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   EuGH, 14.02.2008 - C-244/06   

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https://dejure.org/2008,1235
EuGH, 14.02.2008 - C-244/06 (https://dejure.org/2008,1235)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.2008 - C-244/06 (https://dejure.org/2008,1235)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - C-244/06 (https://dejure.org/2008,1235)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Art. 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung -Richtlinie 2000/31/EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbieten, die nicht von der zuständigen Stelle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüft und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dynamic Medien

    Freier Warenverkehr - Art. 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung -Richtlinie 2000/31/EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbieten, die nicht von der zuständigen Stelle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüft und ...

  • EU-Kommission PDF

    Dynamic Medien

    Freier Warenverkehr - Art. 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung -Richtlinie 2000/31/EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbieten, die nicht von der zuständigen Stelle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüft und ...

  • EU-Kommission

    Dynamic Medien

    Freier Warenverkehr - Art. 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung -Richtlinie 2000/31/EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbieten, die nicht von der zuständigen Stelle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüft und ...

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Vertriebs von nicht von der zuständigen Stelle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüften Bildträgern im Versandhandel durch nationale Vorschriften; Einfuhr von japanischen, als "Anime" bezeichneten Comics auf DVDs oder Videokassetten aus dem Vereinigten ...

  • online-und-recht.de

    Versandhandel von Bildträgern ohne Jugendschutzprüfung

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; Richtlinie 2000/31/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 28; Richtlinie 2000/31/EG
    Freier Warenverkehr: Freier Warenverkehr - Art. 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung -Richtlinie 2000/31/EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbieten, die nicht von der zuständigen Stelle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Dynamic Medien

    Freier Warenverkehr - Art. 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Richtlinie 2000/31/EG - Nationale Regelung, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbietet, die nicht von der zuständigen Stelle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüft und eingestuft wurden ...

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zulässigkeit nationaler Kennzeichnungs- und Prüfungserfordernisse für Filme

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.2.2008)

    Deutscher Jugendschutz bei Filmen bestätigt // Altersfreigaben aus dem Ausland gelten nicht

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 08.09.2006)

    Europäischer Gerichtshof überprüft Jugendschutzsystem

Besprechungen u.ä.

  • heuking.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Frequenzverwaltung und Warenverkehrsfreiheit im Filmvertrieb

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgericht Koblenz (Deutschland) eingereicht am 31. Mai 2006 - Dynamic Medien Vertriebs GmbH gegen Avides Media AG

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Koblenz - Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG sowie der Bestimmungen der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2008, 177
  • MMR 2008, 298
  • K&R 2008, 358
  • ZUM 2008, 588
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    Dynamic Medien, die deutsche Regierung und Irland meinen, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung eine Verkaufsmodalität im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097), betreffe.

    Hingegen ist die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der durch das Urteil Dassonville eingeleiteten Rechtsprechung unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, sofern diese Bestimmungen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren (vgl. u. a. Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 16, vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21, und vom 28. September 2006, Ahokainen und Leppik, C-434/04, Slg. 2006, I-9171, Randnr. 19).

    Sind diese Voraussetzungen nämlich erfüllt, ist die Anwendung derartiger Regelungen auf den Verkauf von Erzeugnissen aus einem anderen Mitgliedstaat, die den von diesem Staat aufgestellten Bestimmungen entsprechen, nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als sie dies für inländische Erzeugnisse tut (vgl. Urteil Keck und Mithouard, Randnr. 17).

    Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass die im Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung keine Verkaufsmodalität im Sinne der durch das Urteil Keck und Mithouard eingeleiteten Rechtsprechung betrifft.

  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    Auch wenn der Schutz des Kindes ein berechtigtes Interesse darstellt, das grundsätzlich geeignet ist, eine Beschränkung einer vom EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit wie des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 74), können solche Beschränkungen doch nur gerechtfertigt sein, wenn sie geeignet sind, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Oktober 2004, Omega, C-36/02, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 36, und vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 75).

    39 bis 42 genannten beschränkenden Maßnahmen, die von den Stellen eines Mitgliedstaats zum Schutz der Rechte des Kindes erlassen werden, einer allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Auffassung in Bezug auf das Niveau und die Modalitäten dieses Schutzes entsprechen (vgl. entsprechend Urteil Omega, Randnr. 37).

