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   EuGH, 16.06.2011 - C-65/09 und C-87/09   

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https://dejure.org/2011,43
EuGH, 16.06.2011 - C-65/09 und C-87/09 (https://dejure.org/2011,43)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2011 - C-65/09 und C-87/09 (https://dejure.org/2011,43)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - C-65/09 und C-87/09 (https://dejure.org/2011,43)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Verbraucherschutz - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 Abs. 2 und 3 - Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe - Bereits vom Verbraucher eingebautes mangelhaftes Verbrauchsgut - ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Gewährleistung - Verkäufer auch zum Ersatz von Liefer- und Montagekosten verpflichtet

  • webshoprecht.de

    Zu den Kosten des Aus- und Einbaus und der Ersatzherstellung im Rahmen der kaufrechtlichen Gewährleistung bei Sachmängeln

  • Europäischer Gerichtshof

    Gebr. Weber

    Verbraucherschutz - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 Abs. 2 und 3 - Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe - Bereits vom Verbraucher eingebautes mangelhaftes Verbrauchsgut - ...

  • EU-Kommission PDF

    Gebr. Weber

    Verbraucherschutz - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 Abs. 2 und 3 - Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe - Bereits vom Verbraucher eingebautes mangelhaftes Verbrauchsgut - ...

  • EU-Kommission

    Gebr. Weber

    Verbraucherschutz - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 Abs. 2 und 3 - Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe − Bereits vom Verbraucher eingebautes mangelhaftes Verbrauchsgut ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 439; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3 Abs. 2 u. 3
    Verkäufer im Rahmen der Nachlieferung zum Ein- und Ausbau bzw. zur Kostentragung verpflichtet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bei mangelhaften Produkten muss der Werkunternehmer auch so etwas wie die Ausbaukosten tragen

  • Wolters Kluwer

    Verkäufer ist zum Ausbau eines mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts oder zur Kostenübernahme verpflichtet; Verpflichtung eines Verkäufers zum Ausbau eines mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau des als Ersatz ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchsgüterkauf: Ersatzlieferung und Kosten für Ein- und Ausbau - Beschränkung des Kostenersatzes

  • opinioiuris.de

    Gebr. Weber

  • Betriebs-Berater

    Verkäufer ist bei Ersatzlieferung zum Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau der Ersatzsache verpflichtet

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; BGB § 439
    Verkäufer trägt nach der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie auch bei Ersatzlieferung für die vom Käufer gutgläubig eingebaute vertragswidrige Sache die Aus- und Einbaukosten in angemessener Höhe. Mit Anmerkung: von Christian Kettler und Sandy Hamelmann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherschutz; Garantien für Verbrauchsgüter beim Verbrauchsgüterkauf; Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe; Gemeinschaftswidrigkeit einer dem Verkäufer die Ablehnung der Übernahme von Kosten für den Aus- und Wiedereinbau ...

  • rechtsportal.de

    Verkäufer ist zum Ausbau eines mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts oder zur Kostenübernahme verpflichtet; Verpflichtung eines Verkäufers zum Ausbau eines mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau des als Ersatz ...

  • datenbank.nwb.de

    Kaufvertrag: Aus- und Einbaukosten bei Ersatz der schadhaften Sache vom Verkäufer zu zahlen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für Aus- und Einbaukosten mangelhafter Spülmaschine!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (38)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der Verkäufer das Gut aus der Sache ausbauen, in die es vom Verbraucher gutgläubig eingebaut wurde, und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einbauen oder die für ...

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Der neue § 439 Abs. 3 BGB - Hintergründe und offene Fragen zur neuen Rechtslage

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkäufer trägt im Regelfall die Kosten des Ausbaus und Einbaus bei defekter Ware

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gebr. Weber

    Verbraucherschutz - Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 Abs. 2 und 3 - Ersatzlieferung für das mangelhafte Verbrauchsgut als einzige Art der Abhilfe - Bereits vom Verbraucher eingebautes mangelhaftes Verbrauchsgut - ...

