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   EuGH, 21.05.2008 - C-456/07   

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https://dejure.org/2008,36598
EuGH, 21.05.2008 - C-456/07 (https://dejure.org/2008,36598)
EuGH, Entscheidung vom 21.05.2008 - C-456/07 (https://dejure.org/2008,36598)
EuGH, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - C-456/07 (https://dejure.org/2008,36598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5 UAbs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 4 Abs 5 UAbs 1
    EG; Einrichtung; Juristische Person; Natürliche Person; Umsatzsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Najvyssí súd Slovenskej republiky - Auslegung von Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 29.10.2015 - C-174/14

    Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Wie der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entnehmen ist, offenbart eine Analyse von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 im Licht der Ziele dieser Richtlinie, dass zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, damit die Regel der Behandlung als Nichtsteuerpflichtige greift, nämlich die Ausübung von Tätigkeiten durch eine öffentliche Einrichtung und die Vornahme von Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss Mihal, C-456/07, EU:C:2008:293, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil Kommission/Niederlande, C-79/09, EU:C:2010:171, Rn. 79).

    Was genau die erste der beiden in Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 aufgestellten Voraussetzungen betrifft, d. h. diejenige der Eigenschaft als öffentliche Einrichtung, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass eine Person, die der öffentlichen Gewalt vorbehaltene Handlungen in Unabhängigkeit vornimmt, ohne in die Organisation der öffentlichen Verwaltung eingegliedert zu sein, nicht als Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss Mihal, C-456/07, EU:C:2008:293, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat auch klargestellt, dass die Eigenschaft als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" nicht allein daraus fließen kann, dass die in Rede stehende Tätigkeit in der Vornahme von der öffentlichen Gewalt vorbehaltenen Handlungen besteht (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschluss Mihal, C-456/07, EU:C:2008:293, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 21.03.2018 - XI B 113/17

    Keine Anwendung des Art. 13 MwStSystRL auf eine beliehene GmbH, die von der

    Eine Person, die --wie möglicherweise die Klägerin-- der öffentlichen Gewalt vorbehaltene Handlungen vornimmt, dies aber in Unabhängigkeit tut, ohne in die Organisation der öffentlichen Verwaltung eingegliedert zu sein, ist nicht als Einrichtung des öffentlichen Rechts anzusehen, so dass ihr die Bestimmung des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern --Richtlinie 77/388/EWG-- (jetzt: Art. 13 MwStSystRL) nicht zugutekommen kann (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Niederlande vom 26. März 1987 C-235/85, EU:C:1987:161, Rz 21 und 22; Kommission/Vereinigtes Königreich vom 12. September 2000 C-359/97, EU:C:2000:426, BFH/NV 2001, Beilage 1, 25, Rz 55 bis 57; Ayuntamiento de Sevilla vom 25. Juli 1991 C-202/90, EU:C:1991:332, Umsatzsteuer-Rundschau 1993, 122, Rz 19 und 20; EuGH-Beschluss Mihal vom 21. Mai 2008 C-456/07, EU:C:2008:293).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem

    Vgl. in diesem Sinne auch Beschluss Mihal (C-456/07, EU:C:2008:293, Rn. 21 und 22).

    Der Gerichtshof hat im Beschluss Mihal (C-456/07, EU:C:2007:673, Rn. 21) in Bezug auf slowakische Gerichtsvollzieher ebendiese Auslegung gewählt.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2012 - 10 S 1115/10

    Rechnung unter Ausweisung der Umsatzsteuer für die Übertragung einer

    Insbesondere kann die Tätigkeit der Verkaufsstelle nicht von im Wettbewerb stehenden Angehörigen der freien oder diesen gleichgestellten Berufen erbracht werden (vgl. zu diesem Kriterium EuGH, Urteile vom 26.03.1987 - Rs. C-235/85 - Slg. 1987 - 01471; sowie vom 21.05.2008 - Rs. C-456/07 - ABl. EU 2008, Nr. C 209).
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