    Diese sind allein an dem fraglichen Ziel und dem Schutzniveau zu messen, das der betroffene Mitgliedstaat gewährleisten will (vgl. entsprechend Urteile vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 36, und Omega, Randnr. 38).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen anzusehen und daher durch Art. 28 EG verboten (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 19. Juni 2003, Kommission/Italien, C-420/01, Slg. 2003, I-6445, Randnr. 25, und vom 8. November 2007, Ludwigs-Apotheke, C-143/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 25).

    Hingegen ist die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der durch das Urteil Dassonville eingeleiteten Rechtsprechung unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, sofern diese Bestimmungen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren (vgl. u. a. Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 16, vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21, und vom 28. September 2006, Ahokainen und Leppik, C-434/04, Slg. 2006, I-9171, Randnr. 19).

  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    Hingegen ist die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der durch das Urteil Dassonville eingeleiteten Rechtsprechung unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, sofern diese Bestimmungen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren (vgl. u. a. Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 16, vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21, und vom 28. September 2006, Ahokainen und Leppik, C-434/04, Slg. 2006, I-9171, Randnr. 19).

    In der Folge hat der Gerichtshof Bestimmungen, die insbesondere verschiedene Vertriebsmethoden betrafen, als Bestimmungen über Verkaufsmodalitäten im Sinne des Urteils Keck und Mithouard qualifiziert (vgl. u. a. Urteile Hünermund u. a., Randnrn.

  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    Der Gerichtshof hat bereits darauf hingewiesen, dass diese internationalen Verträge zu den völkerrechtlichen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte gehören, denen er bei der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts Rechnung trägt (vgl. insbesondere Urteil vom 27. Juni 2006, Parlament/Rat, C-540/03, Slg. 2006, I-5769, Randnr. 37).

    Der Schutz des Kindes wird auch durch im Rahmen der Europäischen Union ausgearbeitete Rechtstexte gewährleistet, so durch die am 7. Dezember 2000 in Nizza proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union (ABl. C 364, S. 1), nach deren Art. 24 Abs. 1 Kinder Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge haben, die für ihr Wohlergehen notwendig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, Randnr. 58).

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    In seiner Rechtsprechung hat der Gerichtshof auch nationale Bestimmungen, die eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und in den Verkehr gebrachte Ware zusätzlichen Kontrollen unterwerfen, als nach Art. 28 EG verbotene Maßnahmen mit gleicher Wirkung eingestuft, jedoch vorbehaltlich der im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen oder anerkannten Ausnahmen (vgl. insbesondere Urteile vom 22. Januar 2002, Canal Satélite Digital, C-390/99, Slg. 2002, I-607, Randnrn.

    Demgemäß schließt die Notwendigkeit, die fraglichen Erzeugnisse gegebenenfalls an die im Vermarktungsmitgliedstaat geltenden Vorschriften anzupassen, es aus, dass es sich um eine solche Verkaufsmodalität handelt (vgl. Urteil Canal Satélite Digital, Randnr. 30).

  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    Der Gerichtshof ist jedoch nicht befugt, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens darüber zu entscheiden, wie nationale Vorschriften auszulegen sind oder ob ihre Auslegung durch das vorlegende Gericht richtig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Corsten, C-58/98, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 24).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    Nach diesem Kriterium sind Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Etikettierung und ihrer Verpackung), auch wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, Maßnahmen gleicher Wirkung, es sei denn, dass sich ihre Anwendung durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Randnrn.
  • EuGH, 28.09.2006 - C-434/04

    Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    Hingegen ist die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, auf Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten im Sinne der durch das Urteil Dassonville eingeleiteten Rechtsprechung unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, sofern diese Bestimmungen für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren (vgl. u. a. Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 16, vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21, und vom 28. September 2006, Ahokainen und Leppik, C-434/04, Slg. 2006, I-9171, Randnr. 19).
  • EuGH, 03.06.1999 - C-33/97

    Colim

    Auszug aus EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
    So verhält es sich insbesondere bei dem Erfordernis, das Etikett eingeführter Erzeugnisse zu ändern (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Juni 1999, Colim, C-33/97, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 37, und vom 18. September 2003, Morellato, C-416/00, Slg. 2003, I-9343, Randnrn.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

  • EuGH, 08.11.2007 - C-143/06

    Ludwigs-Apotheke - Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Art. 11 und 13

  • EuGH, 16.07.1992 - C-344/90

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 18.09.2003 - C-416/00

    Morellato

  • EuGH, 26.06.1997 - C-368/95

    Familiapress

  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

  • EuGH, 08.05.2003 - C-14/02

    ATRAL

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • EuGH, 29.06.1995 - C-391/92

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 05.02.2004 - C-95/01

    Greenham und Abel

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

  • EuGH, 23.02.2006 - C-441/04

    A-Punkt Schmuckhandel - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Maßnahmen

