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   EuGH, 21.10.2010 - C-467/08   

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https://dejure.org/2010,116
EuGH, 21.10.2010 - C-467/08 (https://dejure.org/2010,116)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - C-467/08 (https://dejure.org/2010,116)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - C-467/08 (https://dejure.org/2010,116)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Vervielfältigung zu privaten Zwecken - Begriff 'gerechter Ausgleich' - Einheitliche Auslegung - Umsetzung durch ...

  • damm-legal.de

    Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der EU-RL 2001/29
    Eine pauschale Urheberrechts-Abgabe auf Kopiergeräte verstößt gegen EU-Recht

  • Telemedicus

    SGAE - Privatkopie-Abgabe bei audiovisuellen Werken

  • Telemedicus

    SGAE - Privatkopie-Abgabe bei audiovisuellen Werken

  • webshoprecht.de

    Zur europarechtlichen Unzulässigkeit einer urheberrechtlichen Geräteabgabe für Geräte, die nicht privaten Zwecken dienen

  • Europäischer Gerichtshof

    Padawan

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Vervielfältigung zu privaten Zwecken - Begriff "gerechter Ausgleich" - Einheitliche Auslegung - Umsetzung durch die ...

  • EU-Kommission PDF

    PADAWAN

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Vervielfältigung zu privaten Zwecken - Begriff "gerechter Ausgleich" - Einheitliche Auslegung - Umsetzung durch die ...

  • EU-Kommission

    SGAE

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Vervielfältigung zu privaten Zwecken - Begriff ‚gerechter Ausgleich‘ - Einheitliche Auslegung - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsangleichung; Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; Begriff 'gerechter Ausgleich' i.S. der Richtlinie 2001/29/EG und Berechnung des [Schadens-] Ausgleichs; Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung; Padawan SL gegen ...

  • kanzlei.biz

    Zum "Gerechten Ausgleich" im europäischen Urheberrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung; Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; Begriff 'gerechter Ausgleich' i.S. der Richtlinie 2001/29/EG und Berechnung des [Schadens-] Ausgleichs; Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung; Padawan SL ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsangleichung; Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; Begriff 'gerechter Ausgleich' i.S. der Richtlinie 2001/29/EG und Berechnung des [Schadens-] Ausgleichs; Abgabe für Privatkopien auf Anlagen, Geräte und Medien zur digitalen Vervielfältigung; Padawan SL gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von Unternehmen und Freiberuflern zu anderen Zwecken als Privatkopien erworben werden, ist mit dem Unionsrecht nicht vereinbar

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Zur urheberrechtlichen Geräteabgabe

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Padawan

    Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 2001/29/EG - Vervielfältigungsrecht - Ausnahmen und Beschränkungen - Ausnahme für Vervielfältigung zu privaten Zwecken - Begriff "gerechter Ausgleich" - Einheitliche Auslegung - Umsetzung durch die ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Auslegung des Begriffs »gerechter Ausgleich« für Privatkopien nach der Info-Richtlinie

  • heise.de (Pressemeldung, 22.10.2010)

    EU-Urteil gegen pauschale Urheberrechtsabgabe

  • heise.de (Pressebericht, 25.10.2010)

    Pauschale Urheberrechtsabgabe

  • heise.de (Pressebericht)

    Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Käufern bei der Urheberpauschale

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsabgabe für Privatkopien

  • Telepolis (Pressebericht, 28.10.2010)

    Pauschale Kopiergebühren illegal

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Geräteabgabe im B2B-Bereich europarechtswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gutachterin gegen pauschale Urheberrechtsabgabe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anfertigung von Privatkopie kann gestattet werden, sofern ein "gerechter Ausgleich" stattfindet - Eine solche Abgabe kann auf diese Medien angewandt werden, wenn sie von natürlichen Personen für deren Gebrauch genutzt werden können.

Besprechungen u.ä.

  • zvr-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Privatkopieabgabe auf dem (Irr)weg zur Pauschalabgabe? (Prof. Dr. Jan Roggenkamp; ZVR-Online Dok. Nr. 40/2013)

Sonstiges (5)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 05.12.2011)

    Reform der Privatkopie in Frankreich: nur noch von »legaler« Vorlage?

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Barcelona (Spanien), eingereicht am 31. Oktober 2008 - Sociedad General de Autores y Editores de España (SGAE)/Padawan SL, andere Beteiligte: Entidad de Gestión de Derechos de los Productores Audiovisuales (EGEDA)

  • verweyen.legal (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Gutachten Prof. Dr. Eike Ullmann zu Padawan-Urteil des EuGH und Geräteabgaben

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167, S. 10) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 50
  • GRUR Int. 2010, 1043
  • EuZW 2010, 951
  • MMR 2010, 828
  • K&R 2010, 796
  • afp 2010, 556
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 22.03.1990 - 347/87

