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   EuGH, 14.06.2011 - C-360/09   

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https://dejure.org/2011,1158
EuGH, 14.06.2011 - C-360/09 (https://dejure.org/2011,1158)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2011 - C-360/09 (https://dejure.org/2011,1158)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - C-360/09 (https://dejure.org/2011,1158)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen Kronzeugenprogramms vorgelegte Unterlagen und Angaben - Mögliche nachteilige Auswirkungen der Einsichtnahme Dritter in solche Unterlagen auf die Wirksamkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfleiderer

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen Kronzeugenprogramms vorgelegte Unterlagen und Angaben - Mögliche nachteilige Auswirkungen der Einsichtnahme Dritter in solche Unterlagen auf die Wirksamkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren der ...

  • EU-Kommission PDF

    Pfleiderer

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen Kronzeugenprogramms vorgelegte Unterlagen und Angaben - Mögliche nachteilige Auswirkungen der Einsichtnahme Dritter in solche Unterlagen auf die Wirksamkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren der ...

  • EU-Kommission

    Pfleiderer

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen Kronzeugenprogramms vorgelegte Unterlagen und Angaben - Mögliche nachteilige Auswirkungen der Einsichtnahme Dritter in solche Unterlagen auf die Wirksamkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EU-Kartellverfahren - Akteneinsichtsrecht geschädigter Dritter in Unterlagen des EU-Kronzeugenverfahrens im Rahmen einer nationalen Schadensersatzklage

  • Betriebs-Berater

    Kein absoluter Schutz für Kronzeugen in Kartellverfahren

  • lda.brandenburg.de PDF

    Interessenabwägung, Internationale Beziehungen, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Internationale Beziehungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen Kronzeugenprogramms vorgelegte Unterlagen und Angaben - Mögliche nachteilige Auswirkungen der Einsichtnahme Dritter in solche Unterlagen auf die Wirksamkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren der ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Pfleiderer

    Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Im Rahmen eines nationalen Kronzeugenprogramms vorgelegte Unterlagen und Angaben - Mögliche nachteilige Auswirkungen der Einsichtnahme Dritter in solche Unterlagen auf die Wirksamkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren der ...

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Interessenabwägung, Internationale Beziehungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein absoluter Schutz für Kronzeugen in Kartellverfahren

  • kartellblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Recht auf Schadensersatz (auch) im Kartellrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kronzeugenschutz relativiert

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    "Pfleiderer gegen Bundeskartellamt" - Akteneinsicht in Unterlagen eines kartellbehördlichen Bonusprogramms

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kartellrecht: Luxemburg lässt Kronzeugen im Ungewissen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Kartellverfahren: Rechtsunsicherheit für Kronzeugen

  • kartellblog.de (Kurzanmerkung)

    Pfleiderer ./. Bundeskartellamt

  • kartellblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Pfleiderer”: Akteneinsicht des Schadensersatzklägers = Sache des nationalen Rechts

  • kartellblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Private Enforcement Richtlinie - kritische Anmerkungen zum Kompromissvorschlag des Rates

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Pfleiderer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bonn (Deutschland) eingereicht am 9 September 2009 - Pfleiderer AG gegen Bundeskartellamt

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bonn - Auslegung der kartellrechtlichen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Art. 11 und 12 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2946
  • EuZW 2011, 598
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
    Gleichwohl entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass jedermann Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch ein Verhalten entstanden ist, das den Wettbewerb beschränken oder verfälschen kann (vgl. Urteile vom 20. September 2001, Courage und Crehan, C-453/99, Slg. 2001, I-6297, Randnrn.

    Aus dieser Sicht können Schadensersatzklagen vor den nationalen Gerichten wesentlich zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union beitragen (vgl. Urteil Courage und Crehan, Randnr. 27).

    Bei der Prüfung eines Antrags auf Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenprogramms, der von einer Person gestellt wird, die Schadensersatz von einer dieses Programm in Anspruch nehmenden Person fordert, ist darauf zu achten, dass die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften nicht weniger günstig als die für ähnliche innerstaatliche Rechtsbehelfe geltenden und nicht so ausgestaltet sind, dass sie die Erlangung eines Schadensersatzes praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteil Courage und Crehan, Randnr. 29), und zwischen den Interessen, die die Übermittlung der Informationen rechtfertigen, und dem Schutz dieser vom Kronzeugen freiwillig vorgelegten Informationen abzuwägen.

