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   EuGH, 09.02.2012 - C-277/10   

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EuGH, 09.02.2012 - C-277/10 (https://dejure.org/2012,210)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.2012 - C-277/10 (https://dejure.org/2012,210)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - C-277/10 (https://dejure.org/2012,210)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinien 93/83/EWG, 2001/29/EG, 2006/115/EG und 2006/116/EG - Vertragliche Aufteilung der Verwertungsrechte an einem Filmwerk zwischen dem Hauptregisseur ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Luksan

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinien 93/83/EWG, 2001/29/EG, 2006/115/EG und 2006/116/EG - Vertragliche Aufteilung der Verwertungsrechte an einem Filmwerk zwischen dem Hauptregisseur und dem ...

  • EU-Kommission

    Luksan

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinien 93/83/EWG, 2001/29/EG, 2006/115/EG und 2006/116/EG - Vertragliche Aufteilung der Verwertungsrechte an einem Filmwerk zwischen dem Hauptregisseur ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Richtlinien 93/83/EWG, 2001/29/EG, 2006/115/EG, 2006/116/EG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinien 93/83/EWG, 2001/29/EG, 2006/115/EG und 2006/116/EG - Vertragliche Aufteilung der Verwertungsrechte an einem Filmwerk zwischen dem Hauptregisseur ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luksan/van der Let

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zuweisung von Verwertungsrechten an Filmwerk durch Mitgliedstaaten

  • beck.de (Kurzinformation)

    Vorabentscheidung im Verfahren um die Übertragung von Verwertungsrechten an Filmwerken

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • kulturrisse.at (Entscheidungsbesprechung)

    Filmurheberrecht reloaded?

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien (Österreich) eingereicht am 3. Juni 2010 - Martin Luksan gegen Petrus van der Let

  • irights.info (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 13.07.2012)

    EuGH-Urteil: Gefahr für die Verwertungsgesellschaften?

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Handelsgericht Wien - Auslegung von Art. 2 Abs. 2, 5 und 6 sowie Art. 4 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 489
  • GRUR Int. 2012, 341
  • EuZW 2012, 230
  • MMR 2012, 320
  • ZUM 2012, 313
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das

    Auszug aus EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
    Ihre Bestimmungen müssen daher unbeschadet der Regelungen der Richtlinien 2006/115 und 2006/116 gelten, es sei denn, sie bestimmt anderes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2011, Football Association Premier League u. a., C-403/08 und C-429/08, Slg. 2011, I-9083, Randnrn.

    Sodann ist festzustellen, dass sich die Union, obwohl sie nicht Vertragspartei der Berner Übereinkunft ist, nach Art. 1 Abs. 4 des WIPO-Urheberrechtsvertrags, dem sie beigetreten ist, der Teil ihrer Rechtsordnung ist und der mit der Richtlinie 2001/29 umgesetzt werden soll, dennoch an die Art. 1 bis 21 der Berner Übereinkunft halten muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Football Association Premier League u. a., Randnr. 189 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 28.03.1995 - C-324/93

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Evans Medical

    Auszug aus EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
    Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 351 Abs. 1 AEUV bezweckt, gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts klarzustellen, dass die Anwendung des Vertrags nicht die Pflicht des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte von Drittstaaten aus einer vor seinem Beitritt geschlossenen Übereinkunft zu wahren und seine entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. Urteile vom 28. März 1995, Evans Medical und Macfarlan Smith, C-324/93, Slg. 1995, I-563, Randnr. 27, und vom 14. Januar 1997, Centro-Com, C-124/95, Slg. 1997, I-81, Randnr. 56).

    Wenn allerdings eine solche Übereinkunft einem Mitgliedstaat gestattet, eine unionsrechtswidrige Maßnahme zu treffen, ohne ihn jedoch dazu zu verpflichten, so muss er vom Erlass einer solchen Maßnahme absehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Evans Medical und Macfarlan Smith, Randnr. 32, und Centro-Com, Randnr. 60).

  • EuGH, 14.01.1997 - C-124/95

    The Queen, ex parte Centro-Com / HM Treasury und Bank of England

    Auszug aus EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
    Dazu ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 351 Abs. 1 AEUV bezweckt, gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts klarzustellen, dass die Anwendung des Vertrags nicht die Pflicht des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte von Drittstaaten aus einer vor seinem Beitritt geschlossenen Übereinkunft zu wahren und seine entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. Urteile vom 28. März 1995, Evans Medical und Macfarlan Smith, C-324/93, Slg. 1995, I-563, Randnr. 27, und vom 14. Januar 1997, Centro-Com, C-124/95, Slg. 1997, I-81, Randnr. 56).