  • EuGH, 22.06.2006 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • EuGH, 19.06.2003 - C-420/01

    Kommission / Italien

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    Entsprechend verlangt er, dass Richtlinien im Lichte der maßgeblichen Grundrechte der Charta auszulegen sind, anerkennt aber bei einer inhaltlichen Offenheit der Richtlinien weitgehende Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten, soweit hiermit die Richtlinien und die mit ihnen geschützten grundrechtlichen Interessen nur nicht ausgehöhlt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juli 2011, Fuchs u.a., C-159/10 u.a., EU:C:2011:508, Rn. 61 f. - unter Bezug auf Art. 15 Abs. 1 GRCh - Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 26 f.; vgl. weite Spielräume auch in EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 41 ff.; Urteil vom 19. Juni 2014, Specht u.a., C-501/12 u.a., EU:C:2014:2005, Rn. 46 ff.; Urteil vom 11. November 2014, Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 38; Urteil vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 34 ff.).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Jedoch können Maßnahmen, die die Dienstleistungsfreiheit beschränken, durch das Ziel der Bekämpfung des Drogentourismus und der damit einhergehenden Belästigungen nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie geeignet sind, die Erreichung dieses Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Omega, Randnr. 36, vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 75, und vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, Slg. 2008, I-505, Randnr. 42).
  • EuGH, 14.12.2021 - C-490/20

    Minderjähriges Kind, das Unionsbürger ist und dessen vom Aufnahmemitgliedstaat

    Da Art. 24 der Charta ausweislich der Erläuterungen zur Charta der Grundrechte die wichtigsten Rechte des Kindes, die in dem von allen Mitgliedstaaten ratifizierten Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankert sind, in das Unionsrecht integriert, ist bei der Auslegung dieses Artikels den Bestimmungen dieses Übereinkommens gebührend Rechnung zu tragen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 39, und vom 11. März 2021, État belge [Rückkehr des Elternteils eines Minderjährigen], C-112/20, EU:C:2021:197, Rn. 37).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5

    In einem solchen Fall hat der Gerichtshof im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten den in der Vorlageentscheidung definierten tatsächlichen und rechtlichen Kontext, in dem sich die Vorlagefragen stellen, zu berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri, C-482/01 und C-493/01, Slg. 2004, I-5257, Randnr. 42, vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 47, und vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, Slg. 2008, I-505, Randnr. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1911/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

    vgl. EuGH, Urteile vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, juris, Rn. 39, und vom 27. Juni 2006 - C-540/03 -, juris, Rn. 37.

    vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, juris, Rn. 41; zum Verfassungsrang des Kinder- und Jugendschutzes vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 -, juris, Rn. 33; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1998 - 1 B 5.98 -, juris, Rn. 5.

    Für den Bereich des Gesundheitsschutzes vgl. EuGH, Urteile vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, juris, Rn. 71, und vom 18. September 2019 - C-222/18 -, juris, Rn. 71; zum Prüfverfahren zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material vgl. zudem EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, juris, Rn. 49.

  • EuGH, 23.03.2023 - C-662/21

    Booky.fi

    Insbesondere unterschieden sich die Umstände dieses Rechtsstreits von denen der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien (C-244/06, EU:C:2008:85), ergangen sei, da im vorliegenden Fall von der im Gesetz über audiovisuelle Programme vorgesehenen Verpflichtung zur Angabe der Altersgrenze nicht abgewichen werden könne, selbst wenn feststehe, dass der Käufer der Aufzeichnung des audiovisuellen Programms volljährig sei.

    Die Bestimmungen dieses Gesetzes unterschieden sich auch von den deutschen Rechtsvorschriften, um die es in der Rechtssache gegangen sei, in der das Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien (C-244/06, EU:C:2008:85), ergangen sei, da diese Rechtsvorschriften sowohl für im Inland ansässige Verkäufer audiovisueller Aufzeichnungen als auch für die in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Verkäufer gegolten habe, während dies beim Gesetz über audiovisuelle Programme nicht der Fall sei.

    Daher ist eine solche Maßnahme geeignet, den Zugang von Aufzeichnungen audiovisueller Programme aus anderen Mitgliedstaaten zum Markt des betreffenden Mitgliedstaats zu behindern, und stellt folglich nach der in den Rn. 32 bis 34 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne von Art. 34 AEUV dar, die grundsätzlich mit den sich aus diesem Artikel ergebenden Verpflichtungen unvereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 34 und 35).