  • heise.de (Pressebericht, 17.06.2011)

    EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Gewährleistungsansprüchen

  • heise.de (Pressemeldung, 23.10.2012)

    Unternehmer bleiben auf Kosten für Ersatzlieferung sitzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verkäufer müssen bei Mangel auch Aus- und Einbaukosten erstatten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Mängelhaftung gestärkt

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Händlerhaftung nach BGB unter Berücksichtigung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostentragung bei Austausch eines mangelhaften Verbrauchsguts

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH stärkt Rechte der Verbraucher (1) - Verkäufer mangelhafter Bodenfliesen haftet nicht nur für das Material, sondern auch für die Kosten des Austauschs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verkäufer müssen Kosten für Aus- und Einbau bei Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut tragen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkäufer muss bei Ersatzlieferung auch Ein- und Ausbaukosten tragen

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten des Verkäufers von mangelhaften Baumaterialien

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verkäufer trägt Ein-/Ausbaukosten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkäufer muss bei mangelhafter Ware Kosten für Ein- und Ausbau tragen

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Verkäufer trägt die Kosten für Ausbau mangelhafter Sachen

  • maslaton.de (Kurzinformation)

    EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Gewährleistungsansprüchen - oder: Der Verbraucher ist König!

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Größere Belastungen beim Verkauf von Waren

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kauf mangelhafter Baumaterialien: Verkäufer haftet (dem Verbraucher gegenüber) grundsätzlich (auch) für Aus- und Einbaukosten!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verkäufer trägt die Kosten für den Aus- und Einbau von bereits verbauter, mangelhaft gelieferter Ware

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Werkstätten steht Kostenerstattung beim Teiletausch zu - Regressanspruch des Verkäufers kann nicht durch AGB des Lieferanten ausgeschlossen werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkäufer muss bei Mangel Aus- und Einbaukosten erstatten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verkäufer muss bei Mangel Aus- und Einbaukosten erstatten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer trägt die Aus- und Einbaukosten bei Lieferung einer mangelhaften Sache?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz: Verkäufer sind bei Nachlieferung zu Aus- und Einbau verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neue Spülmaschine mit Mängeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein- und Ausbaukosten für mangelhafte Sachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Verkäufer ist bei Nachlieferung zu Aus- und Einbau der mangelhaften Sachen verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz gestärkt: Verkäufer sind bei Nachlieferung zu Aus- und Einbau verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht/ Ersatzlieferung/ Aus- und Einbau

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verkäufer ist bei Ersatzlieferung zum Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts und zum Einbau der Ersatzsache verpflichtet

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Ersatzteil-Thekenverkauf - wer trägt die Kosten für Ein- und Ausbau?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Spülmaschine - Montage bei Ersatzlieferung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Spülmaschinenkauf - Einbau bei Ersatz inklusive

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkäufer bei Ersatzlieferung für mangelhafte Verbrauchsgüter zu Ein- und Ausbau verpflichtet

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bei Verbrauchergeschäften trägt der Verkäufer die Kosten für Ein- und Ausbau mangelhafter Ware

Besprechungen u.ä. (9)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Pflichten des Verkäufers von mangelhaften Baumaterialien

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 439 BGB, Art. 3 Richtlinie1999/44/EG (Verbrauchsgüterkauf)
    Der Verkäufer schuldet bei der Nachlieferung Ausbau der mangelhaften und Einbau der nachgelieferten Sache

  • handelsblatt.com (Kurzanmerkung)

    Erweiterte Verkäuferhaftung bei Verbrauchsgütern

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werkstätten steht Kostenerstattung beim Teiletausch zu - Regressanspruch des Verkäufers kann nicht durch AGB des Lieferanten ausgeschlossen werden

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH stärkt Verbraucherrechte - Ware kaputt - Anspruch auf Gewährleistung

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wer zahlt für Aus- und Einbau beim Austausch defekter Ware?

