Rechtsprechung
EuGH, 01.12.2011 - C-253/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie - Festsetzung der Bemessungsgrundlage der auf den Erwerb von Immobilien erhobenen Steuer - Abzug des Werts der verkauften Wohnung ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Ungarn
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie - Festsetzung der Bemessungsgrundlage der auf den Erwerb von Immobilien erhobenen Steuer - Abzug des Werts der verkauften Wohnung ...
- EU-Kommission
Europäische Kommission gegen Republik Ungarn.
- EU-Kommission
Kommission / Ungarn
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie - Festsetzung der Bemessungsgrundlage der auf den Erwerb von Immobilien erhobenen Steuer - Abzug des Werts der verkauften Wohnung ...
- Wolters Kluwer
Ungarische Steuervergünstigung beim Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie; Beschränkung der Verkehrsfreiheiten zur Gewährleistung der Kohärenz des ungarischen Steuersystems; Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Republik Ungarn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ungarische Steuervergünstigung beim Kauf einer zum neuen Hauptwohnsitz bestimmten Immobilie; Beschränkung der Verkehrsfreiheiten zur Gewährleistung der Kohärenz des ungarischen Steuersystems; Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen die Republik Ungarn
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (5)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 8. Juli 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/ Republik Ungarn
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EG Art 18, EG Art 39, EG Art 43, EWRAbk Art 28, EWRAbk Art 31
Ersatz; Erwerb; Inland; Kauf; Ungarn; Wohnung - IWW (Verfahrensmitteilung)
EG Art 18, EG Art 39, EG Art 43, EWRAbk Art 28, EWRAbk Art 31
Immobilienerwerb - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG sowie gegen die Art. 28 und 31 des EWR Abkommens - Nationale Regelung über die beim Erwerb von Eigentum erhobene Steuer, die bei der Bestimmung der Besteuerungsgrundlage die Möglichkeit, ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-253/09
- EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (41)
- EuGH, 20.01.2011 - C-155/09
Die griechische Steuervorschrift, nach der ausschließlich Personen, die in …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Hierzu ist festzustellen, dass die betreffende Abgabe unabhängig davon, ob es sich im vorliegenden Fall um eine direkte oder eine indirekte Steuer handelt, nicht unionsweit harmonisiert worden ist und daher in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs diese Zuständigkeit unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. zur direkten Besteuerung Urteile vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 21, vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland, C-155/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 39, und vom 16. Juni 2011, Kommission/Österreich, C-10/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 23).In Bezug auf die Rüge eines Verstoßes gegen die Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG ist darauf hinzuweisen, dass Art. 18 EG, in dem das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, in allgemeiner Form niedergelegt ist, in Art. 39 EG hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und in Art. 43 EG hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit eine besondere Ausprägung erfahren hat (vgl. Urteile vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-345/05, Slg. 2006, I-10633, Randnr. 13, vom 18. Januar 2007, Kommission/Schweden, C-104/06, Slg. 2007, I-671, Randnr. 15, vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland, C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 18, und Kommission/Griechenland, Randnr. 41).
Sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit sollen den Unionsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Europäischen Union erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Unionsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (vgl. Urteil vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, Slg. 2005, I-7929, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteile Kommission/Portugal, Randnr. 15, Kommission/Schweden, Randnr. 17, Kommission/Deutschland, Randnr. 21, und Kommission/Griechenland, Randnr. 43).
Nach gefestigter Rechtsprechung können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, allerdings zugelassen werden, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 51).
69 bis 85 des vorliegenden Urteils für die Rechtfertigung der Beschränkung hinsichtlich der Art. 39 EG und 43 EG gezogen worden ist, aus den gleichen Gründen für die Rüge gilt, die sich auf eine Verletzung von Art. 18 EG stützt (vgl. Urteile vom 5. Juli 2007, Kommission/Belgien, C-522/04, Slg. 2007, I-5701, Randnr. 72, Kommission/Deutschland, Randnr. 30, und Kommission/Griechenland, Randnr. 60).