    Folglich stellt der Schutz Minderjähriger vor audiovisuellen Programmen, die ihr Wohlergehen und ihre Entwicklung beeinträchtigen können, ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses dar, das grundsätzlich eine Beschränkung des freien Warenverkehrs rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. November 2020, ZW, C-454/19, EU:C:2020:947, Rn. 40).

    Was erstens die Eignung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Regelung zur Erreichung der geltend gemachten Ziele betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass das Erfordernis, dass die in einem Mitgliedstaat vertriebenen audiovisuellen Programme dort vorab eingestuft und/oder mit einer für ihre Betrachtung empfohlenen Mindestaltersangabe versehen sind, insofern, als es den Verbrauchern ermöglicht, über die Art des Inhalts dieser Programme informiert zu werden und damit die für das Alter der Kinder, für die sie verantwortlich sind, geeigneten Programme zu ermitteln, geeignet ist, Minderjährige vor Programmen zu schützen, deren Inhalt ihr Wohlergehen und ihre Entwicklung beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 47).

    Daher kann der Umstand, dass sich ein Mitgliedstaat für andere Modalitäten zum Schutz Minderjähriger vor Inhalten, die ihr Wohlergehen und ihre Entwicklung beeinträchtigen können, als ein anderer Mitgliedstaat entschieden hat, als solcher keinen Einfluss auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der in diesem Bereich erlassenen nationalen Bestimmungen haben, die allein an dem von ihnen verfolgen Ziel und dem Schutzniveau zu messen sind, das der betreffende Mitgliedstaat gewährleisten will (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist jedoch Sache des vorlegenden Gerichts, dies zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 50 und 51).

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20

    Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen

    vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, Dynamic Medien, juris, Rn. 39 f. m.w.N.
  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gemeinschaftsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (vgl. Urteile vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri, C-482/01 und C-493/01, Slg. 2004, I-5257, Randnr. 42, vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, Slg. 2008, I-505, Randnr. 19, und vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 17; ebenfalls in diesem Sinne Beschluss vom 12. Juni 2008, Vassilakis u. a., C-364/07, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Die streitigen Bestimmungen beziehen sich nicht auf Merkmale der Arzneimittel, sondern betreffen lediglich die Modalitäten für deren Verkauf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 31).
  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3904/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

    vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, Dynamic Medien, juris, Rn. 39 f. m.w.N.

    vgl. EuGH, Urteile vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, juris, Rn. 39, und vom 27. Juni 2006 - C-540/03 -, juris, Rn. 37.

    vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, juris, Rn. 41; zum Verfassungsrang des Kinder- und Jugendschutzes vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 -, juris, Rn. 33; BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 1998 - 1 B 5.98 -, juris, Rn. 5.

    Für den Bereich des Gesundheitsschutzes vgl. EuGH, Urteile vom 1. Oktober 2020 - C-649/18 -, juris, Rn. 71, und vom 18. September 2019 - C-222/18 -, juris, Rn. 71; zum Prüfverfahren zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material vgl. zudem EuGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - C-244/06 -, juris, Rn. 49.

  • EuGH, 19.11.2020 - C-454/19

    Staatsanwaltschaft Heilbronn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3905/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • VG Düsseldorf, 04.04.2023 - 27 K 3906/20

    Herkunftslandprinzip, Jugendmedienschutz, Pornografie, entscheidungserheblicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1912/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 13 B 1913/21

    Untersagung von pornografischen Internetangeboten aus Zypern bestätigt

  • EuGH, 18.09.2014 - C-487/12

    Die spanische Regelung, die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, das aufgegebene

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20

    Jugendmedienschutz im Internet: Untersagung von pornografischen Internetangeboten

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-390/18

    Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott ist es nicht mit den

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) -

  • VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2010 - C-316/09

    MSD Sharp & Dohme - Art. 88 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/83/EG -

  • EuGH, 15.04.2010 - C-518/08

    Die Mitgliedstaaten können bestimmen, welche Kategorien von Personen nach dem Tod

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-73/07

    Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia - Richtlinie 95/46 EG - Schutz

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07

    VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-133/15

    Chavez-Vilchez u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-441/19

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Retour d'un mineur non accompagné) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09

    Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -

  • EuGH, 09.10.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10

    Melki - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2010 - C-108/09

    Ker-Optika - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-900/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die in Südfrankreich erlaubte

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-251/14

    Balázs - Angleichung der Rechtsvorschriften - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von

  • EuGH, 23.04.2009 - C-379/07

    Giannoudi - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der Rahmenvereinbarung

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