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Gutachterliche Überlegungen zum Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Baumaterialien: Verkäufer haftet grundsätzlich für Aus- und Einbaukosten! (IBR 2011, 400)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Baumaterialien: Ausschluss der Nacherfüllung bei unverhältnismäßigen Kosten? (IBR 2011, 401)

Sonstiges (8)

  • paloubis.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Gesetzesentwurf: Ein- und Ausbaukosten soll im Gewährleistungsfall der Verkäufer tragen

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Gebr. Weber

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshof (Deutschland) eingereicht am 16. Februar 2009 - Gebr. Weber GmbH gegen Jürgen Wittmer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgericht Schorndorf (Deutschland) eingereicht am 02. März 2009 - Ingrid Putz gegen Medianess Electronics GmbH

  • shopbetreiber-blog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bundesrat fordert ausdrückliche Regelung zu Aus- und Einbaukosten

  • shopbetreiber-blog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsetzung der VRRL: Neues zur Gewährleistung

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2269
  • ZIP 2011, 1265
  • EuZW 2011, 631
  • NZBau 2011, 547
  • VersR 2011, 1527
  • MMR 2011, 648
  • BB 2011, 1601
  • BB 2011, 1934
  • BauR 2011, 1490
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-65/09
    Diese dem Verkäufer auferlegte Verpflichtung, die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts unentgeltlich zu bewirken, sei es durch Nachbesserung, sei es durch Austausch des vertragswidrigen Verbrauchsguts, soll den Verbraucher vor drohenden finanziellen Belastungen schützen, die ihn in Ermangelung eines solchen Schutzes davon abhalten könnten, seine Ansprüche geltend zu machen (vgl. Urteil vom 17. April 2008, Quelle, C-404/06, Slg. 2008, 2685, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass sich aus der Verwendung des Adverbs "insbesondere" durch den Unionsgesetzgeber ergibt, dass diese Aufzählung nur Beispiele enthält und nicht abschließend ist (vgl. Urteil Quelle, Randnr. 31).

    Dieses dreifache Erfordernis ist Ausdruck des offenkundigen Willens des Unionsgesetzgebers, einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil Quelle, Randnr. 35).

    Dagegen hat der Verbraucher seinerseits den Kaufpreis gezahlt und damit seine vertragliche Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil Quelle, Randnr. 41).

    Im Übrigen werden die finanziellen Interessen des Verkäufers nicht nur durch die Verjährungsfrist von zwei Jahren nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie und durch die ihm in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie eröffnete Möglichkeit geschützt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wenn sich diese Abhilfe als unverhältnismäßig erweist, weil sie ihm unzumutbare Kosten verursachen würde (vgl. Urteil Quelle, Randnr. 42), sondern auch durch das in Art. 4 der Richtlinie bestätigte Recht, Rückgriff gegen die Haftenden innerhalb derselben Vertragskette zu nehmen.

    Der Umstand, dass nach der Richtlinie der Verkäufer dem Verbraucher für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (vgl. Urteil Quelle, Randnr. 40), wird folglich dadurch kompensiert, dass der Verkäufer nach den anwendbaren Bestimmungen des nationalen Rechts den Hersteller, einen früheren Verkäufer innerhalb derselben Vertragskette oder eine andere Zwischenperson in Regress nehmen kann.

    Zudem ergibt sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie, dass die Richtlinie einen Mindestschutz vorsieht und dass die Mitgliedstaaten zwar strengere Bestimmungen erlassen können, aber nicht die vom Unionsgesetzgeber vorgesehenen Garantien beeinträchtigen dürfen (vgl. Urteil Quelle, Randnr. 36).

  • EuGH, 22.06.2006 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-65/09
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a Urteile vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19, vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, und vom 17. Februar 2011, TeliaSonera, C-52/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Conseil général de la Vienne, Randnr. 20, Lucchini, Randnr. 44, und TeliaSonera, Randnr. 16).