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Die Republik Ungarn stützt sich insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere die Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker (C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 34), und vom 5. Juli 2005, D. (C-376/03, Slg. 2005, I-5821), wonach auf dem Gebiet der Einkommen- und Vermögensteuern die Situation gebietsansässiger Personen einerseits und die gebietsfremder Personen andererseits im Allgemeinen nicht vergleichbar seien und der Umstand, dass ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen versage, die er Gebietsansässigen gewähre, in der Regel keine Diskriminierung darstelle.Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Diskriminierung nur dadurch entstehen, dass unterschiedliche Vorschriften auf gleiche Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. u. a. Urteile Schumacker, Randnr. 30, vom 22. März 2007, Talotta, C-383/05, Slg. 2007, I-2555, Randnr. 18, sowie vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, Slg. 2007, I-6705, Randnr. 27).
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde zwar im Hinblick auf die direkten Steuern in einem Staat in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation, da das Einkommen, das ein Gebietsfremder im Hoheitsgebiet eines Staates erzielt, meist nur einen Teil seiner Gesamteinkünfte darstellt, deren Schwerpunkt an seinem Wohnort liegt, und die persönliche Steuerkraft des Gebietsfremden, die sich aus der Berücksichtigung seiner Gesamteinkünfte sowie seiner persönlichen Lage und seines Familienstands ergibt, leichter an dem Ort beurteilt werden kann, an dem der Mittelpunkt seiner persönlichen Interessen und seiner Vermögensinteressen liegt und der in der Regel der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der betroffenen Person ist (Urteile Schumacker, Randnrn.
Versagt ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, ist dies in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands außerdem im Allgemeinen nicht diskriminierend (Urteile Schumacker, Randnr. 34, Gschwind, Randnr. 23, vom 12. Juni 2003, Gerritse, C-234/01, Slg. 2003, I-5933, Randnr. 44, und Wallentin, Randnr. 16).
- EuGH, 07.09.2004 - C-319/02
Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Gestützt auf das Urteil vom 7. September 2004, Manninen (C-319/02, Slg. 2002, I-7477, Randnr. 49), führt die Kommission ferner aus, dass sich die ungarischen Behörden nicht auf eine mögliche Verringerung von Steuereinnahmen als zwingenden Grund des Allgemeininteresses berufen könnten, um diese Regelung zu rechtfertigen.Schließlich weist die Kommission unter erneuter Bezugnahme auf das Urteil Manninen auch die Rechtfertigung zurück, die sich auf die Schwierigkeiten der ungarischen Behörden stützt, bei der Festsetzung des Betrags der Steuer, die für den Erwerb einer in Ungarn belegenen Immobilie geschuldet wird, das in anderen Mitgliedstaaten verkaufte Eigentum und die bei dessen Erwerb entrichteten Steuern zu berücksichtigen.
Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten, eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Grundfreiheiten einzuschränken (vgl. u. a. Urteile Bachmann, Randnr. 21, Manninen, Randnr. 42, vom 23. Oktober 2008, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, C-157/07, Slg. 2008, I-8061, Randnr. 43, und vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, Slg. 2009, I-8591, Randnr. 77).
Ein auf diesen Rechtfertigungsgrund gestütztes Argument kann aber nur Erfolg haben, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch eine bestimmte steuerliche Belastung nachgewiesen ist (vgl. u. a. Urteile Manninen, Randnr. 42, vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 68, und Amurta, Randnr. 46).
- EuGH, 28.01.1992 - C-300/90
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Hilfsweise führt die Republik Ungarn unter Berufung auf eine ständige Rechtsprechung (vgl. Urteile Bachmann, vom 28. Januar 1992, Kommission/Belgien, C-300/90, Slg. 1992, I-305, Manninen, Keller Holding und vom 8. November 2007, Amurta, C-379/05, Slg. 2007, I-9569) aus, dass die streitige Steuerregelung durch Gründe des Allgemeininteresses, die in der Kohärenz des Steuersystems lägen, gerechtfertigt sei.Mit anderen Worten verbietet Art. 43 EG jedem Mitgliedstaat, in seinen Rechtsvorschriften für die Personen, die von der Freiheit, sich in diesem Staat niederzulassen, Gebrauch machen, andere Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit vorzusehen, als sie für seine eigenen Staatsangehörigen festgelegt sind (Urteile vom 22. Dezember 2008, Kommission/Österreich, Randnr. 28, und vom 24. Mai 2011, Kommission/Belgien, Randnr. 79).
