Rechtsprechung
EuGH, 03.06.2008 - C-308/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Seeverkehr - Meeresverschmutzung durch Schiffe - Richtlinie 2005/35/EG - Gültigkeit - Seerechtsübereinkommen - Marpol-Übereinkommen 73/78 - Rechtswirkungen - Möglichkeit der Geltendmachung - Grobe Fahrlässigkeit - Grundsatz der Rechtssicherheit
- Europäischer Gerichtshof
Intertanko u.a.
Seeverkehr - Meeresverschmutzung durch Schiffe - Richtlinie 2005/35/EG - Gültigkeit - Seerechtsübereinkommen - Marpol-Übereinkommen 73/78 - Rechtswirkungen - Möglichkeit der Geltendmachung - Grobe Fahrlässigkeit - Grundsatz der Rechtssicherheit
- EU-Kommission
Intertanko u.a.
Seeverkehr - Meeresverschmutzung durch Schiffe - Richtlinie 2005/35/EG - Gültigkeit - Seerechtsübereinkommen - Marpol-Übereinkommen 73/78 - Rechtswirkungen - Möglichkeit der Geltendmachung - Grobe Fahrlässigkeit - Grundsatz der Rechtssicherheit
- EU-Kommission
Intertanko u.a.
Seeverkehr - Meeresverschmutzung durch Schiffe - Richtlinie 2005/35/EG - Gültigkeit - Seerechtsübereinkommen - Marpol-Übereinkommen 73/78 - Rechtswirkungen - Möglichkeit der Geltendmachung - Grobe Fahrlässigkeit - Grundsatz der Rechtssicherheit“
- Judicialis
Richtlinie 2005/35/EG Art. 4; ; Richtlinie 2005/35/EG Art. 5
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Verkehr - DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM FALL VON UNFALLBEDINGTEN VERSCHMUTZUNGEN SANKTIONEN VORSIEHT, BLEIBT GÜLTIG
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Intertanko u.a.
Seeverkehr - Meeresverschmutzung durch Schiffe - Richtlinie 2005/35/EG - Gültigkeit - Seerechtsübereinkommen - Marpol-Übereinkommen 73/78 - Rechtswirkungen - Möglichkeit der Geltendmachung - Grobe Fahrlässigkeit - Grundsatz der Rechtssicherheit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EuGH bestätigt Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court), eingereicht am 14. Juli 2006 - The International Association of Independent Tanker Owners (Intertanko), The International Association of Dry Cargo ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court) (Vereinigtes Königreich) - Auslegung der Artikel 4 und 5 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2007 - C-308/06
- EuGH, 22.05.2008 - C-308/06
- EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Papierfundstellen
- EuZW 2008, 439
Wird zitiert von ... (96) Neu Zitiert selbst (14)
- EuGH, 12.07.1979 - 73/78
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Mit dem am 2. November 1973 in London unterzeichneten und durch das Protokoll vom 17. Februar 1978 ergänzten Internationalen Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (im Folgenden: Marpol-Übereinkommen 73/78) wurden Regeln zum Schutz gegen die Meeresverschmutzung aufgestellt.Die Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Öl sind in Anlage I zum Marpol-Übereinkommen 73/78 enthalten.
Die Regeln zur Überwachung der Verschmutzung durch als Massengut beförderte schädliche flüssige Stoffe sind in der Anlage II zum Marpol-Übereinkommen 73/78 enthalten.
Die Ausnahmen der Regel 11 Buchst. a bis c der Anlage I zum Marpol-Übereinkommen 73/78 sind ähnlich lautend in Regel 6 Buchst. a bis c der Anlage II dieses Übereinkommens übernommen worden.
"(1) Einleitungen von Schadstoffen in einem der in Artikel 3 Absatz 1 genannten Gebiete werden nicht als Verstöße betrachtet, sofern sie die in Anlage I Regel 9, Regel 10, Regel 11 Buchstabe a oder Regel 11 Buchstabe c bzw. die in Anlage II Regel 5, Regel 6 Buchstabe a oder Regel 6 Buchstabe c des Marpol-Übereinkommens 73/78 genannten Bedingungen erfüllen.