  • EuGH, 07.12.2010 - C-439/08

    VEBIC - Wettbewerbspolitik - Nationales Verfahren - Beteiligung von nationalen

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Wettbewerbsbehörden und die Gerichte der Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Art. 101 AEUV und 102 AEUV anzuwenden, wenn der Sachverhalt unter das Unionsrecht fällt, und ihre wirksame Anwendung im öffentlichen Interesse sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2010, VEBIC, C-439/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 56).

    23 und 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) und müssen, speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts, dafür sorgen, dass die Vorschriften, die sie erlassen oder anwenden, die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil VEBIC, Randnr. 57).

  • EuGH, 12.11.2009 - C-154/08

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
    Die Mitgliedstaaten müssen jedoch, auch wenn Erlass und Anwendung dieser Vorschriften in ihrer Zuständigkeit liegen, bei deren Ausübung das Unionsrecht beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 2009, Kommission/Spanien, C-154/08, Slg. 2009, I-187, Randnr. 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-298/96

    Oelmühle und Schmidt Söhne

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
    Insbesondere dürfen sie die Verwirklichung des Unionsrechts nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 1998, 0elmühle und Schmidt Söhne, C-298/96, Slg. 1998, I-4767, Randnrn.
  • EuGH, 09.07.2012 - C-298/11

    Dobrudzhanska petrolna kompanyia

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
    Zu den Mitteilungen der Kommission - die Bekanntmachung über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der Wettbewerbsbehörden (2004/C 101/03, ABl. 2004, C 101, S. 43) und die Mitteilung über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (2006/C 298/11, ABl. 2006, C 298, S. 17) - ist festzustellen, dass sie für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich sind.
  • EuGH, 24.06.2005 - C-101/03

    Galeazzo und Benatti

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
    Zu den Mitteilungen der Kommission - die Bekanntmachung über die Zusammenarbeit innerhalb des Netzes der Wettbewerbsbehörden (2004/C 101/03, ABl. 2004, C 101, S. 43) und die Mitteilung über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (2006/C 298/11, ABl. 2006, C 298, S. 17) - ist festzustellen, dass sie für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich sind.
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-360/09
    24 und 26, und vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnrn.
  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Entsprechendes gilt bei der Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze wie des Grundsatzes der praktischen Wirksamkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963, van Gend & Loos, C-26/62, Slg. 1963, I-7 ; Urteil vom 4. Dezember 1974, van Duyn, C-41/74, Slg. 1974, I-1338 ; Urteil vom 1. Februar 1977, Nederlandse Ondernemingen, C-51/76, Slg. 1977, I-114 ; Urteil vom 21. September 1983, Deutsche Milchkontor, C-205/82 u.a., Slg. 1983, I-2635 ; Urteil vom 20. September 1988, Beentjes, C-31/87, Slg. 1988, I-4652 ; Urteil vom 20. September 1988, Borken/Moormann, C-190/87, Slg. 1988, I-4714 ; Urteil vom 15. September 1998, Edis, C-231/96, Slg. 1998, I-4979 ; Urteil vom 9. Februar 1999, Dilexport, C-343/96, Slg. 1999, I-600 ; Urteil vom 14. Juni 2011, Pfleiderer, C-360/09, Slg. 2011, I-5186 ; Urteil vom 26. Juni 2019, Kuhar/Addiko Bank, C-407/18, EU:C:2019:537, Rn. 46, 48; Urteil vom 7. November 2019, Flausch, C-280/18, EU:C:2019:928, Rn. 27, 29, 43 f.; Wegener, in: Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 5. Aufl. 2016, Art. 19 EUV Rn. 16; Frenz, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2017, Bd. 3, Art. 197 AEUV Rn. 8 f.; Streinz, in: ders., EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 4 EUV Rn. 33 f.; Vedder, in: ders./Heintschel v. Heinegg, Europäisches Unionsrecht, 2. Aufl. 2018, Art. 4 EUV Rn. 24, 32, Art. 5 EUV Rn. 9; Meyer, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 19 EUV Rn. 58 ).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Er hat gleichwohl betont, dass nach ständiger Rechtsprechung jedermann Ersatz des ihm durch ein Kartell entstandenen Schadens verlangen kann und dass die Entscheidung über den Dokumentenzugang eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Wirksamkeit des Kronzeugenprogramms und dem Individualinteresse des Geschädigten erfordert (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2011  C-360/09, WuW/E EU-R 1975, Rn. 26 ff.  Pfleiderer).
  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise

    Der von den Rekurswerberinnen des Ausgangsverfahrens angerufene Oberste Gerichtshof wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen die Haftung der an einem Kartell Beteiligten gemäß Art. 101 AEUV und der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere der Urteile Courage und Crehan (C-453/99, EU:C:2001:465), Manfredi u. a. (C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461) und Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389), eintritt.

    Das Recht eines jeden, Ersatz eines solchen Schadens zu verlangen, erhöht nämlich die Durchsetzungskraft der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Unternehmen von - oft verschleierten - Vereinbarungen oder Verhaltensweisen abzuhalten, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen können; damit trägt es zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Europäischen Union bei (Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 27, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 91, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 29, Otis u. a., EU:C:2012:684, Rn. 42, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 23).

    Daher dürfen die Vorschriften über die Rechtsbehelfe, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nicht weniger günstig sein als bei entsprechenden Rechtsbehelfen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Äquivalenzgrundsatz), und sie dürfen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 29, Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 62, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).

    Dabei dürfen diese Vorschriften speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts nicht die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV beeinträchtigen (vgl. Urteile VEBIC, C-439/08, EU:C:2010:739, Rn. 57, Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Donau Chemie u. a., EU:C:2013:366, Rn. 27).

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kronzeugenregelung eine von der Kommission mit ihrer Mitteilung über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (ABl. 2006, C 298, S. 17) eingeführte Regelung ist, die keine Gesetzeskraft besitzt und für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich ist (Urteil Pfleiderer, EU:C:2011:389, Rn. 21).

  • EuGH, 06.06.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend

    Nach dem Urteil vom 14. Juni 2011, Pfleiderer (C-360/09, Slg. 2011, I-5161), verböten die kartellrechtlichen Bestimmungen der Union es indessen nicht, einer Person Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens zu gewähren, die den Urheber eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht der Union beträfen.

    Steht das Unionsrecht, insbesondere im Hinblick auf das Urteil Pfleiderer, einer nationalen kartellrechtlichen Bestimmung entgegen, welche die Gewährung der Einsicht in Akten des Kartellgerichts durch nicht am Verfahren beteiligte Dritte zum Zweck der Vorbereitung von Schadensersatzklagen gegen Kartellteilnehmer (auch) in Verfahren, in denen Art. 101 AEUV oder Art. 102 AEUV in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) angewendet wurde, ausnahmslos von der Zustimmung aller Verfahrensparteien abhängig macht und dem Gericht eine Abwägung der unionsrechtlich geschützten Interessen zur Festlegung der Voraussetzungen, unter denen die Akteneinsicht gewährt oder verweigert wird, im Einzelfall nicht ermöglicht?.

    26 und 27, Manfredi u. a., Randnr. 91, und Pfleiderer, Randnr. 28).

    Was speziell die Verfahrensmodalitäten bei Schadensersatzklagen wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln angeht, ist es Sache der Mitgliedstaaten, die nationalen Vorschriften zu erlassen und anzuwenden, die das Recht der sich durch ein Kartell für geschädigt haltenden Personen auf Zugang zu Dokumenten regeln, die nationale Verfahren hinsichtlich dieses Kartells betreffen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pfleiderer, Randnr. 23).

    Dabei dürfen diese Vorschriften speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts nicht die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV beeinträchtigen (vgl. Urteil Pfleiderer, Randnr. 24, und vom 7. Dezember 2010, VEBIC, C-439/08, Slg. 2010, I-12471, Randnr. 57).

    Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu beachten, dass die nationalen Gerichte im Rahmen der Ausübung ihrer Befugnis zur Anwendung der nationalen Vorschriften über das Recht derjenigen, die sich durch ein Kartell für geschädigt halten, auf Zugang zu Dokumenten, die nationale Verfahren zu diesem Kartell betreffen, die Interessen gegeneinander abzuwägen haben, die die Übermittlung der Informationen und den Schutz dieser Informationen rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pfleiderer, Randnr. 30).