Insoweit ist festzustellen, dass die Bestimmungen der Art. 28 und 31 des EWR-Abkommens, die Beschränkungen der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit untersagen, dieselbe rechtliche Tragweite haben wie die im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen der Art. 39 EG und 43 EG (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juli 2007, Kommission/Belgien, Randnr. 76).
- EuGH, 17.01.2008 - C-152/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
In Bezug auf die Rüge eines Verstoßes gegen die Art. 18 EG, 39 EG und 43 EG ist darauf hinzuweisen, dass Art. 18 EG, in dem das Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, in allgemeiner Form niedergelegt ist, in Art. 39 EG hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und in Art. 43 EG hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit eine besondere Ausprägung erfahren hat (vgl. Urteile vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-345/05, Slg. 2006, I-10633, Randnr. 13, vom 18. Januar 2007, Kommission/Schweden, C-104/06, Slg. 2007, I-671, Randnr. 15, vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland, C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 18, und Kommission/Griechenland, Randnr. 41).Sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit sollen den Unionsangehörigen die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im gesamten Gebiet der Europäischen Union erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Unionsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen (vgl. Urteil vom 15. September 2005, Kommission/Dänemark, C-464/02, Slg. 2005, I-7929, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteile Kommission/Portugal, Randnr. 15, Kommission/Schweden, Randnr. 17, Kommission/Deutschland, Randnr. 21, und Kommission/Griechenland, Randnr. 43).
69 bis 85 des vorliegenden Urteils für die Rechtfertigung der Beschränkung hinsichtlich der Art. 39 EG und 43 EG gezogen worden ist, aus den gleichen Gründen für die Rüge gilt, die sich auf eine Verletzung von Art. 18 EG stützt (vgl. Urteile vom 5. Juli 2007, Kommission/Belgien, C-522/04, Slg. 2007, I-5701, Randnr. 72, Kommission/Deutschland, Randnr. 30, und Kommission/Griechenland, Randnr. 60).
- EuGH, 28.01.1992 - C-204/90
Bachmann / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Soweit die Kohärenz des Steuersystems als Grund angeführt wird, vertritt die Kommission die Ansicht, dass sich die Republik Ungarn nicht auf die Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann (C-204/90, Slg. 1992, I-249), und vom 23. Februar 2006, Keller Holding (C-471/04, Slg. 2006, I-2107), berufen könne.Hilfsweise führt die Republik Ungarn unter Berufung auf eine ständige Rechtsprechung (vgl. Urteile Bachmann, vom 28. Januar 1992, Kommission/Belgien, C-300/90, Slg. 1992, I-305, Manninen, Keller Holding und vom 8. November 2007, Amurta, C-379/05, Slg. 2007, I-9569) aus, dass die streitige Steuerregelung durch Gründe des Allgemeininteresses, die in der Kohärenz des Steuersystems lägen, gerechtfertigt sei.
Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems zu gewährleisten, eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Grundfreiheiten einzuschränken (vgl. u. a. Urteile Bachmann, Randnr. 21, Manninen, Randnr. 42, vom 23. Oktober 2008, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, C-157/07, Slg. 2008, I-8061, Randnr. 43, und vom 17. September 2009, Glaxo Wellcome, C-182/08, Slg. 2009, I-8591, Randnr. 77).
- EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Gschwind
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
31 und 32, vom 14. September 1999, Gschwind, C-391/97, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 22, und vom 1. Juli 2004, Wallentin, C-169/03, Slg. 2004, I-6443, Randnr. 15).Versagt ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, ist dies in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands außerdem im Allgemeinen nicht diskriminierend (Urteile Schumacker, Randnr. 34, Gschwind, Randnr. 23, vom 12. Juni 2003, Gerritse, C-234/01, Slg. 2003, I-5933, Randnr. 44, und Wallentin, Randnr. 16).