(2) Einleitungen von Schadstoffen in den in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c, d und e genannten Gebieten werden für den Eigentümer, den Kapitän oder die unter der Verantwortung des Kapitäns handelnde Mannschaft nicht als Verstöße betrachtet, sofern sie die in Anlage I Regel 11 Buchstabe b bzw. die in Anlage II Regel 6 Buchstabe b des Marpol-Übereinkommens 73/78 genannten Bedingungen erfüllen.".
Ist Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/35/EG insoweit ungültig, als er die Ausnahmen in Anlage I Regel 11 Buchst. b und in Anlage II Regel 6 Buchst. b zum Marpol-Übereinkommen 73/78 in Bezug auf Meerengen, die der internationalen Schifffahrt dienen, die ausschließliche Wirtschaftszone und die Hohe See auf die Eigentümer, die Kapitäne und die Mannschaft beschränkt?.
b) Ist Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2005/35 insoweit ungültig, als er die Anwendung der Ausnahmen in Anlage I Regel 11 Buchst. b und in Anlage II Regel 6 Buchst. b zum Marpol-Übereinkommen 73/78 ausschließt?.
Mit den Fragen 1 bis 3 ersucht das vorlegende Gericht den Gerichtshof, die Gültigkeit der Art. 4 und 5 der Richtlinie 2005/35 an den Regeln 9 und 11 Buchst. b der Anlage I und den Regeln 5 und 6 Buchst. b der Anlage II zum Marpol-Übereinkommen 73/78 sowie an den Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens zu messen, in denen die Bedingungen für die Ausübung bestimmter Befugnisse durch die Küstenstaaten in den verschiedenen Meeresgebieten festgelegt sind.
Die Kläger des Ausgangsverfahrens sowie die griechische, die zyprische und die maltesische Regierung tragen vor, die Art. 4 und 5 der Richtlinie 2005/35 verstießen in mehrfacher Hinsicht gegen das Marpol-Übereinkommen 73/78 und gegen das Seerechtsübereinkommen.
Insbesondere führten diese Vorschriften für die unfallbedingte Verschmutzung mit dem Haftungsmaßstab der groben Fahrlässigkeit eine strengere Haftungsregelung als die des Art. 4 des Marpol-Übereinkommens 73/78 in Verbindung mit den Regeln 9 und 11 Buchst. b der Anlage I und den Regeln 5 und 6 Buchst. b der Anlage II zu diesem Übereinkommen ein.
Ihrer Ansicht nach kann die Rechtmäßigkeit der Richtlinie auch am Marpol-Übereinkommen 73/78 gemessen werden.
Nach diesem Übereinkommen seien die Vertragsparteien jedoch nur für den Erlass von Vorschriften zuständig, die internationale Regeln und Normen für diese Meeresgebiete, hier also die Bestimmungen des Marpol-Übereinkommens 73/78, umsetzten.
Die Kläger des Ausgangsverfahrens tragen weiter vor, die Rechtmäßigkeit der Richtlinie 2005/35 sei auch deshalb am Marpol-Übereinkommen 73/78 zu messen, weil der Gemeinschaftsgesetzgeber das Übereinkommen mit dieser Richtlinie in Gemeinschaftsrecht habe umsetzen wollen.
Es ist daher zu prüfen, ob diese beiden Voraussetzungen für das Marpol-Übereinkommen 73/78 und das Seerechtsübereinkommen erfüllt sind.
Was erstens das Marpol-Übereinkommen 73/78 betrifft, ist zunächst festzustellen, dass die Gemeinschaft nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, hat die Gemeinschaft nicht aufgrund des EG-Vertrags die zuvor von den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich des Marpol-Übereinkommens 73/78 ausgeübten Befugnisse übernommen, so dass sie nicht an die Bestimmungen dieses Übereinkommens gebunden ist (Urteil vom 14. Juli 1994, Peralta, C-379/92, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 16).
Insoweit unterscheidet sich das Marpol-Übereinkommen 73/78 also vom GATT 1947, in dessen Rahmen die Gemeinschaft die zuvor von den Mitgliedstaaten ausgeübten Befugnisse nach und nach übernommen hat, was dazu geführt hat, dass sie an die aus diesem Abkommen fließenden Verpflichtungen gebunden ist (vgl. in diesem Sinne auch Urteil International Fruit Company u. a., Randnrn. 10 bis 18).
