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   EuGH, 04.06.2009 - C-22/08, C-23/08   

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https://dejure.org/2009,134
EuGH, 04.06.2009 - C-22/08, C-23/08 (https://dejure.org/2009,134)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.2009 - C-22/08, C-23/08 (https://dejure.org/2009,134)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - C-22/08, C-23/08 (https://dejure.org/2009,134)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 12 EG und 39 EG - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Gültigkeitsprüfung - Staatsangehörige eines Mitgliedstaats - Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - Höhe des Entgelts und Dauer der Tätigkeit - Aufrechterhaltung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vatsouras

    Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 12 EG und 39 EG - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Gültigkeitsprüfung - Staatsangehörige eines Mitgliedstaats - Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - Höhe des Entgelts und Dauer der Tätigkeit - Aufrechterhaltung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Koupatantze

    Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 12 EG und 39 EG - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Gültigkeitsprüfung - Staatsangehörige eines Mitgliedstaats - Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - Höhe des Entgelts und Dauer der Tätigkeit - Aufrechterhaltung ...

  • EU-Kommission PDF

    Vatsouras

    Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 12 EG und 39 EG - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Gültigkeitsprüfung - Staatsangehörige eines Mitgliedstaats - Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - Höhe des Entgelts und Dauer der Tätigkeit - Aufrechterhaltung ...

  • EU-Kommission

    Vatsouras

    Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 12 EG und 39 EG - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Gültigkeitsprüfung - Staatsangehörige eines Mitgliedstaats - Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - Höhe des Entgelts und Dauer der Tätigkeit - Aufrechterhaltung ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG mit Art. 12 und 39 EG; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer nationalen Regelung für den Ausschluss von selbst illegalen Migranten zu gewährenden Sozialleistungen für Unionsbürger

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2; EG Art. 12; EG Art. 39; RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 3; RL 2004/38/EG Art. 24 Abs. 1; SGB II § 7 Abs. 1; AsylbLG § 1 Abs. 1
    D (A), Unionsbürger, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitssuche, Diskriminierungsverbot, Gemeinschaftsrecht, Unionsbürgerrichtlinie, Arbeitnehmer, geringfügige Beschäftigung, kurzfristige Beschäftigung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz

  • Judicialis

    EG Art. 12; ; EG Art. 39; ; Richtlinie 2004/38/EG Art. 24 Abs. 2

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ausschluss arbeitssuchender Unionsbürger/innen von Sozialleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Vereinbarkeit von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG mit Art. 12 und 39 EG; Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer nationalen Regelung für den Ausschluss von selbst illegalen Migranten zu gewährenden Sozialleistungen für Unionsbürger - ...

  • datenbank.nwb.de

    Aufrechterhaltung der Rechtsstellung eines Arbeitnehmers - Anspruch auf Leistungen für Arbeitsuchende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES MITGLIEDSTAATS HERGESTELLT HAT, KANN EINE FINANZIELLE LEISTUNG IN ANSPRUCH NEHMEN, DIE DEN ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT ERLEICHTERN SOLL

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Vatsouras

    Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 12 EG und 39 EG - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Gültigkeitsprüfung - Staatsangehörige eines Mitgliedstaats - Berufstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat - Höhe des Entgelts und Dauer der Tätigkeit - Aufrechterhaltung ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hartz IV für ausländische Arbeitssuchende

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitssuchenden aus EU-Ausland können Leistungen zu Grundsicherung gewährt werden - Mitgliedsstaat kann nur Beihilfe für Arbeitssuchende leisten, die in konkreter Verbindung zum Arbeitsmarkt stehen

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Nürnberg (Deutschland), eingereicht am 22. Januar 2008 - Josif Koupatantze gegen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Nürnberg 900

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sozialgerichts Nürnberg - Gültigkeit des Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 702
  • DVBl 2009, 972
  • DÖV 2009, 634
 
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Wird zitiert von ... (344)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 07.04.2008 - C-23/08

    Koupatantze - Verbindung

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    In den verbundenen Rechtssachen C-22/08 und C-23/08.

    Josif Koupatantze (C-23/08).

    Rechtssache C-23/08.

    Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 7. April 2008 sind die Rechtssachen C-22/08 und C-23/08 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Außerdem ist es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft und der Auslegung, die das Recht der Unionsbürger auf Gleichbehandlung in der Rechtsprechung erfahren hat, nicht mehr möglich, vom Anwendungsbereich des Art. 39 Abs. 2 EG eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats erleichtern soll (Urteile vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 63, und Ioannidis, Randnr. 22).