    Triveneta Zuccheri u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Hierfür sind, erforderlichenfalls nach Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs über Bedeutung und Auslegung des Unionsrechts, die nationalen Gerichte zuständig (vgl. Urteil vom 22. März 1990, Triveneta Zuccheri u. a./Kommission, C-347/87, Slg. 1990, I-1083, Randnr. 16).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Darüber hinaus hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass aus urheberrechtlicher Sicht die bloße Möglichkeit des Endnutzers, in jenem Fall der Gäste eines Hotels, Fernsehsendungen mittels ihnen durch das Hotel zugänglich gemachten Fernsehapparaten und eines Fernsehsignals anzuschauen, und nicht der tatsächliche Zugang dieser Gäste zu diesen Sendungen zu berücksichtigen ist (Urteil vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnrn.
  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Die Frage, ob die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen einen Gegenstand betreffen, der nicht unter das Unionsrecht fällt, weil die Richtlinie 2001/29 nur eine Mindestharmonisierung in diesem Bereich vorsehen soll, stellt jedoch eine Frage nach der Beantwortung und keine solche der Zulässigkeit der von diesem Gericht vorgelegten Fragen dar (vgl. Urteil vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 28).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Insoweit folgt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 2. April 2009, A, C-523/07, Slg. 2009, I-2805, Randnr. 34).
  • EuGH, 06.02.2003 - C-245/00

    SENA

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Nach dieser Rechtsprechung ist der Begriff "gerechter Ausgleich", der in einer Bestimmung einer Richtlinie enthalten ist, die keinen Verweis auf die nationalen Rechte enthält, als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen und im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen (vgl. entsprechend zum Begriff "angemessene Vergütung" in Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums [ABl. L 346, S. 61] Urteil vom 6. Februar 2003, SENA, C-245/00, Slg. 2003, I-1251, Randnr. 24).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Somit betrifft der von SGAE erhobene Einwand der Unanwendbarkeit dieser Richtlinie auf den Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens nicht die Zulässigkeit der Rechtssache, sondern den Kern der Vorlagefragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnr. 30).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Sofern die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts betreffen, ist der Gerichtshof somit grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, Slg. 2003, I-5321, Randnr. 19, sowie vom 23. April 2009, VTB-VAB und Galatea, C-261/07 und C-299/07, Slg. 2009, I-2949, Randnr. 32).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-479/04

    Laserdisken - Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Die Zielsetzung der insbesondere auf Art. 95 EG gestützten Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft und zum Schutz des Binnenmarkts vor Wettbewerbsverzerrungen infolge der Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten (Urteil vom 12. September 2006, Laserdisken, C-479/04, Slg. 2006, I-8089, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Der Gerichtshof hat nämlich im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (Urteile vom 29. April 2004, 0rfanopoulos und Oliveri, C-482/01 und C-493/01, Slg. 2004, I-5257, Randnr. 42, vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 17, sowie vom 23. April 2009, Angelidaki u. a., C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Randnr. 48).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
    Insoweit folgt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, Slg. 1984, 107, Randnr. 11, vom 19. September 2000, Linster, C-287/98, Slg. 2000, I-6917, Randnr. 43, und vom 2. April 2009, A, C-523/07, Slg. 2009, I-2805, Randnr. 34).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • EuGH, 18.01.1984 - 327/82

    Ekro

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14

    Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für

    Da die Richtlinien in Bezug auf die Bedeutung des Begriffs der Öffentlichkeit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG und Art. 8 der Richtlinie 2006/115/EG nicht auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, ist dieser Begriff für die Anwendung dieser Richtlinien als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen, der im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen ist (vgl. zur autonomen Auslegung des Unionsrechts EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2010 - C-467/08, Slg. 2010, I-10055 = GRUR 2011, 50 Rn. 32 - Padawan/SGAE; Urteil vom 3. Juli 2012 - C-128/11, GRUR 2012, 904 Rn. 39 = WRP 2012, 1074 - UsedSoft/Oracle, jeweils mwN).
  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs folgt aus den Erfordernissen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitssatzes, dass die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (Urteil Padawan, C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach dieser Rechtsprechung ist der Begriff "Parodie", der in einer Bestimmung einer Richtlinie enthalten ist, die keinen Verweis auf die nationalen Rechte enthält, als autonomer Begriff des Unionsrechts anzusehen und im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Padawan, EU:C:2010:620, Rn. 33).

    Eine Auslegung, wonach es den Mitgliedstaaten, die diese Ausnahme eingeführt haben, freistünde, deren Parameter inkohärent, nicht harmonisiert und möglicherweise von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat variierend auszugestalten, liefe nämlich dem Ziel dieser Richtlinie zuwider (vgl. in diesem Sinne Urteile Padawan, EU:C:2010:620, Rn. 36, und ACI Adam u. a., C-435/12, EU:C:2014:254, Rn. 49).

    Außerdem soll - wie sich aus dem 31. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 ergibt - mit den in Art. 5 der Richtlinie enthaltenen Ausnahmen von den in ihren Art. 2 und 3 vorgesehenen Rechten ein "angemessener Ausgleich" von Rechten und Interessen insbesondere zwischen den Urhebern und den Nutzern von Schutzgegenständen gesichert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Padawan, EU:C:2010:620, Rn. 43, und Painer, C-145/10, EU:C:2011:798, Rn. 132).

  • EuGH, 18.01.2017 - C-37/16

    SAWP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

    Der gerechte Ausgleich stellt aber nicht den unmittelbaren Gegenwert irgendeiner Dienstleistung dar, denn er steht in Zusammenhang mit dem Schaden, der sich für die Rechtsinhaber aus der ohne ihre Genehmigung erfolgenden Vervielfältigung ihrer geschützten Werke ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan, C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 40).
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