Diese Rechtsprechung zum GATT 1947 ist daher nicht auf das Marpol-Übereinkommen 73/78 übertragbar.
Zwar sind alle Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Vertragsparteien des Marpol-Übereinkommens 73/78.
Doch kann die Gemeinschaft, da die zuvor von den Mitgliedstaaten ausgeübten Befugnisse nicht vollständig auf sie übergegangen sind, nicht allein deshalb, weil alle diese Staaten Vertragsparteien des Marpol-Übereinkommens 73/78 sind, an die Bestimmungen dieses Übereinkommens, die sie nicht selbst genehmigt hat, gebunden sein.
Da die Gemeinschaft nicht an das Marpol-Übereinkommen 73/78 gebunden ist, muss der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Richtlinie 2005/35 auch nicht schon deshalb an diesem Übereinkommen messen, weil mit der Richtlinie bestimmte im Übereinkommen enthaltene Regeln in das Gemeinschaftsrecht übernommen werden sollen.
Die Regel 9 und 11 Buchst. b der Anlage I und die Regeln 5 und 6 Buchst. b der Anlage II zum Marpol-Übereinkommen 73/78 sind jedoch kein Ausdruck gewohnheitsrechtlicher Normen des allgemeinen Völkerrechts.
Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Rechtmäßigkeit der Richtlinie 2005/35 nicht am Marpol-Übereinkommen 73/78 zu messen ist, obwohl die Mitgliedstaaten an dieses Übereinkommen gebunden sind.
Dieser Umstand kann sich jedoch auf die Auslegung des Seerechtsübereinkommens und der in den Anwendungsbereich des Marpol-Übereinkommens 73/78 fallenden Bestimmungen des abgeleiteten Rechts auswirken.
Denn in Anbetracht des gewohnheitsrechtlichen Grundsatzes von Treu und Glauben, der Bestandteil des allgemeinen Völkerrechts ist, und des Art. 10 EG muss der Gerichtshof das Marpol-Übereinkommen 73/78 bei der Auslegung dieser Bestimmungen berücksichtigen.
- weder am Marpol-Übereinkommen 73/78.
- EuGH, 03.05.2007 - C-303/05
DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN …
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
4 in Verbindung mit Art. 8 der Richtlinie 2005/35 muss deshalb insoweit, als er die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Verhaltensweisen als Verstöße zu betrachten und zu ahnden, auch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen (nullum crimen, nulla poena sine lege) wahren, der zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, die den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten zugrunde liegen (Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Randnr. 49), und der eine besondere Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit ist.Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. insbesondere Urteil Advocaten voor de Wereld, Randnr. 50, und EGMR, Urteil Coëme u. a./Belgien vom 22. Juni 2000, Recueil des arrêts et décisions, 2000-VII, S. 1, § 145).
- EuGH, 14.07.1994 - C-379/92
Strafverfahren gegen Peralta
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, hat die Gemeinschaft nicht aufgrund des EG-Vertrags die zuvor von den Mitgliedstaaten im Anwendungsbereich des Marpol-Übereinkommens 73/78 ausgeübten Befugnisse übernommen, so dass sie nicht an die Bestimmungen dieses Übereinkommens gebunden ist (Urteil vom 14. Juli 1994, Peralta, C-379/92, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 16).
