierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Art. 82 EG - Marktbeherrschende Stellung - Missbrauch -

  • EuGH, 16.10.2003 - C-433/02

    Kommission / Belgien

  • OLG Bamberg, 23.12.2015 - 5 U 154/15

    Ansprüche aus der Beteiligung als atypische Gesellschafter

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2014 - C-328/13

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-147/19

    Atresmedia Corporación de Medios de Comunicación

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-306/05

    SGAE

  • OLG München, 30.06.2011 - 6 Sch 14/09

    Urheberschutz für Sendeunternehmen: Verpflichtung zur Zahlung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-190/10

    Génesis - Gemeinschaftsmarke - Modalitäten für die Einreichung - Art. 27 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2004 - C-109/03

    KPN Telecom

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-509/10

    Geistbeck - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Verordnung (EG) Nr. 2100/94 -

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