- EuGH, 26.10.2006 - C-192/05
Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Soweit es um Personen geht, die nicht in Ungarn wohnen und dort keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ist festzustellen, dass eine nationale Regelung, die bestimmte Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Art. 18 Abs. 1 EG jedem Unionsbürger zuerkennt (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 39, und vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas, C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 31, sowie vom 23. Oktober 2007, Morgan und Bucher, C-11/06 und C-12/06, Slg. 2007, I-9161, Randnr. 25).Allerdings lässt sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine solche Beschränkung nach dem Unionsrecht rechtfertigen, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen des Allgemeininteresses beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (vgl. Urteile De Cuyper, Randnr. 40, Tas-Hagen und Tas, Randnr. 33, sowie Morgan und Bucher, Randnr. 33).
- EuGH, 01.07.2004 - C-169/03
Wallentin
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
31 und 32, vom 14. September 1999, Gschwind, C-391/97, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 22, und vom 1. Juli 2004, Wallentin, C-169/03, Slg. 2004, I-6443, Randnr. 15).Versagt ein Mitgliedstaat Gebietsfremden bestimmte Steuervergünstigungen, die er Gebietsansässigen gewährt, ist dies in Anbetracht der objektiven Unterschiede zwischen der Situation der Gebietsansässigen und derjenigen der Gebietsfremden sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft sowie der persönlichen Lage und des Familienstands außerdem im Allgemeinen nicht diskriminierend (Urteile Schumacker, Randnr. 34, Gschwind, Randnr. 23, vom 12. Juni 2003, Gerritse, C-234/01, Slg. 2003, I-5933, Randnr. 44, und Wallentin, Randnr. 16).
- EuGH, 18.07.2006 - C-406/04
DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS …
Auszug aus EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Soweit es um Personen geht, die nicht in Ungarn wohnen und dort keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ist festzustellen, dass eine nationale Regelung, die bestimmte Staatsangehörige allein deswegen benachteiligt, weil sie von ihrer Freiheit, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben und sich dort aufzuhalten, Gebrauch gemacht haben, eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die Art. 18 Abs. 1 EG jedem Unionsbürger zuerkennt (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006, De Cuyper, C-406/04, Slg. 2006, I-6947, Randnr. 39, und vom 26. Oktober 2006, Tas-Hagen und Tas, C-192/05, Slg. 2006, I-10451, Randnr. 31, sowie vom 23. Oktober 2007, Morgan und Bucher, C-11/06 und C-12/06, Slg. 2007, I-9161, Randnr. 25).Allerdings lässt sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine solche Beschränkung nach dem Unionsrecht rechtfertigen, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen des Allgemeininteresses beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit dem nationalen Recht legitimerweise verfolgten Zweck steht (vgl. Urteile De Cuyper, Randnr. 40, Tas-Hagen und Tas, Randnr. 33, sowie Morgan und Bucher, Randnr. 33).
- EuGH, 27.11.2008 - C-418/07
Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern - …
- EuGH, 23.10.2007 - C-11/06
DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER …
- EuGH, 08.11.2007 - C-379/05
Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale …
- EuGH, 12.02.2009 - C-67/08
Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
- EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
Kommission / Frankreich
- EuGH, 26.10.2006 - C-345/05
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - …
- EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
Kommission / Österreich
- EuGH, 18.01.2007 - C-104/06
Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht - …
- EuGH, 23.10.2008 - C-157/07
Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt - Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 28.01.1986 - 270/83
Kommission / Frankreich
- EuGH, 18.07.2007 - C-182/06
Lakebrink und Peters-Lakebrink - Art. 39 EG - Einkommensteuer für Gebietsfremde - …
- EuGH, 22.12.2008 - C-161/07
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …
- EuGH, 12.06.2003 - C-234/01
Gerritse
- EuGH, 05.07.2007 - C-522/04
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
- EuGH, 06.12.2007 - C-298/05
Columbus Container Services - Art. 43 EG und 56 EG - Einkommen- und …
- EuGH, 15.09.2005 - C-464/02
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
- EuGH, 24.05.2011 - C-47/08
Die Mitgliedstaaten dürfen den Zugang zum Beruf des Notars nicht ihren eigenen …
- EuGH, 17.09.2009 - C-182/08
Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 06.06.2000 - C-35/98
EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …
- EuGH, 08.03.2001 - C-397/98
Metallgesellschaft u.a.