    Schließlich könnte ein solcher allgemeiner Zugang auch öffentlichen Interessen wie dem Interesse an der Wirksamkeit der Politik zur Ahndung wettbewerbsrechtlicher Zuwiderhandlungen abträglich sein, da er die an einem Verstoß gegen die Art. 101 AEUV und 102 AEUV Beteiligten davon abhalten könnte, mit den Wettbewerbsbehörden zu kooperieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Pfleiderer, Randnr. 27).

    Daher kann, wie der Gerichtshof bereits klargestellt hat, die Abwägung zwischen den Interessen, die eine Übermittlung der Informationen rechtfertigen, und denen, die deren Schutz rechtfertigen, von den nationalen Gerichten im Rahmen des nationalen Rechts nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Gesichtspunkte der Rechtssache vorgenommen werden (Urteil Pfleiderer, Randnr. 31).

    Es darf nämlich angenommen werden, dass sich ein an einer wettbewerbsrechtlichen Zuwiderhandlung Beteiligter dadurch, dass eine solche Übermittlung erfolgen könnte, davon abhalten lässt, die mit Kronzeugenprogrammen eröffnete Möglichkeit zu nutzen (Urteil Pfleiderer, Randnrn.

    Es ist allerdings festzustellen, dass diese Erwägungen zwar eine Verweigerung des Zugangs zu bestimmten Dokumenten in den Akten eines nationalen wettbewerbsrechtlichen Verfahrens rechtfertigen können, es jedoch nicht verlangen, dass dieser Zugang systematisch verweigert werden kann; denn jeder Antrag auf Einsicht in die fraglichen Dokumente unterliegt einer Einzelfallbeurteilung, bei der alle Gesichtspunkte der Rechtssache berücksichtigt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pfleiderer, Randnr. 31).

  • EuGH, 13.12.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 101 Abs. 1 AEUV - Kartell - Spürbarkeit einer

    Daraus ergibt sich, dass, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, eine Bekanntmachung der Kommission wie die De-minimis- Bekanntmachung für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2011, Pfleiderer, C-360/09, Slg. 2011, I-5161, Randnr. 21).
  • EuGH, 21.01.2016 - C-74/14

    Eturas u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Kartelle - Aufeinander

    [35] Der Effektivitätsgrundsatz verlangt allerdings, dass die nationalen Rechtsvorschriften, die die Beweiswürdigung und das Beweismaß regeln, die Durchführung der Wettbewerbsregeln der Union nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen und insbesondere nicht die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24).
  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    Der Effektivitätsgrundsatz verlangt, dass die nationalen Rechtsvorschriften, die die Beweiswürdigung und das Beweismaß regeln, die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln der Union nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juni 2011 - C-360/09, Slg. 2011, I-5161 = WuW/E EU-R 1975 Rn. 24 - Pfleiderer; vom 21. Januar 2016 - C-74/14, WuW 2016, 126 Rn. 35 - Eturas; BGHZ 211, 146 Rn. 37, 45 - Lottoblock II).
  • EuGH, 20.01.2016 - C-428/14

    Auf dem Gebiet des Wettbewerbs existieren die Kronzeugenregelungen der Union und

    die nationalen Wettbewerbsbehörden in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens in ihrer Anwendungspraxis nicht von den Instrumenten abweichen dürfen, die vom Europäischen Wettbewerbsnetz definiert und beschlossen wurden, insbesondere nicht vom Kronzeugenregelungsmodell, ohne den Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) zuwiderzuhandeln;.

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits entschieden, dass weder die Bekanntmachung über die Zusammenarbeit noch die Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (ABl. 2006, C 298, S. 17, im Folgenden: Kronzeugenregelung) für die Mitgliedstaaten verbindlich sind (vgl. Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21).

    Was insbesondere die Kronzeugenregelung angeht, die innerhalb der Union den Unternehmen, die mit der Kommission oder mit den nationalen Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten, um rechtswidrige Kartelle aufzudecken, zugute kommt, ist festzustellen, dass weder die Bestimmungen des AEU-Vertrags noch die Verordnung Nr. 1/2003 eine gemeinsame Kronzeugenregelung vorsehen (Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 20).