- EuGH, 14.04.2005 - C-110/03
Belgien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 - …
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Der allgemeine Grundsatz der Rechtssicherheit, der ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts darstellt, verlangt insbesondere, dass eine Regelung klar und bestimmt ist, damit der Rechtsunterworfene seine Rechte und Pflichten unzweideutig erkennen und somit seine Vorkehrungen treffen kann (vgl. Urteile vom 14. April 2005, Belgien/Kommission, C-110/03, Slg. 2005, I-2801, Randnr. 30, sowie IATA und ELFAA, Randnr. 68). - EuGH, 16.06.1998 - C-162/96
Racke
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
13 bis 15, und vom 16. Juni 1998, Racke, C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 45). - EuGH, 10.12.2002 - C-491/01
British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Anders als in Rechtssachen wie derjenigen, in der das Urteil vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, Slg. 2002, I-11453), ergangen sei, werde in diesem Ersuchen nicht dargelegt, dass die Kläger des Ausgangsverfahrens mit ihrer Klage die Umsetzung der Richtlinie 2005/35 durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland beanstanden wollten. - EuGH, 17.11.1992 - C-289/90
Wettbewerb auf dem gemeinsamen Markt für Telekommunikationsdienste; …
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Die Gemeinschaft muss zwar nach ständiger Rechtsprechung ihre Befugnisse unter Beachtung des Völkerrechts ausüben, einschließlich der Bestimmungen völkerrechtlicher Verträge, soweit diese gewohnheitsrechtliche Normen des allgemeinen Völkerrechts kodifizieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1992, Poulsen und Diva Navigation, C-289/90, Slg. 1992, I-6019, Randnrn. - EuGH, 12.01.2006 - C-311/04
Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - …
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Nach Art. 300 Abs. 7 EG sind die von der Gemeinschaft geschlossenen Abkommen für ihre Organe verbindlich und haben daher Vorrang vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 1996, Kommission/Deutschland, C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52, und vom 12. Januar 2006, Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht, C-311/04, Slg. 2006, I-609, Randnr. 25). - EuGH, 30.05.2006 - C-459/03
INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE …
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Was zweitens das Seerechtsübereinkommen betrifft, so ist dieses von der Gemeinschaft unterzeichnet und mit dem Beschluss 98/392 genehmigt worden, so dass die Gemeinschaft daran gebunden ist und die Bestimmungen dieses Übereinkommens fortan integraler Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung sind (vgl. Urteil vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland, C-459/03, Slg. 2006, I-4635, Randnr. 82). - EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …
Auszug aus EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
Zweitens kann der Gerichtshof die Gültigkeit einer Regelung nur dann an einem völkerrechtlichen Vertrag messen, wenn dessen Art und Struktur dem nicht entgegenstehen und seine Bestimmungen außerdem inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 39). - EuGH, 24.11.1992 - C-286/90
Anklagemindigheden / Poulsen und Diva Navigation
- EuGH, 12.12.1972 - 21/72
International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit
- EuGH, 24.11.1993 - C-405/92
Mondiet / Armement Islais
- EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
Kommission / Deutschland
- EuGH, 16.06.2015 - C-62/14
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …
Insoweit genügt es, dass das nationale Gericht mit einem tatsächlichen Rechtsstreit befasst ist, in dem sich inzident die Frage der Gültigkeit einer solchen Handlung stellt (vgl. in diesem Sinne Urteile British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, EU:C:2002:741, Rn. 36 und 40, sowie Intertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 33 und 34). - EuGH, 03.09.2008 - C-402/05
und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE …
Wäre Art. 300 Abs. 7 EG auf die UN-Charta anwendbar, hätte diese danach Vorrang vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.12.2017 - C-102/16
Im Straßentransportsektor dürfen die Fahrer die ihnen zustehende regelmäßige …
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 71, …sowie vom 22. Oktober 2015, AC-Treuhand/Kommission, C-194/14 P, EU:C:2015:717, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.03.2017 - C-72/15
Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber …
Betreffen die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Bestimmung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).Als Zweites ist zu dem vom vorlegenden Gericht angeführten Bestimmtheitsgrundsatz (nulla poena sine lege certa) festzustellen, dass aus diesem, Art. 49 ("Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen") der Charta zuzuordnenden Grundsatz, der nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine besondere Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes der Rechtssicherheit darstellt (vgl. Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 70), insbesondere folgt, dass das Gesetz die Straftaten und die für sie angedrohten Strafen klar definieren muss.