  • EuGH, 17.02.2011 - C-52/09

    TeliaSonera Sverige

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-65/09
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a Urteile vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19, vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, und vom 17. Februar 2011, TeliaSonera, C-52/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Conseil général de la Vienne, Randnr. 20, Lucchini, Randnr. 44, und TeliaSonera, Randnr. 16).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 16.06.2011 - C-65/09
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. u. a Urteile vom 22. Juni 2006, Conseil général de la Vienne, C-419/04, Slg. 2006, I-5645, Randnr. 19, vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 43, und vom 17. Februar 2011, TeliaSonera, C-52/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile Conseil général de la Vienne, Randnr. 20, Lucchini, Randnr. 44, und TeliaSonera, Randnr. 16).

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Folgerichtig hat - worauf auch die Revisionserwiderung zutreffend hinweist - der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juni 2011 (C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269 Rn. 55, 62 - Gebr. Weber und Putz) in naheliegender Fortführung der bereits in seinem Urteil vom 17. April 2008 (C-404/06, NJW 2008, 1433 Rn. 34 ff. - Quelle) angestellten Erwägungen zur Auslegung von Art. 3 Abs. 2, 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie eigens hervorgehoben, dass es auch unter Berücksichtigung des Zwecks der Richtlinie, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, nicht zwingend erforderlich ist, dass der Verkäufer den Nacherfüllungsvorgang vollständig selbst vornimmt, sondern dass auch die Übernahme der entsprechenden Kosten ein taugliches Äquivalent bilden kann.

    Dass es auslegungsrelevante Gesichtspunkte gibt, deren Beurteilung zur Frage der Kompensierbarkeit einer dem Käufer nachteiligen Bestimmung des Nacherfüllungsortes durch eine den Transportaufwand ausgleichende Kostenvorschusspflicht des Verkäufers über den Einzelfall hinaus der Entwicklung weiterer allgemeiner Kriterien bedarf, welche dem Urteil des Gerichtshofs vom 16. Juni 2011(C-65/09 und C-87/09, aaO - Gebr. Weber und Putz) noch nicht zu entnehmen sind und die im Streitfall zusätzlich bei der Handhabung des Begriffs der erheblichen Unannehmlichkeiten zu beachten wären, zeigt die Revision nicht auf.

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die dort genannte Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" auch den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Kaufsache erfasst (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - Rechtssachen C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269 - Gebr.

    b) Der Gerichtshof hat - nach der Verbindung dieser Sache mit einem weiteren Vorlageverfahren - mit Urteil vom 16. Juni 2011 (Rechtssachen C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269 ff. - Gebr.

    aa) Nach dem Vorschlag von Faust (JuS 2011, 744, 747 f.), dem sich die Revision inhaltlich anschließt, soll der Verkäufer den Aus- und Einbau nach § 439 Abs. 3 BGB verweigern dürfen, sofern sich nicht der Verbraucher zur Beteiligung an den Kosten bereit erklärt.

  • EuGH, 23.05.2019 - C-52/18

    Fülla - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG

    Dieses dreifache Erfordernis ist Ausdruck des offenkundigen Willens des Unionsgesetzgebers, einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten (Urteil vom 16. Juni 2011, Gebr. Weber und Putz, C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 52).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Art. 3 der Richtlinie 1999/44 einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Verbrauchers und denen des Verkäufers herstellen soll, indem er dem Verbraucher als schwächerer Vertragspartei einen umfassenden und wirksamen Schutz dagegen gewährt, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen schlecht erfüllt, und zugleich erlaubt, vom Verkäufer angeführte wirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen (Urteil vom 16. Juni 2011, Gebr. Weber und Putz, C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 75).

    Gleichzeitig soll diese Richtlinie, wie bereits in Rn. 41 des vorliegenden Urteils ausgeführt, nicht nur die Interessen des Verbrauchers schützen, indem ihm ein umfassender und wirksamer Schutz dagegen gewährt wird, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen schlecht erfüllt, sondern auch einen gerechten Ausgleich mit den vom Verkäufer angeführten wirtschaftlichen Überlegungen gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2011, Gebr. Weber und Putz, C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 75).