    Das Bestehen einer solchen Verbindung kann sich u. a. aus der Feststellung ergeben, dass der Betroffene während eines angemessenen Zeitraums tatsächlich eine Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat gesucht hat (Urteil Collins, Randnr. 70).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Es ist jedoch legitim, dass ein Mitgliedstaat eine solche Beihilfe erst gewährt, nachdem das Bestehen einer tatsächlichen Verbindung des Arbeitsuchenden mit dem Arbeitsmarkt dieses Staates festgestellt wurde (Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 38, und Ioannidis, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-258/04

    DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 39 EG und haben daher Anspruch auf die in Abs. 2 dieser Bestimmung vorgesehene Gleichbehandlung (Urteil vom 15. September 2005, 1oannidis, C-258/04, Slg. 2005, I-8275, Randnr. 21).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Dass die Bezahlung einer unselbständigen Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG anzusehen (vgl. Urteile vom 23. März 1982, Levin, 53/81, Slg. 1982, 1035, Randnrn. 15 und 16, sowie vom 14. Dezember 1995, Nolte, C-317/93, Slg. 1995, I-4625, Randnr. 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Dass die Bezahlung einer unselbständigen Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG anzusehen (vgl. Urteile vom 23. März 1982, Levin, 53/81, Slg. 1982, 1035, Randnrn. 15 und 16, sowie vom 14. Dezember 1995, Nolte, C-317/93, Slg. 1995, I-4625, Randnr. 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, sowie vom 11. September 2008, Petersen, C-228/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 31.05.1989 - 344/87

    Bettray / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts haben (vgl. Urteile vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Zudem führt hinsichtlich der Dauer der ausgeübten Tätigkeit der bloße Umstand, dass eine unselbständige Tätigkeit von kurzer Dauer ist, als solcher nicht dazu, dass diese Tätigkeit vom Anwendungsbereich des Art. 39 EG ausgeschlossen ist (vgl. Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini, C-3/90, Slg. 1992, I-1071, Randnr. 16, und vom 6. November 2003, Ninni-Orasche, C-413/01, Slg. 2003, I-13187, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus EuGH, 04.06.2009 - C-22/08
    Dass die Bezahlung einer unselbständigen Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG anzusehen (vgl. Urteile vom 23. März 1982, Levin, 53/81, Slg. 1982, 1035, Randnrn. 15 und 16, sowie vom 14. Dezember 1995, Nolte, C-317/93, Slg. 1995, I-4625, Randnr. 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

  • EuGH, 30.03.2006 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht

  • EuGH, 11.09.2008 - C-228/07

    Petersen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Drittstaatsangehörige, wozu auch in Drittstaaten ansässige juristische Personen gehören (vgl. EuGH, Phil Collins v. Imtrat Handelsgesellschaft mbH u.a., Urteil vom 20. Oktober 1993, C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 30; International Jet Management GmbH, Urteil vom 18. März 2014, C-628/11, EU:C:2014:171, Rn. 34 ff.), können hingegen aus dem Unionsrecht unmittelbar keine Ansprüche herleiten (vgl. EuGH, Athanasios Vatsouras u.a. v. Arbeitsgemeinschaft Nürnberg, Urteil vom 4. Juni 2009, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 52 ; Land Hessen v. G. Ricordi & Co. Bühnen- und Musikverlag GmbH, Urteil vom 6. Juni 2002, C-360/00, EU:C:2002:346, Rn. 31 ; Office national d'allocations familiales pour travailleurs salariés (ONAFTS) v. Radia Hadj Ahmed, Urteil vom 13. Juni 2013, C-45/12, EU:C:2013:390, Rn. 38 ff.; Raad van bestuur van de Sociale verzekeringsbank v. F. Wieland u.a., Urteil vom 27. Oktober 2016, C-465/14, EU:C:2016:820, Rn. 67 ff.).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Unter Hinweis auf das Urteil Vatsouras und Koupatantze (C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344) vertritt das vorlegende Gericht die Auffassung, aus § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU ergebe sich bei einer Auslegung unter Berücksichtigung von Art. 7 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2004/38, dass Frau Alimanovic und ihre Tochter Sonita keine Arbeitnehmerinnen oder Selbständige mehr seien und daher als arbeitsuchend im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU angesehen werden müssten.

    Aus diesen Erwägungen ergibt sich somit, dass die betreffenden Leistungen nicht als finanzielle Leistungen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats erleichtern sollen, eingestuft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Vatsouras und Koupatantze, C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 45), sondern als "Sozialhilfe" im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 anzusehen sind, wie der Generalanwalt in den Nrn. 66 bis 71 seiner Schlussanträge festgestellt hat.

    Dementsprechend hat der Gerichtshof im Urteil Vatsouras und Koupatantze (C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344, Rn. 32) entschieden, dass Unionsbürger, die die Erwerbstätigeneigenschaft gemäß Art. 7 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2004/38 behalten haben, während des genannten Zeitraums von mindestens sechs Monaten Anspruch auf Sozialhilfeleistungen wie die streitigen Leistungen haben.

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Frau Dano und ihr Sohn legten dagegen Widerspruch ein, den sie auf die Art. 18 AEUV und 45 AEUV und auf das Urteil Vatsouras und Koupatantze (C-22/08 und C-23/08, EU:C:2009:344) stützten.
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