    Wenn allerdings eine solche Übereinkunft einem Mitgliedstaat gestattet, eine unionsrechtswidrige Maßnahme zu treffen, ohne ihn jedoch dazu zu verpflichten, so muss er vom Erlass einer solchen Maßnahme absehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Evans Medical und Macfarlan Smith, Randnr. 32, und Centro-Com, Randnr. 60).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-271/10

    Die den Urhebern im Fall des öffentlichen Verleihens geschuldete Vergütung darf

    Auszug aus EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
    Allerdings soll mit diesem Begriff "Vergütung" auch eine Entschädigung für die Urheber eingeführt werden, denn sie erfolgt zum Ausgleich eines ihnen verursachten Schadens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2011, VEWA, C-271/10, Slg. 2011, I-5815, Randnr. 29).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-61/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
    Nur wenn die Rechte des geistigen Eigentums einen angemessenen rechtlichen Schutz genießen, kann deshalb ein zufriedenstellender Ertrag der Investitionen sichergestellt werden (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 13. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-61/05, Slg. 2006, I-6779, Randnr. 27).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-462/09

    Die Mitgliedstaaten, die die Privatkopieausnahme eingeführt haben, müssen eine

    Auszug aus EuGH, 09.02.2012 - C-277/10
    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Bestimmungen des Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29 dem Mitgliedstaat, der die Privatkopieausnahme in seinem nationalen Recht eingeführt hat, eine Ergebnispflicht in dem Sinne auferlegen, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine wirksame Erhebung des gerechten Ausgleichs, der den Inhabern der verletzten Rechte den entstandenen Schaden ersetzen soll, sicherstellen muss, da diesen Bestimmungen sonst jede praktische Wirksamkeit genommen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2011, Stichting de Thuiskopie, C-462/09, Slg. 2011, I-5331, Randnr. 34).
  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Doch selbst wenn sich aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29 in seiner Auslegung im Licht der Erwägungsgründe 28 und 29 der Richtlinie sowie des Urheberrechtsvertrags, der durch die Richtlinie 2001/29 umgesetzt werden soll (Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, Randnr. 59), ergäbe, dass die Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei den unter diese Richtlinie fallenden Werken nur materielle Güter beträfe, ließe dies die Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24 unberührt, da der Unionsgesetzgeber im konkreten Kontext dieser Richtlinie einen anderen Willen zum Ausdruck gebracht hat.
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    Als Inhaber des ausschließlichen Vervielfältigungsrechts und unmittelbar und originär Anspruchsberechtigte des im Rahmen der Ausnahmen gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/29/EG geschuldeten gerechten Ausgleichs sind kraft Gesetzes allein die in Art. 2 der Richtlinie 2001/29/EG genannten Urheber und Leistungsschutzberechtigten anzusehen (zum Hauptregisseur und zum Produzenten eines Filmwerks vgl. EuGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - C-277/10, GRUR 2012, 489 Rn. 89 bis 95 = WRP 2012, 806 - Luksan/van der Let; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. April 2014 - C-435/12, GRUR 2014, 546 Rn. 50 = WRP 2014, 682 - ACI Adam u.a./Thuiskopie und SONT).

    Sie müssen die Zahlung des gerechten Ausgleichs jedoch unbedingt erhalten (vgl. EuGH, GRUR 2012, 489 Rn. 100 und 108 - Luksan/van der Let).

    Die Mitgliedstaaten dürfen daher weder Rechtsvorschriften schaffen, wonach die Rechtsinhaber auf ihren Anspruch auf gerechten Ausgleich verzichten können, noch eine unwiderlegbare oder abdingbare Vermutung der Abtretung der den Rechtsinhabern zustehenden Vergütungsansprüche an Dritte aufstellen (vgl. EuGH, GRUR 2012, 489 Rn. 96 bis 109 - Luksan/van der Let).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-466/12

    Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über

    Insoweit genügt der Hinweis, dass ein Mitgliedstaat vom Erlass einer unionsrechtswidrigen Maßnahme absehen muss, wenn eine Übereinkunft ihm gestattet, eine solche Maßnahme zu treffen, ohne ihn jedoch dazu zu verpflichten (Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, Rn. 62).
  • EuGH, 13.11.2018 - C-310/17

    Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich die Union, obwohl sie nicht Vertragspartei der Berner Übereinkunft ist, nach Art. 1 Abs. 4 des WIPO-Urheberrechtsvertrags, dem sie beigetreten ist und der mit der Richtlinie 2001/29 umgesetzt werden soll, dennoch an die Art. 1 bis 21 der Berner Übereinkunft halten muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 29).
  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass nach dem 20. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/29 namentlich die Bestimmungen dieser Richtlinie grundsätzlich unbeschadet der Richtlinie 92/100 in der durch die Richtlinie 93/98 geänderten Fassung, die durch die Richtlinie 2006/115 kodifiziert und aufgehoben worden ist, gelten sollten, sofern die Richtlinie 2001/29 nichts anderes bestimmt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-484/18

    Spedidam - Vorabentscheidungsersuchen - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte

    Parallel zu dieser Auslegung der Art. 2 und 3 der Richtlinie 2001/29 ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil Luksan entschieden hat, "dass das Unionsrecht dahin auszulegen ist, dass es den Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, eine Vermutung der Abtretung der Verwertungsrechte an dem Filmwerk, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen (Recht zur Ausstrahlung über Satellit, Vervielfältigungsrecht und jedes andere Recht zur Wiedergabe im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung ), an den Produzenten des Filmwerks aufzustellen, vorausgesetzt, dass eine solche Vermutung nicht unwiderlegbar ist und damit die Möglichkeit für den Hauptregisseur des Filmwerks ausschlösse, eine anderslautende Vereinbarung zu treffen"(15).