    Da die Richtlinie 1999/44, wie aus ihrem Art. 3 Abs. 3 und 5 in Verbindung mit dem zehnten Erwägungsgrund hervorgeht, im Interesse der beiden Vertragsparteien der Erfüllung des Vertrags mittels einer der beiden zunächst vorgesehenen Abhilfen den Vorzug vor einer Auflösung des Vertrags gibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2011, Gebr. Weber und Putz, C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396" Rn. 72), sieht sie bei Vertragswidrigkeit eines Verbrauchsgutes insoweit bestimmte positive Verpflichtungen sowohl für den Verbraucher als auch für den Verkäufer vor.

  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" neben dem Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache auch den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache erfasst (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011, Rechtssachen C-65/09 und C-87/09, NJW 2011, 2269; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, VIII ZR 70/08, NJW 2012, 1073).

    Auf den Vorlagebeschluss des Senats vom 14. Januar 2009 (VIII ZR 70/08, NJW 2009, 1660) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) durch Urteil vom 16. Juni 2011 (C-65/09, C-87/09 - Gebr.

    Weber GmbH/Jürgen Wittmer; Ingrid Putz/Medianess Electronics GmbH, NJW 2011, 2269) über die Auslegung der Richtlinie wie folgt entschieden:.

    Das Berufungsgericht hat für den hier vorliegenden Fall eines Kaufvertrags zwischen Unternehmern mit Recht angenommen, dass die Nachlieferung im Sinne des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB weder den Ausbau der mangelhaften Kaufsache noch den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache umfasst (ebenso Lorenz, NJW 2011, 2241, 2244; D. Schmidt in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 7. Aufl., § 439 Rn. 13; Pfeiffer, LMK 2011, 321439 unter 3b; Staudinger, DAR 2011, 502, 505; Förster, ZIP 2011, 1493, 1500; Ayad/Schnell, BB 2011, 1938, 1939; Greiner/Benedix, ZGS 2011, 489, 493 f.; Maultzsch, GPR 2011, 253, 257; aA Augenhofer/Appenzeller/Holm, JuS 2011, 680, 681, 684; Berg, RiW 2011, 717, 718; Büdenbender/Binder, DB 2011, 1736, 1742 f.; Eisenberg, BB 2011, 2634, 2637; Faust, JuS 2011, 744, 748; Höpfner, JZ 2012, 473 f., 474; Kroll-Schlüter, JR 2011, 463, 466; Müller, zfs 2011, 604, 608; Rodemann/Schwenker, ZfBR 2011, 634, 639; Stöber, ZGS 2011, 346, 352).

  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der

    Diese Sichtweise stehe zudem im Einklang mit der Auslegung der Richtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 16. Juni 2011 - C-65/09), nach der die dem Verkäufer auferlegte Verpflichtung, den vertragsgemäßen Zustand des Verbrauchsguts unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten zu bewirken, den Verbraucher auch vor drohenden finanziellen Belastungen schützen solle, welche ihn davon abhalten könnten, seine Ansprüche geltend zu machen.
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    (bb) Dementsprechend hat der Gerichtshof für den Geltungsbereich der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12; im Folgenden: Verbrauchsgüterkaufrichtlinie oder Richtlinie), welche die Grundlage für das geltende Kaufrecht bildet, ausgeführt, dass zwar durch den Kaufvertrag der vertragsgemäße Zustand des Verbrauchsguts festgelegt und damit insbesondere bestimmt wird, wann eine Vertragswidrigkeit gegeben ist, der Umfang der aus der Schlechterfüllung folgenden Verpflichtungen des Verkäufers aber über die im Kaufvertrag vorgesehenen Pflichten hinausgehen kann (vgl. EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 59, 62 - Gebr.