- EuGH, 13.03.2007 - C-524/04
DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN …
- EuGH, 18.09.2003 - C-168/01
DIE NIEDERLÄNDISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, DIE MUTTERGESELLSCHAFTEN MIT IN ANDEREN …
- EuGH, 22.03.2007 - C-383/05
Talotta - Niederlassungsfreiheit - Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. …
- EuGH, 08.09.2005 - C-512/03
Blanckaert
- EuGH, 12.07.2005 - C-403/03
Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer - …
- EuGH, 29.04.2004 - C-387/01
Weigel
- EuGH, 05.07.2005 - C-376/03
D. - Steuerrecht - Vermögensteuer - Anspruch auf einen Freibetrag - …
- EuGH, 23.02.2006 - C-471/04
Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer …
- EuGH, 15.07.2004 - C-365/02
Lindfors
- EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
Futura Participations und Singer / Administration des contributions
- EuGH, 17.01.2008 - C-256/06
Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und …
- EuGH, 08.05.2013 - C-197/11
Das flämische Dekret über die Grundstücks- und Immobilienpolitik verstößt gegen …
21 und 22, vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn, C-253/09, Slg. 2011, I-12391, Randnrn.Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs können nationale Maßnahmen, die geeignet sind, die Ausübung der durch den AEU-Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, allerdings zugelassen werden, wenn mit ihnen ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt wird, wenn sie geeignet sind, dessen Erreichung zu gewährleisten, und wenn sie nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Woningstichting Sint Servatius, Randnr. 25, und Kommission/Ungarn, Randnr. 69).
- EuGH, 07.11.2013 - C-322/11
K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr …
Wie der Gerichtshof bereits anerkannt hat, kann die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu wahren, eine Beschränkung der Ausübung der durch den Vertrag gewährleisteten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen (Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann, C-204/90, Slg. 1992, I-249, Randnr. 21, vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 42, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, Randnr. 43, vom 1. Dezember 2011, Kommission/Belgien, C-250/08, Slg. 2011, I-12341, Randnr. 70, vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn, C-253/09, Slg. 2011, I-12391, Randnr. 71, sowie vom 13. November 2012, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-35/11, Randnr. 57).Die finnische Regelung folgt deshalb einer spiegelbildlichen Logik, indem sie vorsieht, dass ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger, dem bei der Veräußerung einer in Frankreich belegenen Immobilie ein Verlust entsteht, diesen Verlust in Finnland nicht geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, Randnr. 42, Kommission/Belgien, Randnr. 73, und Kommission/Ungarn, Randnr. 74).
In diesem Kontext ist zu beachten, dass diese beiden Voraussetzungen - derselbe Steuerpflichtige und dieselbe Besteuerung - vom Gerichtshof als ausreichend für den Nachweis eines solchen Zusammenhangs angesehen worden sind (vgl. u. a. Urteil vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 58, sowie Urteile Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt, Randnr. 42, Kommission/Belgien, Randnr. 76, und Kommission/Ungarn, Randnr. 77).
- EuGH, 30.06.2016 - C-123/15
Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr - …
Diese Gesichtspunkte lassen erkennen, dass die Ausgestaltung der fraglichen Steuervergünstigung dahin, dass die Ermäßigung der Erbschaftsteuer nur Personen zugutekommt, denen von Todes wegen Vermögen anfällt, für das bei einem vorherigen Erbanfall eine solche Steuer in Deutschland erhoben wurde, einer spiegelbildlichen Logik folgt (vgl. Urteile vom 1. Dezember 2011, Kommission/Belgien, C-250/08, EU:C:2011:793, Rn. 73, und Kommission/Ungarn, C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 74).Allerdings setzt die Rechtfertigung einer solchen Beschränkung weiter voraus, dass diese zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet und im Hinblick darauf verhältnismäßig sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2011, Kommission/Belgien, C-250/08, EU:C:2011:793, Rn. 78, und Kommission/Ungarn, C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 79).
