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   EuGH, 20.05.2010 - C-434/08   

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https://dejure.org/2010,8163
EuGH, 20.05.2010 - C-434/08 (https://dejure.org/2010,8163)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - C-434/08 (https://dejure.org/2010,8163)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - C-434/08 (https://dejure.org/2010,8163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Übertragung von Zahlungsansprüchen - Endgültige Übertragung

  • Europäischer Gerichtshof

    Harms

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Übertragung von Zahlungsansprüchen - Endgültige Übertragung

  • EU-Kommission PDF

    Harms

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Übertragung von Zahlungsansprüchen - Endgültige Übertragung

  • EU-Kommission

    Harms

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Übertragung von Zahlungsansprüchen - Endgültige Übertragung“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämienregelung bei Übertragung von Zahlungsansprüchen; Voraussetzungen für die Unchädlichkeit der Übertragung von Ansprüchen; Arnold und Johann Harms als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegen Freerk Heidinga

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämienregelung bei Übertragung von Zahlungsansprüchen; Voraussetzungen für die Unchädlichkeit der Übertragung von Ansprüchen; Arnold und Johann Harms als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegen Freerk Heidinga

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Harms

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Betriebsprämienregelung - Übertragung von Zahlungsansprüchen - Endgültige Übertragung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Oldenburg (Deutschland) eingereicht am 1. Oktober 2008 - Arnold und Johann Harms als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegen Freerk Heidinga

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Oldenburg - Auslegung von Art. 46 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-470/08

    van Dijk - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-434/08
    Zudem hat der Gesetzgeber die Zahlung der Beihilfe an die Bedingung geknüpft, dass der Betriebsinhaber eine der Zahl der Zahlungsansprüche gleichwertige Hektarzahl beihilfefähiger Flächen besitzt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2010, Van Dijk, C-470/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).

    Im Fall einer endgültigen Übertragung, wie sie im vorliegenden Fall stattgefunden hat, verzichtet der Betriebsinhaber, dem bis dahin Zahlungsansprüche zustanden, durch die Übertragung an einen anderen Betriebsinhaber, der diese Rechte anschließend zu seinen eigenen Gunsten ausübt, endgültig auf seine Ansprüche (vgl. in diesem Sinne Urteil Van Dijk, Randnr. 35).

  • EuGH, 05.10.1999 - C-240/97

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-434/08
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass ein Vertrag zwar durch das Prinzip der Privatautonomie, wonach die Parteien frei darin sind, gegenseitige Verpflichtungen einzugehen, gekennzeichnet ist, dass sich aus dem anwendbaren Unionsrecht aber Grenzen für die Vertragsfreiheit ergeben können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 1999, Spanien/Kommission, C-240/97, Slg. 1999, I-6571, Randnr. 99).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-434/08
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nach Art. 234 EG allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der bei ihm anhängigen Rechtssache die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden, C-138/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-153/02

    Neri

    Auszug aus EuGH, 20.05.2010 - C-434/08
    Im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten der Union und den Gerichten der Mitgliedstaaten hat der Gerichtshof ferner in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorabentscheidungsfrage einfügt, von den Feststellungen des vorlegenden Gerichts auszugehen (Urteil vom 13. November 2003, Neri, C-153/02, Slg. 2003, I-13555, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

    71 Vgl. u. a. Urteil vom 20. Mai 2010, Harms (C-434/08, EU:C:2010:285, Rn. 36).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-532/11

    Leichenich - Richtlinie 77/388/EWG - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Art. 13 Teil

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten der Union und den Gerichten der Mitgliedstaaten der Gerichtshof in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefrage einfügt, von den Feststellungen des vorlegenden Gerichts auszugehen hat (Urteil vom 20. Mai 2010, Harms, C-434/08, Slg. 2010, I-4431, Randnr. 33).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-227/16

    Arts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass ein Vertrag zwar durch das Prinzip der Privatautonomie, wonach die Parteien frei darin sind, gegenseitige Verpflichtungen einzugehen, gekennzeichnet ist, dass sich aus dem anwendbaren Unionsrecht aber Grenzen für die Vertragsfreiheit ergeben können (Urteil vom 20. Mai 2010, Harms, C-434/08, EU:C:2010:285, Rn. 36).

    Insbesondere erlaubt die Vertragsfreiheit, über die der Inhaber von Zahlungsansprüchen verfügt, ihm nicht die Eingehung von Verbindlichkeiten, die im Widerspruch zu den Zielen der Verordnung Nr. 73/2009 stehen (vgl. entsprechend Urteil vom 20. Mai 2010, Harms, C-434/08, EU:C:2010:285, Rn. 37).