    Dabei hat er klargestellt, dass sich der Begriff "Ersatzlieferung" selbst nach dem Wortlaut der deutschen Fassung der Richtlinie und vor allem im Hinblick auf das von der Richtlinie angestrebte hohe Verbraucherschutzniveau nicht auf die bloße Lieferung eines Ersatzes beschränkt, sondern auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer mangelfreien Sache umfasst (EuGH, C-65/09 und C-87/09, aaO Rn. 54 ff. - Gebr.

    Auch der Gerichtshof sieht den Schutz der durch die erweiterte Nachlieferungsverpflichtung berührten finanziellen Interessen des Verkäufers grundsätzlich bereits durch die zweijährige Verjährungsfrist nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie, durch die ihm in Art. 3 Abs. 3 Unterabsatz 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie eröffnete Möglichkeit, die Ersatzlieferung zu verweigern, sowie durch das in Art. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie vorgesehene Rückgriffsrecht beim Hersteller gewahrt (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, aaO Rn. 58 - Gebr.

    Unabhängig von der Berücksichtigung einer zeitlichen Grenze einer Beschaffungspflicht kann im Rahmen der nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärungen bei einem erheblichen Mehrwert der Ersatzsache Anlass bestehen zu prüfen, ob die Parteien bei Vertragsschluss die Ersatzlieferung eines Nachfolgemodells (insbesondere bei Fahrzeugen) übereinstimmend nur gegen eine vom Käufer von sich aus anzubietende Zuzahlung als austauschbar mit dem ursprünglich gelieferten Kaufgegenstand angesehen haben (vgl. auch EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 76 - Gebr.

    Wie der Senat aufgrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs (EuGH, C-65/09 und C-87/09, aaO Rn. 71 - Gebr.

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.

  • EuGH, 14.07.2022 - C-145/20

    Porsche Inter Auto und Volkswagen - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Was schließlich die Ziele der Richtlinie 1999/44 betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass sich aus den Erwägungsgründen 1 und 10 bis 12 dieser Richtlinie ergibt, dass sie einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Verbrauchers und denen des Verkäufers herstellen soll, indem sie dem Verbraucher als schwächerer Vertragspartei einen umfassenden und wirksamen Schutz dagegen gewährt, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen schlecht erfüllt, und zugleich erlaubt, vom Verkäufer angeführte wirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juni 2011, Gebr. Weber und Putz, C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 75, sowie vom 23. Mai 2019, Fülla, C-52/18, EU:C:2019:447, Rn. 41 und 52).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 21. Juli 2021 ausgesprochen hat (VIII ZR 254/20, aaO Rn. 56; VIII ZR 118/20, aaO Rn. 60; VIII ZR 275/19, aaO Rn. 57; VIII ZR 357/20, aaO Rn. 55), kann bei einem Verbrauchsgüterkauf unabhängig von der Berücksichtigung der - hier gewahrten - zeitlichen Grenze der Beschaffungspflicht im Rahmen der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung der zum Vertragsschluss führenden Willenserklärungen bei einem erheblichen Mehrwert der Ersatzsache Anlass zu der Prüfung bestehen, ob die Parteien bei Vertragsschluss die Ersatzlieferung eines Nachfolgemodells (insbesondere bei Fahrzeugen) übereinstimmend nur gegen eine angemessene Zuzahlung als austauschbar mit dem ursprünglich gelieferten Kaufgegenstand angesehen haben (vgl. auch EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 76 - Gebr.

    (b) Bei der dem Tatrichter obliegenden Bemessung der Höhe des zuzuzahlenden Betrags ist dabei zu berücksichtigen, dass dieser den Nacherfüllungsanspruch des Käufers nicht aushöhlen darf (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011 - C-65/09 und C-87/09, aaO Rn. 76; Senatsurteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, aaO Rn. 35 [jeweils zum Recht des Käufers auf Erstattung von Aus- und Einbaukosten]).

    Wie der Senat aufgrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011- C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 71 - Gebr.

  • OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17

    Erwerb eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeuges: Mangelhaftigkeit aufgrund

    Auf einen solchen findet die Regelung des § 439 Abs. 3 Satz 3, 2. Halbsatz BGB aF keine Anwendung (EuGH, NJW 2011, 2269; BGH, Urteil vom 21.12.2011, VIII ZR 70/08, Juris, Rn. 35; Palandt/Weidenkaff, 78. Aufl., § 439, Rn. 16 a; nunmehr seit 01.01.2018: § 475 Abs. 4 Satz 1 BGB).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2019 - C-52/18

    Fülla - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG -

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 57 bis 60).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 72).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 75).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 58).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 53).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 46).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 61).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 72).

  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

    Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 71/10

    Zur Grenzen der Weitergabe eigener Bezugskostensteigerungen des Gasversorgers an

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2016 - 5 U 99/15

    Anforderungen an die Ermöglichung der Untersuchung einer als mangelhaft gerügten

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim

  • BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 375/11

    Vertrag über die Herstellung eines Parkettbodens in einem Bauvorhaben: Rechtliche

  • BGH, 21.06.2023 - VIII ZR 105/22

    Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den

  • LG Berlin, 08.11.2016 - 88 S 14/16

    Kaufvertragsrecht: Sachmängelhaftung; Geltendmachung eines

  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 109/20

    Verbrauchsgüterkauf: Anforderungen an ein taugliches Nacherfüllungsverlangen;

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 236/10

    Preisänderungsrecht des Gasversorgers: Tarifeinstufung nach Bestpreisabrechnung

  • OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Erfüllungsort der Nacherfüllung

  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 80/18

    Erdgaslieferungsvertrag: Unmittelbare Anwendung der Transparenzanforderungen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16

    Ferenschild - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

  • OLG Köln, 07.04.2022 - 15 U 82/21

    Einbaukosten

  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZR 76/13

    Berechtigtes Interesse des Versorgungsunternehmens an der Möglichkeit einer

  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 385/18

    Anforderungen an das Bestreiten des Vortrags eines Energieversorgungsunternehmens

  • OLG Köln, 27.03.2020 - 6 U 24/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

  • LG Münster, 29.01.2018 - 10 O 357/16

    VW-Abgasskandal, Neulieferung eines Neufahrzeugs, Audi Q3

  • EuGH, 03.10.2013 - C-32/12

    Das spanische Prozessrecht gewährleistet nicht die Effektivität der Richtlinie

  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 75/19

    Rückforderung von Beiträgen für die Grundversorgung mit leitungsgebundem Erdgas

  • BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 67/12

    Kaufvertrag: Richtlinienkonforme Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs bei

  • LG Bamberg, 24.10.2016 - 2 O 21/16

    Ansprüche bei einem vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeug

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 324/12

    Preisänderungsrecht des Gasversorgers in der Grundversorgung von Haushaltskunden

  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 15 U 147/11

    Keine richtlinienkonforme Auslegung von § 439 BGB bei Kaufvertrag zwischen

  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZR 162/11

    Auslegung der Transparenzanforderungen des Art. 3 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang

  • OLG Naumburg, 06.06.2012 - 1 U 19/12

    Fahrzeugkaufvertrag: Bestimmung des Erfüllungsortes der Nacherfüllung

  • LG Aachen, 10.07.2017 - 11 O 312/16

    Nachlieferung eines fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs aus der aktuellen

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-133/22

    LACD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU

  • OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11
  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 28 U 109/17

    Anspruch auf Nachlieferung wegen eines mangelhaften Neufahrzeugs Mängel der

  • LG Tübingen, 27.09.2019 - 3 O 195/17

    Fahrzeugmangel wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis infolge einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-32/12

    Duarte Hueros - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 - Rechte des

  • LG Bamberg, 16.01.2017 - 2 O 243/16

    VW-Abgasskandal - Zum Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Pkw

  • OLG Köln, 16.04.2013 - 9 U 193/12

    Umfang einer Betriebshaftpflichtversicherung; Eintrittspflicht des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-332/11

    ProRail - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - Beweisaufnahme

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