    Wenn die Antwort im Urteil Luksan auf den Produzenten eines Filmwerks beschränkt ist, liegt dies nur an dem besonderen Sachverhalt dieser Rechtssache.

    Der im Urteil Luksan dargestellte Begriff "Vermutung" kann zwar grundsätzlich auch in der vorliegenden Rechtssache Anwendung finden, doch bestehen auch wichtige Unterschiede zwischen den beiden Rechtssachen.

    15 Urteil vom 9. Februar 2012 (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 87).

    18 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 83).

    19 Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 85).

    20 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 86), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass "eine Regelung der Abtretungsvermutung, wie sie hinsichtlich des Vermiet- und Verleihrechts ursprünglich in Art. 2 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 92/100 vorgesehen war und dann im Wesentlichen in Art. 3 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2006/115 übernommen worden ist, auch in Bezug auf die Verwertungsrechte an dem Filmwerk, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen (Recht zur Ausstrahlung über Satellit, Vervielfältigungsrecht und jedes andere Recht zur Wiedergabe im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung), Anwendung finden können [muss]".

    22 Urteil vom 9. Februar 2012 (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 79).

  • EuGH, 14.03.2024 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bezweckt Art. 351 Abs. 1 AEUV, gemäß den Grundsätzen des Völkerrechts klarzustellen, dass die Anwendung der Unionsverträge nicht die Pflicht des betreffenden Mitgliedstaats berührt, die Rechte von Drittstaaten aus einer früher geschlossenen internationalen Übereinkunft zu wahren und seine entsprechenden Verpflichtungen zu erfüllen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Oktober 1980, Burgoa, 812/79, EU:C:1980:231, Rn. 8, und vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 61).
  • OLG München, 17.10.2013 - 6 U 2492/12

    Pauschaler Verlegeranteil der VG Wort unzulässig

    Dementsprechend sind nationale Regelungen, wonach nicht der Urheber eines Werks Inhaber des Anspruchs auf einen gerechten Ausgleich ist, mit diesen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts nicht zu vereinbaren (vgl. EuGH GRUR 2012, 489 LS 3 und Tz. 100 ff - Luksan/van der Let).
  • EuGH, 16.11.2016 - C-301/15

    Die Urheberrechtsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, die die

    Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass sich aus der Ausschließlichkeit des Vervielfältigungsrechts und des Rechts der öffentlichen Wiedergabe nach Art. 2 Buchst. a bzw. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ergibt, dass die Urheber die einzigen Personen sind, denen diese Richtlinie originär das Recht zuweist, ihre Werke zu nutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan, C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-260/22

    Seven.One Entertainment Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Vgl. Art. 2 Buchst. a und d der Richtlinie 2001/29 und Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 92).

    Vgl. entsprechend Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 90 bis 94).

    Die Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht erstreckt sich daher nicht auf den Anspruch auf einen gerechten Ausgleich; der Inhaber des ausschließlichen Rechts kann auf dieses Recht nicht verzichten, Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 105).

    50 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2012, Luksan (C-277/10, EU:C:2012:65, Rn. 95 bis 109).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-521/11

    Die unterschiedslose Erhebung einer Abgabe für Privatkopien auf den Erstverkauf

  • VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16

    EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht

  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/19

    Ausschüttungen der VG Wort an Herausgeber und Förderungsfonds rechtswidrig

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-521/11

    Amazon.com International Sales u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • EuGH, 26.04.2012 - C-510/10

    DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-301/15

    Soulier und Doke

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2014 - C-435/12

    ACI Adam u.a. - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 7/08

    Ansprüche wegen Inverkehrbringens von Personalcomputern

  • OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, unangemessene Benachteiligung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-201/13

    Deckmyn und Vrijheidsfonds - Richtlinie 2001/29/EG - Urheberrecht - Art. 5 Abs. 3

  • LG Erfurt, 31.03.2022 - 3 O 834/21
  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 10/08

    Teilweise Verwirkung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche durch Setzen eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-310/17

    Levola Hengelo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/29/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2016 - C-117/15

    Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-435/22

    Generalstaatsanwaltschaft München - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • LG München I, 04.10.2021 - 42 O 13841/1

    Beteiligung, Auslegung, Verwertungsgesellschaft, Urheberrecht, Leistungen,

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-5/11

    Donner - Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf

  • OLG München, 15.01.2015 - 6 Sch 8/11

    Urheberrecht, PC

  • AG München, 23.01.2014 - 161 C 23107/12
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