Unter diesen Umständen erscheint es in Bezug auf das genannte Ziel verhältnismäßig, die Ermäßigung nur in den Fällen zu gewähren, in denen dieses Vermögen in Deutschland besteuert wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn, C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 80 und 81).
- BFH, 13.02.2020 - VI R 20/17
Beiträge des österreichischen Arbeitgebers an eine österreichische betriebliche …
Auch sind die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Entwicklungsstand des Gemeinschaftsrechts nicht verpflichtet, ihr eigenes Steuersystem den verschiedenen Steuersystemen der anderen Mitgliedstaaten anzupassen, um namentlich die sich aus einer parallelen Ausübung ihrer Besteuerungsbefugnisse ergebende Doppelbesteuerung zu beseitigen (z.B. EuGH-Urteil Kommission/Ungarn vom 01.12.2011 - C-253/09, EU:C:2011:795, Rz 83, Slg. 2011, I-12391). - Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-566/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche …
18 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung), sowie vom 4. September 2014, Schiebel Aircraft (…C-474/12, EU:C:2014:2139, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-503/14
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und …
7 - Urteil vom 12. Juli 2012, Kommission/Spanien (…C-269/09, EU:C:2012:439, Rn. 49), sowie Urteile vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland (…C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 18), vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland (…C-155/09, EU:C:2011:22, Rn. 41), und vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 44).8 - Urteil vom 12. Juli 2012, Kommission/Spanien (…C-269/09, EU:C:2012:439, Rn. 51), sowie Urteile vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland (…C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 21), vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland (…C-155/09, EU:C:2011:22, Rn. 43), und vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 46).
14 - Urteil vom 12. Juli 2012, Kommission/Spanien (…C-269/09, EU:C:2012:439, Rn. 62), sowie Urteile vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland (…C-152/05, EU:C:2008:17, Rn. 26), vom 20. Januar 2011, Kommission/Griechenland (…C-155/09, EU:C:2011:22, Rn. 51), vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 69), und vom 29. November 2011, National Grid Indus (…C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 42).
17 - Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann (…C-204/90, EU:C:1992:35, Rn. 21), vom 23. Oktober 2008, Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt (…C-157/07, EU:C:2008:588, Rn. 43), vom 1. Dezember 2011, Kommission/Belgien (…C-250/08, EU:C:2011:793, Rn. 77), vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 78), und vom 7. November 2013, K (…C-322/11, EU:C:2013:716, Rn. 71).
Vgl. auch Urteile vom 7. September 2004, Manninen (…C-319/02, EU:C:2004:484, Rn. 42), vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation (…C-524/04, EU:C:2007:161, Rn. 68), und vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 72), wobei die Unmittelbarkeit eines solchen Zusammenhangs unter Berücksichtigung des von der betreffenden Rechtsvorschrift verfolgten Zwecks zu beurteilen ist (…vgl. insbesondere Urteil vom 7. September 2004, Manninen [C-319/02, EU:C:2004:484, Rn. 43]).
- EuGH, 04.09.2014 - C-211/13
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 63 AEUV …
Das Königreich Spanien trägt in seinem Streithilfeschriftsatz vor, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sich gebietsansässige und gebietsfremde Steuerpflichtige im Hinblick auf die direkten Steuern in der Regel nicht in einer vergleichbaren Situation befänden, da zum einen das Einkommen, das ein Gebietsfremder in einem Staat erziele, grundsätzlich nur einen Teil seiner Gesamteinkünfte darstelle (Urteile Kommission/Belgien, C-250/08, EU:C:2011:793, Rn. 55, und Kommission/Ungarn, C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 55). - Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-593/14
Masco Denmark und Damixa - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) - …
7 - Urteile Deutsche Shell (…C-293/06, EU:C:2008:129, Rn. 43), Krankenheim Ruhesitz am Wannsee-Seniorenheimstatt (…C-157/07, EU:C:2008:588, Rn. 50) und National Grid Indus (…C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 62); vgl. in diesem Sinne auch Urteile Columbus Container Services (…C-298/05, EU:C:2007:754, Rn. 51) und X (…C-686/13, EU:C:2015:375, Rn. 33) im Hinblick auf die Wahl zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten der Niederlassung; vgl. speziell zur Doppelbesteuerung die Urteile CIBA (…C-96/08, EU:C:2010:185, Rn. 28), Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 83) und X (…C-302/12, EU:C:2013:756, Rn. 29); vgl. zudem hinsichtlich steuerrechtlicher Anzeigepflichten das Urteil Sparkasse Allgäu (…C-522/14, EU:C:2016:253, Rn. 31); vgl. zusätzlich zum freien Kapitalverkehr die Urteile Block (…C-67/08, EU:C:2009:92, Rn. 31) und Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (…C-157/10, EU:C:2011:813, Rn. 39).8 - Der Gerichtshof sprach im Zusammenhang mit den zitierten Grundsätzen mehrfach von der "gewissen Autonomie" der Mitgliedstaaten im Bereich des Rechts der direkten Steuern; vgl. Urteile Columbus Container Services (…C-298/05, EU:C:2007:754, Rn. 51), Block (…C-67/08, EU:C:2009:92, Rn. 31) und Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 83).