    Ferner bezieht sich die Kronzeugenregelung nur auf Kronzeugenprogramme, die von der Kommission durchgeführt werden (Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21).

    In diesem Rahmen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass das ECN-Kronzeugenregelungsmodell keine verbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten hat (Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 22).

    Das vom Gerichtshof in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) gefundene Ergebnis sei nur durch den Umstand gerechtfertigt gewesen, dass die in Rede stehenden Bestimmungen nicht unmittelbar wirksam seien und somit von den nationalen Gerichten in Zivil- oder Verwaltungsrechtsstreitigkeiten nicht angewendet werden könnten.

    Insbesondere dürfen die Mitgliedstaaten die Verwirklichung des Unionsrechts nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren und müssen, speziell im Bereich des Wettbewerbsrechts, dafür sorgen, dass die Vorschriften, die sie erlassen oder anwenden, die wirksame Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV nicht beeinträchtigen (Urteile Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24, sowie Kone u. a., C-557/12, EU:C:2014:1317, Rn. 26).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Kronzeugenprogramme nützliche Instrumente sind, um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effizient aufzudecken und zu beenden, und damit der wirksamen Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV dienen (Urteil Pfleiderer, C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-428/14

    DHL Express (Italy) und DHL Global Forwarding (Italy)

    Der Consiglio di Stato hält es für erforderlich, den Gerichtshof zu befragen, ob die ECN-Kronzeugenregelungsmodelle von 2006 und von 2012 für die nationalen Wettbewerbsbehörden bindend sind, und insbesondere, ob der vom Gerichtshof im Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) aufgestellte Grundsatz, dass diese Regelungen keine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten haben, auch für die nationalen Wettbewerbsbehörden gilt.

    i) die nationalen Wettbewerbsbehörden in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens in ihrer Anwendungspraxis nicht von den Instrumenten abweichen dürfen, die vom Europäischen Wettbewerbsnetz definiert und beschlossen wurden, insbesondere nicht vom Kronzeugenregelungsmodell, ohne den Feststellungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) zuwiderzuhandeln;.

    Mit seiner ersten Frage möchte das vorlegende Gericht unter Bezugnahme auf die Rn. 21 und 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) wissen, ob die Handlungen des ECN, insbesondere sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006, die nationalen Wettbewerbsbehörden binden oder ob diese vielmehr nicht zur Anwendung der vom ECN definierten und beschlossenen Instrumente verpflichtet sind(9).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 22 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) entschieden hat, dass das Kronzeugenregelungsmodell von 2006 keine verbindliche Wirkung gegenüber den Gerichten der Mitgliedstaaten (10) habe.

    Folglich sind in Anwendung des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) die Handlungen des ECN, darunter sein Kronzeugenregelungsmodell von 2006 für die nationalen Wettbewerbsbehörden, soweit sie Gerichte der Mitgliedstaaten sind, nicht bindend.

    13 - Urteil Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 21 und 23).

    21 - In Rn. 25 des Urteils Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389) hat der Gerichtshof entschieden, dass "Kronzeugenprogramme ... nützliche Instrumente [sind], um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht effizient aufzudecken und zu beenden, und ... damit der wirksamen Anwendung der Art. 101 AEUV und 102 AEUV [dienen]".

    22 - Vgl. Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    54 - Vgl. entsprechend Urteile Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 24) und Donau Chemie u. a. (C-536/11, EU:C:2013:366, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2016 - C-162/15

    Evonik Degussa / Kommission - Rechtsmittel - Durchführung der Art. 101 und 102

    Der Gerichtshof hat im Urteil Pfleiderer(42) die Möglichkeit anerkannt, Dokumente offenzulegen, die ein Kronzeugenprogramm im Rahmen eines Zivilrechtsstreits betreffen.

    40 Insbesondere in den Rechtssachen, in denen folgende Urteile ergangen sind: vom 14. Juni 2011, Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, vgl. Nr. 17 der Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in derselben Rechtssache, C-360/09, EU:C:2010:782), und vom 27. Februar 2014, Kommission/EnBW (C-365/12 P, EU:C:2014:112, vgl. Nr. 31 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in derselben Rechtssache, C-365/12 P, EU:C:2013:643).

