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   EuGH, 21.06.2012 - C-294/11   

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https://dejure.org/2012,13740
EuGH, 21.06.2012 - C-294/11 (https://dejure.org/2012,13740)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - C-294/11 (https://dejure.org/2012,13740)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - C-294/11 (https://dejure.org/2012,13740)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Frist für die Stellung des Erstattungsantrags - Ausschlussfrist

  • Europäischer Gerichtshof

    Elsacom

    Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Frist für die Stellung des Erstattungsantrags - Ausschlussfrist

  • EU-Kommission

    Elsacom

    Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige - Frist für die Stellung des Erstattungsantrags - Ausschlussfrist“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige; Anforderungen an das Bestehen einer (Ausschluss-)Frist für die Stellung eines Erstattungsantrags

  • Betriebs-Berater

    Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrwertsteuer; Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige; (Ausschluss-)Frist für die Stellung des Erstattungsantrags; Ministero dell'Economia e delle Finanze u.a. gegen Elsacom NV

  • rechtsportal.de

    Mehrwertsteuer; Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige; (Ausschluss-)Frist für die Stellung des Erstattungsantrags; Ministero dell'Economia e delle Finanze u.a. gegen Elsacom NV

  • datenbank.nwb.de

    Ausschlussfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist: Antragsfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren von sechs Monaten bis 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausschlussfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt Ausschlussfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist im Vorsteuer-Vergütungsverfahren bestätigt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Vorsteuervergütungsverfahren
    Vorsteuervergütungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer
    Vorsteuervergütungsverfahren in einem anderen Mitgliedstaat für im Inland ansässige Unternehmer
    Antragsfrist
    Vorsteuervergütungsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmer
    Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
    Antragsfrist
    Im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer
    Antragsfrist
    Zusammenfassende Übersicht

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte Suprema di Cassazione (Italien), eingereicht am 9. Juni 2011 - Ministero dell'Economia e delle Finanze und Agenzia delle Entrate/ELSACOM N.V.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 920
  • BB 2012, 1697
  • DB 2012, 1484
  • BStBl II 2012, 942
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-472/08

    Alstom Power Hydro - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
    Im Übrigen liefe die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses ohne jede zeitliche Beschränkung zu stellen, dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwider, der verlangt, dass die steuerliche Lage des Steuerpflichtigen in Anbetracht seiner Rechte und Pflichten gegenüber der Steuerverwaltung nicht unbegrenzt offenbleiben kann (vgl. Urteil vom 21. Januar 2010, Alstom Power Hydro, C-472/08, Slg. 2010, I-623, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-172/08

    Pontina Ambiente - Umwelt - Richtlinie 1999/31/EG - Art. 10 - Sonderabgabe für

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
    Hierzu ist zu beachten, dass der Gerichtshof zwar nicht befugt ist, eine nationale Maßnahme auszulegen; er kann jedoch dem vorlegenden Gericht im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit dieser nationalen Maßnahme mit dem Unionsrecht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, Pontina Ambiente, C-172/08, Slg. 2010, I-1175, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-340/08

    und Sicherheitspolitik - Das Einfrieren der Gelder von Personen, die verdächtigt

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
    In diesem Zusammenhang ist zu unterstreichen, dass nach ständiger Rechtsprechung die verschiedenen Sprachfassungen einer Vorschrift der Union einheitlich ausgelegt werden müssen; falls die Fassungen voneinander abweichen, muss die Vorschrift daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. u. a. Urteil vom 29. April 2010, M u. a., C-340/08, Slg. 2010, I-3913, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.07.2010 - C-54/09

    Griechenland / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
    Diese Präzisierung macht sehr deutlich, dass ein Antrag nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig gestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2010, Griechenland/Kommission, C-54/09 P, Slg. 2010, I-7537, Randnr. 46).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
    Folglich spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefragen des nationalen Gerichts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, Slg. 2010, I-9391, Randnr. 33).
  • EuGH, 17.02.2011 - C-283/09

    Ein nationales Gericht ist nicht verpflichtet, die Auslagen eines auf sein

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
    Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit der von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen kann nur in Ausnahmefällen ausgeräumt werden, und zwar dann, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit dem Gegenstand des Rechtsstreits steht (vgl. Urteil vom 17. Februar 2011, Wery?"ski, C-283/09, Slg. 2011, I-601, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-118/11

    Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-294/11
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. Urteil vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt, C-118/11, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.10.2021 - C-80/20

    Wilo Salmson France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung zur Verwirkung des Anspruchs auf Erstattung der Mehrwertsteuer führt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2012, Elsacom, C-294/11, EU:C:2012:382, Rn. 26 und 33, sowie vom 2. Mai 2019, Sea Chefs Cruise Services, C-133/18, EU:C:2019:354, Rn. 39).

    Die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer ohne jede zeitliche Beschränkung zu stellen, liefe dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwider, der verlangt, dass die steuerliche Lage des Steuerpflichtigen in Anbetracht seiner Rechte und Pflichten gegenüber der Steuerverwaltung nicht unbegrenzt offenbleiben kann (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Juni 2012, Elsacom, C-294/11, EU:C:2012:382, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 13.02.2019 - XI R 13/17

    "Nummer der Rechnung" als formelle Voraussetzung eines Vorsteuervergütungsantrags

    a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- (vgl. Urteil Elsacom vom 21. Juni 2012 C-294/11, EU:C:2012:382, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2012, 942, Rz 34, noch zu Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige --Richtlinie 79/1072/EWG--) entschieden, dass es sich bei der Antragsfrist für den Vergütungsantrag --im Streitfall neun Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs (§ 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV a.F.)-- um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist handelt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2012 V B 76/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 2012, 1840, Rz 7; vom 14. Dezember 2012 V B 20/12, BFH/NV 2013, 996, Rz 7; vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915, Rz 14; vom 18. Juli 2016 V B 5/16, BFH/NV 2016, 1594, Rz 3; BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 V R 23/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFHE-- 217, 32, BStBl II 2007, 430, unter II.4., Rz 39; vom 24. September 2015 V R 9/14, BFHE 251, 449, BStBl II 2015, 1067, Rz 15; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 08.06.2021 - VII R 44/19

    Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei

    Die Möglichkeit, einen Antrag ohne jede zeitliche Beschränkung zu stellen, liefe dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwider, der verlangt, dass die steuerliche Lage des Steuerpflichtigen in Anbetracht seiner Rechte und Pflichten gegenüber der Steuerverwaltung nicht unbegrenzt offenbleiben kann (EuGH-Urteil Elsacom vom 21.06.2012 - C-294/11, EU:C:2012:382, Rz 29, BStBl II 2012, 942).
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