- EuGH, 10.03.2009 - C-169/07
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …
Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.05.2016 - C-547/14
Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
Was zweitens das Vorbringen betrifft, die Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit ("judicial review") der "Absicht und/oder Verpflichtung" des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung einer Richtlinie stelle ein Mittel zur Umgehung des durch den AEU-Vertrag errichteten Rechtsbehelfssystems dar, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits mehrere die Gültigkeit von Sekundärrechtsakten betreffende Vorabentscheidungsersuchen, die im Rahmen derartiger Klagen vorgelegt worden waren, für zulässig erklärt hat, u. a. in den Rechtssachen, in denen die Urteile British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco (C-491/01, EU:C:2002:741), Intertanko u. a. (C-308/06, EU:C:2008:312) und Afton Chemical (C-343/09, EU:C:2010:419) ergangen sind. - Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12
Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht - …
Falls der Gerichtshof in der vorliegenden Rechtssache jedoch auf der Grundlage des Urteils Intertanko u. a. (EU:C:2008:312), auf das sich die Rechtsmittel stützen, entscheiden will, wäre es nicht mehr notwendig, die Rechtssache zurückzuverweisen.10 - Dieses Urteil (C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 42 bis 45) hat folgenden Wortlaut: "Nach Art. 300 Abs. 7 EG sind die von der Gemeinschaft geschlossenen Abkommen für ihre Organe verbindlich und haben daher Vorrang vor den Bestimmungen des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts.
59 - Vgl. Urteil Intertanko u. a. (EU:C:2008:312, Rn. 48).
(…Rn. 7) und Urteil Intertanko u. a. (EU:C:2008:312, Rn. 44).
67 - Vgl. insbesondere Urteile Kupferberg (…EU:C:1982:362, Rn. 22), IATA und ELFAA (…EU:C:2006:10, Rn. 39) sowie Intertanko u. a. (EU:C:2008:312, Rn. 45).
76 - Urteil Intertanko u. a. (EU:C:2008:312, Rn. 64).
88 - Vgl. zu diesem Bereich Urteile Pêcheurs de l'étang de Berre (…EU:C:2004:464, Rn. 42 bis 52), Kommission/Frankreich (…EU:C:2004:598, Rn. 29); Kommission/Irland (EU:C:2006:345), Intertanko u. a. (EU:C:2008:312) sowie Lesoochranárske zoskupenie (EU:C:2011:125).
- EuGH, 01.08.2022 - C-14/21
Schiffe humanitärer Organisation, die eine systematische Tätigkeit der Suche und …
Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass, auch wenn die Union nicht Vertragspartei eines internationalen Übereinkommens ist und dieses sie daher nicht bindet, sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, dass dieses Übereinkommen im Rahmen der Auslegung von Bestimmungen des Sekundärrechts der Union, die in seinen Anwendungsbereich fallen, berücksichtigt werden kann, wenn sämtliche Mitgliedstaaten Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind (Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/36, EU:C:2008:312, Rn. 47 bis 52…, vom 23. Januar 2014, Manzi und Compagnia Naviera Orchestra, C-537/11, EU:C:2014:19, Rn. 45, …und vom 11. Juli 2018, Bosphorus Queen Shipping, C-15/17, EU:C:2018:557, Rn. 45).Ferner hat es innerhalb dieser Rechtsordnung Vorrang vor den Bestimmungen des Sekundärrechts der Union, so dass diese im Rahmen des Möglichen im Einklang mit seinen Bestimmungen auszulegen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 2006, Kommission/Irland, C-459/03, EU:C:2006:345, Rn. 82, vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 42 und 53, …sowie vom 11. Juli 2018, Bosphorus Queen Shipping, C-15/17, EU:C:2018:557, Rn. 44).
Zu diesem Zweck legt dieses Übereinkommen die rechtliche Regelung der verschiedenen von ihm bezeichneten Meeresgebiete fest - zu denen u. a. das Küstenmeer und die hohe See gehören -, indem es die materiellen und territorialen Grenzen der souveränen Rechte und des Hoheitsbereichs festlegt, über die die Staaten in diesen verschiedenen Meeresgebieten verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 55, 57 und 58).
Mit dieser rechtlichen Regelung soll ein gerechter Ausgleich zwischen den jeweiligen und potenziell widerstreitenden Interessen der Staaten als Küstenstaaten und als Flaggenstaaten geschaffen werden (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 58, …und vom 11. Juli 2018, Bosphorus Queen Shipping, C-15/17, EU:C:2018:557, Rn. 63).
Die Ausübung dieser Zuständigkeit erfolgt u. a. dadurch, dass der Flaggenstaat die Schiffe, die seine Flagge führen, klassifiziert und zertifiziert oder von einer hierzu ermächtigten Stelle klassifizieren und zertifizieren lässt, nachdem er geprüft hat, ob diese Schiffe sämtliche in den geltenden internationalen Übereinkommen vorgesehenen Anforderungen erfüllen (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 59, …und vom 7. Mai 2020, Rina, C-641/18, EU:C:2020:349, Rn. 43, 44 und 46).