    42 Urteil vom 14. Juni 2011 (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 30 und 31).

    44 Generalanwalt Mazák hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782, Nr. 44) vorgeschlagen, die Möglichkeit, den Inhalt von freiwilligen, die Kronzeugen selbst belastenden Erklärungen offenzulegen, einzuschränken.

    Vgl. Bekanntmachung über die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Gerichten der Mitgliedstaaten (Rn. 45), Mitteilung von 2006 über Zusammenarbeit (Rn. 6) und Urteil vom 14. Juni 2011, Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2011:389, Rn. 26 und 27).

    48 Generalanwalt Mazák hat in Nr. 45 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782) darauf hingewiesen, dass Bonusantragsteller aufgrund der Praxis des Bundeskartellamts (Deutschland) ein berechtigtes Vertrauen haben können.

    69 Generalanwalt Mazák hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Pfleiderer (C-360/09, EU:C:2010:782, Nr. 32), festgestellt, dass die Transparenz und Vorhersehbarkeit notwendige Voraussetzungen für das effektive Funktionieren der Kronzeugenregelung sind.

  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

  • BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher

  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13

    Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten

  • BGH, 16.12.2014 - KRB 47/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Bemessung der Geldbuße gegen den

  • AG Bonn, 18.01.2012 - 51 Gs 53/09

    Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht durch einen Kunden eines durch das

  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 11 U 73/11

    Zur Berechnung eines Kartell-Schadensersatzanspruchs (Ermittlung des

  • EuG, 28.01.2015 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Europäischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-230/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wahl kann ein Anbieter von Luxuswaren seinen

  • EuGH, 27.02.2014 - C-365/12

    Kommission / Enbw Energie Baden-Württemberg - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 28.01.2015 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 6 O 464/14

    Entscheidungsform: Teilgrund- und Teilendurteil

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-308/19

    Whiteland Import Export - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-352/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen können die durch ein rechtswidriges

  • OLG Frankfurt, 04.09.2014 - 11 W 3/14

    Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung über Akteneinsichtsgesuch als an

  • EuGH, 21.01.2021 - C-308/19

    Whiteland Import Export

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-163/21

    PACCAR u.a.

  • EuG, 07.07.2015 - T-677/13

    Axa Versicherung / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-72/15

    Rosneft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18

    Otis Gesellschaft u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Schadensersatzklage - Beweismittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-681/11

    Schenker & Co. u.a. - Wettbewerb - Kartelle - Art. 85 EWG, Art. 81 EG und Art.

  • EuG, 29.07.2011 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission

  • EuG, 16.11.2012 - T-341/12

    Evonik Degussa / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

  • EuGH, 26.01.2017 - C-619/13

    Mamoli Robinetteria / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-557/12

    KONE u.a. - Wettbewerb - Kartellrecht - Private Durchsetzung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-637/17

    Cogeco Communications - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Private

  • EuG, 13.09.2013 - T-380/08

    Niederlande / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2014 - C-302/13

    flyLAL-Lithuanian Airlines - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Anwendungsbereich -

  • AG Bonn, 29.12.2011 - 51 Gs 2496/10

    Akteneinsicht, Bundeskartellamt

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-267/20

    Lkw-Kartell in Spanien: Generalanwalt Rantos macht nähere Ausführungen zum

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-441/11

    Kommission / Verhuizingen Coppens - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

  • EuG, 16.11.2012 - T-345/12

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-226/11

    Expedia - Wettbewerb - Art. 81 EG - Spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs -

  • AG Bonn, 04.04.2011 - 51 Gs 545/11

    Kartellordnungswidrigkeit, Akteneinsicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-819/19

    Stichting Cartel Compensation u.a.

  • EuG, 12.05.2015 - T-623/13

    Das Gericht der EU stellt fest, dass der Schriftwechsel zwischen der Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-365/12

    Kommission / Enbw Energie Baden-Württemberg - Aufhebung - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2018 - C-595/17

    Apple Sales International u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

  • LG Hamburg, 01.09.2017 - 315 O 356/14

    Anspruch auf Ersatz des durch das Preis- und Kundenschutzkartell entstandenen

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-23/14

    Post Danmark - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art.

  • EGMR, 29.01.2019 - 45849/13

    ORLEN LIETUVA LTD. v. LITHUANIA

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