    Diesen Zielen liefe es nämlich offensichtlich zuwider, wenn die Beihilfe gemäß der Betriebsprämienregelung Personen oder Unternehmen, die die in der Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen nicht erfüllen, zugutekommen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2010, Harms, C-434/08, EU:C:2010:285, Rn. 39 und 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-230/09

    Kurt und Thomas Etling - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Milch

    3- Vgl. die zu dieser Verordnung ergangenen Urteile vom 11. März 2008, Jager (C-420/06, Slg. 2008, I-1315), vom 16. Juli 2009, Horvath (C-428/07, Slg. 2009, I-6355), vom 11. Juni 2009, Nijemeisland (C-170/08, Slg. 2009, I-5127), vom 22. Oktober 2009, Elbertsen (C-449/08, Slg. 2010, I-0000), vom 21. Januar 2010, Van Dijk (C-470/08, Slg. 2010, I-0000), und vom 20. Mai 2010, Harms (C-434/08, Slg. 2010, I-0000, mit meinen Schlussanträgen).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2013 - 101 U 7/12

    Landpachtvertrag: Verpflichtung des Pächters zur Auszahlung der Top-up's an den

    Jedoch kann auch dann ein Verstoß gegen die Ziele der Verordnung Nr. 1782/2003 vorliegen, wenn im Innenverhältnis die an den Betriebsinhaber übertragenen Zahlungsansprüche aus dieser Verordnung einem Dritten ganz oder teilweise zugewiesen werden (EuGH, Urteil vom 20.5.2010, AZ: C-434/08 Tz. 44).
  • OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 10 LB 141/10

    Maßgebliche europarechtliche Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Festsetzung

    Dies hat seine Bestätigung in dem 21. Erwägungsgrund dieser Verordnung gefunden, nach dem die Verordnung darauf abgezielt hat, durch direkte Einkommensbeihilfen der "landwirtschaftlichen Bevölkerung" eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten (vgl. auch EuGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - C-434/08 [Harms] -, Slg. 2010, I-4431).
  • OLG Oldenburg, 06.01.2011 - 1 U 89/09

    Notarhaftung; Beurkundung europarechtswidriger Vertragsregelung; fehlende

    Auf der Grundlage der am 20.5.2010 ergangenen Entscheidung des EuGH (Az.: C-434/08) hat der Senat die Berufung gegen die Abweisung der Klage der A...und J... H... GbR auf Auszahlung eines Teils der Prämienzahlungen für 2006 zurückgewiesen; er ist davon ausgegangen, dass die Regelung in § 9 des Kaufvertrags über die Abführung von Prämienzahlungen europarechtswidrig und damit unwirksam ist (Senatsurteil vom 21.10.2010, AZ: 1 U 109/07; 5 O 1279/06 LG Aurich- RdL 2011, 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-632/15

    Popescu

    21 - Vgl. insbesondere Urteile vom 20. Mai 2010, Harms (C-434/08, EU:C:2010:285, Rn. 33), vom 3. Mai 2012, Kastrati u. a. (C-620/10, EU:C:2012:265, Rn. 38), sowie vom 11. September 2014, Essent Belgium (C-204/12 bis C-208/12, EU:C:2014:2192, Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-152/09

    Grootes - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

    Es sei darauf hingewiesen, dass diese Verordnung bis jetzt zu zehn Vorlagen nationaler Gerichte geführt hat: vgl. Urteile vom 11. März 2008, Jager (C-420/06, Slg. 2008, I-1315), vom 16. Juli 2009, Horvath (C-428/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 22. Oktober 2009, Elbertsen (C-449/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 21. Januar 2010, van Dijk (C-470/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), vom 20. Mai 2010, Harms (C-434/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), und die folgenden anhängigen Rechtssachen: Rechtssache C-61/09, Niedermair-Schiemann (in der ich meine Schlussanträge am 11. Mai 2010 vorgelegt habe), Rechtssache C-133/09, Uzonyi, Rechtssache C-153/09, Agrargut Bäbelin, verbundene Rechtssachen C-230/09 und C-231/09, Etling und Etling, und Rechtssache C-536/09, Omejc.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-555/14

    IOS Finance EFC - Richtlinien 2000/35/EG und 2011/7/EU - Zahlungsverzug im

    20 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2010 in der Rechtssache Harms (C-434/08, EU:C:2010:285, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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