Diese Bestimmung impliziert, dass der Flaggenstaat gegenüber den Schiffen, die seine Flagge führen, alle Maßnahmen ergreift, die notwendig sind, um die Interessen des Küstenstaats, von dem die Mitteilung ausgeht, zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, EU:C:2008:312, Rn. 62, …und vom 26. November 2014, Parlament und Kommission/Rat, C-103/12 und C-165/12, EU:C:2014:2400, Rn. 63).
- EuGH, 21.12.2011 - C-366/10
Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit …
Die Organe der Union sind, wenn von dieser Übereinkünfte geschlossen werden, nach Art. 216 Abs. 2 AEUV an solche Übereinkünfte gebunden; die Übereinkünfte haben daher gegenüber den Rechtsakten der Union Vorrang (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 1996, Kommission/Deutschland, C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52, vom 12. Januar 2006, Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht, C-311/04, Slg. 2006, I-609, Randnr. 25, vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, Slg. 2008, I-4057, Randnr. 42, sowie vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 307). - EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN …
Insoweit ergibt sich insbesondere aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass dieser sich nur dann dazu in der Lage sieht, die Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung des Sekundärrechts an einem völkerrechtlichen Vertrag zu messen, wenn dessen Art und Struktur dem nicht entgegenstehen und seine Bestimmungen außerdem inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (vgl. u. a. Urteil vom 3. Juni 2008, 1ntertanko u. a., C-308/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.01.2015 - C-401/12
Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht - …
- EuGH, 04.02.2016 - C-659/13
Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter …
- BVerwG, 21.09.2017 - 7 C 29.15
Haftung nach dem Umweltschadensgesetz: Keine Zurechnung eines …
- EuGH, 24.06.2008 - C-188/07
DAS VERURSACHERPRINZIP ERFORDERT EINE AUFERLEGUNG DER KOSTEN FÜR DIE BESEITIGUNG …
- EuGH, 15.07.2021 - C-911/19
Institutionelles Recht
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - Gutachten 2/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2018 - C-621/18
Brexit: Einseitige Rücknahme möglich
- EuG, 10.11.2017 - T-180/15
Das Gericht der EU erklärt den Kommissionsbeschluss, der in den Kartellsachen …
- EuGH, 08.07.2010 - C-343/09
Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG …
- EuGH, 04.05.2016 - C-477/14
Pillbox 38 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Richtlinie …
- EuGH, 11.07.2018 - C-15/17
Bosphorus Queen Shipping
- EuGH, 02.02.2023 - C-649/20
Staatliche Beihilfen: Der Gerichtshof erklärt den Beschluss der Kommission …
- EuGH, 13.01.2015 - C-404/12
Rat / Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-547/14
Philip Morris Brands u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2014/40/EU - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-15/17
Bosphorus Queen Shipping - Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen - Art. …
- EuGH, 27.02.2024 - C-382/21
EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - …
- EuGH, 10.12.2021 - C-382/21
EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - …
- EuGH, 04.05.2010 - C-533/08
TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
- EuGH, 07.02.2018 - C-304/16
Ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-105/14
Taricco u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Steuerstraftaten im …
- EuGH, 16.12.2008 - C-47/07
Masdar (UK) / Kommission - Rechtsmittel - Art. 288 Abs. 2 EG - Auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-477/14
Pillbox 38 - Rechtsangleichung - Art. 20 der Richtlinie 2014/40/EU - Herstellung, …
- EuGH, 18.03.2014 - C-363/12
Z - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2006/54/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-243/15
Lesoochranárske zoskupenie VLK - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-403/08
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen territoriale …
- BFH, 23.02.2010 - VII R 8/08
Keine Bananeneinfuhr zum Kontingentszollsatz ohne Einfuhrlizenz - Zur Gültigkeit …
- EuGH, 03.12.2020 - C-352/19
Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage der Region …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11
Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. …
- EuG, 13.09.2018 - T-798/14
DenizBank / Rat
- EuG, 14.06.2012 - T-396/09
Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht / …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet sind die Bestimmungen der Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-81/15
Karelia
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-382/21
Generalanwältin Capeta: Eine internationale Übereinkunft, deren unmittelbare …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-411/17
Generalanwältin Kokott sieht Anhaltspunkte dafür, dass das belgische Gesetz über …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-399/11
Nach Auffassung des Generalanwalts Bot können die Justizbehörden, die einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen …
- EuGH, 22.12.2010 - C-77/09
Gowan Comércio Internacional e Serviços - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2019 - Gutachten 1/17