16 - Als Ausschluss der Beschränkung einer Grundfreiheit werden die Wirkungen des Autonomieprinzips eingeordnet in den Urteilen Columbus Container Services (…C-298/05, EU:C:2007:754, Rn. 50 bis 54), Block (…C-67/08, EU:C:2009:92, Rn. 23 bis 31), X (…C-686/13, EU:C:2015:375, Rn. 33 bis 35) und Sparkasse Allgäu (…C-522/14, EU:C:2016:253, Rn. 24 bis 32); im Rahmen der Rechtfertigung einer Beschränkung wird das Autonomieprinzip jedoch behandelt bei den Urteilen Deutsche Shell (…C-293/06, EU:C:2008:129, Rn. 41 bis 44), National Grid Indus (…C-371/10, EU:C:2011:785, Rn. 50 bis 64), Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 81 bis 83) und K (…C-322/11, EU:C:2013:716, Rn. 74 bis 82).
40 - Vgl. Urteil Kommission/Ungarn (C-253/09, EU:C:2011:795, Rn. 81 und 82).
- EuGH, 14.06.2012 - C-542/09
Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …
Hierzu ist festzustellen, dass eine Diskriminierung nach ständiger Rechtsprechung nur dadurch entstehen kann, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30, und vom 1. Dezember 2011, Kommission/Ungarn, C-253/09, Slg. 2011, I-12391, Randnr. 50). - FG Hessen, 07.03.2019 - 10 K 541/17
§ 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG, Art. 40 EWR-Abkommen
Die Ausgestaltung der fraglichen Steuervergünstigung und der (entsprechenden) Steuerbelastung muss hierbei einer "spiegelbildlichen Logik" folgen (EuGH-Urteil vom 30. Juni 2016 C-123/15 - Feilen -, BStBl II 2017, 424 unter Verweis auf Urteile vom 1. Dezember 2011, C-250/08 - Kommission/Belgien - Slg. 2011, I-12341 und C-253/09 - Kommission/Ungarn -, Slg. 2011, I-12391). - Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15
Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 17.05.2017 - C-68/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2016 - C-48/15
NN (L)
- EuGH, 13.03.2014 - C-375/12
Bouanich - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - …
- FG München, 07.07.2014 - 5 K 1206/14
Unionskonforme Rechtsanwendung von § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG
- EuGH, 22.11.2018 - C-625/17
Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2012 - C-197/11
Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák verstößt das flämische Dekret über die …
- FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2011 - 1 K 1725/07
Erhöhte Investitionszulage für KMU: KMU-Schwelle bei verbundenen Unternehmen, …
- EuGH, 06.09.2012 - C-380/11
DI. VI. Finanziaria di Diego della Valle & C. - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-66/14
Finanzamt Linz - Steuerrecht - Nationale Körperschaftsteuer - …
- EuGH, 26.02.2020 - C-788/18
Stanleyparma und Stanleybet Malta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-18/11
Philips Electronics UK - Niederlassungsfreiheit - Nationale Steuergesetzgebung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-480/19
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Revenus versés par des OPCVM) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2019 - C-565/18
Société Générale - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11
Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-202/11
Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen verstößt die Verpflichtung, alle …