Accord ECG UE-Canada - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 1/15
Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachtenantrag - Zulässigkeit - …
- EuG, 14.06.2012 - T-338/08
Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe / Kommission - …
- EuGH, 22.10.2009 - C-301/08
Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen - …
- EuGH, 18.06.2009 - C-120/06
Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-588/20
Daimler (Ententes - Bennes à ordures ménagères) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-641/18
Generalanwalt Szpunar schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die beim …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - 13 A 412/12
Zulässigkeit einer Vernehmung von Angehörigen eines anderen Staates in dessen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15
Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-436/22
ASCEL - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der …
- EuGH, 07.02.2018 - C-643/16
American Express
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-240/09
Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - ?rhus-Übereinkommen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14
The Scotch Whisky Association
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-285/12
Diakite - Asylrecht - Richtlinie 2004/83/EG - Mindestnormen für die Anerkennung …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2012 - C-335/11
HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-343/09
Afton Chemical - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen …
- EuGH, 11.06.2020 - C-634/18
Prokuratura Rejonowa w Slupsku - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 13.12.2009 - C-120/06
Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der …
- EuGH, 09.09.2008 - C-121/06
Fedon & Figli und Fedon America / Rat und Kommission - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-123/21
Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta kann der Gerichtshof von einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14
SECIL
- EuGH, 26.11.2014 - C-103/12
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU - Rechtsgrundlage - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-399/12
Deutschland / Rat - Internationale Organisationen - Vertragsschlussverfahren - …
- BVerwG, 03.09.2012 - 3 B 9.12
Unregelmäßigkeit bei Antrag auf Gewährung von Rinderprämien; offensichtlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-533/08
TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2014 - 13 A 1294/14
Völkerrechtliche Zulässigkeit einer Vernehmung von Angehörigen eines anderen …
- EGMR, 08.01.2009 - 12050/04
Mangouras ./. Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2022 - C-14/21
Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos können private Schiffe, mit denen …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-717/18
Generalanwalt Bobek: Bei der Prüfung des Höchstmaßes von mindestens drei Jahren, …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2016 - C-158/14
A u.a. - Art. 267 AEUV - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Zulässigkeit einer Klage auf …
- EuGöD, 20.01.2011 - F-132/07
Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a und 19 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-367/09
SGS Belgium u.a. - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-59/11
Association Kokopelli - Landwirtschaft - Gültigkeit - Richtlinie 2002/55/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-615/10
Insinööritoimisto InsTiimi - Öffentliche Lieferaufträge - Art. 10 der Richtlinie …
- EuGH, 06.11.2008 - C-203/07
Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Projekt zur Einrichtung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-161/20
Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale)
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-906/19
Ministère public (Sanctions extraterritoriales)
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2017 - C-304/16
American Express
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-17/16
El Dakkak und Intercontinental
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-132/09
Kommission / Belgien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuG, 15.12.2021 - T-569/20
Stichting Comité N 65 Ondergronds Helvoirt/ Kommission - Umwelt - Verordnung (EG) …
- EuGH, 23.01.2014 - C-537/11
Manzi und Compagnia Naviera Orchestra - Seeverkehr - Richtlinie 1999/32/EG - …
- EuG, 08.07.2020 - T-576/18
Crédit agricole/ EZB
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2014 - 13 A 333/13
Anerkennung und Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlose als …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-301/08
Bogiatzi - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Art. 29 des Warschauer Abkommens - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-592/14
European Federation for Cosmetic Ingredients - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-106/14
FCD und FMB - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - Registrierung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-21/14
Kommission / Rusal Armenal - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Folien …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-275/20
Kommission/ Rat (Accord avec la République de Corée) - Nichtigkeitsklage - …